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  • DE-70374 Stuttgart
  • 01/2014
  • Ergebnis
  • (ID 2-146706)

Umstrukturierung und Neubau des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums Bad Cannstatt


 
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    Entscheidung 24.01.2014 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 6
    Tatsächliche Teilnehmer: 17
    Federführung Architekten
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Baukosten 34.000.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart (DE)
    Preisrichter Prof. Jörg Aldinger, Prof. Stefanie Eberding, Prof. Dr. Frank Lohrberg, Dr. Eckart Rosenberger [Vorsitz], Manuel Schupp , Heinz Sonntag, Steffen Walz, Silvia Kunst-Peters
    Kammer Befindet sich in Abstimmung mit Architektenkammer Baden-Württemberg Büroprofil
    Aufgabe
    Gegenstand der Aufgabe ist der Neubau des Hauptgebäudes des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums in Stuttgart Bad-Cannstatt. Die Schule wird derzeit als ein 2- bis 3-zügiges Gymnasium mit ca. 550 Schülerinnen und Schülern geführt und wird im Zuge der Neubaumaßnahme zu einem 4-zügigen Gymnasium ausgebaut.
    Das Grundstück liegt an der östlichen Ortsgrenze von Bad Cannstatt am Rande eines Wohngebiets. Es weist eine Größe von ca. 27 000 m² auf.
    Hintergrund
    Um dem gestiegenen Gymnasialaufkommen im Mittleren Neckarraum und insbesondere in Bad Cannstatt Rechnung zu tragen, muss das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium zur 4-zügigen Schule ausgebaut werden. Zusätzlich ist durch Inklusion, der Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte sowie durch die Umstellung der Schule auf den Offenen Ganztagesbetrieb weiterer Bedarf an Räumen für inklusive Beschulung und individuelle Förderung, Mensa und Küche, Ganztagesräumen und erweitertem Sportangebot entstanden. Der hieraus resultierende zusätzliche Raumbedarf kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht vollständig gedeckt werden.
    Zudem befindet sich im Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium eine Außenstelle der in unmittelbarer Nähe gelegenen Grund- und Werkrealschule Eichendorffschule. Die Außenstelle wird nach Fertigstellung von Umstrukturierungs- und Neubaumaßnahmen an der Eichendorffschule (nicht Bestandteil dieser Wettbewerbsaufgabe) wieder in diese zurück geführt.
    Desweiteren offenbarte die technische Analyse des Hauptgebäudes gravierende Mängel bei der natürlichen Belichtung und Belüftung einzelner Gebäudebereiche, bei den Rettungswegen aus den oberen Geschossen und in der Bausubstanz. Als Ergebnis dieser Analyse wurde das Büro Hausmann Architekten GmbH mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, die letztlich ergab, dass ein Neubau in zwei Bauabschnitten auf dem Schulgrundstück ohne Interimsmaßnahmen realisierbar ist und in der Gesamtbetrachtung sinnvoller erscheint als eine Umstrukturierung und Sanierung des Bestands. Diese Studie kann dem Bewerber auf Anfrage durch die unter I.1 genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt werden. Der Verfasser der Studie wird als gesetztes Büro am Verfahren teilnehmen.
    Ende 2012 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den erweiterten und geänderten Flächenbedarf durch einen größeren und den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragenden Ersatzneubau zu decken.
    Modellstandort für inklusive Beschulung
    Die Stadt Stuttgart ist Schwerpunktregion im Schulversuch des Landes für die schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung. Zusammen mit der vorgesehenen Umstrukturierung der Grund- und Werkrealschule Eichendorffschule, die sich in unmittelbarer Nähe zum Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium befindet, werden beide Schulen - Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und Eichendorffschule - zum ersten Modellstandort für inklusive Beschulung in Stuttgart ausgebaut. Die Umsetzung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Flächen und Räume, deren architektonische und räumliche Gestaltung einen hohen Stellenwert erhalten, ist Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe.
    Der Raum als dritter Pädagoge und Pädagogische Architektur
    Die Bildungslandschaft steht heute vor großen strukturellen und pädagogischen Herausforderungen und Veränderungen. Gerade der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wirkt sich bereits heute in großem Maße auf das Wahlverhalten der Eltern bei der Frage nach der weiterführenden Schulart und damit auf die Arbeit und Perspektiven der Schulen im Sekundarbereich aus. Immer weniger Eltern entscheiden sich bei der Schulwahl ihres Kindes für eine Haupt- bzw. Werkrealschule. Demgegenüber steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Realschulen und den Gymnasien, deren Schülerschaft im Zuge dieser Entwicklung zunehmend heterogener wird. Gleichzeitig wächst der Bedarf an ganztägigen Bildungsangeboten. Wenn sich die Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag in der Schule aufhalten, gibt es weit mehr Aktivitäten, die im Raumangebot berücksichtigt werden müssen. Lernen und Unterricht wechseln zwischen frontalen und eigenaktiven Lernformen ab. In individuellen Zeiten wird selbständig gelernt, geübt, vertieft, findet Begegnung, „Abreagieren“, Rückzug, Spiel und kreatives Arbeiten statt. Essen und Trinken, Bewegung und Erholung, Beratung und Kommunikation sind feste Bestandteile der Schule.
