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  • DE-84529 Tittmoning
  • 04/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-182911)

VOF-Verfahren für städtebauliche Beratungsleistungen und einem ISEK im Stadtgebiet Tittmoning


 
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    Entscheidung 04/2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 3
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Tittmoning, Tittmoning (DE)
    Betreuer oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Tittmoning liegt im nordöstlichen Chiemgau, im sog. Rupertiwinkel, der um 1890 für Orte geprägt wurde, die früher zum Erzbistum Salzburg gehörten, am westlichen Hochufer der Salzach. Die Flussmitte bildet heute die Staatsgrenze zu Österreich.
    Mit ihren 5 Ortsteilen Tittmoning-Stadt, Asten, Kay, Kirchheim und Törring hat sie derzeit rund 5 800 Einwohner.
    Seit dem Jahr 2000 ist die Einwohnerzahl der Stadt Tittmoning leicht rückläufig. Diese Entwicklung wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Die Wirtschaftsstruktur Tittmonings ist vor allem durch das produzierende Gewerbe geprägt. Für diesen Bereich ist in den letzten Jahren ein Anstieg an Beschäftigten zu verzeichnen. Fast dreiviertel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort sind im sekundären Sektor (produzierendes und weiterverarbeitendes Gewerbe) tätig. Aufgrund des Anstieges von Arbeitsplätzen wuchs in den letzten Jahren auch die Zahl der Einpendler nach Tittmoning. Dies führte zu einem ausgeglichenen Pendlersaldo.
    Tittmoning ist ein regionaler Ergänzungsbereich zur funktionalen Erweiterung des Stadt- und Umlandbereichs Salzburg. Aufgrund der zunehmenden zentralörtlichen Funktion für Gemeinden in Oberösterreich nimmt Tittmoning höherwertige Funktionen wahr.
    Tittmoning hat wie kaum eine andere ostbayerische Stadt sein historisches Stadtbild bewahrt, störende Neubauten im Altstadtbereich wurden vermieden. Das denkmalgeschützte Ensemble Stadt Tittmoning zählt zu den bedeutendsten in Oberbayern und umfasst die Stadtanlage innerhalb der Befestigung des 14. und 15. Jahrhunderts und den darin einbezogenen Burgkomplex südwestlich über der Stadt, außerdem im Nordosten die vorgelagerte Häuserzeile am Gerberberg und die im Flussuferniveau liegenden Häuser der Wasservorstadt.
    Für ihre Leistungen in der städtebaulichen Sanierung in den vergangenen Jahrzehnten – insbesondere des Stadtplatzes und der kommunalen Anwesen – wurden der Stadt zahlreiche Preise verliehen.
    Die Stadt Tittmoning beabsichtigt nun ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit den Schwerpunkten Gesamtstadt, Teilbereiche Sanierungsgebiete Altstadt und Bereich Soziale Stadt in Auftrag zu geben.
    Des Weiteren sollen städtebauliche Beratungsleistungen für einen Zeitraum von 6 Jahren beauftragt werden. Dazu gehören auch als zusätzliche Leistungen Feinuntersuchungen für die Burg.
    Als erster Baustein wurde bereits ein integriertes Planungs- und Handlungskonzept unter besonderer Berücksichtigung des Stadtplatzes mit Beiträgen für das gesamtstädtische integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept 2014 (Wirtschafts- und sozialgeographische Untersuchungen, Verkehrsuntersuchungen, Aufbau Stadtmarketingprozess) mit Abschluss im November 2013 erstellt, das in das Gesamtkonzept integriert werden soll.
    Als weitere Grundlagen für die Bearbeitung stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
    — Städtebauliche Grobuntersuchung, Vorbereitende Untersuchung – Stadtplatzsanierung/Einzelmaßnahmen,
    — Grobuntersuchung – Verflechtung/Gesamtstadt,
    — festgelegtes Sanierungsgebiet „Tittmoning – Altstadt I,
    — Bereich Soziale Stadt, Handlungskonzept 2010,
    — Energienutzungsplan,
    — Erweiterter Energienutzungsplan (in Bearbeitung),
    — Leerstandsmanagement,
    — Gestaltungssatzung,
    — Flächennutzungsplan.
    Die Stadt Tittmoning ist im Förderprogramm Städte¬baulicher Denkmalschutz und Soziale Stadt aufgenommen. Die Altstadt von Tittmoning ist als Ensemble in die Denkmalliste eingetragen. In der Stadt gibt es 152 Baudenkmäler und mehrere großflächige Bodendenkmäler. Der Erhalt und die Pflege des baukulturellen Erbes sind zentrale Aufgaben bei der Innenstadtentwicklung. Hier setzt eine Vertiefte Städtebaulich-Denkmal pflegerische Untersuchung/das Kommunale Denkmalkonzept an, das ebenso in das ISEK integriert werden soll.
    Das vorgeschlagene Untersuchungsgebiet für die denkmalpflegerische Untersuchung entspricht der Ausdehnung des Ensembles Altstadt, einschließlich städtebaulich relevanter Anschlüsse an die Vorstädte und reicht bis zu den Rändern des festgelegten Sanierungsgebietes „Tittmoning – Altstadt I“ der Städtebauförderung. In dem Untersuchungsgebiet befinden sich ca. 200 Anwesen.
    Den zum Verhandlungsgespräch ausgewählten Bewerbern wird ein zur Bearbeitung vorgeschlagener Leistungskatalog zur Verfügung gestellt, der modular aufgebaut ist. D. h. aktuell vorhandene Leistungsteile sollen nicht neu und wieder erstellt sondern integriert werden.
    Projektadresse DE-84529 Tittmoning
    TED Dokumenten-Nr. 368697-2014
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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Tittmoning
      Stadtplatz 1
      84529
      Tittmoning
      DEUTSCHLAND

      Weitere Auskünfte erteilen:
      oberprillerarchitekten
      Am Schöllgraben 18
      Zu Händen von: Frau Elisabeth Roider
      84187
      Hörmannsdorf
      DEUTSCHLAND
      +49 870291480
      MjE0X1NbXjJhVFdkYmRbXl5XZFNkVVpbZlddZldgIFZX
      +49 870291339
      http://www.oberprillerarchitekten.de/

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      oberprillerarchitekten
      Am Schöllgraben 18
      Zu Händen von: Frau Elisabeth Roider
      84187
      Hörmannsdorf
      DEUTSCHLAND
      +49 870291480
      MjE3XFBYWy9eUVRhX2FYW1tUYVBhUldYY1RaY1RdHVNU
      +49 870291339
      http://www.oberprillerarchitekten.de/

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      oberprillerarchitekten
      Am Schöllgraben 18
      Zu Händen von: Frau Elisabeth Roider
      84187
      Hörmannsdorf
      DEUTSCHLAND
      +49 870291480
      MTdmWmJlOWhbXmtpa2JlZV5rWmtcYWJtXmRtXmcnXV4=
      +49 870291339
      http://www.oberprillerarchitekten.de/

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      VOF-Verfahren für städtebauliche Beratungsleistungen und einem ISEK im Stadtgebiet Tittmoning.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      NUTS-Code DE21M

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Stadt Tittmoning liegt im nordöstlichen Chiemgau, im sog. Rupertiwinkel, der um 1890 für Orte geprägt wurde, die früher zum Erzbistum Salzburg gehörten, am westlichen Hochufer der Salzach. Die Flussmitte bildet heute die Staatsgrenze zu Österreich.
      Mit ihren 5 Ortsteilen Tittmoning-Stadt, Asten, Kay, Kirchheim und Törring hat sie derzeit rund 5 800 Einwohner.
      Seit dem Jahr 2000 ist die Einwohnerzahl der Stadt Tittmoning leicht rückläufig. Diese Entwicklung wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Die Wirtschaftsstruktur Tittmonings ist vor allem durch das produzierende Gewerbe geprägt. Für diesen Bereich ist in den letzten Jahren ein Anstieg an Beschäftigten zu verzeichnen. Fast dreiviertel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort sind im sekundären Sektor (produzierendes und weiterverarbeitendes Gewerbe) tätig. Aufgrund des Anstieges von Arbeitsplätzen wuchs in den letzten Jahren auch die Zahl der Einpendler nach Tittmoning. Dies führte zu einem ausgeglichenen Pendlersaldo.
      Tittmoning ist ein regionaler Ergänzungsbereich zur funktionalen Erweiterung des Stadt- und Umlandbereichs Salzburg. Aufgrund der zunehmenden zentralörtlichen Funktion für Gemeinden in Oberösterreich nimmt Tittmoning höherwertige Funktionen wahr.
      Tittmoning hat wie kaum eine andere ostbayerische Stadt sein historisches Stadtbild bewahrt, störende Neubauten im Altstadtbereich wurden vermieden. Das denkmalgeschützte Ensemble Stadt Tittmoning zählt zu den bedeutendsten in Oberbayern und umfasst die Stadtanlage innerhalb der Befestigung des 14. und 15. Jahrhunderts und den darin einbezogenen Burgkomplex südwestlich über der Stadt, außerdem im Nordosten die vorgelagerte Häuserzeile am Gerberberg und die im Flussuferniveau liegenden Häuser der Wasservorstadt.
      Für ihre Leistungen in der städtebaulichen Sanierung in den vergangenen Jahrzehnten – insbesondere des Stadtplatzes und der kommunalen Anwesen – wurden der Stadt zahlreiche Preise verliehen.
      Die Stadt Tittmoning beabsichtigt nun ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit den Schwerpunkten Gesamtstadt, Teilbereiche Sanierungsgebiete Altstadt und Bereich Soziale Stadt in Auftrag zu geben.
      Des Weiteren sollen städtebauliche Beratungsleistungen für einen Zeitraum von 6 Jahren beauftragt werden. Dazu gehören auch als zusätzliche Leistungen Feinuntersuchungen für die Burg.
      Als erster Baustein wurde bereits ein integriertes Planungs- und Handlungskonzept unter besonderer Berücksichtigung des Stadtplatzes mit Beiträgen für das gesamtstädtische integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept 2014 (Wirtschafts- und sozialgeographische Untersuchungen, Verkehrsuntersuchungen, Aufbau Stadtmarketingprozess) mit Abschluss im November 2013 erstellt, das in das Gesamtkonzept integriert werden soll.
      Als weitere Grundlagen für die Bearbeitung stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
      — Städtebauliche Grobuntersuchung, Vorbereitende Untersuchung – Stadtplatzsanierung/Einzelmaßnahmen,
      — Grobuntersuchung – Verflechtung/Gesamtstadt,
      — festgelegtes Sanierungsgebiet „Tittmoning – Altstadt I,
      — Bereich Soziale Stadt, Handlungskonzept 2010,
      — Energienutzungsplan,
      — Erweiterter Energienutzungsplan (in Bearbeitung),
      — Leerstandsmanagement,
      — Gestaltungssatzung,
      — Flächennutzungsplan.
      Die Stadt Tittmoning ist im Förderprogramm Städte¬baulicher Denkmalschutz und Soziale Stadt aufgenommen. Die Altstadt von Tittmoning ist als Ensemble in die Denkmalliste eingetragen. In der Stadt gibt es 152 Baudenkmäler und mehrere großflächige Bodendenkmäler. Der Erhalt und die Pflege des baukulturellen Erbes sind zentrale Aufgaben bei der Innenstadtentwicklung. Hier setzt eine Vertiefte Städtebaulich-Denkmal pflegerische Untersuchung/das Kommunale Denkmalkonzept an, das ebenso in das ISEK integriert werden soll.
      Das vorgeschlagene Untersuchungsgebiet für die denkmalpflegerische Untersuchung entspricht der Ausdehnung des Ensembles Altstadt, einschließlich städtebaulich relevanter Anschlüsse an die Vorstädte und reicht bis zu den Rändern des festgelegten Sanierungsgebietes „Tittmoning – Altstadt I“ der Städtebauförderung. In dem Untersuchungsgebiet befinden sich ca. 200 Anwesen.
      Den zum Verhandlungsgespräch ausgewählten Bewerbern wird ein zur Bearbeitung vorgeschlagener Leistungskatalog zur Verfügung gestellt, der modular aufgebaut ist. D. h. aktuell vorhandene Leistungsteile sollen nicht neu und wieder erstellt sondern integriert werden.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71410000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

