Aufgabe |
Allgemeines
Mit diesem Vertrag sollen Planungs- /Projektierungs- /Baubegleitungs-
und Dokumentationsleistungen für Baumaßnahmen zum ersatzlosen Abbruch,
zur Auswechslung bzw. zum Neubau von Kabelschächten (Ing.-Bauwerke) der
Bauwerkskategorie III (gemäß Definition nach IV-AG SchaKaL) erbracht
werden.
Der Geltungsbereich umfasst den Bereich des ON 341 Leipzig im Bereich
des PTI 13, NL Ost.
Vertragsgrundlage sind die als Anlage beigefügten strukturplanerischen
Entscheidungen des/der örtlichen PTI. Im einzelnen sind folgende
Maßnahmen zu bearbeiten:
1.#Es sind 37 Kabelschächte auszuwechseln
Die Bauwerke sind in 37 Einzelvorhaben zusammengefasst. Die Unterlagen
dienen als Kalkulationsgrundlage und sind Anlagen dieser LB. Details der
strukturplanerischen Entscheidungen können bei Bedarf durch den BvT
erläutert werden.
Das parallele Bearbeiten mehrerer Maßnahmen/Vorhaben ist zwingend
erforderlich.
Die Wegesicherung ist durch den Auftragnehmer vorzubereiten und
durchzuführen#
Die Wegesicherung ist durch den Auftragnehmer vorzubereiten
Eine Wegesicherung ist nur bei reinen KSch-Neubaumaßnahmen erforderlich.
Leistungen des Gewerkes Tiefbau sowie Leistungen von Statikern bzw.
Gutachtern sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Die Beauftragung
dieser Leistungen erfolgt durch den AG.
Die Beauftragung erfolgt über die IV-AG WMS-TI
Arbeiten mit den IV-Systemen der Telekom
Bei der Universal-Schnittstelle gibt es die
a) B2B-Schnittstelle und
b) ZeLe (Zugangslösung für externe Leistungserbringer)
a) B2B Schnittstelle
Für den elektronischen Austausch von kaufmännischen Auftragsdaten
(Abruf, Leistungserfassung) und Produktionstechnischen
Auftragsdaten (WMS-TI Daten) mit externen Vergabepartnern wird
die B2B-Schnittstelle bereitgestellt. Die B2B-Schnittstelle wird
ausschließlich für Rahmenverträge genutzt.
Der AN koppelt seine eigene IT an die B2B-Schnittstelle.
Qualifizierung durch den AG erfolgt nicht.
Die Nutzung der B2B-Schnittstelle für AN ist optional.
b) ZeLe (Zugangslösung für externe Leistungserbringer)
Der Zugang zu den IV-Systemen erfolgt über die Zugangslösung für
externe Leistungserbringer (ZeLe).
Dem AN werden durch den AG personenbezogene Kennungen für den
Zugang ZeLe (internetbasierter Zugang)
sowie allen erforderlichen IV-Systemen zur Verfügung gestellt.
Der AN bekommt vom Auftragsverantwortlichen Telekom (PTI) die
erforderlichen Auftragsformulare. Die Auftragsformulare müssen vom AN
vollständig ausgefüllt und dem Auftragsverantwortlichen Telekom (PTI)
übermittelt werden.
Die erforderlichen Zugänge hierfür müssen vom Auftragsverantwortlichen
Telekom (PTI) beauftragt werden. Diese Zugänge werden in der Regel
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vollständig vom AN ausgefüllten
Auftragsformulare bereit gestellt.
Die eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen Qualifizierungsnachweise der
erforderlichen IV-Systeme Megaplan, SAP-Prompt,WMS-TI, Kontes-ORKA der
Telekom vorlegen.
Bei Beauftragung von Projektierungs-, Baubegleitungs- und/oder
Dokumentationsleistungen sowie Leistungen zur Fehlerortung/-beseitung am
TK-Netz muss der AN in der Lage sein alle notwendigen Daten die zur
Ausführung der Leistungen benötigt werden aus folgenden IV-Systemen
abrufen bzw. eingeben zu können.
Hat der AN noch keine Kennungen und Qualifizierungen muss er dies
umgehend in Absprache mit dem AG nachholen.
Für die IV-Systeme Megaplan (Entstörclient), Kontes-ORKA, SAP-Prompt und
WMS-TI erfolgt die Qualifizierung durch den AG.
Die Qualifizierung für das IV-System Megaplan (Planen sowie
Dokumentation) wird bei Telekom Training (TT) durchgeführt. Die
detaillierte Absprache zum Qualifizierungsbedarf und die
Angebotserstellung für die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt zwischen TT
und dem AN über den AG.
