Aufgabe |
Die baubegleitende Projektüberwachung umfasst die umfängliche Bauherrenvertretung bei der Umsetzung der Freiraumgestaltung der Kernzonen 1 und 2 für die Landesgartenschau Apolda 2017. Die Kernzone 1 umfasst eine Flächengröße von ca. 4 ha und ist im ausgewiesenen Sanierungsgebiet 2, in der Bahnhofsvorstadt, gelegen. Schwerpunkt für das Sanierungsgebiet sind struktur- und gebietsprägende Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Gegenstand der Kernzone 1 ist die Schaffung eines Wohngebietsparks in der Bahnhofsvorstadt mit Terrassengarten, Spielbereich und Landschaftspark im Kontext zu historischen Villengärten sowie Kultureinrichtungen. Die Kernzone 2 hat eine Flächengröße von ca. 18 ha und umfasst die gesamte historische, denkmalgeschützte Herressener Promenade mit den beiden Standgewässern Loh- und Friedensteich benachbart zum Herressener Bach. Hier soll das Gartendenkmal durch behutsame Eingriffe gepflegt und zeitgemäß fortgeschrieben sowie der Übergang zum Sportkomplex an der Adolf-Aber-Straße gestaltet werden. Kernzone 1 und 2 befinden sich ca. 1 km voneinander entfernt.
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Leistungsumfang |
Inhalte der zu vergebenden Leistungen in Bezug zur Leistungsphase (LP) 8 sind: — Koordinierung und Überwachung der baulichen Realisierung im Zeitraum Oktober 2014 bis April 2017 (450 Projekttage), davon ca. 6% in 2014, ca. 46% in 2015, ca. 40% in 2016 und ca. 8% in 2017, — Aufsicht über die Bauüberwachung und Koordinierung der Beteiligten (d. h. zwei Landschaftsarchitekten, die auch mit den Leistungsphasen 8 und 9 komplett beauftragt sind, Statik/Baugrund, Wassertechnik, Beleuchtung) zur Erreichung der Projektziele, — Überwachung der wesentlichen projektbezogenen Plandaten (Termine, Kosten etc.), — Umsetzen des Termin-, Änderungs-, Nachtrags- und Entscheidungsmanagements, Abstimmung von Anpassungsmaßnahmen, — Plausibilitätsprüfung und Freigeben der Rechnungen zur Zahlung, — Mitwirkung bzw. Zuarbeit zum Fördermittelmanagement, -abruf, -abrechnung und Sicherung des Mittelabflusses, — Überwachung der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile/Gesamtanlage und der Abnahme von Bauleistungen (bei Bedarf Einleitung von selbständigen Beweisverfahren), — Überprüfen der Kostenfeststellung, — Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen während der LP 8, — Steuern der Abnahme, Übergabe und Inbetriebnahme der Anlagen, — Veranlassen der systematischen Zusammenstellung und Archivierung der Projektdokumentation. Die Summe der Baukosten für die Kernzonen belaufen sich auf 1 460 000 EUR (Kernzone 1) und 3 890 000 EUR (Kernzone 2, beides zzgl. MwSt.). Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR
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