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  • DE-87435 Kempten
  • 15.01.2015
  • Ausschreibung
  • (ID 2-187370)

Generalsanierung, Umbau und Erweiterung Hildegardis Gymnasium


 
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    Bewerbungsschluss 15.01.2015, 16:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 7.100.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Kempten, Kempten (DE)
    Betreuer SCHOBER ARCHITEKTEN Architektur + Stadtplanung, München (DE)
    Aufgabe
    Objekt:
    Das Hildegardis-Gymnasium in Kempten (Lindauer Straße 22) ist ein 5-zügiges Gymnasium bestehend aus einem 4--geschossigen Zentralbau mit Atrium (Baujahr ca. 1960-65), einem 3-geschossigen Erweiterungsbau West (Baujahr 1989) und Süd (Baujahr 2000) sowie einer zweigeschossigen Mensa (Baujahr 2006) und 2 Turnhallen.
    Projekt:
    Die Hauptaufgabe besteht in einer Generalsanierung des Zentralbaus. Im Atrium des Zentralbaus entsteht dabei im Erdgeschoss eine neue Aula, deren Dachterrasse von der Bibliothek aus genutzt wird.
    Zusätzlich werden Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den bestehenden Erweiterungsbauten und Turnhallen durchgeführt.
    Durch die Maßnahme werden die Verwaltung und der Lehrertrakt neu organisiert und es entstehen 8 neue Klassenzimmer im Bestand.
    In sämtlichen Räumen des Zentralbaus werden Akustikdecken eingebaut sowie Beleuchtung, Bodenbeläge und Anstriche erneuert. Sämtliche WC-Anlagen werden saniert. Bei vier Klassenzimmern im Untergeschoss werden die dezentralen Lüftungsanlagen rückgebaut. Diese Zimmer plus vier weitere werden zusammen mit der Aula im Erdgeschoss und dem Theatersaal im Untergeschoss mit einer neu zu errichtenden zentralen Lüftungsanlage versorgt.
    Für den Gesamtbau wird eine Brandmeldeanlage installiert die pro Bauteil in unterschiedliche Kategorien unterteilt wird.
    Planungsstand:
    Nach Beschluss des Schul- und Kulturausschusses vom 2.5.2013 wurde der Auftrag für die Sanierung zunächst freihändig an das Ingenieurbüro Gutmann Elektroplanung GmbH in Kempten vergeben, da der prognostizierte Kostenrahmen für die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen unterhalb des Schwellenwertes für ein VOF-Verfahren lag. Bereits im Juni 2013 wurde mit der Planung begonnen.
    Mit Voranschreiten der Planung und den daraus gewonnenen Erkenntnissen sowie neu hinzu gekommenen Planungsaufgaben und Änderungswünschen durch die Nutzer war der ursprünglich vorgesehene Kostenrahmen jedoch nicht mehr zu halten. Aufgrund dieser Auftragserweiterung wird das vorliegende VOF-Verfahren durchgeführt.
    In der Süd-West-Erweiterung, in der Mittagsbetreuung und in den Sporthallen 1 und 2 sind nur der Einbau der Brandmeldeanlage (Alarmierung) und kleinere Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen geplant. Zum Teil werden die technischen Anlagen erneuert und brandschutztechnisch saniert.
    Die Schule bleibt während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb und wird in mehreren Bauphasen umgebaut. Für die einzelnen Bauphasen sind z. T. umfangreiche Interimsmaßnahmen notwendig, welche jeweils bei Fertigstellung wieder zurückgebaut werden müssen.
    Als Baubeginn der Maßnahme ist Dezember 2015 vorgesehen.
    Der Abschluss der Maßnahme ist für den Dezember 2018 geplant.
    Die Baumaßnahmen werden während des laufenden Betriebs in voraussichtlich 9 Abschnitten durchgeführt.
    Die Maßnahme soll nun zügig durch ein leistungsfähiges Ingenieurbüro für Elektroplanung vorangebracht werden. Hinsichtlich Ausführungsqualität und Qualität stellt die Stadt Kempten hohe Ansprüche.
    Der geschätzte Gesamtumfang der Maßnahme beträgt ca. 7 100 000 EUR brutto (KG 100-700).
    Leistungsumfang
    Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Leistungen gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung.
    „Leistungsbild Technische Ausrüstung“ gemäß §§ 53 ff HOAI 2013, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 5-9.
    Für das Leistungsbild ist für jeden Bauabschnitt eine stufenweise Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen:
    Die Aufteilung ist wie folgt: Leistungsphasen 5-7, Leistungsphase 8-9.
    Die Leistungen werden vom Auftraggeber der Honorarzone II zugeordnet.
    Adresse des Bauherren DE-87435 Kempten
    TED Dokumenten-Nr. 434399-2014

