D-Duisburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2009/S 69-100116
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Duisburg, Dezernat für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz; Referat für strategische Umweltkoordinierung, Burgplatz 19, z. Hd. von Herrn Ralf Panning, D-47049 Duisburg. Tel. +49 2032832798. E-Mail: MjE1Yx9hUl9fWl9YMWRlUlVlHlVmWmRTZmNYH1VW. Fax +49 2032834608.
Weitere Auskünfte erteilen: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, St.-Franziskus-Str. 148, z. Hd. von Herrn Kieserling / Frau Busche, D-40470 Düsseldorf. Tel. +49 2116102222. E-Mail: MjE1XlNmZFRZVjFkVFlmVmRkXVZjHmFdUl8fVVY=. Fax +49 2116102299.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, St.-Franziskus-Str. 148, z. Hd. von Herrn Kieserling / Frau Busche, D-40470 Düsseldorf. Tel. +49 2116102222. E-Mail: MjEwY1hraVleWzZpWV5rW2lpYltoI2ZiV2QkWls=. Fax +49 2116102299.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Vergabestelle der Stadt Duisburg, ESD/Ausschreibungsdienste Raum Nr. 1507 Friedrich Wilhelm Str. 96, D-47051 Duisburg.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Landschaftsplanerischer Wettbewerb Mercatorinsel Duisburg.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Ausloberin beabsichtigt, am Duisburger Hafen auf der Spitze der Mercatorinsel (ehem. Speditionsinsel), zwischen Vinckeweg und Rheindeichstraße eine öffentliche Parkanlage inklusive eines Veranstaltungsbereiches zu realisieren.
Der Veranstaltungsbereich soll unter Ausnutzung der örtlichen (topographischen) Gegebenheiten so gestaltet werden, dass eine räumlich/funktionale Gliederung zwischen dem Zuschauerbereich (ca. 5 500 Stehplätze) und dem Bühnenbereich erkennbar wird. Der Zuschauerbereich kann dabei tribünenähnliche Gestaltungsmerkmale aufweisen. Darüber hinaus wird für eine flächenmäßig untergeordnete Teilfläche eine qualitativ hochwertige Bebauung für Dienstleistungsnutzungen mit gastronomischer Nutzung im Erdgeschoss angestrebt.
Ziel des Wettbewerbs ist es, landschaftsplanerische und für einen flächenmäßig untergeordneten Teilbereich, städtebauliche Lösungsvorschläge für die Gestaltung und Erschließung der Inselspitze zu erhalten.
Im Anschluss an den Wettbewerb soll zunächst ausschließlich die Parkanlage von der Stadt Duisburg realisiert werden. Der Wettbewerb dient daher ebenfalls der Ermittlung einer geeigneten Landschaftsarchitektin oder eines geeigneten Landschaftsarchitekten als Auftragnehmer für den entsprechenden Teil der Planungsleistungen.
Hinsichtlich der städtebaulichen Komponente sollen aus den Ergebnissen des Wettbewerbes die notwendigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1120 "Ruhrort Mercatorinsel" und die Darstellungen für die notwendige FNP – Änderung entwickelt werden. Aus diesem Teil des Wettbewerbes werden sich keine weiteren Planungsaufträge ergeben.
Insgesamt erstreckt sich das Projektgelände über eine Fläche von ca. 7,75 ha. Hiervon sollen ca. 5 bis 5,75 ha als hochwertige Parkanlage inklusive Veranstaltungsbereich realisiert werden. Die übrige ca. 2 - 2,75 ha große Fläche soll einer hochwertigen Bebauung zugeführt werden, die vornehmlich Dienstleistung/Büronutzung (kein Wohnen) aufnehmen soll. Der städtebaulich zu entwickelnde Bereich soll dabei eine Verknüpfungsfunktion zwischen der geplanten Parkanlage und dem südöstlich angrenzenden gewerblich/industriell geprägten Bereich übernehmen.
Die geplante Grünfläche an der Spitze der Mercatorinsel soll als öffentliche Parkanlage den Duisburger Bürgern die Möglichkeit geben, die außergewöhnliche Lage der Insel in unmittelbarer Nähe der Ruhrmündung in den Rhein zu erleben. Die öffentliche Parkanlage soll dabei eine städtebaulich attraktive Ergänzung der auf der anderen Seite der Hafenmündung bzw. des Vinckekanals liegenden historischen Ortsmitte von Ruhrort bilden.
Die Erschließung der Fläche soll zum Einen durch einen neuen Treppenabgang an der nördlich gelegenen Friedrich-Ebert-Brücke erfolgen, die hier über den Rhein führt. Der Treppenabgang ist nur bezüglich seiner Einbindung in das Wegenetz Gegenstand des Wettbewerbes. Eine weitere Zuwegung soll durch eine neue, barrierefreie Fußgängerbrücke über den Hafenmund bzw. den Vinckekanal zum gegenüber gelegenen Ortsteil Ruhrort erfolgen. Die Lage der Brücke sowie die Treppen / Rampenanbindung sind im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe festzulegen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
71222000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Die Bewerber/innen haben nachzuweisen, dass sie ein Objekt vergleichbarer Größe (Bauvolumen Landschaftsplanerischer Anteil mindestens 4 000 000 EUR) und Art als Architekt/in verantwortlich geplant haben (min. Leistungsphasen 2-5 HOAI) und mindestens 2 vergleichbare Objekte während der Ausführung begleitet haben.
