Das Risiko ist konkreter, als viele vermuten: Ein KI-Bild, das einem bekannten Architekturbüro zu ähnlich sieht, kann zur Disqualifikation im Wettbewerb und zu Schadensersatzforderungen führen. Ein KI-Raumkonzept mit unterschrittenen DIN-18040-Maßen, das ungeprüft in die Ausführungsplanung übernommen wird, ist ein haftungsbegründender Planungsmangel. Die Frage ist nicht ob solche Fälle eintreten — sondern ob das Büro vorbereitet ist, wenn sie es tun.

Architekt Yasser Almaamoun zeigt im fiktiven Büro „Atelier Nordraum" drei Situationen live: Er bearbeitet einen KI-Textentwurf in drei Stufen und macht sichtbar, ab welchem Punkt Urheberrecht entsteht. Er generiert eine Fassadenvisualisierung und führt eine Reverse-Image-Search durch — Mindeststandard vor jeder externen Verwendung. Und er lässt ein Raumkonzept für eine barrierefreie Wohneinheit nach DIN 18040-2 von der KI erstellen — mit subtilen Maßfehlern an genau den Stellen, die für Rollstuhlnutzer kritisch sind.

Rechtsanwalt Stefan Ilchmann ordnet jede Situation ein: berufsrechtliche Prüfpflicht nach den Landesarchitektengesetzen, Haftung nach BGB, und was eine einfache Vertragsklausel bewirkt, die den KI-Einsatz im Architektenvertrag regelt.

Das Handout enthält die vollständige Musterklausel in fünf Absätzen sowie eine Checkliste für die Ähnlichkeitsprüfung bei KI-generierten Bildern.

Dieses Webinar ist in sich vollständig und ohne Vorkenntnisse aus der Reihe buchbar. Wer alle vier Webinare besucht, erhält das vollständige Compliance-Set für den KI-Einsatz im Planungsbüro.

Die Teilnahmebestätigung kann als Nachweis einer Schulungsmaßnahme im Sinne von Art. 4 KI-VO dienen.

Termin: 29. September 2026, 90 Minuten live

Referenten: Yasser Almaamoun (Architekt), Stefan Ilchmann (Rechtsanwalt)

Präsentiert von: Dirk Bonnkirch-Reineau, Architekt und Head of Content Architecture, competitionline

2 Fortbildungspunkte: anerkannt durch die Architektenkammer NRW

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