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Kempten (Allgäu)
      Rathausplatz 22
      Stadt Kempten (Allgäu), Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport
      Zu Händen von: Herrn Wiedemann
      87435
      Kempten
      DEUTSCHLAND
      +49 8312525324
      MjEyZFloWWYia11ZWFlhVWJiNF9ZYWRoWWIiWFk=
      +49 8312525554

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kempten.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
      Augustenstraße 73
      Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
      80333
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 899544742414
      MjE5YGFSU05bG1hfTmJgLWBQVVxPUl8aYGFOUWFdWU5bYltUG1FS
      +49 899544742418
      http://www.schober-stadtplanung.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      Schober Architekten, Architektur + Stadtplanung
      Augustenstraße 73
      Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
      80333
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 899544742414
      MjE0ZWZXWFNgIF1kU2dlMmVVWmFUV2QfZWZTVmZiXlNgZ2BZIFZX
      +49 899544742418
      http://www.schober-stadtplanung.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Schober Architekten
      Augustenstraße 73
      Zu Händen von: Herrn Stefan Kraus
      80333
      München
      DEUTSCHLAND
      +49 899544742414
      MTJxcmNkX2wsaXBfc3E+cWFmbWBjcCtxcl9icm5qX2xzbGUsYmM=
      +49 899544742418
      http://www.schober-stadtplanung.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Generalsanierung, Umbau und Erweiterung Hildegardis Gymnasium.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Kempten.
      NUTS-Code DE273

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Objekt:
      Das Hildegardis-Gymnasium in Kempten (Lindauer Straße 22) ist ein 5-zügiges Gymnasium bestehend aus einem 4--geschossigen Zentralbau mit Atrium (Baujahr ca. 1960-65), einem 3-geschossigen Erweiterungsbau West (Baujahr 1989) und Süd (Baujahr 2000) sowie einer zweigeschossigen Mensa (Baujahr 2006) und 2 Turnhallen.
      Projekt:
      Die Hauptaufgabe besteht in einer Generalsanierung des Zentralbaus. Im Atrium des Zentralbaus entsteht dabei im Erdgeschoss eine neue Aula, deren Dachterrasse von der Bibliothek aus genutzt wird.
      Zusätzlich werden Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes und zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den bestehenden Erweiterungsbauten und Turnhallen durchgeführt.
      Durch die Maßnahme werden die Verwaltung und der Lehrertrakt neu organisiert und es entstehen 8 neue Klassenzimmer im Bestand.
      In sämtlichen Räumen des Zentralbaus werden Akustikdecken eingebaut sowie Beleuchtung, Bodenbeläge und Anstriche erneuert. Sämtliche WC-Anlagen werden saniert. Bei vier Klassenzimmern im Untergeschoss werden die dezentralen Lüftungsanlagen rückgebaut. Diese Zimmer plus vier weitere werden zusammen mit der Aula im Erdgeschoss und dem Theatersaal im Untergeschoss mit einer neu zu errichtenden zentralen Lüftungsanlage versorgt.
      Für den Gesamtbau wird eine Brandmeldeanlage installiert die pro Bauteil in unterschiedliche Kategorien unterteilt wird.
      Planungsstand:
      Nach Beschluss des Schul- und Kulturausschusses vom 2.5.2013 wurde der Auftrag für die Sanierung zunächst freihändig an das Ingenieurbüro Gutmann Elektroplanung GmbH in Kempten vergeben, da der prognostizierte Kostenrahmen für die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen unterhalb des Schwellenwertes für ein VOF-Verfahren lag. Bereits im Juni 2013 wurde mit der Planung begonnen.
      Mit Voranschreiten der Planung und den daraus gewonnenen Erkenntnissen sowie neu hinzu gekommenen Planungsaufgaben und Änderungswünschen durch die Nutzer war der ursprünglich vorgesehene Kostenrahmen jedoch nicht mehr zu halten. Aufgrund dieser Auftragserweiterung wird das vorliegende VOF-Verfahren durchgeführt.
      In der Süd-West-Erweiterung, in der Mittagsbetreuung und in den Sporthallen 1 und 2 sind nur der Einbau der Brandmeldeanlage (Alarmierung) und kleinere Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen geplant. Zum Teil werden die technischen Anlagen erneuert und brandschutztechnisch saniert.
      Die Schule bleibt während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb und wird in mehreren Bauphasen umgebaut. Für die einzelnen Bauphasen sind z. T. umfangreiche Interimsmaßnahmen notwendig, welche jeweils bei Fertigstellung wieder zurückgebaut werden müssen.
      Als Baubeginn der Maßnahme ist Dezember 2015 vorgesehen.
      Der Abschluss der Maßnahme ist für den Dezember 2018 geplant.
      Die Baumaßnahmen werden während des laufenden Betriebs in voraussichtlich 9 Abschnitten durchgeführt.
      Die Maßnahme soll nun zügig durch ein leistungsfähiges Ingenieurbüro für Elektroplanung vorangebracht werden. Hinsichtlich Ausführungsqualität und Qualität stellt die Stadt Kempten hohe Ansprüche.
      Der geschätzte Gesamtumfang der Maßnahme beträgt ca. 7 100 000 EUR brutto (KG 100-700).

