Teilnahmebedingungen
Grundsätze
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Es ist ein Anliegen des Auslobers, Bewerbern aus der Region sowie Berufsanfängern eine angemessene Beteiligung zu ermöglichen. Hierzu werden im Auswahlverfahren 3 Gruppen gebildet.
Als Berufsanfänger gelten Personen, deren Diplom nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt –
Stichtag: Tag der Bekanntmachung 25.07.2013
Als Bewerber aus der Region gelten Personen, deren Büro im Landkreis Ravensburg seinen Sitz hat.
Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung fristgerecht beim Wettbewerbsbetreuer eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Zulassung
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien –Ausschlusskriterien – ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zwingende Zulassungskriterien
Formalien
- fristgerechter Eingang der Bewerbung beim Betreuer des Wettbewerbs
bis zum Mittwoch 21.08.2013 um 16.00 Uhr
- Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten
Nachweise
- Berufliche Qualifikation nach § 4 (3) VOF und § 19 (1) (2) VOF
Qualifikation (z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde)
- Berufshaftpflichtversicherung nach § 5 (4) a) VOF 3.000.000 Euro Personenschäden und
600.000 Euro sonstige Schäden auch als Eigenerklärung für den Auftragsfall.
Erklärungen
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 4 VOF vorliegen
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien –
für die qualitative Auswahl.
Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen. Bewerber, die Nachweise aus allen Bereichen A-C erbringen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert.
Qualifizieren sich mehr als 15 Bewerber, entscheidet das Los; dabei werden 3 Gruppen gebildet.
Entsprechend berechtigte Bewerber haben die Möglichkeit in Ihren Bewerbungsunterlagen anzugeben, ob sie sich in eine der Gruppen I (Berufsanfänger), II (Landkreis Ravensburg) oder Gruppe III (alle Bewerber) zuordnen lassen wollen. Sofern keine Angaben gemacht werden, wird der Bewerber der Gruppe III (alle Bewerber) zugeteilt. Die Zuordnung ist den Bewerbern freigestellt.
Bei der Auslosung werden folgende 3 Gruppen gebildet:
Gruppe I - Berufsanfänger (3 Büros)
Gruppe II - Bewerber aus dem Landkreis Ravensburg (4 Büros)
Gruppe III - Alle anderen Bewerber (8 Büros)
Auswahlkriterien
A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation. Bei Berufsanfängern können es auch Erfolge in studentischen Wettbewerben sein.
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der
Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des
Bewerbers),
- Darstellung auf max. 1 DIN A3 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
B Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneten realisierten Projekte, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.
Bei Berufsanfängern können es auch ausgezeichnete Studienarbeiten sein.
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung,
Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete
Leistungsphasen nach § 15 HOAI 1996 oder § 3 HOAI 2009, Erstellungskosten.
- Darstellung auf max. 1 DIN A3 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
C Nachweis eines, zum Ersten im kommunikativen Bauen und zweitens im kontextualen stadträumlichen Bauen, zum Vergleich geeigneten realisierten Projektes.
Bei Berufsanfängern können es auch Projekte sein die sie als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt haben, wenn dies der Büroinhaber bestätigt.
- Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser
(= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen
nach § 15 HOAI 1996 oder § 3 HOAI 2009, Erstellungskosten.
- Darstellung auf max. 1 DIN A3 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.