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  • DE-36043 Fulda
  • 01/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-178224)

A4 Bad Hersfeld West, 3.BA; BW 1-3 und BW 2-2, Verstärkung-Abbruch, Neubau; BW 2-1 Neubau


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 12.01.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 3
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke / Tragwerksplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Fulda, Fulda (DE)
    Aufgabe
    Hessen Mobil, Standort Fulda plant die grundhafte Erneuerung der Bundesautobahn A 4 vom Autobahndreieck Kirchheim bis zur Anschlussstelle Wildeck-Obersuhl auf einer Länge von ca. 36 km.
    Bei Streckenkilometer 357,413 bis 361,300 (Planungsabschnitt Bad Hersfeld West), quert die Trasse das Fuldatal bei Bad Hersfeld. Die bestehenden Bauwerke (Aufzählung vom AD Kirchheim kommend in Fahrtrichtung Osten):
    — Bauwerk 1-3 (Ersatz BW 1071) Unterführung der B 62 und der DB-Strecke Bad Hersfeld-Niederaula
    — Bauwerk 2-1 (Ersatz BW 1072) Unterführung des Fuldaaltarmes
    — Bauwerk 2-2 (Ersatz BW 1073) Fuldabrücke
    Leistungen zur Verstärkung-Abbruch und zum Neubau von drei Brücken im Zuge der BAB A 4 Bad Hersfeld West:
    BW 1-3, UF der B 62 und DB (ASB alt 5124-519)
    Länge 72,0 m, 3 Felder( 3 x 24,0 m), Baujahr 1939, einteiliges Bauwerk.
    Bestand:
    Stahl-Trägerrost mit Buckelblechen. Breite zwischen den Geländern 24,0 m.
    Ersatzneubau:
    schiefwinklige 4-Feld-Stahlverbundbrücke, Stützweiten 24,50+35,00+35,00+24,50 m. Breite zwischen den Geländern 32,10 m.
    Projektumfeld:
    1 DB Gleis ohne Elektrifizierung (Industriegleis).
    BW 2-1, UF des Fuldaaltarms (ASB alt 5124-560)
    Neubau in verschobener Achskilometrierung der A 4.
    Ersatzneubau:
    Rechtwinkliges Rahmenbauwerk (integrale Bauweise), lichte Weite 20,0 m, Breite zwischen den Geländern 38,25 m.
    Projektumfeld:
    Angrenzendes Naturschutzgebiet, Entfernung zur Fuldabrücke BW 2-2 ca. 25,0 m.
    BW 2-2, Fuldabrücke (ASB alt 5124-559)
    Länge 85,05 m, 3 Felder (24,30 +36,45+ 24,30 m), Baujahr 1939, einteiliges Bauwerk.
    Bestand:
    Stahl-Trägerrost mit Buckelblechen. Breite zwischen den Geländern 24,0 m.
    Ersatzneubau:
    1-Feld-Stabbogenbrücke, rechtwinklig, lichte Weite 105,0 m, Breite zwischen den Geländern 35,35 m.
    Projektumfeld:
    Angrenzendes Naturschutzgebiet, Entfernung zur UF des Fuldaaltarms BW 2-1 ca. 25,0 m. Das erste Teilbauwerk (1. BA) ist in verschobener Lage herzustellen.
    Im Zuge der neuen Straßenplanung wurden die Trassierungsparameter der A 4 gegenüber dem Bestand optimiert/verändert (z.B. Gradientenanpassung, Achsverschiebung, Aufweitung, Querneigung etc.). Während der Bauzeit muss der Verkehr mit einer 4+0 Verkehrsführung auf den Bestandsbauwerken aufrechterhalten werden. Es werden Teilabbrüche erforderlich, die Standsicherheit der Bestandsbauwerke ist für die 4+0 Verkehrsführung nachzuweisen und Verstärkungsmaßnahmen sind vorzusehen.
    Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt: II.2.1 näher aufgeführt.
    Leistungsumfang
    Für das unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
    Leistungen, die für BW 1-3 und BW 2-2 zu erbringen sind:
    — Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 3 für den Brückenneubau
    — Tragwerksplanung, Lph 3 für den Brückenneubau
    — Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 - 3 für Verstärkung und Abbruch
    — Tragwerksplanung, Lph 1 - 3 für Verstärkung und Abbruch
    Leistungen, die für BW 2-1 zu erbringen ist:
    — Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 2 und Lph 3 für den Brückenneubau
    — Tragwerksplanung, Lph 2 und Lph 3 für den Brückenneubau
    Leistungen, die für BW 1-3, BW 2-1 und BW 2-2 zu erbringen sind:
    — Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 - Lph 3 für den Verbau
    — Tragwerksplanung, Lph 1 - Lph 3 für den Verbau
    Weitere Leistungen:
    — Die Anmeldung zur integrierten Bündelung bei der DB ist zu stellen.
    Fristen:
    Fertigstellung der Leistungsphase 2: 3 Monate nach Auftragserteilung
    Fertigstellung der Leistungsphase 3: 7 Monate nach Auftragserteilung
    Sperrpausen: 4 Monate nach Auftragserteilung
    Die Fristen zur Fertigstellung werden mit Vertragsstrafen versehen.
    Zwischentermine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
    Adresse des Bauherren DE-36043 Fulda
    TED Dokumenten-Nr. 295125-2014
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement -Fulda - Dezernat BA 43-
      Schillerstraße 8
      (Poststelle)
      36043
      Fulda
      DEUTSCHLAND
      +49 66160050
      MTJnbGRtLGRzamJfPmttYGdqLGZjcXFjbCxiYw==
      +49 6616005105