    Die damit einhergehenden konzeptionellen Herausforderungen bewirken einen pädagogischen Paradigmenwechsel, der mit Stichworten wie Inklusion, individuelle Förderung, rhythmisierter Unterricht und Ganztagesschule, aktivierende Lern- und Lehrformen in Einzel- und Gruppenarbeiten grob umrissen ist.
    Um diesem Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen, wurde am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ein moderierter Planungsprozess durchgeführt mit dem Ziel, ein Raumprogramm zu erarbeiten, das auf dem individuellen pädagogischen Konzept der Schule basiert.
    Die Architektur erlangt bei der räumlichen Umsetzung dieses pädagogischen Konzeptes - unter den Leitgedanken Der Raum als dritter Pädagoge und Pädagogische Architektur - eine zentrale Bedeutung.
    Projekt-, Gruppen-, Einzelarbeit, Anregung zum selbstständigen Lernen statt Reproduktion überprüfbaren Wissens und aktivierende Lern- und Lehrformen in heterogenen Schulklassen verlangen einen hohen Grad an Flexibilität in der architektonischen und baulichen Umsetzung, die beispielsweise in multifunktionalen Räumen, die Mehrfach- und Mischnutzungen ermöglichen und in Lernclustern mit Gemeinschafts- und Differenzierungsbereichen für Einzel- und Gruppenarbeiten münden.
    Die Qualifizierung von Neben- und Verkehrsflächen für diese Bereiche erhält dabei einen hohen Stellenwert.
    Die Aufgabe der Architektur ist es, innovative und zukunftsorientierte Raummodelle zu entwickeln, die sich verändernden pädagogischen Konzepten auch in Zukunft gerecht werden, damit die Schule als Ganztagesschule zu einem Lebensort wird, an dem sich Lehrer und Schüler wohl fühlen.
    Aufgabe
    Die für den Neubau vorgesehene, nachzuweisende Programmfläche beträgt ca. 6 170 m² (einschl. 72 m² für Übungsräume für die Kooperation mit der Musikschule), die BGF liegt bei ca. 10 325 m², wenn ein Verhältnis von 60 % Programmfläche zu 40 % Verkehrs- und Nebenfläche zugrunde gelegt wird. Durch eine intelligente Planung soll möglichst viel Verkehrs- und Nebenfläche zu Programmfläche qualifiziert werden, um das Verhältnis so weit wie möglich zu verbessern.
    Die Neubaumaßnahme muss im laufenden Schulbetrieb realisiert werden und kann in zwei Bauabschnitten erfolgen. Sie ist im Bauablauf an die Umstrukturierungs- und Neubaumaßnahme der Eichendorffschule gekoppelt. Ein etwaiger erster Bauabschnitt muss die Flächen für ein 2- bis 3-zügiges Gymnasium enthalten. Der Ausbau zum 4-zügigen Gymnasium kann mit dem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Die Planung und die Ausführung müssen entsprechend strukturiert und mit dem Schulbetrieb abgestimmt werden.
    Zusätzlich zu den Maßnahmen am Hauptgebäude muss die Gesamtanlage neu strukturiert werden, um einen barrierefreien Zugang in alle Bereiche gewährleisten zu können und den geänderten Anforderungen durch Ganztagsbeschulung und Inklusion gerecht zu werden. Der starken Terrassierung der Anlage ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
    Die auf dem Grundstück gelegenen Hausmeisterwohnungen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Die sich ebenfalls auf dem Grundstück befindliche Sporthalle wurde kürzlich sowohl am Dach als auch im Inneren saniert – diese ist nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe. Jedoch wird für eine Fassadensanierung der Sporthallenfassade ein Gestaltungsvorschlag im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung erwartet.
    Neben wirtschaftlich und energetisch optimierten Konstruktionen und einer sinnvollen Nutzung der auf dem Grundstück erhaltenen Außenanlagen wird insbesondere auf die Umsetzung der pädagogischen Vorgaben und Konzepte Wert gelegt.
    Die nachzuweisende Programmfläche beläuft sich auf ca. 6 170 m² und der Kostenrahmen der Gesamtkosten liegt bei ca. 34 000 000 EUR brutto.
    Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Es gelten die Regelungen der RPW 2013 zum Auftragsumfang. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Hausmann Architekten GmbH
    2. wulf architekten GmbH
    3. MGF Architekten GmbH
    4. ARGE Bottega + Ehrhardt Architekten GmbH / Johannes Daniel Michel Dipl. Ing. Freier Architekt
    5. harris + kurrle architekten bda
    6. Tusker Ströhle Freie Architekten BDA
    Ausstellung Die Arbeiten werden von
    Montag, 27.01.2014 bis Freitag, 31.01.2014 und von
    Montag, 03.02.2014 bis Freitag, 07.02.2014