Die jeweiligen Qualifizierungskosten muss der AN tragen.
Der AN verpflichtet sich bereits jetzt, eine zusätzliche"Vereinbarung
über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (ADV)"
abzuschließen.
Im einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
1.#Erstellung aller Planungen in der IV-AG MEGAPLAN gemäß ZTV TKNetz
21 bzw. der Projektierungsvorgaben zur Erstellung der
Ausbauplanung
2.#Die Ausbauplanung erfolgt gemäß der in dieser LB
festgeschriebenen Projektierungsvorgaben
3.#Erstellung aller Ausführungsunterlagen sowie aller Unterlagen zur
Durchführung einer eventuell erforderlicher Wegesicherung.
4.#Durchführung der Wegesicherung Namens und im Auftrag der Telekom
Deutschland GmbH
5.#Erstellung aller erforderlicher Unterlagen zur Beauftragung
anderer Gewerke
6.#Bearbeitung der Unterlagen zum Thema „Umweltrelevanz“ von
Baumaßnahmen
7.#Erstellung eines Planungsaufmaßes (Ermittlung aller
erforderlichen Leistungen sowie Aufstellung der erforderlichen
Materialien). Die Unterlagen sind in Form und Umfang mit dem BvT
abzustimmen.
8.#Erstellung einer detaillierten Baubeschreibung als
Kalkulationsgrundlage für den Tiefbau – AN
9.#Wahrnehmung aller erforderlichen Ortstermine u.a. mit
Statikern/Gutachtern, dem Träger der Strassenbaulast,
Grundstückseigentümern, Anwohnern, Vertretern anderer
Leitungsverwaltungen.
10.#Erstellung aller erforderlicher Unterlagen zur ggf.
erforderlichen Beauftragung Dritter (z.B. beim Umlegen anderer
Leitungsverwaltungen u.ä.).
11.#Durchführung der Baubegleitung gemäß ZTV TKNetz 22
12.#Fotodokumentation der Baumaßnahme (Chronologie der
Bauvorbereitung/Baudurchführung/signifikante Bauzustände).
Details sind mit dem BvT abzustimmen.
13.#Prüfung aller Rechnungsbegründenden Unterlagen aller Gewerke
14.#Prüfung der Planberichtigungen (Rotberichtigung, Berichtigung der
KSch-Karten u.ä) aller Gewerke
15.#Durchführung der Dokumentation in der IV-AG MEGAPLAN gemäß ZTV
TKNetz 24
Durchführung der Wegesicherung (wenn vertraglich vereinbart)
Ist die Durchführung der Wegesicherung Bestandteil dieses Vertrages,
werden alle zur Durchführung erforderlichen Vorschriften, Vollmachten
und Handlungsanweisungen durch den AG zur Verfügung gestellt.
Projektierungsvorgaben zur Erstellung der Ausbauplanung
Allgemeines
Mit der technischen Planung werden die Trasse und die benötigten
Bauwerke nach Standorten, Größen und Bauweisen unter Beachtung der
nachfolgend beschriebenen Planungsgrundsätze soweit fest-gelegt und
gesichert, dass die Bauausführung insgesamt möglich ist.
Der Bestand, als Basis für jede Planung, ist in MEGAPLAN dokumentiert.
Die technischen Planungen sind in MEGAPLAN zu erstellen und zu
dokumentieren.
Die Ergebnisse der technischen Planung sind hinsichtlich der
Vorhabendaten zusätzlich in der eBA zu dokumentieren bzw. zu
aktualisieren.
Die in WMS-TI angelegte elektronische Bauakte (eBa) ist entsprechend der
Vorgaben zu befüllen.
Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung
Für jede geplante Baumaßnahme sind alle erforderlichen Einzelheiten zu
beschreiben, die zur Durch-führung der Maßnahme bekannt sein müssen. Sie
dient als Grundlage zur Kalkulation bei der Aus-schreibung und als
Anleitung bei der Bauausführung.
