ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Erfüllungsbürgschaft eines Kreditinstitutes in Höhe von 5 % der Gesamtbaukosten (brutto) zu übergeben. Die Bürgschaft ist zurückzugeben, sobald die durch sie gesicherten Ansprüche vollständig erfüllt sind, nicht jedoch vor erfolgter Übergabe und vor Beseitigung der im Übergabeprotokoll festgestellten Mängel am Nutzungsobjekt. Im Übrigen wird auf die Verdingungsunterlagen verwiesen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend):
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein Darlehen zur Vorfinanzierung der zu vereinbarenden Bauvergütung, das über die restliche Vertragslaufzeit in gleich bleibend hohen, quartalsweise fälligen Raten zu tilgen ist. Diese Raten schließen eine Finanzierungsvergütung für die Gewährung des Darlehens ein. Darüber hinaus zahlt der Auftraggeber – ebenfalls quartalsweise – ein wertgesichertes Nutzungsentgelt für die Erbringung der Betriebsleistungen, das bei Nichterfüllung vereinbarter Service Levels reduziert werden kann. Der Auftraggeber erwartet eine Projektfinanzierung und wird im Falle der Abtretung der vierteljährlichen Vergütungszahlungen an die finanzierende Bank keinen Einrede-, Einwendungs- und Aufrechnungsverzicht erklären. Dem Auftragnehmer wird kein Recht zur Belastung des Grundstücks gewährt. Im Übrigen wird wegen weiterer Einzelheiten auf die Verdingungsunterlagen verwiesen.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften können sich an der Ausschreibung beteiligen. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich und dokumentenecht unterschriebene Erklärung nach Formblatt 2 des Informationsmemorandums abzugeben. Bewerbergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen für ihre Vertretung in dem Vergabeverfahren bevollmächtigten Vertreter benennen. Im Übrigen wird auf die weiteren Hinweise in Ziffer 4.2 des Informationsmemorandums verwiesen.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Es gilt hinsichtlich der Bewerberauswahl unter Hinweis auf die Ausführungen in Ziffer 4.1 und Anlage I „Eignungsnachweise Eignungskriterien“ des Informationsmemorandums das Folgende: a) Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag für sich selbst sowie für alle verantwortlichen Unternehmer und benannten Nachunternehmer im Sinne von Ziffer 4.1.1 des Informationsmemorandums die Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder. Hinsichtlich der Eignungsnachweise wird entsprechend Ziffer 4.1.2 und der Anlage I des Informationsmemorandums zwischen allgemeinen Eignungsnachweisen und besonderen Eignungsnachweisen unterschieden. b) Allgemeine Eignungsnachweise (dazu nachfolgend Ziffer 2.): Bewerber, die diese Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorlegen, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber, die insoweit unvollständige Teilnahmeanträge abgegeben haben, unter Setzung einer Nachfrist zur Vervollständigung aufzufordern. c) Besondere Eignungsnachweise (dazu nachfolgend Kapitel III.2.2) und 3)): Besondere Eignungsnachweise dienen dem Auftraggeber als Grundlage für die Wertungsentscheidung im Rahmen der Bewerberauswahl. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf seine eigene Fachkunde und Leistungsfähigkeit oder die seiner verantwortlichen Unternehmer oder benannten Nachunternehmer (Bewerber, verantwortliche Unternehmer und benannte Nachunternehmer, insgesamt Referenzunternehmer) stützen. Der Auftraggeber trifft auf der Grundlage dieser besonderen Eignungsnachweise seine Auswahlentscheidung. Die Eignung des Bewerbers wird gemäß den Ausführungen der Ziffer 2 der Anlage I des Informationsmemorandums bewertet. Unvollständige oder fehlende Angaben zu den abgefragten besonderen Eignungsnachweisen führen zu einer schlechteren Bewertung des jeweiligen Teilnahmeantrages. Bei der Bewertung der besonderen Eignungsnachweise werden für die Kriterien fachliche Eignung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit in der Summe maximal 100,00 Punkte vergeben. Die Punktzahlen werden bis auf die zweite Nachkommastelle berechnet. Für die Wertung der besonderen Eignungsnachweise sind Mindest- und Höchstwerte angegeben. