Originaltext
Ulmer Höh‘ - Düsseldorf-Derendorf
1. Anlass und Ziel
Die Justizvollzugsanstalt Derendorf Ulmer Höh‘ wurde Anfang 2012 freigezogen. Alle Häftlinge sind in das neue JVA - Gebäude in Ratingen umgezogen. Durch den Eigentümer der Immobilie, das Land NRW, ist keine Nachnutzung vorgesehen.
Neben der JVA sind weitere Flächen in der unmittelbaren Nachbarschaft der Ulmer Höh‘ vorhanden, die untergenutzt sind bzw. städtebauliche Mängel aufweisen und einer Neuordnung bedürfen.
Die Eigentümer der drei größten Flächen innerhalb des Baublocks zwischen der Ulmenstraße und der Metzer Straße haben gemeinsam beschlossen, ein Wettbewerbsverfahren zur Neuordnung und Neugestaltung der maßgeblichen Flächen durchzuführen, um zu einem hochwertigen und tragfähigen Ergebnis für eine mögliche Neuplanung zu kommen. Aufgabe des Wettbewerbsverfahrens ist die Entwicklung eines städtebaulichen Entwurfes als Masterplan, der als Grundlage und Umsetzung der baupolitischen Zielsetzungen des Landes NRW für die anschließende Bauleitplanung und Verwertung dienen soll. Die Eigentümer beabsichtigen, ihre Flächen auf der Grundlage des Masterplanes zu verkaufen.
Unter Federführung des BLB NRW (Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen) als Eigentümer der ehemaligen JVA und somit des größten Flächenanteils wurde beschlossen, ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Auslobung ist in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf entstanden, die in ihrer Stadtentwicklungsplanung eine überwiegende Wohnnutzung des Areals vorsieht.
2. Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Der Durchführung des Wettbewerbes liegen die Regeln zur Auslobung von Wettbewerben auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (RAW 2004) zugrunde.
Die Regeln der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) finden gemäß § 1 Abs. 2 VOF keine Anwendung da der Schwellenwert gemäß § 2 Ziff. 1 b) Nr. 2 der Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) nicht überschritten wird.
An der Vorbereitung des Wettbewerbes hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Nordrhein - Westfalen mitgewirkt. Der Wettbewerb wurde dort unter der Nummer W 07/12 registriert.
Teilnehmer, Preisrichter, stellvertretende Preisrichter, Sachverständige und Vorprüfer erkennen durch ihre Teilnahme/Beteiligung die RAW 2004 als verbindliche Grundlage der Auslobung an.
3. Auslober
Auslober ist der BLB NRW (Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen). Die Auslobung wurde in Abstimmung mit der Stadt Düsseldorf, der Oberbürgermeister, vertreten durch das Stadtplanungsamt, erarbeitet.
AWISTA (Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH) und SKFM e.V. (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer e.V.), als weitere Flächeneigentümer, wurden an der Erarbeitung der Auslobungsunterlagen beteiligt.
4. Wettbewerbsmanagement
Mit der Durchführung, Koordinierung und Organisation des gesamten Wettbewerbsverfahrens ist das Büro ISR Stadt + Raum GmbH & Co KG, Haan, beauftragt.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich an:
ISR Stadt + Raum GmbH u. Co.KG
Zur Pumpstation 1
42781 Haan/Rheinland
Tel.: 02129-566209-0
5. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist ein einstufiges, begrenztes und kooperatives Verfahren mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Das Wettbewerbsverfahren ist nicht anonym (Ziff. 2 Abs.2 RAW).
Als Vorstufe des Wettbewerbes findet ein offenes Bewerbungsverfahren nach den Regeln der Architektenkammer NRW (RAW 2004) statt. Aus den Bewerberinnen/Bewerbern werden maximal 6 Arbeitsgemeinschaften aus Architektinnen/Architekten oder Stadtplanerinnen/Stadtplanern und Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten gelost. Von den Bewerberinnen/Bewerbern wird 1 junges Büro (als Arbeitsgemeinschaft aus Architektinnen/Architekten oder Stadtplanerinnen/Stadtplanern und Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten) ausgelost. Sollte keine Bewerbung eines teilnahmeberechtigten jungen Büros vorliegen, werden 6 Arbeitsgemeinschaften aus den übrigen Bewerbern gelost.
In die Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtend ein Verkehrsplaner als Berater mit einzubinden.
Als Vorstufe des begrenzten kooperativen Wettbewerbes findet ein offenes Bewerbungsverfahren nach den Regeln der Architektenkammer NRW (RAW 2004) statt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt dreistufig.
Es wird geprüft ob die unter Ziffer 7 geforderten Eignungsnachweise vollständig vorliegen. Das Fehlen eines der geforderten Nachweise führt zum Ausschluss. Eine Nachforderung findet nicht statt.
