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  • DE-44623 Herne
  • 05/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-187372)

Erstellung des Masterplans klimafreundliche Mobilität der Stadt Herne inkl. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie


 
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    Entscheidung 13.05.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte / Verkehr
    Art der Leistung Stadt-/ Gebietsplanung / Immissionsschutz / Studien, Gutachten / Dokumentation / Schallschutz, Raumakustik
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Herne, Herne (DE)
    Aufgabe
    Für die Stadt Herne soll ein „Masterplan klimafreundliche Mobilität“ inklusive Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt werden.
    Die Fristen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Lärmkartierung Stufe 2 bis 30.6.2012, Lärmaktionsplanung Stufe 2 bis 18.7.2013) konnten aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen sowie einer fehlenden Datengrundlage nicht eingehalten werden. Der Masterplan klimafreundliche Mobilität soll zum einen die notwendige Datengrundlage für die Lärmkartierung bereitstellen. Zum anderen soll mit ihm ein Instrument zur Koordinierung aller formellen und informellen verkehrsrelevanten Planungen in der Stadt Herne und somit zur Berücksichtigung der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen der Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung geschaffen werden.
    Der Masterplan soll Verwaltung und Politik als strategischer Leitfaden und Entscheidungshilfe für die Umsetzung von Maßnahmen im Verkehrsbereich in den nächsten 15 bis 20 Jahren dienen. Schwerpunktmäßig sollen dabei Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und des Umweltverbunds und damit auch zur Einsparung von verkehrsbedingten Emissionen und Energieverbräuchen entwickelt werden. Besondere Bedeutung bei der Auftragsbearbeitung kommt der Öffentlichkeitsbeteiligung zu. Die Stadt Herne strebt einen offenen und transparenten Beteiligungsprozess an. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums hat die Stadt Herne einen Förderantrag für ein Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ gestellt. Die Vorgaben und Zielsetzungen der Förderrichtlinie (Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten – Hinweise zur Antragstellung, abrufbar unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen/klimaschutzkonzepte) sind bei der Angebotserstellung, der späteren Auftragsbearbeitung sowie der Abrechnung durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten.
    Bestandteil der Förderung ist die Position A des Arbeitsprogramms mit Ausnahme der Position A1.3 (Verkehrszählungen).
    Die Auftragsvergabe wird für Ende April 2015 angestrebt. Laut Vorgabe der übergeordneten Behörden ist die Lärmkartierung der Stufe 2 bis zum 31.12.2015 vorzulegen. Um diese Zeitvorgabe zu erfüllen, müssen die erforderlichen Eingangsdaten zur Erstellung der Lärmkartierung vor den Sommerferien (29.6.-11.8.2015) erhoben werden. Der Bewilligungszeitraum zum Förderantrag Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ beträgt 18 Monate und endet zum 30.9.2016. Die Bearbeitung der förderfähigen Positionen des Arbeitsprogramms ist innerhalb dieser Frist abzuschließen. Aufgrund des engen Zeitrahmens ist ein unverzüglicher Bearbeitungsbeginn nach Auftragsvergabe zwingend erforderlich.
    Leistungsumfang
    Die zu erbringende Leistung besteht aus 3 Positionen:
    Pos. A: Erarbeitung des Masterplans klimafreundliche Mobilität,
    Pos. B: Durchführung der Lärmkartierung,
    Pos. C: Durchführung der Lärmaktionsplanung.
    Es ist folgendes Arbeitsprogramm vorgesehen, das im Zuge der Aufforderung zu Verhandlungen konkretisiert wird:
    Pos. A Masterplan klimafreundliche Mobilität,
    Pos. A1 Energie- und CO2-Bilanz (Bestandsanalyse),
    Pos. A1.1 Ortsbesichtigungen,
    Pos. A1.2 Analyse der Infrastruktur der verschiedenen Verkehrsträger,
    Pos. A1.3 Verkehrszählungen an relevanten Querschnitten und Knotenpunkten im bestehenden Verkehrsnetz für das Verkehrsmodell und als Datengrundlage für die Lärmkartierung,
    Pos. A1.4 Herleitung weiterer Verkehrsdaten (z. B. Detektordaten LSA, RuhrPilot),
    Pos. A1.5 Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten (Modal Split Erhebung),
    Pos. A1.6 Aufbau eines Verkehrsmodells (unter Verwendung der Software,
    Programm System Verkehr (PSV) der Fa. Software-Kontor Helmert GmbH, Lizenz kann dem AN bei Bedarf für die Dauer der Projektbearbeitung zur Verfügung gestellt werden),
    Pos. A1.7 Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz,
    Pos. A2 Potenzialanalyse (Prognose-Nullfall und Szenarien, Prognoseberechnungen mittels Verkehrsmodell, Wirkungsabschätzung),
    Pos. A3 Akteurbeteiligung (themenbezogene Workshops, Konzept zur Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, Internetauftritt etc.),
    Pos. A4 Maßnahmenkatalog,
    Pos. A5 Controlling-Konzept,
    Pos. A6 Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit nach Fertigstellung,
    Pos. A7 Projektkoordination (Dokumentation, Arbeitsgespräche, Präsentation in bürgerschaftlichen Gremien, etc.),
    Pos. B Lärmkartierung gem. EU Umgebungslärmrichtlinie (unter Verwendung der Software,
    SoundPLAN der SoundPLAN GmbH, Lizenz kann dem AN bei Bedarf für die Dauer der Projektbearbeitung zur Verfügung gestellt werden),
    Pos. C Lärmaktionsplanung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie.
    Adresse des Bauherren DE-44623 Herne
    TED Dokumenten-Nr. 434406-2014
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Herne, Der Oberbürgermeister – Fachbereich Personal und Zentraler Service (12) – Submissionsstelle
      Friedrich-Ebert-Platz 2
      Zu Händen von: Herrn Popp, Frau Metten
      44623
      Herne
      DEUTSCHLAND
      +49 2323162015 / 2323162139
      MTJxc2BrZ3FxZ21scXFyY2pqYz5mY3BsYyxiYw==
      +49 2323162972