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert. 2. Die allgemeinen Eignungsanforderungen an die Bewerber sind in Ziffer 1 der Anlage I des Informationsmemorandums im Einzelnen aufgelistet. Sie werden der Übersichtlichkeit halber in diesem Kapitel nachfolgend zusammengefasst. Jeder Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag die folgenden allgemeinen Eignungsnachweise im Original sowie in einfacher Kopie vorzulegen: – Beglaubigter Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes. – Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. – Nachweise über die ordnungsgemäße Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Ausländische Bewerber haben eine entsprechende Bescheinigung aus ihrem Herkunftsland vorzulegen. – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. – Qualifizierte, für dieses Vorhaben ausgestellte Bankauskunft, die mindestens folgende Informationen enthält: Art und Dauer der Geschäftsbeziehung, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Einschätzung der finanziellen Verhältnisse (Bonität), Beurteilung der Kreditwürdigkeit, Empfehlung zum Eingehen der Geschäftsbeziehung – Nachweis der jeweiligen Berufshaftpflichtdeckung und Angabe der Deckungssumme. – Eigenerklärung nach Formblatt 9 des Informationsmemorandums. Diese Formblatt kann heruntergeladen werden bei: www.jva-bremervoerde.niedersachsen.de Keiner der eingereichten Nachweise darf älter als 3 Monate sein. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein. Sofern Nachweise nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem vereidigten Dolmetscher beizufügen. Teilnahmeanträge, die diese Nachweise nicht oder nicht vollständig enthalten, können vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Bewerber, die insoweit unvollständige Teilnahmeanträge abgegeben haben, unter Setzung einer Nachfrist zur Vervollständigung aufzufordern.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Die besonderen Anforderungen an die fachliche Eignung (Referenzen) und an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Netto-Umsatzzahlen) der Bewerber sind in Ziffer 2 der Anlage I des Informationsmemorandums dargestellt. Alle Referenzunternehmer haben in den mit dem Informationsmemorandum übersandten Datenblättern (Formblätter 10 bis 12) Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu machen. Für die Wertung dieser besonderen Eignungsnachweise sind im Folgenden Mindest- und Höchstwerte angegeben. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert. 2. Besondere Anforderungen an die fachliche Eignung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerber sind: 2.1 Fachliche Eignung (Vorlage von Referenzen) Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bewerber Referenzen vorzulegen. Die Referenzleistung muss mit der zu vergebenden Leistung oder zumindest wesentlichen Teilen dieser Leistung vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit der zu vergebenden Leistung ist darzustellen. Die Referenzleistung muss abgeschlossen sein; der Abschluss dieser Leistung darf jedoch nicht vor dem 1.1.2002 liegen. Die Referenzleistungen im Leistungsbereich Betrieb brauchen noch nicht abgeschlossen zu sein; sie müssen jedoch bereits seit mindestens dem 1.1.2005 erbracht werden. Die Angaben müssen auf den mit dem Informationsmemorandum zur Verfügung gestellten Formblättern 13 bis 17 gemacht werden. Es ist ein Projektverantwortlicher beim Referenzunternehmer sowie ein Ansprechpartner beim Auftraggeber zu benennen. Die Vorlage eines Referenzschreibens des Referenzgebers ist erwünscht, jedoch keine Mindestvoraussetzung für die Wertung der Referenz. Für die Leistungsbereiche Objektplanung und Bau können maximal 5 Referenzen, für den Leistungsbereich Betrieb maximal 6 Referenzen je Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Reicht der Bewerber mehr Referenzen ein als vorgesehen, so entscheidet das Los, welche dieser Referenzen gewertet wird. Eine Referenz kann innerhalb eines Leistungsbereiches nur einmal gewertet werden. Der Auftraggeber bewertet die Referenzen anhand der angegebenen Projektgröße (Gesamtbaukosten nach DIN 276 KG 300 + 400, bezüglich der Betriebsreferenzen: Hauptnutzfläche bzw. Anzahl des beschäftigten Personals). 2.1.1. Objektplanung Es können insgesamt 5 Planungsreferenzen vorgelegt werden. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu Nutzungsart, Hauptnutzfläche, Gesamtbaukosten, Baubeginn und Fertigstellung zu machen sowie den konkret erbrachten Leistungsumfang darzustellen. Von den 5 Referenzleistungen müssen aus den folgenden Leistungsbereichen stammen: – Mindestens 3 Referenzen aus dem Bereich Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzug, – Mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Sicherheitstechnik. Jede Referenz fließt mit 4 % in die Gesamtwertung ein. Referenzprojekte für den Bereich Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzug, die mindestens anrechenbare Kosten in Höhe von brutto 10 000 000 EUR (KG 300+400 nach DIN 276) aufweisen, werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Referenzprojekte werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 4,00 wird ab einer Projektgröße von mindestens brutto 50 000 000 EUR erreicht. Referenzprojekte für den Bereich Sicherheitstechnik, die eine Mindestprojektgröße von brutto 2 000 000 EUR (KG 450 nach DIN 276) aufweisen, werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Referenzprojekte werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 4,00 wird ab einer Projektgröße von mindestens brutto 10 000 000 EUR erreicht. 