Von den Bewerbungen werden die ausgewählt, die die unter Ziffer 6/7 genannten Kriterien erfüllen.
Erfüllen mehr Bewerber die vorgegebenen Teilnahmekriterien, als Teilnehmerplätze vorhanden sind, wählt der Auslober die Teilnehmer durch Losentscheid aus. Dabei wird aus jeweils einem Lostopf für junge Büros und einem Lostopf für alle übrigen Bewerber gelost. Die Auslosung erfolgt unter der Aufsicht eines Justiziars des Auslobers.
Mit ihrer schriftlichen Teilnahmebestätigung erkennen die Planungsbüros verbindlich die Bedingungen und den Inhalt des Wettbewerbsverfahrens an.
6. Auswahl der Arbeitsgemeinschaften
Es werden Arbeitsgemeinschaften (zwingende Teambewerbung) aus Architektinnen/Architekten oder Stadtplanerinnen/Stadtplanern und Landschaftsarchitektinnen /Landschaftsarchitekten für den kooperativen Wettbewerb gesucht, die die geforderten Kriterien erfüllen und Referenzen, die mit der Aufgabenstellung in Einklang zu bringen sind, erbringen können. In die Arbeitsgemeinschaft ist verpflichtend ein Verkehrsplaner als Berater mit einzubinden.
Architektinnen/Architekten bzw. Stadtplanerinnen/Stadtplaner
Erfahrungen im Entwurf vergleichbarer Projekte mit ähnlicher Komplexität / Größenordnung mit dem Thema Rekonversion innerstädtischer Flächen und dem Thema Wohnungs- und Gewerbebau.
Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten
Erfahrungen im Entwurf vergleichbarer Projekte mit ähnlicher Komplexität / Größenordnung mit dem Thema Gestaltung von stadträumlichen Freianlagen, öffentlicher urbaner Straßenraum.
7. Bewerbungsunterlagen
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist die ausschließliche Bewerbung entsprechend der veröffentlichten Mustervordrucke Zulassungsvoraussetzung. Die Mustervordrucke können auf der Seite www. Ulmer-hoeh.de und
www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Service/Vergabe heruntergeladen werden. Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind pro Arbeitsgemeinschaft folgende Unterlagen einzureichen:
- Max. 4 Din A3 Blätter ungeheftet, mit Lochung links, der Referenzen „Entwurf“ und „Teamprofil“.
- pdf-Dateien und jpg-Dateien 150 dpi, der drei Bewerbungsblätter auf CD-rom.
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung der Bewerber/innen durch Bestätigungen der Mitgliedsnummer in der jeweiligen Architektenkammer oder ähnliches als Anlage in Kopie (Din A 4).
- Bestätigung der Teilnahme an den gesetzten Terminen der öffentlichen Foren (pdf-Vordruck).
Die vier Referenzblätter der Bewerbung müssen entsprechend der Bewerbungsmuster folgende Punkte beinhalten:
1. Referenz „Entwurf“
Nachweis zum Entwurf von drei exemplarischen innerstädtischen Stadtplanungsprojekten in Großstädten (> 100.000 EW) in den letzten 5 Jahren mit vergleichbarer Komplexität und Größe mit dem Thema Stadtumbau bzw. Stadterneuerung einschließlich der Entwicklung von Wohnungsbautypologien und Gewerbe mit systematischen Ansichten. Eins der Referenzprojekte sollte eine erfolgreiche Teilnahme (Preis oder Ankauf) an einem städtebaulichen Wettbewerb sein (1 Din A 3 Blatt quer, einseitig bedruckt).
2. Referenz „Bauleitplanung“
Nachweis von Referenzen in der bauleitplanerischen Umsetzung von vergleichbar komplexen städtebaulichen Projekten in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 5 Jahren (1 Din A 3 Blatt quer, einseitig bedruckt).
3. Referenz „Verkehrsplanung“
Referenzen zur verkehrsplanerischen Begleitung innerstädtischer Projekte mit vergleichbarer Komplexität (1 Din A 3 Blatt quer, einseitig bedruckt).
4. Referenz „Teamprofil“
Allgemeine Informationen zur Arbeitsgemeinschaft sowie zum Büro- und Qualifikationsprofiel mit Nennung des Projektleiters für das Projekt und die öffentlichen Präsentationen. (1 Din A 3 Blatt quer, einseitig bedruckt entsprechend Formblatt).
Pro Arbeitsgemeinschaft darf jeweils nur ein Blattsatz abgegeben werden. Die drei Referenzblätter müssen durch Referenzen aller beteiligten Bewerber/-innen ausgefüllt werden. Dies kann auch ein gemeinsam erstellter Entwurf sein.
Weitere Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden von dem betreuenden Büro ISR nicht zurückgeschickt.