      II.1.8) Lose

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

      II.2.2) Angaben zu Optionen

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 72 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden abgeschlossen sein. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
      Eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass diese im Auftragsfall bereit ist, eine o. g. Versicherung abzuschließen, oder der Nachweis, dass eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist und dass die Ersatzleistung des Versicherers min. das 2-fache der o. g. Deckungssumme pro Jahr beträgt.
      Die Erklärung oder der Nachweis dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beigelegt werden.
      Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften ist eine solche Erklärung oder Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften erforderlich.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      — Beschäftigte gemäß § 5 [5d] VOF.
      Die Höchstpunktzahl ist mit 4 beschäftigten technischen Mitarbeitern zu erreichen.
      — Auflistung von städtebaulichen Leistungen in den letzten 7 Geschäftsjahren, die mit der Komplexität der gestellten Aufgaben vergleichbar sind.
      Folgende Eckdaten sind anzugeben:
      — beauftragte Leistungen/Leistungsumfang,
      — Fläche/Umgriff,
      — Ausführungszeitraum,
      — Anschrift des Auftraggebers.
      Davon sind mind. 1, maximal 3 Projekte aussagekräftig auf jeweils maximal 8 Din A4 Seiten mit entsprechenden Darstellungen aufzuzeigen, damit die Vergleichbarkeit und die Qualität der Referenzleisungen beurteilbar ist.
      Insgesamt dürfen bei den Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften nur max. 3 Referenzen abgegeben werden, hier ist zu benennen welchem Teilnehmer welches Projekt zuzuordnen ist. Bei den Referenzen ist allein die Qualität ausschlaggebend, nicht die Quantität.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt und Stadtplaner befugt sind.
      Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
      — Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
      — Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
      Arbeitsgemeinschaften zwischen Architekt und Landschaftsarchitekt werden empfohlen, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben.
      Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/Auslobung erfüllt sein.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Städtebauliche Planungen bzw. Konzepte mit vergleichbarer Komplexität. Gewichtung 30
      2. Qualität der eingereichten Referenzleistungen. Gewichtung 40
      3. Erfahrungen im Bereich Nachhaltigkeit bei städtebaulichen Planungen oder Konzepten. Gewichtung 20
      4. Anzahl Technische Mitarbeiter. Gewichtung 10

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      25.11.2014 - 18:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      5.12.2014

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      — Bewerbungen sind nur und ausschließlich an die o. g. Kontaktstelle Anhang A zu richten,
      — formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter Anhang A genannten Kontaktstelle und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei oberprillerarchitekten mit dem jeweiligen Aufdruck eingereicht werden,
      — Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Der Autraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80538
      München
      DEUTSCHLAND
      MjEyallmW1VWWV9VYWFZZiJnaVlYVlVtWWZiNGZZWyFjViJWVW1ZZmIiWFk=
      +49 8921762411
      +49 8921762847

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      24.10.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 29.10.2014
Ergebnis veröffentlicht 08.04.2015
Zuletzt aktualisiert 20.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-182911 Status Kostenpflichtig
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