2.1.2. Bau Es können insgesamt 5 Baureferenzen vorgelegt werden. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu Nutzungsart, Hauptnutzfläche, Gesamtbaukosten, Baubeginn und Fertigstellung zu machen sowie den konkret erbrachten Leistungsumfang darzustellen. Von den 5 Referenzleistungen müssen mindestens 3 Referenzen aus dem Bereich des Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzuges stammen. Die übrigen Referenzen können aus dem Bereich des sonstigen öffentlichen Hochbaus stammen. Jede Referenz fließt mit 4 % in die Gesamtwertung ein. Die Referenzprojekte aus dem Bereich des Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzuges, die eine Mindestprojektgröße von brutto 10 000 000 EUR (KG 300+400 nach DIN 276) aufweisen, werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Referenzprojekte werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 4,00 wird ab einer Projektgröße von mindestens brutto 50 000 000 EUR erreicht. Die Referenzprojekte aus dem Bereich des sonstigen öffentlichen Hochbaus werden ab einer Mindestprojektgröße von brutto 20 000 000 EUR (KG 300+400 nach DIN 276) mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Referenzprojekte werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 4,00 wird ab einer Projektgröße von mindestens brutto 100 000 000 EUR erreicht. 2.1.3. Betrieb Es können insgesamt 6 Betriebsreferenzen mit einer Projektlaufzeit von mindestens 3 Jahren vorgelegt werden. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu Nutzungsart und Hauptnutzfläche zu machen sowie den konkret erbrachten Leistungsumfang darzustellen. Die 6 Referenzleistungen müssen aus den folgenden Leistungsbereichen stammen: – 3 Referenzen aus dem Leistungsbereich Gebäudemanagement (infrastrukturelles, technisches und kaufmännisches Gebäudemanagement), – 3 Referenzen aus dem Leistungsbereich Sicherheitshilfsdienste (allgemeine Sicherheitsdienstleistungen oder den staatlichen Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzug im Hinblick auf Sicherheitsaspekte unterstützende Dienstleistungen). Jede Referenz fließt mit 5 % in die Gesamtwertung ein. Referenzprojekte aus dem Bereich Gebäudemanagement, die eine Hauptnutzfläche von 10 000 m² aufweisen, werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Referenzprojekte werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 5,00 wird ab einer Hauptnutzfläche von mindestens 50 000,00 m² erreicht. Referenzprojekte für Dienstleistungen im Bereich Sicherheit, die über eine Mindestzahl des durch das Referenzunternehmen dauerhaft eingesetzten Personals von 4 Personen verfügen, werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzprojekte, die über weniger dauerhaft eingesetztes Personal durch das Referenzunternehmen verfügen, werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Höchstpunktzahl von 5,00 wird ab einem vom Referenzunternehmen dauerhaft eingesetzten Personal von mindestens 20 Personen erreicht. 2.2. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Netto-Umsatzzahlen) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2005, 2006 und 2007 anzugeben, den die Referenzunternehmer in ihrem jeweiligen Leistungsbereich erzielt haben. Hierzu rechnet auch der eigene Anteil des Bewerbers bei Aufträgen, die gemeinsam mit anderen Firmen ausgeführt wurden. Werden für einen Leistungsbereich mehrere Referenzunternehmer benannt, so wird die von jedem Unternehmer erreichte Punktzahl durch die Gesamtzahl der in diesem Leistungsbereich gewerteten Unternehmer geteilt. 2.2.1. Objektplanung Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des oder der Referenzunternehmen in dem Leistungsbereich Objektplanung in den Geschäftsjahren 2005, 2006 und 2007 ist anzugeben und fließt mit 5 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 2 000 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Maximalpunktzahl von 5,00 wird ab mindestens 10 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht. 2.2.2. Bau Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des oder der Referenzunternehmen in dem Leistungsbereich Bau in den Geschäftsjahren 2005, 2006 und 2007 ist anzugeben und fließt mit 5 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 100 000 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Maximalpunktzahl von 5,00 wird ab mindestens 500 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht. 2.2.3. Betrieb Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des oder der Referenzunternehmen mit Leistungen aus dem Leistungsbereich Gebäudemanagement fließt mit 5 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 50 000 