Sofern mehr als 15 Bewerbungen die oben genannten Kriterien erfüllen, erfolgt eine Auswahl der Teilnehmer durch Losziehung unter Aufsicht eines Notars.
Bewerbungsunterlagen:
1. Versicherung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF gegen sie oder ihn vorliegen;
2. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung;
3. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied einer eventuell bestehenden Bürogemeinschaft bewirbt;
4. Nachweis von 2 Wettbewerbserfolgen (Preise oder Ankäufe) oder Veröffentlichungen in Architekturzeitschriften oder Auszeichnungen fertiggestellter Bauten mit Architekturpreisen (nicht älter als 10 Jahre);
5. Nachweis der Planung eines Objekts (mindestens Leistungsphasen 2 - 5) mit einem Bauvolumen von rd. 4 000 000 EUR aus dem Bereich Parkanlagen;
6. Nachweis der Bauleitung bei 2 vergleichbaren landschaftsgestaltenden Projekten.
Bei Arbeitsgemeinschaften oder Partnerschaften müssen die Nachweise 1, 2 und 3 von allen Mitgliedern, die besonderen Nachweise 4 bis 6 von mindestens einem Mitglied erfüllt werden. Bewerber, die die Nachweise nicht vollständig erfüllen oder deren Unterlagen nicht rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— Zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in mit Eintragung der Beschäftigungsart freischaffend berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in nach § 2 BauKaG NRW und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben,
— Zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind,
— Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Geschäftssitz im Zulassungsbereich,
— Zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen und,
— Der/Die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern/innen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekten und Stadtplanern bzw. Architekten sind unter Federführung der Landschaftsarchitektin oder des Landschaftsarchitekten zulässig.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 20.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. Atelier Loidl, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Berlin.
2. Planungsbüro Drecker, Landschaftsarchitektur und Umwelt-planung, Bottrop.
3. WGF Nürnberg, Landschaftsarchitekten.
4. KLA Kipar, Landschaftsarchitekten, Duisburg/Mailand.
5. Danielzik + Leuchter, Landschaftsarchitekten, Duisburg.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Vorprüfung:
— Vollständigkeit der Unterlagen,
— Einhaltung der Grenzen des Wettbewerbsgebietes,
— Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens,
— Berücksichtigung der Planungsvorgaben gem. Auslobung in den wesentlichen Punkten.
Die Nicht-Einhaltung eines dieser Kriterien führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Preisgericht:
— Gestaltungsqualität der Freianlagenplanung,
— Erfüllung der funktionale Anforderungen,
— Qualität der Anbindung,
— Qualität der Einbindung des Veranstaltungsortes,
— Flexibilität der Nutzung des Veranstaltungsortes,
— Qualität der Anordnung der Hochbauten und deren städtebaulicher Einbindung und Erschließung.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
14.5.2009 - 12:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
2.6.2009.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Es werden insgesamt 65 000 EUR ausgelobt.
1. Preis 26 000 EUR;
2. Preis 18 000 EUR;
3. Preis 11 000 EUR.
Anerkennungen 10 000 EUR.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Nein.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. siehe VI 2) sonstige Informationen.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Ja.
Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt Ökologieprogramm Emscher-Lippe(ÖPEL).
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Stimmberechtigte Preisrichter:
— Herr Beig. Dressler, Stadtentwicklungsdezernat, Duisburg,
— Herr Große-Kreul, LEG Stadtentwicklung GmbH, Düsseldorf,
— Herr Schulze, B.S.L. Boyer Schulze Landschaftsarchitekten,
— Frau Törkel, Stadt Krefeld, Fachbereichsleiterin Grünflächen,
— Herr Jürgensmann, plan b Landschaftsarchitekten, Duisburg,
— Frau Prof. Beuter, Planergruppe Oberhausen, Oberhausen,
— Herr Terfrüchte, Davids, Terfrüchte & Partner, Essen,
— Herr Herbstreit, Herbstreit Landschaftsarchitekten, Bochum,
— Herr Rübsamen, Rübsamen + Partner, Bochum,
— Oberbürgermeister/in der Stadt Duisburg.
Stadtdirektor/in der Stadt Duisburg.
— Dezernent/in für Familie, Bildung u. Kultur- Bezirksbürgermeister/in Homberg/Ruhrort/Baerl,
— Vors. Ausschuss für Umwelt und Grünflächen,
— Vors. Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung u. Verkehr,
— Vertreter/in Duisburger Hafen AG,
— Vertreter/in Franz Haniel & Cie. GmbH,
— Vertreter/in Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV).
Vertreter:
— Herr Heimann, Amt für Umwelt und Grün, Stadt Duisburg,
— Herr Welke, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadt Duisburg.
Umfang der weiteren Bearbeitung:
Es ist vorgesehen die weitere Bearbeitung der landschaftsarchitektonischen Planung gem. HOAI § 15 Abs. 1 bis mindestens LPH 5 an einen der Sieger des Wettbewerbs zu vergeben.
Die Wettbewerbsunterlagen werden an die im Rahmen des Teilnahmeverfahrens ausgewählten Bewerber versendet.
Mit der Auslobung wird die Verfassererklärung versendet. Nur das ausgefüllte Original der Verfassererklärung berechtigt zur Abgabe einer Arbeit.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
7.4.2009.