Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Lippstadt
Geiststraße 16
Kontaktstelle(n): Stadt Lippstadt - FB Stadtentwicklung und Bauen /
Fachdienst Gebäudewirtschaft
Zu Händen von: Peter Janßen (Stadt Lippstadt); Wettbewerbsbetreuung: Drees
& Huesmann Planer, Bielefeld: Gudrun Walter
59555 Lippstadt
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2941980469
E-Mail: MTJuY3JjcCxoX2xxcWNsPnFyX2JyK2pnbm5xcl9icixiYw==, MjE3VmRTYWRdHWZQW2NUYS9TV18cYlRdXVRiY1BTYx1TVA==
Fax: +49 294198078469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
www.stadt-lippstadt.de; www.dhp-sennestadt.de
Weitere Auskünfte erteilen: Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97
Kontaktstelle(n): Wettbewerbsbetreuung durch Drees & Huesmann Planer
Zu Händen von: Gudrun Walter
33689 Bielefeld
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 5205729818
E-Mail: MTFmdGNxdG0tdmBrc2RxP2NnbyxyZG1tZHJzYGNzLWNk
Fax: +49 520522679
Internet-Adresse: www.dhp-sennestadt.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97
33689 Bielefeld
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse: www.dhp-sennestadt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Drees & Huesmann Planer
Vennhofallee 97
Bielefeld
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse: www.dhp-sennestadt.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Stadt Lippstadt - Errichtung einer Gesamtschule mit Sporthalle.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Für die Gesamtschule in Lippstadt soll ein Schulgebäude mit Sporthalle
unter Einbeziehung / Nutzung eines bestehenden Schulgebäudes
(Pestalozzischule) errichtet werden. Auf 2 Baugrundstücken von 27 659 m²
und 13 162 m² an der Ecke Ulmenstraße/Weidegrund im südlichen Stadtteil
Lippstadts soll das Raumprogramm mit rund 6 000,00 m² Nutzfläche (Schule)
in Bestand und Neubau realisiert sowie die vorhandene Sporthalle um eine
Einheit erweitert werden.
Ziel ist es, das Grundstück mit seinen Bestandsgebäuden unter weitgehender
Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes in der südlich gelegenen
Parkfläche optimal auszunutzen.
Mit dem Neu- / Umbau soll ein funktionaler, architektonisch hochwertiger
und ökologisch nachhaltiger Gebäudekomplex entstehen.
Wettbewerbsziel ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen
geeigneten Auftragnehmer (Architektin / Architekt) für die weitere Planung
zu finden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 25 angestrebt, davon
werden 7 Büros gesetzt, 18 Teilnehmer werden durch ein anonymes
Losverfahren ausgewählt. Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am
7.8.2012 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung
der EU versandt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 5.9.2012 - 12:00 Uhr -
ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann.
Planer möglich.
www.dhp-sennestadt.de “Bewerbung zur Teilnahme”.
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung),
bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche
Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten
ist ausgeschlossen,
— Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der
Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres
Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber
akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des
Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
18 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren unter Aufsicht eines
Rechtsvertreters der Stadt Lippstadt aus den Bewerbungen ausgelost und
kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten
Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers
(www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten
eine Absage per E-Mail.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt und Mitglied
einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2
Bau KaG - NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem
vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat,
sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist,
haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des
jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten
ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung
gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen
nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung
folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe
entsprechende Planungsleistungen,
— der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen
Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in
anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist
von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein;
dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der
Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht
zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den
Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 25
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren
2. Gerber Architekten, Dortmund
3. Heinrich Wörner Ramsfjell, Dortmund
4. hsv-Architekten, Braunschweig
5. Reindersarchitekten, Osnabrück
6. RKW Rhode Kellermann Wawrowsky, Düsseldorf
7. Schmersahl I Biermann I Prüßner, Bad Salzuflen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der
Wettbewerbsarbei-ten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen
zugrunde legen:
Funktion:
— Umsetzung des Raumprogramms,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Beziehung Neubau / Altbau,
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
Gestaltung:
— Gestaltqualität / Architekturqualität,
— Gestaltung des Ensembles / Einfügung in das Umfeld.
Wirtschaftlichkeit:
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten,
— Energetischer Standard.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
6.9.2012 - 11:50
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 6.9.2012 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
Tag: 7.9.2012
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise und Anerkennungen
stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von
71 000 EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 19 000 EUR;
2. Preis 16 000 EUR;
3. Preis 13 000 EUR;
4. Preis 10 000 EUR;
5. Preis 7 000 EUR;
Anerkennungen 6 000 EUR (z.B. 2x 3 000 EUR).
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung
der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Franz-Jörg Feja, Architekt BDA, Recklinghausen
2. Klaus Fürstenberg, Vorsitzender Bau- und Verkehrsausschuss
3. Martin Halfmann, Architekt BDA, Köln
4. Heinrich Horstmann, Fachbereichsleiter Stadtentwickl. und Bauen
5. Jochen König, Architekt BDA, Aachen
6. Dr. Bernd Neuhoff, Vorsitzender Stadtentwicklungssausschuss
7. Sabine Pfeffer, Vorsitzende Schul- und Kulturausschuss
8. Jörg Preckel, Architekt BDA, Münster
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Die Auslobung Teil A steht zum Download auf der Homepage von Drees &
Huesmann Planer (www.dhp-sennestadt.de) zur Verfügung.
Terminplan:
6.9.2012 (12:00 Uhr) Ende der Bewerbungsfrist
7.9.2012 Losziehung
10.9.2012 Versand der Unterlagen
24.9.2012 Frist für schriftliche Rückfragen
28.9.2012 Kolloquium (11:30 Uhr)
5.11.2012 Abgabe Planunterlagen
12.11.2012 Abgabe Modell
13.12.2012 Preisgericht
19.12.2012 Ausstellungseröffnung
Erklärung der Ausloberin:
Die Ausloberin erklärt, dass sie einem der Preisträger die weitere
Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5
nach §§ 3(4) und 33 HOAI 2009 übertragen wird, insbesondere soweit und
sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden
soll.
Unmittelbar nach der Preisgerichtssitzung werden alle Preisträger zu
Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren
Wichtung werden rechtzeitig bekannt gemacht.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZDJUZFMgYGRpIFZX
Telefon: +49 2931822197
Internet-Adresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Fax: +49 29318240067
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Rügepflicht ergibt sich aus § 107 Absatz 3 Nr. 1-3 GWB. Danach ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller.
1. die gerügten Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, bis zur benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat oder,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, bis zur benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat.
Ferner ist der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügen sind nicht an bestimmte Formvorschriften gebunden. Wegen der
besseren Nachweisbarkeit ist jedoch die Schriftform zweckmäßig.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEwbFtoXVdYW2FXY2NbaDZYaFckZGhtJFpb
Telefon: +49 2931822197
Internet-Adresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de
Fax: +49 29318240067
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
7.8.2012