    jeweils von 8:00 - 16:00 Uhr im

    Elly-Heuss-Knapp- Gymnasium,
    Remstalstraße 35,
    70374 Stuttgart-Bad Cannstatt

    ausgestellt.
    Projektadresse DE-70374 Stuttgart
    TED Dokumenten-Nr. 259832-2013
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  • Auswahlkriterien

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    Nachweis finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gem. § 5 (4) VOF Ja
    Berufshaftpflicht Personenschäden 2.000.000 Euro
    Berufshaftpflicht Sach- und Vermögensschäden 2.000.000 Euro
    Durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Jahre Keine Mindestanforderung
    Angaben zur Mitarbeiteranzahl Ja
    Angaben zu Arbeitsgemeinschaften ARGE verpflichtend: nur federführendes Büro darf Referenzen einreichen
    Anzahl Referenzen insgesamt mind. 4 Referenzen
    Zeitraum für Referenzen Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Eigenschaft der Referenzen: Referenz(en) vergleichbar, Wettbewerbserfolg(e) als Referenz(en)
    Leistungsphasen der Referenzen: Information im Anzeigentext nicht enthalten
    Angaben zur techn. Ausstattung gefordert? Nein
    Angaben zur Qualitätssicherung gefordert? Nein
    Angaben zum technischen Leiter gefordert? Nein
    Vergabe von Unteraufträgen eingeschränkt? Nein
    Bewerbungsunterlagen online verfügbar? Nein
    Zusätzliche Kategorie junge/kleine Büros? Nein
  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Wettbewerbsbekanntmachung
      Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Landeshauptstadt Stuttgart, Hochbauamt
      Hauptstätterstr. 66
      70178
      Stuttgart
      DEUTSCHLAND
      MTRgaHYtKmRrX2ReXXFdaXA8b3BxcHBjXW5wKmBh
      +49 71121689066

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.stuttgart.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      : die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      1.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
      Nichtoffener Realisierungswettbewerb zur Umstrukturierung und Neubau des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums Bad Cannstatt.