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71321000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Leistungen gemäß HOAI Teil 4 Fachplanung.
      „Leistungsbild Technische Ausrüstung“ gemäß §§ 53 ff HOAI 2013, Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 5-9.
      Für das Leistungsbild ist für jeden Bauabschnitt eine stufenweise Beauftragung in folgenden Stufen vorgesehen:
      Die Aufteilung ist wie folgt: Leistungsphasen 5-7, Leistungsphase 8-9.
      Die Leistungen werden vom Auftraggeber der Honorarzone II zugeordnet.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (siehe unter Ziff. II.2.1)).

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 1.3.2015. Abschluss 30.12.2018

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Der Bewerber hat Nachweise gemäß § 5 (4) a VOF über die folgenden Haftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 1 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 1 000 000 EUR. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr (Oktober 2013) zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages sein.
      Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen oder eine Erklärung der Versicherung im Auftragsfall für die Bewerbergemeinschaft eine solche abzuschließen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2013.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
      Jedes Mitglied der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft muss für sich teilnahmeberechtigt sein.
      Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
      (1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
      (2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      (3) in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
      (4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
      Die Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Antrag auf Teilnahme am Vergabeverfahren“ ausgefüllt einzureichen.
      Diesen Antrag erhalten Sie zum Download unter:
      http://schober-stadtplanung.de/downloads/vof_2014_kempten_hdg_elt/
      Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
      (1) Erklärung, dass die verfahrensgegenständlichen Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 VOF unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden;
      (2) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen bestehen;
      (3) Erklärung, ob und auf welche Art gemäß § 4 Abs. 2 VOF der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet;
      (4) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 lit. a)-g) und Abs. 9 lit. a)-e) VOF vorliegen; sowie
      (5) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate), bei wirtschaftlicher Verknüpfung mit einem anderen Unternehmen.
      Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z. B. per E-Mail, per Fax oder als Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
      Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
      Die Bewerbungsunterlagen sind mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag bei Schober Architekten, Augustenstraße 73, 80333, einzureichen. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
      Bewerber, die nicht alle geforderten Angaben und Nachweise zur Verfügung stellen, werden ausgeschlossen.
      Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten Höchstzahl an Bietern, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten und Führungskräfte des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 5 Abs. 5 lit. d VOF, Gewichtung 9 %.
      Anzugeben ist das jährliche Mittel der gesamten ständig Beschäftigten und der Führungskräfte der Jahre 2011, 2012, 2013. Beträgt die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte und Mitarbeiter in den Jahren 2011, 2012 und 2013
      weniger als 1 Beschäftigter werden je Jahr 0 Punkte,
      für 1 Mitarbeiter bis ausschließlich 2 Mitarbeiter je Jahr 2,00 Punkte,
      für 2 Mitarbeiter bis ausschließlich 3 Mitarbeiter je Jahr 3,00 Punkte,
      für 3 Mitarbeiter und mehr je Jahr 4,00 Punkte,
      vergeben.
      Bei Bietergemeinschaften werden die hier im jeweiligen Bewerbungsformular gemachten Angaben kumuliert bewertet.