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.submission.herne.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Stadt Herne – Fachbereich 53 – Tiefbau und Verkehr
      Friedrich-Ebert-Platz 2
      Zu Händen von: Frau Jakert
      44623
      Herne
      DEUTSCHLAND
      +49 2323162183
      MTJiX2xfLGhfaWNwcj5mY3BsYyxiYw==
      +49 2323162454

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      die oben genannten Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Erstellung des Masterplans klimafreundliche Mobilität der Stadt Herne inkl. Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadtgebiet Herne.
      NUTS-Code DEA55

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Für die Stadt Herne soll ein „Masterplan klimafreundliche Mobilität“ inklusive Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt werden.
      Die Fristen zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Lärmkartierung Stufe 2 bis 30.6.2012, Lärmaktionsplanung Stufe 2 bis 18.7.2013) konnten aufgrund mangelnder personeller und finanzieller Ressourcen sowie einer fehlenden Datengrundlage nicht eingehalten werden. Der Masterplan klimafreundliche Mobilität soll zum einen die notwendige Datengrundlage für die Lärmkartierung bereitstellen. Zum anderen soll mit ihm ein Instrument zur Koordinierung aller formellen und informellen verkehrsrelevanten Planungen in der Stadt Herne und somit zur Berücksichtigung der vielfältigen Wechselwirkungen zwischen der Verkehrs-, Stadt- und Regionalplanung geschaffen werden.
      Der Masterplan soll Verwaltung und Politik als strategischer Leitfaden und Entscheidungshilfe für die Umsetzung von Maßnahmen im Verkehrsbereich in den nächsten 15 bis 20 Jahren dienen. Schwerpunktmäßig sollen dabei Strategien und Maßnahmen zur Förderung der Nahmobilität und des Umweltverbunds und damit auch zur Einsparung von verkehrsbedingten Emissionen und Energieverbräuchen entwickelt werden. Besondere Bedeutung bei der Auftragsbearbeitung kommt der Öffentlichkeitsbeteiligung zu. Die Stadt Herne strebt einen offenen und transparenten Beteiligungsprozess an. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums hat die Stadt Herne einen Förderantrag für ein Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ gestellt. Die Vorgaben und Zielsetzungen der Förderrichtlinie (Merkblatt zur Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten – Hinweise zur Antragstellung, abrufbar unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiativekommunen/klimaschutzkonzepte) sind bei der Angebotserstellung, der späteren Auftragsbearbeitung sowie der Abrechnung durch den Auftragnehmer zwingend zu beachten.
      Bestandteil der Förderung ist die Position A des Arbeitsprogramms mit Ausnahme der Position A1.3 (Verkehrszählungen).
      Die Auftragsvergabe wird für Ende April 2015 angestrebt. Laut Vorgabe der übergeordneten Behörden ist die Lärmkartierung der Stufe 2 bis zum 31.12.2015 vorzulegen. Um diese Zeitvorgabe zu erfüllen, müssen die erforderlichen Eingangsdaten zur Erstellung der Lärmkartierung vor den Sommerferien (29.6.-11.8.2015) erhoben werden. Der Bewilligungszeitraum zum Förderantrag Klimaschutz-Teilkonzept „Mobilität“ beträgt 18 Monate und endet zum 30.9.2016. Die Bearbeitung der förderfähigen Positionen des Arbeitsprogramms ist innerhalb dieser Frist abzuschließen. Aufgrund des engen Zeitrahmens ist ein unverzüglicher Bearbeitungsbeginn nach Auftragsvergabe zwingend erforderlich.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71300000, 90712100, 90742000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Die zu erbringende Leistung besteht aus 3 Positionen:
      Pos. A: Erarbeitung des Masterplans klimafreundliche Mobilität,
      Pos. B: Durchführung der Lärmkartierung,
      Pos. C: Durchführung der Lärmaktionsplanung.
      Es ist folgendes Arbeitsprogramm vorgesehen, das im Zuge der Aufforderung zu Verhandlungen konkretisiert wird:
      Pos. A Masterplan klimafreundliche Mobilität,