      II.1.2) Kurze Beschreibung:
      Gegenstand der Aufgabe ist der Neubau des Hauptgebäudes des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums in Stuttgart Bad-Cannstatt. Die Schule wird derzeit als ein 2- bis 3-zügiges Gymnasium mit ca. 550 Schülerinnen und Schülern geführt und wird im Zuge der Neubaumaßnahme zu einem 4-zügigen Gymnasium ausgebaut.
      Das Grundstück liegt an der östlichen Ortsgrenze von Bad Cannstatt am Rande eines Wohngebiets. Es weist eine Größe von ca. 27 000 m² auf.
      Hintergrund
      Um dem gestiegenen Gymnasialaufkommen im Mittleren Neckarraum und insbesondere in Bad Cannstatt Rechnung zu tragen, muss das Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium zur 4-zügigen Schule ausgebaut werden. Zusätzlich ist durch Inklusion, der Umsetzung neuer pädagogischer Konzepte sowie durch die Umstellung der Schule auf den Offenen Ganztagesbetrieb weiterer Bedarf an Räumen für inklusive Beschulung und individuelle Förderung, Mensa und Küche, Ganztagesräumen und erweitertem Sportangebot entstanden. Der hieraus resultierende zusätzliche Raumbedarf kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht vollständig gedeckt werden.
      Zudem befindet sich im Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium eine Außenstelle der in unmittelbarer Nähe gelegenen Grund- und Werkrealschule Eichendorffschule. Die Außenstelle wird nach Fertigstellung von Umstrukturierungs- und Neubaumaßnahmen an der Eichendorffschule (nicht Bestandteil dieser Wettbewerbsaufgabe) wieder in diese zurück geführt.
      Desweiteren offenbarte die technische Analyse des Hauptgebäudes gravierende Mängel bei der natürlichen Belichtung und Belüftung einzelner Gebäudebereiche, bei den Rettungswegen aus den oberen Geschossen und in der Bausubstanz. Als Ergebnis dieser Analyse wurde das Büro Hausmann Architekten GmbH mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, die letztlich ergab, dass ein Neubau in zwei Bauabschnitten auf dem Schulgrundstück ohne Interimsmaßnahmen realisierbar ist und in der Gesamtbetrachtung sinnvoller erscheint als eine Umstrukturierung und Sanierung des Bestands. Diese Studie kann dem Bewerber auf Anfrage durch die unter I.1 genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt werden. Der Verfasser der Studie wird als gesetztes Büro am Verfahren teilnehmen.
      Ende 2012 wurde vom Gemeinderat beschlossen, den erweiterten und geänderten Flächenbedarf durch einen größeren und den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung tragenden Ersatzneubau zu decken.
      Modellstandort für inklusive Beschulung
      Die Stadt Stuttgart ist Schwerpunktregion im Schulversuch des Landes für die schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung. Zusammen mit der vorgesehenen Umstrukturierung der Grund- und Werkrealschule Eichendorffschule, die sich in unmittelbarer Nähe zum Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium befindet, werden beide Schulen - Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium und Eichendorffschule - zum ersten Modellstandort für inklusive Beschulung in Stuttgart ausgebaut. Die Umsetzung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Flächen und Räume, deren architektonische und räumliche Gestaltung einen hohen Stellenwert erhalten, ist Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe.
      Der Raum als dritter Pädagoge und Pädagogische Architektur
      Die Bildungslandschaft steht heute vor großen strukturellen und pädagogischen Herausforderungen und Veränderungen. Gerade der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wirkt sich bereits heute in großem Maße auf das Wahlverhalten der Eltern bei der Frage nach der weiterführenden Schulart und damit auf die Arbeit und Perspektiven der Schulen im Sekundarbereich aus. Immer weniger Eltern entscheiden sich bei der Schulwahl ihres Kindes für eine Haupt- bzw. Werkrealschule. Demgegenüber steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Realschulen und den Gymnasien, deren Schülerschaft im Zuge dieser Entwicklung zunehmend heterogener wird. Gleichzeitig wächst der Bedarf an ganztägigen Bildungsangeboten. Wenn sich die Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag in der Schule aufhalten, gibt es weit mehr Aktivitäten, die im Raumangebot berücksichtigt werden müssen. Lernen und Unterricht wechseln zwischen frontalen und eigenaktiven Lernformen ab. In individuellen Zeiten wird selbständig gelernt, geübt, vertieft, findet Begegnung, „Abreagieren“, Rückzug, Spiel und kreatives Arbeiten statt. Essen und Trinken, Bewegung und Erholung, Beratung und Kommunikation sind feste Bestandteile der Schule.
      Die damit einhergehenden konzeptionellen Herausforderungen bewirken einen pädagogischen Paradigmenwechsel, der mit Stichworten wie Inklusion, individuelle Förderung, rhythmisierter Unterricht und Ganztagesschule, aktivierende Lern- und Lehrformen in Einzel- und Gruppenarbeiten grob umrissen ist.
      Um diesem Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen, wurde am Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium ein moderierter Planungsprozess durchgeführt mit dem Ziel, ein Raumprogramm zu erarbeiten, das auf dem individuellen pädagogischen Konzept der Schule basiert.
      Die Architektur erlangt bei der räumlichen Umsetzung dieses pädagogischen Konzeptes - unter den Leitgedanken Der Raum als dritter Pädagoge und Pädagogische Architektur - eine zentrale Bedeutung.