      Mit dieser Erklärung können maximal 12 von 100 Punkten erreicht werden.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Nachweis einer Referenz zum Projektleiter gemäß § 5 (5a) VOF 2009 (Gewichtung 10 %).
      (1) Angaben gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter) einschließlich Nachweis gemäß § 5 Abs. 5 lit. a) VOF deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich:
      (a) jeweils zu projektspezifischer Berufserfahrung in Jahren als verantwortlicher Projektleiter;
      (b) 3 Referenzprojekte an denen der Projektleiter maßgeblich mitgewirkt hat mit Angabe der Art des Auftraggebers (öffentlich oder privat), Angabe der Kosten (KG 400 und 500 nach DIN 276, brutto) in EUR.
      Berufserfahrung.
      Anzugeben ist die projektspezifische Berufserfahrung als Projektleiter in Jahren.
      Beträgt die projektspezifische Berufserfahrung des Projektleiters
      weniger als 4 Jahre werden 0 Punkte vergeben,
      mehr als 4 Jahre und weniger als 8 Jahre werden 1 Punkt vergeben,
      mehr als 8 Jahre und weniger als 12 Jahre werden 2 Punkte vergeben,
      mehr als 12 Jahre und weniger als 16 Jahre werden 3 Punkte vergeben,
      mehr als 16 Jahre, werden 4 Punkte vergeben.
      Referenzprojekte:
      Weiter anzugeben sind Referenzprojekte des Projektleiters, maximal 3 werden bewertet.
      Auftraggeber Referenzprojekte Projektleiter.
      Bei einem Referenzobjekt des Projektleiters für einen
      nicht öffentlichen Auftraggeber werden je Referenzobjekt 0 Punkte vergeben,
      öffentlichen Auftraggeber werden je Referenzobjekt 1 Punkte vergeben.
      Kosten Referenzprojekte Projektleiter
      Bei Kosten für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5, KG 400 + 500 brutto von
      unter 500 000 EUR werden 0 Punkte vergeben,
      über 500 000 EUR und unter 700 000 EUR werden 1 Punkte vergeben,
      über 700 000 EUR und unter 1 000 000 EUR werden 2 Punkte vergeben,
      über 1 000 000 EUR werden 3 Punkte vergeben.
      Mit den Angaben zum Projektleiter können maximal 16 von 100 Punkten erreicht werden.
      Nachweis von 3 Referenzen des Büros gemäß § 5 (5b) VOF 2009. (Gewichtung 24 % je Referenz).
      Die Referenzleistungen sind durch die Angaben im Formular des Teilnahmeantrags und mit einer selbst erstellten Beschreibung (Bild- und Textmaterial) übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
      1. Projektbezeichnung;
      2. Name und Anschrift des Auftraggebers;
      3. Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer;
      4. Umfang der selbst erbrachten Leistungen;
      5. Art des Auftraggebers (öffentlich oder privat);
      6. Referenzschreiben des Auftraggebers;
      7. Datum der Fertigstellung;
      8. Kosten;
      9. Vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachte Leistungsphasen;
      10. Komplexität der Aufgabenstellung.
      Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (z. B. Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten), in Papierform auf jeweils maximal 2 DIN A4 Seiten oder einer DIN A3 Seite, jeweils einseitig bedruckt, beizufügen. Der selbst erbrachte fachliche Leistungsumfang ist analog den Leistungsphasen nach HOAI zu beschreiben. Durch die selbst erstellten Informationen soll auch die Fertigstellung (Inbetriebnahme) des Projektes nachgewiesen werden. Die Zuordnung der selbst erstellten Präsentationsunterlagen zu den genannten Projekten muss eindeutig sein, bitte beschriften Sie deshalb all Ihre Blätter eindeutig.
      Für alle Referenzen die Leistungen für öffentliche Auftraggeber nachweisen, müssen Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, bei Referenzen für private Auftraggeber sollten sie vorliegen (VOF § 5 Abs. 5 lit. b).
      Die Bescheinigungen sollen den Namen und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert sowie den Leistungszeitraum enthalten.
      Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen am besten entsprechen.
      Bewertung und Gewichtung der Kriterien.
      Anteil der selbst erbrachten Leistung.
      Vom Bewerber vollständig selbst erbrachte Referenzleistungen erhalten maximal 24 Punkte.