Der Auslober beabsichtigt zur angemessenen Berücksichtigung junger Büros (Berufserfahrung < 5 Jahre) ein Teilnehmerteam der insgesamt 6 Teams mit jungen Büros auszuwählen. Für die Bewerbung eines jungen Büroteams gilt, dass auf maximal 2 Din A 3 Blättern Nachweise von grundsätzlich qualifizierenden Arbeiten zum Thema Stadtumbau / Stadterneuerung einzureichen sind.
Zusätzlich ist von jungen Büros der Nachweis zu erbringen, dass
Der Eintrag in die entsprechende Architektenkammer (Stadtplaner/Architekt und Landschaftsplaner) nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Beizufügen ist eine Kopie der Eintragungsurkunde. Als Stichtag gilt der Tag der Bekanntmachung.
Die Büroinhaber (Stadtplaner /-in/Architekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in) nicht älter als 40 Jahre alt sind. Beizufügen ist eine Kopie des/der Personalausweise/s.
8. Gegenstand des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Findung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurfes zur Entwicklung eines städtischen Wohnquartiers in Düsseldorf - Derendorf auf dem Gelände der ehemaligen JVA Ulmer Höh‘ sowie der benachbarten Liegenschaften im Süden der JVA zwischen der Ulmenstraße und der Metzer Straße. Die Konzepte sind in einem Auftakt- sowie einem Zwischenkolloquium vorzustellen. Die Abschlusspräsentation erfolgt in einem Abschlusskolloquium. Die Preisrichter tagen jeweils im Anschluss an die Kolloquien.
Die Stadt Düsseldorf sieht in ihrer städtebaulichen Planung für Derendorf eine überwiegende Wohnnutzung für das Plangebiet vor. Neben der Wohnnutzung sollen auch gewerbliche Nutzungen im nördlichen Bereich und gemischte Nutzungen entlang der Ulmenstraße realisiert werden. Es wird eine Vernetzung mit dem städtebaulichen Umfeld und eine - sowohl ökonomische als auch ökologische - Lebenszyklusbetrachtung für die zu planenende Architektur vorausgesetzt. Unter den Gesichtspunkten des qualitätssichernden, flächen- und energieeffizienten Bauens soll ein städtebaulicher Entwurf entwickelt werden, der im Folgenden als Grundlage für den Bebauungsplan dienen soll.
9. Zulassungsbereich
EU (Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten). Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
10. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften (zwingend) aus Architektinnen/Architekten oder Stadtplanerinnen/Stadtplanern und Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten als juristische und / oder natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung den Wohn- und Geschäftssitz im Zulassungsbereich EU (Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten) haben.
Gem. Rechtsvorschriften in ihrem jeweiligem Land müssen die Bewerber/-innen am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in bzw. Landschaftsarchitekt/-in berechtigt sein. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie (86/384 EWG sowie 89/48/EWG).
Jede/-r Teilnehmer/-in kann sich nur einmal in einer Arbeitsgemeinschaft bewerben. Wer am Tage der Bekanntmachung in einem Büro das sich bereits bewirbt oder in einer Arbeitsgemeinschaft angestellt ist, ist von der eigenen Teilnahme am Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
11. Termine
Folgende Termine gelten für das Bewerbungsverfahren:
Tag der Bekanntmachung: 21.03.2012
Bewerbungsstart: 21.03.2012
Bewerbungsende: 18.04.2012
Bekanntgabe der ausgewählten Entwurfteams:
Die endgültigen Termine des Wettbewerbes werden mit der Bekanntgabe der Auswahl und der Übergabe der Bewerbungsunterlagen mitgeteilt und über die Teilnahmebestätigung durch die Teilnehmer verbindlich zugesagt.
Folgende Terminkette mit Präsentationen der Konzepte und Entwürfe ist geplant:
Auftaktkolloquium Dienstag, 29. Mai 2012,
Zwischenkolloquium, Dienstag, 03. Juli 2012,
Abgabe der Pläne, Dienstag 04. September 2012,
Abgabe Modell, Dienstag 18.September, 2012
Abschlusskolloquium 01.10.2012
12. Preise
Die teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften erhalten jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7.500,- Euro netto. Diese Aufwandsentschädigung deckt sämtliche Leistungen einer teilnehmenden Arbeitsgemeinschaft im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ab, insbesondere alle Neben-, Druck-, und Reisekosten. Darüber hinaus werden Preisgelder für die Plätze 1 - 3 in folgender Höhe (jeweils netto) ausgelobt:
1. Preis: 25.000,-- Euro
2. Preis: 10.000,-- Euro
3. Preis: 5.000,-- Euro
Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI 2009, ermittelt. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Voraussetzung für den Erhalt der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes ist die fristgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
13. Weitere Beauftragung
Der Auslober oder sein Rechtsnachfolger beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbes einen oder mehrere Preisträger mit der Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes, der Landschaftsplanung und der Verkehrsplanung gemäß den Empfehlungen des Preisgerichtes und der Bauleitplanung zu beauftragen.