      Projekt-, Gruppen-, Einzelarbeit, Anregung zum selbstständigen Lernen statt Reproduktion überprüfbaren Wissens und aktivierende Lern- und Lehrformen in heterogenen Schulklassen verlangen einen hohen Grad an Flexibilität in der architektonischen und baulichen Umsetzung, die beispielsweise in multifunktionalen Räumen, die Mehrfach- und Mischnutzungen ermöglichen und in Lernclustern mit Gemeinschafts- und Differenzierungsbereichen für Einzel- und Gruppenarbeiten münden.
      Die Qualifizierung von Neben- und Verkehrsflächen für diese Bereiche erhält dabei einen hohen Stellenwert.
      Die Aufgabe der Architektur ist es, innovative und zukunftsorientierte Raummodelle zu entwickeln, die sich verändernden pädagogischen Konzepten auch in Zukunft gerecht werden, damit die Schule als Ganztagesschule zu einem Lebensort wird, an dem sich Lehrer und Schüler wohl fühlen.
      Aufgabe
      Die für den Neubau vorgesehene, nachzuweisende Programmfläche beträgt ca. 6 170 m² (einschl. 72 m² für Übungsräume für die Kooperation mit der Musikschule), die BGF liegt bei ca. 10 325 m², wenn ein Verhältnis von 60 % Programmfläche zu 40 % Verkehrs- und Nebenfläche zugrunde gelegt wird. Durch eine intelligente Planung soll möglichst viel Verkehrs- und Nebenfläche zu Programmfläche qualifiziert werden, um das Verhältnis so weit wie möglich zu verbessern.
      Die Neubaumaßnahme muss im laufenden Schulbetrieb realisiert werden und kann in zwei Bauabschnitten erfolgen. Sie ist im Bauablauf an die Umstrukturierungs- und Neubaumaßnahme der Eichendorffschule gekoppelt. Ein etwaiger erster Bauabschnitt muss die Flächen für ein 2- bis 3-zügiges Gymnasium enthalten. Der Ausbau zum 4-zügigen Gymnasium kann mit dem zweiten Bauabschnitt erfolgen. Die Planung und die Ausführung müssen entsprechend strukturiert und mit dem Schulbetrieb abgestimmt werden.
      Zusätzlich zu den Maßnahmen am Hauptgebäude muss die Gesamtanlage neu strukturiert werden, um einen barrierefreien Zugang in alle Bereiche gewährleisten zu können und den geänderten Anforderungen durch Ganztagsbeschulung und Inklusion gerecht zu werden. Der starken Terrassierung der Anlage ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
      Die auf dem Grundstück gelegenen Hausmeisterwohnungen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Die sich ebenfalls auf dem Grundstück befindliche Sporthalle wurde kürzlich sowohl am Dach als auch im Inneren saniert – diese ist nicht Teil der Wettbewerbsaufgabe. Jedoch wird für eine Fassadensanierung der Sporthallenfassade ein Gestaltungsvorschlag im Zuge der Wettbewerbsbearbeitung erwartet.
      Neben wirtschaftlich und energetisch optimierten Konstruktionen und einer sinnvollen Nutzung der auf dem Grundstück erhaltenen Außenanlagen wird insbesondere auf die Umsetzung der pädagogischen Vorgaben und Konzepte Wert gelegt.
      Die nachzuweisende Programmfläche beläuft sich auf ca. 6 170 m² und der Kostenrahmen der Gesamtkosten liegt bei ca. 34 000 000 EUR brutto.
      Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Es gelten die Regelungen der RPW 2013 zum Auftragsumfang. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71221000
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      Siehe Vorgaben in den Bewerbungsunterlagen.
      1. Ausschlusskriterien (siehe Bewerbungsbogen)
      Nicht fristgerechter Eingang der Bewerbung (es ist zwingend der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen zu verwenden).
      Bewerbung/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift. Nachweis der beruflichen Qualifikation entsprechend III.2) dieser Bekanntmachung.
      Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (mind. jeweils 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sonstige Schäden).
      Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
      Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 4 (2) VOF.
      Verpflichtungserklärung nach § 5 (6) VOF (nur bei Beteiligung von Subunternehmern).
      2. Auswahlkriterien (Gewichtung siehe Bewerbungsbogen) Umsatz für Leistungen in der Objektplanung nach HOAI im Mittel 2010-2012. Jährliches Mittel der in den letzten 3 Jahren (2010-2012) Beschäftigten inkl. der Führungskräfte. Referenzobjekt 1: Neubauprojekt (Kriterien und Gewichtung siehe Bewerbungsbogen). Referenzobjekt 2: Umbau/ Sanierung Gebäude (Kriterien und Gewichtung siehe Bewerbungsbogen). Referenzobjekt 3: Wettbewerbserfolg/ Auszeichnung (Kriterien und Gewichtung siehe Bewerbungsbogen). Referenzobjekt 4: Wettbewerbserfolg/ Auszeichnung (Kriterien und Gewichtung siehe Bewerbungsbogen).
      Es gelten die im Bewerbungsbogen angegebenen Ausschluss- und Auswahlkriterien und deren Gewichtung. Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und pdf-Tabelle zur Verfügung(Bezug siehe unter I.1). Die Bewerbungsunterlagen sind bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.4.2 genannten Frist erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort einzutragenden Punktzahl ist der Einreichungsstelle rechtsgültig unterschrieben zuzusenden. Die geforderten Referenzblätter sind beizulegen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet.
      Von den 20 Teilnehmern wurden vorab bereits 6 Teilnehmer ausgewählt. Das Auswahlverfahren dient der Findung der weiteren 14 Teilnehmer. Die 14 punktreichsten Bewerber werden zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, ggf. mit Losziehung aus Bewerbern mit gleicher Punktzahl.
      Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw. fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.