      Pos. A1 Energie- und CO2-Bilanz (Bestandsanalyse),
      Pos. A1.1 Ortsbesichtigungen,
      Pos. A1.2 Analyse der Infrastruktur der verschiedenen Verkehrsträger,
      Pos. A1.3 Verkehrszählungen an relevanten Querschnitten und Knotenpunkten im bestehenden Verkehrsnetz für das Verkehrsmodell und als Datengrundlage für die Lärmkartierung,
      Pos. A1.4 Herleitung weiterer Verkehrsdaten (z. B. Detektordaten LSA, RuhrPilot),
      Pos. A1.5 Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten (Modal Split Erhebung),
      Pos. A1.6 Aufbau eines Verkehrsmodells (unter Verwendung der Software,
      Programm System Verkehr (PSV) der Fa. Software-Kontor Helmert GmbH, Lizenz kann dem AN bei Bedarf für die Dauer der Projektbearbeitung zur Verfügung gestellt werden),
      Pos. A1.7 Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz,
      Pos. A2 Potenzialanalyse (Prognose-Nullfall und Szenarien, Prognoseberechnungen mittels Verkehrsmodell, Wirkungsabschätzung),
      Pos. A3 Akteurbeteiligung (themenbezogene Workshops, Konzept zur Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, Internetauftritt etc.),
      Pos. A4 Maßnahmenkatalog,
      Pos. A5 Controlling-Konzept,
      Pos. A6 Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit nach Fertigstellung,
      Pos. A7 Projektkoordination (Dokumentation, Arbeitsgespräche, Präsentation in bürgerschaftlichen Gremien, etc.),
      Pos. B Lärmkartierung gem. EU Umgebungslärmrichtlinie (unter Verwendung der Software,
      SoundPLAN der SoundPLAN GmbH, Lizenz kann dem AN bei Bedarf für die Dauer der Projektbearbeitung zur Verfügung gestellt werden),
      Pos. C Lärmaktionsplanung gem. EU-Umgebungslärmrichtlinie.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 1.4.2015. Abschluss 31.10.2016

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Siehe Vertragsentwurf im Rahmen der Angebotsabgabe.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Im Falle des Zusammenschlusses mehrerer Bewerber zu einer Bietergemeinschaft werden folgende Rechtsformen akzeptiert:
      — Bietergemeinschaft mit der Nennung eines Federführers und eines bevollmächtigten Vertreters sowie der Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber (§ 10 Abs. 4 VOF) beträgt:
      — mindestens 3 (die Zahl darf nicht unterschritten werden),
      — höchstens 5.
      Die Bewerber werden verpflichtet, in der Bewerbung Auskünfte über die wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen zu geben oder ihre Unabhängigkeit zu erklären (§ 4 Abs. 2 VOF).
      Die Bewerber werden verpflichtet, in der Bewerbung Auskünfte zu geben, ob und in welcher Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten (§ 4 Abs. 4 VOF).

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind unterschrieben mit der Bewerbung einzureichen.
      Diese sind als PDF-Dokumente in der Veröffentlichung hinterlegt.
      (Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb analog § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG).
      — Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF,
      — Eigenerklärung gemäß § 4 Abs. 6, a).-g). i. V. m. Abs. 7 VOF,
      — Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 4 Abs. 9 VOF,
      — Eigenerklärung gemäß § 18 TVgG- Berücksichtigung sozialer Kriterien,
      — Eigenerklärung gemäß § 19 TVgG- Frauenförderung,
      — Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption,
      — Eigenerklärung zum Datenschutz,
      — Verpflichtungserklärung gemäß Verpflichtungsgesetz.
      Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind unterschrieben mit der Bewerbung einzureichen.
      — Eigenerklärung, dass die verbale und schriftliche Kommunikation im Auftragsfall in deutscher Sprache erfolgt und ein Ansprechpartner innerhalb Deutschlands zur Verfügung steht,
      — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sachschäden 250 000 EUR (§ 5 Abs. 4a, VOF),
      — Nachweis der beruflichen Qualifikation (§ 4 Abs. 3 VOF).