Dazu zählen:
- Art und Ort der Maßnahme, Ausbaupläne
- zeitlicher und räumlicher Ablauf
- ggf. im Rahmen der Gesamtmaßnahme beteiligte Firmen,
- die Baubeschreibung
• ggf. vorliegende Forderungen des Trägers der Straßenbaulast
• ggf. vorhandene Auflagen der Kommune hinsichtlich des Umganges mit
Aushub und Baustellenabfall
• Absprachen mit dem Träger der Straßenbaulast hinsichtlich der
Verdichtungskontrolle
• Absprachen zur Beistellung von Oberbaumaterialien durch den Träger der
Straßenbaulast
• Angaben zu örtlichen Besonderheiten in der
Oberflächenwiederherstellung
• Angaben zu Bodenarten
• alle dem AG bekannten Angaben, die für eine ordnungsgemäße Ausführung
einer Baumaßnahme erforderlich sind
• ggf. Standsicherheitsnachweise, Gutachten/Bauvorlagen aller Art
• bautechnische Unterlagen für Ortbeton-KSch
• Unterlagen zu bereits durchgeführten oder für noch durchzuführende
Beweissicherungsverfahren
• sonstige Vorgaben und Hinweise
- ggf. die Antwortschreiben aus dem Zustimmungsverfahren
- die Informationen aus den Abstimmungsverfahren mit anderen
Leitungsträgern
- das LV
- die Ansprechpartner zur Durchführung der Maßnahme
Projektierung von Baumaßnahmen, Statiken, bauliche Voraussetzungen
Bau von KSch
Die Größe des zu wählenden KSch berechnet sich mittels Berechnungstool
KSch nach der
- Anzahl der aus der Versorgungsrichtung ankommenden KK-Züge,
- Zahl der einzuführenden Kabel, MR 4 und
- der im KSch zu lagernden Kabelgarnituren und Kabel-Vorratsringe.
Details sind der strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.
KSch-Nummer
Jeder KSch ist mit einer KSch-Nummer. zu versehen.
Die KSch-Nummer. wird als laufende Nr. je ON vergeben. Die
Nummernvergabe wird durch MEGAPLAN dadurch unterstützt, dass vom System
ein Vorschlag zur Nummerierung gemacht wird, der bedarfsweise von Hand
geändert werden kann. Details bzw. örtl. Besonderheiten bei der
Festlegung der KSch-Nummer sind durch den BvT bekanntzugeben.
Rohrverband
Müssen Rohrverbände in verschiedenen Richtungen verzweigt werden, sind
die Rohrzüge lagenweise so anzuordnen, dass in den KSch eine
kreuzungsfreie Kabellagerung erfolgen kann.
Bei einer Änderung des Rohrprofils zwischen 2 KSch sind die Rohre in
MEGAPLAN durchzunummerieren, so dass ein Rohrzug eindeutig zu
identifizieren ist.
Der druckdichte KK-Flexbogen kann ohne Einschränkungen in KKA eingebaut
werden.
Der feinsanddichte Flexbogen ist nur bei VzK- oder KR-Anlagen zu
verwenden.
KK-GB dürfen keinesfalls in KK-Längstrassen verwendet werden. Der Einbau
ist nur zulässig bei:
- Anschluss von Hauseinführungen
- Anschluss von KVz, MFG gemäß ZTV-TKNetz 20
- in Vzk-KKA
Einzelheiten siehe ZTV-TKNetz 12 Abschnitt „Bauen von Kabelkanälen aus
Rohren“.
Die Rohrverbandsanordnung entspricht oft nicht dem
Muffenlagerungskonzept im KSch. In diesen Fällen ist bei Neubau der
Rohrverband ab einem angemessenen Abstand vor dem KSch in eine für die
Muffenlagerung im KSch geeignete Rohrzuganordnung umzuwandeln.
Das in den KSch einzuführende Rohrverbandsprofil ist in MEGAPLAN und in
der KSchK darzustellen. Die Darstellung der Rohrzüge in der KSchK muss
dem tatsächlichen Einlauf in der KSch-EP entsprechen. Zur Kennzeichnung
der Zielrichtung der Rohrzüge in der KSchK sind die vorgeschriebenen
Symbole zu verwenden.
Bestandsschutz von Bauwerken
Grundsätzlich ist der Bestand des legal errichteten Bauwerks geschützt
vor späteren Änderungen der materiellen Rechtslage. Diese Schutzwirkung
gilt jedoch nicht uneingeschränkt.
Wird ein Bauwerk z.B. baufällig, so kann sich der Eigentümer nicht auf
die früher erteilte Baugenehmigung berufen. Der Eigentümer ist also
verpflichtet, die bauliche Anlage so zu unterhalten, dass die
öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird.
Das heißt konkret:
Solange ein KSch/AzK trotz hohen Alters verkehrssicher und in sich
stabil ist und deshalb keine Gefahrenquelle für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung begründet, besteht kein Anlass, lediglich
aufgrund des Alters und der im Vergleich zu heute andersartigen
Bauweise, Veränderungen vorzunehmen.