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die Maximalpunktzahl von 5,00 wird ab mindestens 100 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht. Der durchschnittliche Netto-Gesamtumsatz des oder der Referenzunternehmen mit Leistungen aus dem Leistungsbereich Sicherheitshilfsdienste (allgemeine Sicherheitsdienstleistungen oder den staatlichen Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzug im Hinblick auf Sicherheitsaspekte unterstützende Dienstleistungen) fließt ebenfalls mit 5 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit einem durchschnittlichen Netto-Gesamtumsatz von 10 000 000 EUR werden mit 1,00 Punkten bewertet. Kleinere Unternehmen werden mit 0,00 Punkten gewertet. Die Maximalpunktzahl von 5,00 wird ab mindestens 50 000 000 EUR durchschnittlichem Netto-Gesamtumsatz erreicht.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Die besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit (Mitarbeiterzahl) der Bewerber sind in Ziffer 2.3 der Anlage I des Informationsmemorandums dargestellt. Alle Referenzunternehmer haben in den mit dem Informationsmemorandum übersandten Datenblättern (Formblätter 10 bis 12) Angaben zu ihrer technisch-organisatorischen Leistungsfähigkeit zu machen. Für die Wertung dieser besonderen Eignungsnachweise sind im Folgenden Mindest- und Höchstwerte angegeben. Zwischen diesen Werten wird linear interpoliert. 2. Besondere Anforderungen an die technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit der Bewerber sind unter Beibehaltung der Nummerierung gem. Anlage I des Informationsmemorandums: 2.3. Technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit (Mitarbeiterzahl) Zum Nachweis der technisch-organisatorischen Leistungsfähigkeit sind die jahresdurchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahlen der Geschäftsjahre 2005, 2006 und 2007 des oder der Referenzunternehmer, gegliedert nach Berufsgruppen, für die folgenden Leistungsbereiche anzugeben. Werden für einen Leistungsbereich mehrere Referenzunternehmer benannt, so wird die von jedem Unternehmer erreichte Punktzahl durch die Gesamtzahl der in diesem Leistungsbereich gewerteten Unternehmer geteilt. 2.3.1. Objektplanung Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich Objektplanung fließen mit 2,5 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 20 technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 20 technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 2,50 wird ab 100 technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielt. 2.3.2. Bau Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich Bau fließen mit 2,5 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 2,50 wird ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 1 000 erzielt. 2.3.3. Betrieb Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich Gebäudemanagement fließen mit 2,5 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 2,50 wird ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 2 000 erreicht. Die Gesamtmitarbeiterzahlen in dem Leistungsbereich Sicherheitshilfsdienste (allgemeine Sicherheitsdienstleistungen oder den Justiz- beziehungsweise Maßregelvollzug im Hinblick auf Sicherheitsaspekte unterstützende Dienstleistungen) fließen mit 2,5 % in die Gesamtwertung ein. Referenzunternehmen mit 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 1,00 Punkten bewertet. Referenzunternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit 0,00 Punkten bewertet. Die maximale Punktzahl von 2,50 wird ab einer Mitarbeiterzahl von mindestens 500 erreicht.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge:
Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber trifft auf der Grundlage der besonderen Eignungsnachweise seine Auswahlentscheidung unter den Bewerbern. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den Kriterien (1) der fachlichen Eignung (Referenzen in den Bereichen Objektplanung, Bau und Betrieb), (2) der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatzzahlen der Geschäftsjahre 2005, 2006 und 2007 in den Bereichen Objektplanung, Bau und Betrieb) sowie (3) der technisch-organisatorischen Leistungsfähigkeit (Mitarbeiterzahl der Geschäftsjahre 2005, 2006 und 2007 in den Bereichen Objektplanung, Bau und Betrieb). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt auf der Grundlage der Ausführungen in Kapitel III.2.2) und 3) sowie der Anlage I des Informationsmemorandums.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt:
Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
4400 ÖPP III.5.6.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung:
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
4.5.2009 - 12:00.
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots:
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: