Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Arbeitsgemeinschaften aus:
a) Planungsbüros der Fachrichtungen Architektur mit Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Bauphysik.
Die Planungsbüros müssen folgende Kriterien verbindlich erfüllen/nachweisen:
1. die Baueingabeberechtigung in Deutschland,
2. Tätigkeit als Generalplaner (Nachweis: Nennung von mind. 2 realisierten Projekten > 500 000 EUR Gesamtbaukosten mit mind. LP 2–8 nach HOAI innerhalb der letzten 10 Jahre. Angaben mit Projektname, Ort, Jahr, Bauherr mit Ansprechpartner, Nachweis durch schriftliche Bestätigung des Bauherrn.),
3. mindestens einen Architekten im Team, der Erfahrung im energieeffizienten und kostengünstigen Wohnungsbau – als Tätigkeit im eigenen Büro – nachweisen kann (Nachweise: Nennung von mind. 2 realisierten Projekten innerhalb der letzten 10 Jahre, die der Größenordnung der Aufgabenstellung vergleichbar sind, bei denen die Leistungsphasen 1–8 gemäß Anlage 11 zu § 33 HOAI vollständig und durchgehend bearbeitet wurden, (Energieeffizienzhaus 70 durch Vorlage der Angaben mit Projektname, Ort, Jahr, Bauherr mit Ansprechpartner, Kurzbeschreibung und Kostendarlegung),
5. Leistungsfähigkeit des Büros (Nachweis: Nennung der Teilnehmer – bei Arbeitsgemeinschaften sind alle Mitglieder zu nennen – mit Angaben von Büroname, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, E-Mail, Internetadresse, Jahr der Bürogründung, Anzahl der Mitarbeiter),
6. das Büro verpflichtet sich zu einer Zusammenarbeit in einer Arbeitsgemeinschaft mit einer Hochschule/Universität.
b) Fachbereiche, Fakultäten, Fachgebiete, Institute oder Lehrstühle der Fachrichtungen Architektur, Gebäudetechnik oder Bauphysik einer Hochschule/Universität.
— Fachbereiche, Fakultäten, Fachgebiete, Institute oder Lehrstühle an einer Hochschule/Universität, die einen staatlich anerkannten Studiengang zum Master, Dipl.-Ing. oder Bachelor in einer der folgenden Fachrichtungen anbieten: Architektur, Gebäudetechnik, Bauphysik,
— Fachbereiche, Fakultäten, Fachgebiete, Institute oder Lehrstühle an einer Hochschule/Universität, die einen staatlich anerkannten Studiengang zum Master, Dipl.-Ing. oder Bachelor in einer weiteren Fachrichtung anbieten, nur in Zusammenarbeit mit einem Fachbereich, Fakultät, Fachgebiet, Institut oder Lehrstuhl der Fachrichtungen Architektur, Gebäudetechnik oder Bauphysik,
— Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist, mit mindestens folgenden Fachrichtungen:
—— Architektur,
—— Gebäudetechnik,
—— Bauphysik.
Die Zusammenarbeit mit den Fachrichtungen Maschinenbau und Elektrotechnik wird empfohlen. Im Bereich von b) können Arbeitsgemeinschaften innerhalb einer Hochschule/Universität oder durch Kooperation verschiedener Hochschulen/Universitäten gebildet werden.