Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Senden
Hauptstraße 34
Geschäftsbereich I Planen/Bauen/Umwelt
Zu Händen von: Manuela Huber
89250
Senden
DEUTSCHLAND
+49 7307945150
MTJmc2BjcCxrX2xzY2pfPnFyX2JyK3FjbGJjbCxiYw==
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.stadt-senden.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://www.competitionline.com/de/ausschreibungen/188666/
Weitere Auskünfte erteilen:
ISR Stadt und Raum GmbH & Co.KG
Zur Pumpstation 1
Zu Händen von: Andrea Laermanns
42781
Haan Rheinland
DEUTSCHLAND
+49 21296620919
MjE2XFFVYl1RXl5jMFljYh1YUVFeHlRV
http://www.isr-haan.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
ISR Stadt und Raum GmbH & Co.KG
Zur Pumpstation 1
Zu Händen von: Andrea Laermanns
42781
Haan Rheinland
DEUTSCHLAND
+49 21296620919
MThkWV1qZVlmZms4YWtqJWBZWWYmXF0=
http://www.isr-haan.de
: Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
ISR Stadt und Raum GmbH & Co.KG
Zur Pumpstation 1
Zu Händen von: Andrea Laermanns
42781
Haan Rheinland
DEUTSCHLAND
+49 21296620919
MTZmW19sZ1toaG06Y21sJ2JbW2goXl8=
http://www.isr-haan.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit integriertem Ideenteil Bahnhofsumfeld Senden.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Die östlich und westlich angrenzenden Bereiche sind als Wohnbaufläche bzw. gemischte
Baufläche dargestellt. Die Bahngleise teilen das Stadtgebiet in Ost und West und bilden somit eine Zäsur innerhalb des Stadtzentrums.
Seitens der Deutschen Bahn ist eine Modernisierung des Bahnhofes Senden als auch der Gleise geplant. Die Stadt Senden plant daher eine barrierefreie Anbindung der Bahngleise am Bahnhof Senden in Form einer Unterführung für Fußgänger und Radfahrer, welche gleichzeitig auch die durch die Bahngleise getrennten Stadtgebiete miteinander verbindet.
Die Stadt Senden beabsichtigt einen Realisierungswettbewerb mit integriertem Ideenteil gemäß RPW 2013 auszuloben. Ziel des Verfahrens ist die Findung einer anspruchsvollen, ganzheitlichen Lösung für eine Bahnunterführung und barrierefreie Gleisanbindung inklusive einer städtebaulich attraktiven und langfristig tragfähigen Lösung für das gesamte Bahnhofsumfeld Senden. Wesentlicher Baustein ist dabei die Schaffung einer qualitätvollen und barrierefreien Verbindung zwischen den, durch die Bahngleise durchzogenen Bereiche östlich und westlich des Bahnhofs.
Bei dem Wettbewerbsgebiet handelt es sich um eine ca. 3 ha große Fläche, die sich im Zentrum der Stadt Senden befindet. Dabei umfasst der Realisierungsteil ca. 0,9 ha des Wettbewerbsumgriffes.
Dieser Teil umfasst die Flächen ab dem Bahnhofsgebäude bis zur niveaugleichen Überfahrt der Bahngleise. Das angrenzende Areal soll im Rahem eines städtebaulichen Ideenteils überplant werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Wettbewerb ist als nichtoffener, anonymer, zweiphasiger Realisierungswettbewerb mit integriertem Ideenteil gem. RPW 2013 ausgelobt.
Der Zulassungsbereich umfasst die EWR/WTO/GPA Staaten. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Bewerben können sich Teams in zwingender Form interdisziplinärer Ingenieursgemeinschaften unter zwingender Führung eines Architekten und / oder Stadtplaners als Arbeitsgemeinschaft aus Architekten/Stadtplanern, Landschaftsarchitekten, Tragwerksplanern.
Es ist eine schriftliche Teilnahmeerklärung unter Verwendung des formalisierten Bewerbungsformulars einzureichen. Dieses kann ausschließlich auf der Internetseite https://www.competitionline.com/de/ausschreibungen/188666/ bearbeitet werden.
Die Zulassungskriterien müssen die Bewerber ohne Ausnahme erfüllen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind einzureichen:
— reine Auflistung von min. 3 erbrachten gleichwertigen Referenzleistungen des jeweiligen Fachgebietes (KEINE Bilddarstellungen);
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gem. § 4 VOF;
— Eigenerklärung, dass bei keinem der Bewerber Ausschlusskriterien gemäß VOF vorliegen;
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
— Nachweis Berufshaftplichtversicherung des federführenden Bewerbers (Mindestdeckungssumme 2,0 Mio. Personen- und 0,3 Mio. sonstige Schäden);
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers;
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Teilnahmeerklärung.
