Im Verhandlungsverfahren fällt die Entscheidung. Hier zeigt sich, welche Büros die Logik des Verfahrens verstehen, Zuschlagskriterien richtig lesen und ihre Präsentation gezielt auf die Erwartungen der Vergabestelle ausrichten. Viele Büros bereiten sich in dieser Phase vor allem fachlich vor und übersehen, wie stark Bewertungssystematik, Gewichtung und Verfahrenslogik den Ausgang beeinflussen. Wer die Perspektive der Vergabestelle kennt, kann eigene Beiträge präziser zuschneiden und typische Fehlannahmen vermeiden.

In diesem "Video-Talk" vermittelt Vergabemanager Oliver Voitl im Gespräch mit competitionline-Redakteur Benedikt Crone, wie Verhandlungsverfahren aus der Innenperspektive funktionieren und worauf es beim Weg zum Zuschlag tatsächlich ankommt.

Das lernen Sie im Seminar:

  • Sie verstehen den Ablauf eines Verhandlungsverfahrens aus Sicht der Vergabestelle.

  • Sie können Zuschlagskriterien besser einordnen und strategisch lesen.

  • Sie erkennen, wie Präsentationen bewertet werden und worauf es dabei wirklich ankommt.

  • Sie schätzen das Verhältnis von Preis und Qualität realistischer ein.

  • Sie vermeiden typische Fehlannahmen, die die Erfolgschancen im Verfahren mindern.

Besonders geeignet für:

  • Akquiseverantwortliche, die Verhandlungsverfahren strategisch vorbereiten und Beiträge präzise auf den Zuschlag ausrichten möchten.

  • Inhaber*innen und Partner*innen, die Preis, Positionierung und Auftritt des Büros im Verfahren steuern.

  • Projektleitende und Planende, die Präsentationen inhaltlich vorbereiten und die fachliche Argumentation im Verfahren tragen.
     

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Format:

Masterclass: Das Verhandlungsverfahren - Ihr Weg zum Auftrag

Donnerstag 15. Oktober 2026 - 10:00 CEST

Live-Webinar | 75 Minuten, mit Vortrag, Fragen und Diskussion

Fortbildungspunkte: 1 Fortbildungspunkt, anerkannt von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Mitglieder aller deutschen Architektenkammern können diese Punkte in der Regel anrechnen lassen, sofern ihre Kammer die Muster-Fortbildungsordnung der Bundesarchitektenkammer (BAK) umgesetzt hat oder eine gleichwertige Regelung zur gegenseitigen Anerkennung besteht. Bitte prüfen Sie dies vorab bei Ihrer zuständigen Kammer.