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.mobil.hessen.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement - Zentrale-; Dezernat BA2, Baudurchführung und Vertragsrecht
      Wilhelmstraße 10
      Zu Händen von: Dezernat BA 2 (Herrn Richter/ Herrn Dittrich)
      65185
      Wiesbaden
      DEUTSCHLAND
      +49 6113663374
      MjEzVltlXGZnXFRhIWVcVltnWGUzYGJVXF8hW1hmZlhhIVdY
      +49 6113663303

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale - Dezernat Q11, Fachbereich Haushalt und Controlling-
      Wilhelmstraße 10
      Zu Händen von: Frau Yvonne Piana
      65185
      Wiesbaden
      DEUTSCHLAND
      +49 6113663421
      MjE1amdgX19WH2FaUl9SMV5gU1pdH1lWZGRWXx9VVg==
      +49 6113663435

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Straßenbau

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      A4 Bad Hersfeld West, 3.BA; BW 1-3 und BW 2-2, Verstärkung-Abbruch, Neubau; BW 2-1 Neubau.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      NUTS-Code DE732

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Hessen Mobil, Standort Fulda plant die grundhafte Erneuerung der Bundesautobahn A 4 vom Autobahndreieck Kirchheim bis zur Anschlussstelle Wildeck-Obersuhl auf einer Länge von ca. 36 km.
      Bei Streckenkilometer 357,413 bis 361,300 (Planungsabschnitt Bad Hersfeld West), quert die Trasse das Fuldatal bei Bad Hersfeld. Die bestehenden Bauwerke (Aufzählung vom AD Kirchheim kommend in Fahrtrichtung Osten):
      — Bauwerk 1-3 (Ersatz BW 1071) Unterführung der B 62 und der DB-Strecke Bad Hersfeld-Niederaula
      — Bauwerk 2-1 (Ersatz BW 1072) Unterführung des Fuldaaltarmes
      — Bauwerk 2-2 (Ersatz BW 1073) Fuldabrücke
      Leistungen zur Verstärkung-Abbruch und zum Neubau von drei Brücken im Zuge der BAB A 4 Bad Hersfeld West:
      BW 1-3, UF der B 62 und DB (ASB alt 5124-519)
      Länge 72,0 m, 3 Felder( 3 x 24,0 m), Baujahr 1939, einteiliges Bauwerk.
      Bestand:
      Stahl-Trägerrost mit Buckelblechen. Breite zwischen den Geländern 24,0 m.
      Ersatzneubau:
      schiefwinklige 4-Feld-Stahlverbundbrücke, Stützweiten 24,50+35,00+35,00+24,50 m. Breite zwischen den Geländern 32,10 m.
      Projektumfeld:
      1 DB Gleis ohne Elektrifizierung (Industriegleis).
      BW 2-1, UF des Fuldaaltarms (ASB alt 5124-560)
      Neubau in verschobener Achskilometrierung der A 4.
      Ersatzneubau:
      Rechtwinkliges Rahmenbauwerk (integrale Bauweise), lichte Weite 20,0 m, Breite zwischen den Geländern 38,25 m.
      Projektumfeld:
      Angrenzendes Naturschutzgebiet, Entfernung zur Fuldabrücke BW 2-2 ca. 25,0 m.
      BW 2-2, Fuldabrücke (ASB alt 5124-559)
      Länge 85,05 m, 3 Felder (24,30 +36,45+ 24,30 m), Baujahr 1939, einteiliges Bauwerk.
      Bestand:
      Stahl-Trägerrost mit Buckelblechen. Breite zwischen den Geländern 24,0 m.
      Ersatzneubau:
      1-Feld-Stabbogenbrücke, rechtwinklig, lichte Weite 105,0 m, Breite zwischen den Geländern 35,35 m.
      Projektumfeld:
      Angrenzendes Naturschutzgebiet, Entfernung zur UF des Fuldaaltarms BW 2-1 ca. 25,0 m. Das erste Teilbauwerk (1. BA) ist in verschobener Lage herzustellen.
      Im Zuge der neuen Straßenplanung wurden die Trassierungsparameter der A 4 gegenüber dem Bestand optimiert/verändert (z.B. Gradientenanpassung, Achsverschiebung, Aufweitung, Querneigung etc.). Während der Bauzeit muss der Verkehr mit einer 4+0 Verkehrsführung auf den Bestandsbauwerken aufrechterhalten werden. Es werden Teilabbrüche erforderlich, die Standsicherheit der Bestandsbauwerke ist für die 4+0 Verkehrsführung nachzuweisen und Verstärkungsmaßnahmen sind vorzusehen.
      Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt: II.2.1 näher aufgeführt.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Für das unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
      Leistungen, die für BW 1-3 und BW 2-2 zu erbringen sind:
      — Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 3 für den Brückenneubau
      — Tragwerksplanung, Lph 3 für den Brückenneubau
      — Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 - 3 für Verstärkung und Abbruch
      — Tragwerksplanung, Lph 1 - 3 für Verstärkung und Abbruch
      Leistungen, die für BW 2-1 zu erbringen ist:
      — Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 2 und Lph 3 für den Brückenneubau
      — Tragwerksplanung, Lph 2 und Lph 3 für den Brückenneubau
      Leistungen, die für BW 1-3, BW 2-1 und BW 2-2 zu erbringen sind:
      — Objektplanung Ingenieurbauwerke, Lph 1 - Lph 3 für den Verbau
      — Tragwerksplanung, Lph 1 - Lph 3 für den Verbau
      Weitere Leistungen:
      — Die Anmeldung zur integrierten Bündelung bei der DB ist zu stellen.
      Fristen:
      Fertigstellung der Leistungsphase 2: 3 Monate nach Auftragserteilung
      Fertigstellung der Leistungsphase 3: 7 Monate nach Auftragserteilung
      Sperrpausen: 4 Monate nach Auftragserteilung
      Die Fristen zur Fertigstellung werden mit Vertragsstrafen versehen.
      Zwischentermine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Haftpflichtdeckungssummen:
      — 2 500 000 EUR für Personenschäden
      und
      — 2 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
      Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING), Abschlagszahlungen entsprechend Projektfortschritt.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vetreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF:
      — ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder
      — ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten,
      Selbsterklärung gemäß §4 (6) a) - g) VOF , dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
      a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
      b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
      c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
      d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
      e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
      f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
      g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
      Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber der Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
      Selbsterklärung gemäß § 4 (9) a) - d) VOF, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
      a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
      b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
      c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
      d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
      Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen:
      — Selbsterklärungen gemäß §4 (2) VOF
      — Selbsterklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §4 (6) a) - g) VOF und §4 (9) a) - d) VOF vorliegen
      Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
      Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
      Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern
      Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises gemäß §5 (4) a) VOF
      — Erklärungen über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit entsprechenden Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, gemäß § 5 (4) c) VOF.
      Die Angaben und Erklärungen im Formularvordruck Teilnahmeantrag zu den vorbezeichneten Nachweisen und Erklärungen sind zu beachten. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen.
      Sofern eine Unterauftragsvergabe vorgesehen ist, sind von den vorgesehenen Unterauftragnehmern gemäß der vorstehenden Zusammenstellung die nachfolgenden Nachweise vorzulegen:
      — Erklärungen über Umsatz gemäß § 5 (4) c) VOF.
      Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.1) wird als Mindeststandard gefordert.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      — § 5 (5) a)+c) VOF: Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person(en), insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser/n Person(en) bearbeitet wurden.
      Angaben zu folgender Funktion / Aufgabenbereich wird gefordert:
      — Projektleitung
      — § 5 (5) b) VOF: Zusammenstellung über die Leistungen für vergleichbare Aufgabenstellungen, die in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit erbracht wurden.
      Angaben zu folgendem Aufgabenbereichen werden gefordert:
      — Planung Straßenbrücken aus dem übergeordneten Straßennetz (In Deutschland sind hierunter die Straßenkategorien Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu verstehen)
      — § 5 (5) d) VOF: Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung in den letzten 3 Jahren (Anzahl fest angestellter Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung, nach Berufsgruppen gegliedert).
      — § 5 (5) h) VOF: Angaben über die Auftragsteile, für die eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist.
      Die Nachweise und Angaben zu den vorgenannten Punkten sind gemäß dem Formularvordruck "Teilnahmeantrag" zu führen.
      Der Bewerber hat zum Nachweis der fachlichen Eigung (§ 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach §5 (5) b) VOF durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF und § 5 (5) b) VOF von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
      Bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind für den vorgesehenen Unterauftragnehmer die Angaben über die personelle Ausstattung gemäß § 5 (5) d) VOF vorzulegen.
      Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig, siehe hierzu auch Hinweise innerhalb des Teilnahmeantrages (Formularvordruck).
      Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Mindeststandard zu § 5 (5) a)+c) VOF:
      Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
      — Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters > 5 Jahre
      — Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt zur auftragsgegenständlichen Leistung für den vorgesehenen Mitarbeiter, das den bestimmten Mindestanforderungen genügt (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag).
      Mindeststandard zu § 5 (5) b) VOF:
      Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
      Nachweis von jeweils mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt (1 x Brückenneubau, 1x Brückenabbruch, 1x Anmeldung Sperrpausen) innerhalb der letzten 3 Jahre, die den bestimmten Mindestanforderungen genügen (siehe Formularvordruck Teilnahmeantrag).
      Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 5 (5) a)+c) VOF und zu § 5 (5) b) VOF gleichzeitig erfüllt sind.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Kriterium A:
      Fachliche Eignung / Qualifikation, der verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a)+c) VOF, hier: Projektleitung. Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen aus dem Bereich "Brückenneubau" herangezogen, die hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) von dem vorgesehenen Mitarbeiter bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
      Kriterium B:
      Erbrachte Leistungen für die vergleichbare Aufgabenstellung gemäß § 5 (5) b) VOF aus dem Bereich "Brückenneubau". Zur Bewertung werden die Referenzprojekte herangezogen, die hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Leistungen (siehe Pkt. II 1.5 und II 2.1) in den letzten 3 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber benannten Referenzprojekte.
      Zur Bewertung der Kriterien werden die Referenzprojekte herangezogen, die vom Bewerber zu benennen sind.
      Die vorgenannten Kriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten bewertet.
      — 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
      — 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
      Die Zwischenwerte, Spanne zwischen > 0 Punkte und < 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
      — Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen (die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Formularvordruck Teilnahmeantrag vorgebegeben).
      und insbesondere
      — Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der in den Vordrucken zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
      Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:
      Kriterium A: 30 %
      Kriterium B: 70 %