      Falls die Leistung nicht vollständig durch den Bewerber erbracht wurde, ist dies in der Anlage zur Referenz zu beschreiben. Referenzen die zu weniger als 20 % vom Bewerber selbst erbracht wurden, werden nicht gewertet.
      Wurde die Referenz nicht zu 100 % vom Bewerber erbracht, erhält der Bewerber von den maximal erreichbaren 27 Punkten nur den von ihm erbrachten prozentualen Anteil. Beispiel: Hat der Bewerber die Referenz nur zu 50 % selbst erbracht, erhält er maximal 12 Punkte.
      Referenzleistungen die im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht als Büroreferenz gewertet.
      Auftraggeber Referenzprojekte Büro.
      Bei einem Referenzobjekt des Projektleiters für einen
      nicht öffentlichen Auftraggeber werden je Referenzobjekt 0 Punkte vergeben,
      öffentlichen Auftraggeber werden je Referenzobjekt 0,50 Punkte vergeben.
      Referenzschreiben Referenzprojekte Büro
      Enthält ein beiliegendes Referenzschreiben des Auftraggebers positive Aussagen zur
      Termineinhaltung erhält der Bewerber 0,50 Punkte,
      Kosteneinhaltung erhält der Bewerber 0,50 Punkte,
      Qualität der erbrachten Leistung erhält der Bewerber 0,50 Punkte.
      Fertigstellung Referenzprojekte Büro
      Die Angaben zur Fertigstellung des Referenzobjekts werden bei einem Fertigstellungszeitpunkt
      vor dem 1.1.2008 mit 0 Punkten,
      zwischen dem 1.1.2008 und dem 31.12.2009 mit 1 Punkt
      zwischen dem 1.1.2010 und dem 31.12.2011 mit 2 Punkten und
      nach dem 1.1.2012 mit 3 Punkten,
      bewertet.
      Kosten Referenzprojekte Büro
      Bei Kosten für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 und 5, KG 400 und 500 nach DIN 276, brutto von
      unter 500 000 EUR werden 0 Punkte vergeben,
      über 500 000 EUR und unter 700 000 EUR werden 1 Punkte vergeben,
      über 700 000 EUR und unter 1 000 000 EUR werden 2 Punkte vergeben,
      über 1 000 000 EUR werden 3 Punkte vergeben.
      Leistungsphasen Referenzprojekte Büro
      Für durch den Bewerber selbst erbrachte Leistungsphasen (Bereich Leistungsphasen 5-9) erhält der Bewerber je erbrachter Leistungsphase folgende Punkte:
      Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 2 Punkte
      Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 2 Punkte
      Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 1 Punkte
      Leistungsphase 8 Objektüberwachung 2 Punkte
      Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1 Punkte
      Vergleichbarkeit der Referenzprojekte Büro
      Die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte
      hinsichtlich der Aufgabenstellung
      wird bei Technischer Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 mit 2 Punkten bewertet,
      hinsichtlich der Komplexität
      wird bei einem Schulgebäude mit 1 Punkten bewertet,
      wird bei laufendem Betrieb mit Interimszuständen mit 1 Punkten bewertet,
      wird bei einer brandschutztechnischen Ertüchtigung mit 1 Punkten bewertet,
      wird bei einer Abwicklung in Bauabschnitten mit 1 Punkten bewertet,
      hinsichtlich des Projektleiters
      wird, falls der Projektleiter des Referenzprojektes der gleiche ist, wie der für das Projekt Hildegardis Gymnasium benannte (Teilnahmeantrag Punkt 3.2), mit 2 Punkten bewertet.
      Mit je einer Referenz des Büros/der Bewerbergemeinschaft können maximal 24 von 100 Punkten erreicht werden.
      Mit den maximal drei bewerteten Referenzen des Büros/der Bewerbergemeinschaft können maximal 72 von 100 Punkten erreicht werden.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige,
      Natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
      Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Aufgabe entsprechen und für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
      Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend, ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl, ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung der Kriterien und Unterkriterien aus den in Punkt III beschriebenen Bewertungen.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      2003.09