Darüber hinausgehende Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber/-innen sind selbst für die Vollständigkeit verantwortlich. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer Übersetzung beizulegen.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder eines Bewerberteams sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerberteams vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerberteams. Der Auslober behält sich vor, die Angaben der ausgelosten Bewerber zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben bleibt ein Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme vorbehalten.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind 12 Bewerberteams in zwingender Form interdisziplinärer Ingenieursgemeinschaften unter zwingender Führung eines Architekten und / oder Stadtplaners als Arbeitsgemeinschaft aus Architekten/Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und Tragwerksplanern, die aus den eingegangenen Bewerbungen gemäß § 3 Abs. 3 RPW durch Los bestimmt wurden.
Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen Bevollmächtigten zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist und der Ansprechpartner im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt, Stadtplaner, Ingenieur wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungs-Nachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Die für die 2. Phase ausgewählten Teilnehmer dürfen keine weiteren Entwurfsverfasser oder freie Mitarbeiter beteiligen bzw. das Planungsteam in sonstiger Weise verändern.
Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche oder juristische Personen, die die geforderten fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt bzw. Landschaftsplaner sowie Ingenieur zu führen.
Gemäß § 4 VOF können Bewerber oder Bieter einzelne oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein, die Leistungen nach § 1 Absatz 1 VOF ausführen. Sind Bewerber gemäß der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind (Herkunftsland), zur Erbringung der betreffenden Leistung berechtigt, dürfen sie nicht allein deshalb zurückgewiesen werden,
weil sie gemäß den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften entweder eine natürliche oder juristische Person sein müssten.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/Auslobung erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 12
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilungskriterien werden den ausgewählten Teilnehmern in der Wettbewerbsauslobung mitgeteilt.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
6318.11
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 2.3.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 2.3.2015 - 17:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme wird auf 60 000 EUR (netto) festgesetzt und setzt sich aus dem Bearbeitungshonorar und den Preissummen zusammen. An Honoraren und Preisen werden ausgelobt:
1. Preis 30 000 EUR (netto);
2. Preis 20 000 EUR (netto);
3. Preis 10 000 EUR (netto).
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die fristgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
Sofern mit Preisen bzw. Aufwandsentschädigungen ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Rudolf Hartberger
2. Manuela Huber
3. Prof. Johannes Kappler
4. Prof Dr.-Ing. Franz Pesch
5. Peter Wich
6. Julia Mang-Bohn
7. Martin Mader
8. Raphael Bögge
9. Walter Wörtz
10. Edwin Petruch, 11. Georg Schneider, 12. Helmut Meisel, 13. Anton Leger
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
1) weitere Bearbeitung:
Die Stadt Senden wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungsteils notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Basis für das Verhandlungsverfahren gem. VOF ist der hier beschriebene Realisierungsteil des Wettbewerbs nach RPW 2013. Dazu werden die Wettbewerbssieger aufgefordert. Die Planungsaufgabe wird der Honorarzone III zugeordnet. Der Auslober erwartet in der Umsetzung eine Projektleitung, die eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistungen aufweist.
Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Leistungsphase 2 nach § 43, 39 HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung nach DIN 276) sowie Leistungsphase 2 gemäß der Anlage 9 HOAI (Vorentwurf, Besondere Leistungen in der Flächenplanung), werden die weiteren erforderlichen Leistungsphasen (Leistungsphase 3-9 gemäß §§ 39, 43 sowie Leistungsphase 3 gemäß der Anlage 9 HOAI) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung weiterer Leistungsphasen in Abhängigkeit der Finanzierung und der Förderung des Vorhabens und der weiteren positiven Entscheidung seines Vorhabens vor. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht. Hieraus können keine sonstigen vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Die Leistungen sind direkt nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.
Die Aufzählung der in § 11 Abs. 5 VOF genannten Kriterien sollte in inhaltlich absteigender Bedeutung verstanden werden. Die Gewichtung der Kriterien ist von besonderer Bedeutung für die Chancen nachrangiger Preisträger, den Auftrag, trotz schlechterer Platzierung im Wettbewerb zu erlangen. Die Gewichtung ist daher so ausgestaltet, dass den nachrangigen Preisträgern eine Chance auf die Beauftragung verbleibt. Die Gewichtung des Wettbewerbsergebnisses ist mit einer Marge von 60 % festgesetzt. Dabei decken das Wettbewerbsergebnis und die Empfehlungen des Preisgerichts die erstgenannten Kriterien des § 11 Abs. 5 VOF, nämlich Qualität, fachlicher oder technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit und Umwelteigenschaften ab.
2) Voraussichtliche Termine
— Bereitstellung der Auslobung, Ende Februar;
— Rückfragenkolloquium und Rundgang 27.3.2015;
— Preisrichtervorbesprechung, 27.3.2015 2015;
— 1. Preisgerichtsitzung, 6.5.2015;
— 2. Preisgerichtsitzung, 9.7.2015;
— Bürgerveranstaltung, 16.7.2015.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
80534
München
DEUTSCHLAND
+49 8921762411
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Eventuell vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Bewerberbogen oder den weiteren Vertrags- und Verdingungsunterlagen bzw. Auslobungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich, spätestens zum Ablauf von 15 Kalendertagen nach Erhalt der sie enthaltenen Unterlagen der Vergabestelle gegenüber gerügt weredn, um nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen zu werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Ausloberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.1.2015