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind unterschrieben mit der Bewerbung einzureichen:
      (Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb analog § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG).
      — Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
      — Gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Verkehrsplanung (Verkehrskonzepte, Gutachtertätigkeiten, Leistungsfähigkeitsberechnungen, etc.) der letzten 5 Geschäftsjahre,
      — Referenzliste mit drei bis fünf der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Verkehrsplanung (Verkehrskonzepte, Gutachtertätigkeiten, Leistungsfähigkeitsberechnungen, etc.). Zu jeder Referenz sind Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Auftragswert sowie ein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite (Telefon, ggf. E-Mail Adresse) anzugeben. Die Angabe von Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers ist ausreichend. Eine Bescheinigung durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Ausschlaggebend für die Bewertung ist nicht die Quantität, sondern die Qualität der Referenzen (u. a. Inhalt, Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand, Erkundigung beim Auftraggeber).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind unterschrieben mit der Bewerbung einzureichen:
      (Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Ausschluss vom Wettbewerb analog § 19 Abs. 3, Bst. a). VOL/A-EG).
      — Angabe des jährlichen Mittels der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten einschließlich Führungskräfte,
      — Angaben zur technischen Ausstattung mit besonderem Bezug zum Projekt, insbesondere hinsichtlich Softwareausstattung zur makroskopischen Verkehrsmodellierung und Lärmminderungsplanung,
      — Angaben zu Kenntnissen und projektbezogenen Erfahrungen des Bewerbers in der Anwendung der Software ProgrammSystemVerkehr (PSV) der Firma Software-Kontor Helmert GmbH sowie SoundPLAN der Firma SoundPLAN GmbH.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: — Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
      — Gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Verkehrsplanung (Verkehrskonzepte, Gutachtertätigkeiten, Leistungsfähigkeitsberechnungen, etc.) der letzten 5 Geschäftsjahre,
      — Referenzliste mit 3 bis 5 der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Verkehrsplanung(Verkehrskonzepte, Gutachtertätigkeiten, Leistungsfähigkeitsberechnungen, etc.). Zu jeder Referenz sind Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Auftragswert sowie ein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite (Telefon, ggf. E-Mail Adresse) anzugeben. Die Angabe von Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers ist ausreichend. Eine Bescheinigung durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Auschlaggebend für die Bewertung ist nicht die Quantität sondern die Qualität der Referenzen (u. a. Inhalt, Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand, Erkundigung beim Auftraggeber).
      — Angabe des jährlichen Mittels der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten einschließlich Führungskräfte,
      — Angaben zur technischen Ausstattung mit besonderem Bezug zum Projekt, insbesondere hinsichtlich Softwareausstattung zur makroskopischen Verkehrsmodellierung und Lärmminderungsplanung,
      — Angaben zu Kenntnissen und projektbezogenen Erfahrungen des Bewerbers in der Anwendung der Software ProgrammSystemVerkehr (PSV) der Fa.Software-Kontor Helmert GmbH sowie SoundPLAN der Fa. SoundPLAN GmbH.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      VOF-2014-0001

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      19.1.2015

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Teilnehmeranträge einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen sind zwingend in deutscher Sprache zu erstellen und unterzeichnet einzureichen. Aus den Unterlagen müssen sämtliche, für die Wertung relevanten Informationen, hervorgehen. Nach Beendigung des Auswahlverfahrens ist eine Präsentation der ausgewählten Bewerber beim Auftraggeber geplant. Der Gesprächsablauf und die erwarteten Inhalte der Präsentation werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Die Präsentation findet voraussichtlich in der 11. KW 2015 statt. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens und die Vergabeunterlagen hierfür werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Vom Bewerber wird für die Präsentation sowie während der gesamten Laufzeit der Leistungserbringung die zeitliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektleitung erwartet.
      Hinweis:
      Die Stadt Herne macht vom 24.12.2014 bis 2.1.2015 Betriebsferien.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat 63
      Seibertzstraße 1
      59821
      Arnsberg
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen.
      Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
      Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
      — der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16.12.2014

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.12.2014
Ergebnis veröffentlicht 30.06.2015
Zuletzt aktualisiert 30.06.2015
Wettbewerbs-ID 2-187372 Status Kostenpflichtig
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