D-Heidelberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2008/S 145-195409
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt, Palais Graimberg, Kornmarkt 5, Postfach 105520, Kontakt Ansprechpartner Stadtplanungsamt, z. Hd. von Stefan Rees, D-69045 Heidelberg. Tel. (49-6221) 582 31 60. E-Mail: MTlqa1xdWGUlaVxcajdfXGBbXGNZXGleJVtc. Fax (49-6221) 582 39 00.
Internet-Adresse(n):
http://www.heidelberg.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen: neubighubacher Architektur Städtebau Strukturentwicklung, Brüsseler Straße 63, Kontakt Wettbewerbsmanagement Neckaruferpromenade Heidelberg, z. Hd. von Jörg Neubig/Simon Hubacher, D-50672 Köln. Tel. (49-221) 51 90 44. E-Mail: MjIwVVpSWyxaUWFOVVNUYU5NT1RRXhpQUQ==. Fax (49-221) 51 28 19. URL: http://www.heidelberg.de/ausschreibungen.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: neubighubacher Architektur Städtebau Strukturentwicklung, Brüsseler Straße 63, Kontakt Wettbewerbsmanagement Neckaruferpromenade Heidelberg, z. Hd. von Jörg Neubig/Simon Hubacher, D-50672 Köln. Tel. (49-221) 51 90 44. E-Mail: MjE5VltTXC1bUmJPVlRVYk9OUFVSXxtRUg==. Fax (49-221) 51 28 19. URL: www.neubighubacher.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Wettbewerb Neckaruferpromenade Heidelberg.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heidelberg führt einen offenen zweiphasigen Ideen- und Realisierungswettbewerb nach GRW 95 für die Umstrukturierung und Neugestaltung des Neckarufers der Heidelberger Altstadt zwischen Bismarckplatz und Karlstor durch. Die erste Bearbeitungsphase wird als städtebaulicher Ideenteil ausgerichtet. Die zweite Bearbeitungsphase erfolgt als freiraumplanerischer Realisierungsteil mit 15-25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Ziel des Wettbewerbs ist die Neugestaltung des Neckarufers im Bereich der Altstadt der Stadt Heidelberg. Das Wettbewerbsgebiet ist ca. 2 km lang und umfasst eine Fläche von ca. 11 ha. Ergebnis des Wettbewerbs soll ein Entwurf für eine Neugestaltung des Raums zwischen Bebauung und Fluss sein. Der Realisierungsteil des Wettbewerbs umfasst die Konkretisierung des Konzepts für zwei Vertiefungsbereiche, den Bereich um die Alte Brücke sowie den Bereich Stadthalle/Jubiläumsplatz. Unter dem Oberbegriff „Stadt an den Fluss“ verfolgt Heidelberg die gesamtstädtische Strategie einer verbesserten Verknüpfung von Stadt und Fluss. Die Standortqualität einer Stadt am Fluss am Übergang vom Odenwald in den Oberrheingraben soll zukünftig stärker zum Ausdruck kommen. Der Neckar soll als öffentlicher Raum an vielen Stellen erlebbar sein und aufgewertet werden. Uferbegleitend sollen an möglichst vielen Abschnitten attraktive Fuß- und Radwege angelegt werden. Gerade im Bereich der weltberühmten Heidelberger Altstadt ist der Bezug von Stadt und Fluss bis heute durch die Neckaruferstraße (B37) mit ca. 20 000 Fahrzeugen täglich stark gestört. Die Stadt Heidelberg plant, mit einem Tunnel das Neckarufer zwischen Birmarckplatz/Theodor-Heuss-Brücke und Karlstor von diesem Durchgangsverkehr zu entlasten. Dadurch wird die Chance eröffnet, das Neckarufer vor der Altstadt Heidelbergs als Stadtraum zurück zu gewinnen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74222200.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Arbeitsgemeinschaften aus mehreren Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der Bekanntmachung der Auslobung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen bevollmächtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer am Tag der Bekanntmachung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Entwurfsverfasser der juristischen Person müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein und die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Landschaftsarchitekten (siehe III.1.) Architekten und Stadtplaner sind in Arbeitsgemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt sofern sie die fachlichen Anforderungen an die Teilnahmeberechtigung analog zu Landschaftsarchitekten erfüllen. Die Federführung liegt beim Landschaftsarchitekten, der als bevollmächtigter Vertreter der Arbeitsgemeinschaft für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Offen.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
- Leitidee - stadträumliche Qualität - Freiraum- und Aufenthaltsqualität - Nachhaltigkeit - Realisierbarkeit - Übereinstimmung mit den formalen Anforderungen Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 29.8.2008 - 16:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
29.8.2008 - 16:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Es werden folgende Preise, zzgl. 19 % MwSt., ausgelobt: 1. Preis: 30 000 EUR, netto 2. Preis: 20 000 EUR, netto 3. Preis: 15 000 EUR, netto 4. Preis: 12 000 EUR, netto 5. Preis: 8 000 EUR, netto 3 Ankäufe à 5 000 EUR, netto.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Über die Preise und Ankäufe hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Preise und Ankäufe werden nach der Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig auch eine andere als die vorgestellte Verteilung der Preise und Ankäufe beschließen.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Michael Braum.
2. Prof. Carl Fingerhuth.
3. Annette Friedrich.
4. Prof. Undine Giseke.
5. Prof. Manfred Hegger.
6. Matthias Hotz.
7. Prof. Christiane Sörensen.
8. Ingrid Spengler.
9. Prof. Hinnerk Wehberg.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Zu III.1.), IV.4.2) und IV.4.3.): Formlose Anmeldung zum Wettbewerb beim Wettbewerbsmanagement neubighubacher, Brüsseler Straße 63, 50672 Köln, siehe Abschnitt I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) bis zum 28.8.2008 - per E-Mail an MjE3WF1VXi9dVGRRWFZXZFFQUldUYR1TVA== per Fax an (49-221) 51 28 19. Am 29.8.2008, 14:00-16:00 Uhr, findet im Rathaus der Stadt Heidelberg das Ausgabekolloquium des Wettbewerbs statt. Die Teilnahme am Ausgabekolloqium ist verpflichtend. Hier erfolgt auch die offizielle Registrierung! Termine: 1. Bearbeitungsphase: Fr. 29.8.2008, 14-16 Uhr, Ausgabekolloquium (Pflichtkolloquium), Rathaus Stadt Heidelberg Mi. 1.10.2008, Abgabe WB-Arbeiten 1. Phase Mi. 22.10.2008, Preisgerichtssitzung 2. Bearbeitungsphase Do. 23.10.2008, Versand der Unterlagen 2. Bearbeitungsphase Mi 5.11.2008, Ende der Rückfragen Mi. 12.11.2008, Beantwortung Rückfragen Di. 16.12.2008, Abgabe WB-Arbeiten 2. Phase Mi. 7.1.2009, Abgabe Modell Do. 29.1.2009, Preisgerichtssitzung 2. Phase Fr. 30.1.2009, Vorstellung der Ergebnisse, Ausstellungseröffnung Rathaus Informationen Die Auslobung und Aufgabenstellung des Wettbewerbs steht auf der Webseite http://www.heidelberg.de/ausschreibungen als Download zur Verfügung. Zu IV.5.3.) und IV. 5.4.): Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Beauftragung. Die Ausloberin verpflichtet sich, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträgerinnen und Preisträger mit freiraumplanerischen Leistungen mindestens bis einschließlich Leistungsphase 5 nach § 15 HOAI zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
24.7.2008.