      III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
      Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
      Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
      Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
      Landschaftsarchitekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
      Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Geplante Teilnehmerzahl: 20

      IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
      1. Hausmann Architekten GmbH
      2. wulf architekten GmbH
      3. MGF Architekten GmbH
      4. ARGE Bottega + Ehrhardt Architekten GmbH / Johannes Daniel Michel Dipl. Ing. Freier Architekt
      5. harris + kurrle architekten bda
      6. Tusker Ströhle Freie Architekten BDA

      IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
      Werden in der Auslobung Teil A angegeben.

      IV.4) Verwaltungsangaben

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 27.8.2013
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 3.9.2013 - 12:00

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 27.9.2013

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.5) Preise und Preisgericht

      IV.5.1) Angaben zu Preisen:
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 auf Basis der HOAI.

      IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer

      IV.5.3) Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

      IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
      1. Dr.-Ing. Eckart Rosenberger
      2. Prof. M Arch Dipl.-Ing Stefanie Eberding
      3. Prof. Jörg Aldinger
      4. Dipl.-Ing. Heinz Sonntag
      5. Prof. Dr. Frank Lohrberg
      6. Dipl.-Ing. Manuel Schupp
      7. Dipl. Ing. Steffen Walz
      8. Dipl.-Ing. Silvia Kunst-Peters

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Die Architektenkammer Baden-Württemberg wirkt beratend mit, die Auslobung wird derzeit mit der Architektenkammer abgestimmt. Voraussichtliche Termine:
      — Versand Auslobungsunterlagen an ausgewählte Teilnehmer 27.9.2013,
      — Kolloquium 18.10.2013,
      — Abgabe Wettbewerbsarbeiten 11.12.2013,
      — Abgabe Modell 18.12.2013,
      — Preisgerichtssitzung 24.1.2014.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
      Regierungspräsidium Karlsruhe
      76247
      Karlsruhe
      DEUTSCHLAND
      MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5gXlkcUGVaHFJT
      +49 7219264049
      +49 7219263985

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
      Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
      — §101a Informations- und Wartepflicht:
      Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
      — §107 Einleitung, Antrag:
      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
      1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
      4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
      Regierungspräsidium Karlsruhe
      76247
      Karlsruhe
      DEUTSCHLAND
      MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZzVnZWAjV2xhI1la
      +49 7219264049
      +49 7219263985

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      30.7.2013

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 02.08.2013
Ergebnis veröffentlicht 28.01.2014
Zuletzt aktualisiert 09.08.2021
Wettbewerbs-ID 2-146706 Status
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