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      15.1.2015 - 16:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die unter II.3) gemachten Angaben zu Beginn und Ende der Auftragsausführung sind vorläufig und nicht verbindlich.
      Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen, andernfalls wird der Teilnahmeantrag oder das Angebot ausgeschlossen.
      Aus Gründen der Gleichbehandlung kann die Bewertung der Eignungskriterien durch nachgereichte Unterlagen nicht verbessert werden. Nachgereichte Unterlagen können nur dazu dienen den mit dem Teilnahmeantrag bereits eingereichten Unterlagen und Eignungskriterien zur Wertbarkeit zu verhelfen.
      Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein,
      — Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen;
      — von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern.
      Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
      Die gesamte Bewerbung und das Angebot sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
      Nachweis für Leistungserbringung durch andere Unternehmen.
      Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 1 VOF zu bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular bezeichnen.
      Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) der anderen Unternehmen zu Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und Verpflichtungserklärungen im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF vorzulegen.
      Ohne ein solches gesondertes Verlangen hat der Bewerber einen solchen Nachweis nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 Satz 2 VOF jedenfalls vor dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
      Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
      Für die Bewerbung ist ausschließlich das vom Auftraggeber vorgefertigte Bewerbungsformular zu verwenden, dem die geforderten Anlagen und Nachweise beizufügen sind.
      Änderungen und Erweiterungen in den vorgegebenen Texten sind nicht zulässig!
      Für den Fall, dass die Anzahl der vorhandenen Zellen oder deren Größe im Teilnahmeantrag nicht ausreicht, kann die Information auf einem separaten Blatt, mit einem eindeutigen Verweis auf den beschriebenen Punkt, beigelegt werden.
      Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich vor der Einreichung der Bewerbung in Textform darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich (E-Mail/Telefax) an die Verfahrensbetreuung (Schober Architekten) zu richten.
      Die Bewerbung ist rechtsverbindlich unterschrieben im Original in Papierform einzureichen.
      Die Bewerbung muss in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem vorgefertigten Adressetikett versehen ist, bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Verfahrensbetreuung, Schober Architekten, Augustenstraße 73, 80333 München eingereicht werden. Eine Angebotsabgabe per Telefon, Telefax oder als E-Mail ist nicht zulässig und führt daher zum Ausschluss vom weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens.
      Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
      Ergeben sich bei der Bewertung der Bewerbung Punktesummen mit Nachkommastellen, so werden diese mathematisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80534
      München
      DEUTSCHLAND
      MjEyallmW1VWWV9VYWFZZiJnaVlYVlVtWWZiNGZZW2NWIlZVbVlmYiJYWQ==
      +49 8921762411
      http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
      +49 8921762847

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      80534
      München
      DEUTSCHLAND
      MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYh5jZVVUUlFpVWJeMGJVV19SHlJRaVViXh5UVQ==
      +49 8921762411
      http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
      +49 8921762847

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      15.12.2014
       

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.12.2014
Zuletzt aktualisiert 02.12.2020
Wettbewerbs-ID 2-187370 Status Kostenpflichtig
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