WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Bielefeld - Immobilienservicebetrieb (ISB), August-Bebel-Straße 92, D-33602 Bielefeld.
Weitere Auskünfte erteilen: Drees & Huesmann Planer, Vennhofallee 97, z. Hd. von Gudrun Walter, D-33689 Bielefeld. E-Mail: MThfbVxqbWYmb1lkbF1qOFxgaCVrXWZmXWtsWVxsJlxd. URL: www.dhp-sennestadt.de.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Drees & Huesmann Planer, Vennhofallee 97, D-33689 Bielefeld. URL: www.dhp-sennestadt.de.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Drees & Huesmann Planer, Vennhofallee 97, D-33689 Bielefeld. URL: www.dhp-sennestadt.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Realisierungswettbewerb Umbau / Sanierung des Max-Planck-Gymnasiums in Bielefeld.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Gebäudeteile des vierzügigen Max-Planck-Gymnasiums an der Stapenhorststraße in Bielefeld sind mit Asbest verseucht und müssen grundlegend saniert werden. Die Verkürzung der Gymnasialzeit auf 8 Jahre erfordert eine Umstrukturierung des Schulalltages, der die Übermittagsversorgung mit einbezieht. Darüberhinaus hat sich die Schule entschlossen, den gebundenen Ganztag einzuführen und benötigt daher die dafür notwendigen Räumlichkeiten für alle Schüler. Das insgesamt vorhandene Raumangebot soll daher den neuen Anforderungen durch Umbau und Neuaufteilung angepasst werden. Die Bauzeit ist von Anfang 2010 bis Mitte 2011 geplant. Während der Bauarbeiten werden die SchülerInnen in Containern und einem weiteren Schulgebäude in der Nähe unterrichtet.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung: - zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; - die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 BauKaG NW (auswärtige/r Architekt/in) und Geschäftssitz/ Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, - zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezei-chnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: - der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich, - zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbs- aufgabe entsprechende Planungsleistungen, - der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Architekten.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 20.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. AM Architekten - Achelpöhler, Mangelsen, Bielefeld.
2. bhp Brüchner-Hüttemann Pasch Architekten BDA, Bielefeld.
3. Thomas Daum, Architekt BDA, Bielefeld.
4. EHW Architekten, Hüske Ruschke, Bielefeld.
5. Architekturbüro Heuer Faust, Aachen.
6. Knirr + Pittig Architekten, Essen.
7. Kruse Architekten u. Stadtplaner BDA, Bielefeld.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
1.3.2009.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
3.3.2009.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme 48 000 EUR inkl. MwSt., davon: 1. Preis 14 000 EUR 2. Preis 11 000 EUR 3. Preis 9 000 EUR 4. Preis 7 000 EUR Anerkennungen 7 000 EUR.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Julius Niederwöhrmeier, Architekt, Darmstadt.
2. Prof. Friedrich Schmersahl, Architekt, Bad Salzuflen.
3. Carsten Boberg, Architekt, Stadt Bielefeld - ISB.
4. Gregor Moss, Beigeordneter Stadt Bielefeld.
5. Hartmut Meichsner, CDU-Fraktion, Bielefeld.
6. Hans-Werner Plassmann, SPD-Fraktion, Bielefeld.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
28.1.2009.