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      9j4 - A4, Bauwerksplanung

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      VorinformationBekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 154-276886 vom 13.8.2014

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      30.9.2014 - 14:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Der Auftraggeber stellt für den Teilnahmeantrag den Bewerbern kostenfrei einen Formularvordruck zur Verfügung, welcher der Ausschreibungsbekanntmachung in digitaler Form angehängt ist.
      Kostenfreier Download der Unterlagen auf:
      http://www.had.de/langfassung (mit Angabe der HAD-Referenz-Nr. und Vergabe-Nr./Aktenzeichen)
      Der Formularvordruck Teilnahmeantrag ist an den vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden und einzureichen.
      Falls Sie bereit sind, an dem Teilnahmewettbewerb teilzunehmen, werden Sie gebeten, Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zu dem unter Punkt IV. 3.4) genannten Termin einzureichen.
      Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe "Teilnahmewettbewerb, A4 Bad Hersfeld West, 3. BA; Bauwerksplanung, " zu versehen.
      Bewerbungsbedingungen
      Es gelten die nachstehenden Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb:
      1. Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Einreichungstermin in Textform darauf hinzuweisen.
      2. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
      3. Für den Teilnahmeantrag sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke (Formularvordruck Teilnahmeantrag) zu verwenden; der Teilnahmeantrag ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Anträge werden ausgeschlossen.
      4. Der Teilnahmeantrag ist zu dem von der Vergabestelle angegebenen Einreichungstermin (Termin gemäß Punkt IV. 3.4) einzureichen. Ein nicht fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen.
      5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
      6. Teilnahmeanträge, die die Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
      7. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag abzugeben,
      — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt,
      8. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.
      9. Beabsichtigt der Bewerber, wesentliche Teile der Leistung von Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er in seinem Teilnahmeantrag die durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben, dazu je Nachunternehmer eine entsprechende Erklärung gemäß dem Formularvordruck Teilnahmeantrag.
      Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=COMPNFLNRNJE6LIL
      nachr. HAD-Ref. : 269/11092
      nachr. V-Nr/AKZ : 9j4 - A4, Bauwerksplanung

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      64283
      Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      +49 6151125816 / 6151126834

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
      Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
      Wilhelmstraße 10
      65185
      Wiesbaden
      DEUTSCHLAND
      MTRsa29wPGlrXmVoKmRhb29haipgYQ==
      +49 6113660
      +49 6113663435

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      27.8.2014
       

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 29.08.2014
Ergebnis veröffentlicht 16.01.2015
Zuletzt aktualisiert 16.01.2015
Wettbewerbs-ID 2-178224 Status Kostenpflichtig
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