Anders verhält es sich erst dann, wenn die öffentliche Sicherheit und
Ordnung aufgrund von ermittelten Schäden an dem inspizierten Bauwerk
durch Baufälligkeit, Instabilität o.ä. gefährdet ist. Dann nämlich
besteht die Pflicht des Eigentümers, das Bauwerk auszubessern und für
eine entsprechende Sicherheit des Bauwerks nach heutigem Stand der
Technik zu sorgen. Das bedeutet eine statische Berechnung des
Gesamtbauwerks mit den aktuellen Lastannahmen für seinen derzeitigen
Einbauort. Diese Aussage gilt nur dann, wenn zur Instandsetzung des
Bauwerks Veränderungen an seiner Grundsubstanz (Körper/Decke)
vorgenommen werden müssen. Die Instandsetzung von Bauteilen des
Einstiegs (Hals/Zwischenrahmen/Abdeckung) ist ohne generelle Anpassung
des Gesamtbauwerks an den anerkannten Stand der Technik möglich.
KSch auswechseln
Um einen KSch auszuwechseln stehen die nachfolgend genannten
Möglichkeiten zur Verfügung:
- Ersatz durch Einbau eines genormten KSch Typ II der bisherigen
Baureihe, wenn der erforderliche Einbauraum vorhanden ist und die
entstehenden Lagerungsräume benötigt werden
- Ersatz durch Einbau eines Ortbetonschachtes mit Einzelstatik, wenn
eine Verwendung von Fertigteil- KSch aufgrund sehr beengter
Örtlichkeit nicht möglich ist (teuerste Alternative).
Anwendung nur in begründeten Ausnahmefällen.
- Ersatz durch Einbau eines KSch Typ III, zur Aufrechterhaltung des
betrieblichen Zustandes der vorhandenen KKA bei seitlichen
Rohreinführungen.
- Ersatz durch Einbau eines KSch aus Stahlbeton-Fertigteilen, welcher
als Einzelanfertigung passend zu den örtlichen Gegebenheiten
hergestellt wird.
Die Größe des neu einzubauenden KSch wird mit dem Berechnungstool KSch
ermittelt.
Wenn die Größe gleich bleibt oder kleiner sein kann, ist ein passender
Ersatztyp auszuwählen.
Wenn das Volumen des KSch größer werden muss, aber wegen Fremdanlagen
kein breiterer KSch eingebaut werden kann, ist ein längerer KSch zu
wählen. Dazu bieten sich die entsprechend benötigten Größen der KSch-
Typen II bzw. III, die KSch Verlängerung des bestehenden KSch bzw. der
Einbau eines Sonder-KSch an.
Details sind der strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.
Einführen von KK-Zügen in AzK, KSch und in Gebäude
KSch Typ I
KKR können beim KSch Typ I (KKSch) sowohl an den Längs- als auch an den
Stirnseiten unter Verwendung entsprechender KK- EP eingeführt werden.
KSch Typ II
KKR werden beim KSch Typ II (Norm-KSch) unter Verwendung von PUR-Platten
ausschließlich an den Stirnseiten eingeführt. Diese sind in Abhängigkeit
der jeweiligen KSch-Größe dimensioniert.
KSch Typ III
Abweichend von der bestehenden betrieblichen Regelung der ausschließlich
stirnseitigen Rohr- bzw. Kabeleinführung wird bei Verwendung des
Modularen KSch Typ III der vorgefundenen betrieblichen Situation
Rechnung getragen, d.h. seitlich ankommende Kabel oder Rohranlagen
können auch in seitlichen (ggf. höhenvariablen) Einführungsfenster mit
bis zu 9 Rohröffnungen 110 mm angebunden werden. Die stirnseitige
Einführung erfolgt unter der Verwendung der PUR-Platte Typ 5 M.
Das Weglassen von fest einbetonierten Kabelhalterschienen ermöglicht die
Anpassung an vorgefundene Muffenlagerungskonzepte (Muffenfeld 700 mm
oder 1100 mm). Die Anordnung der KH-Schienen ist durch den Planer
aufgrund der vorgefundenen örtlichen Verhältnisse festzulegen.
Nicht normgerechte KSch
In älteren, nicht genormten Bauwerken aus Ortbeton, Mauerwerk oder
Betondielen werden die KKR unter Verwendung von WDM direkt in die
vorgesehenen Fenster stirnseitig oder seitlich eingeführt und mit Mörtel
abgedichtet.
Abbrechen von Bauwerken
Einzelheiten dazu siehe ZTV-TKNetz 13, Abschnitt „Abbrechen von KSch,
AzK und Mft“
Hier sind die unterschiedlichen Vorgaben der Straßenbaulastträger mit zu
beachten. Details hierzu werden ggf. durch den BvT bekanntgegeben.
Technische Beschreibung von KSch
Die technischen Beschreibungen, Detaildarstellungen der KSch,
Funktionsmaße sowie Lastannahmen und Einbauszenarien sind der ZTV TKNetz
13 zu entnehmen.
Dimensionierung von Bauwerken
Allgemeines
Die Dimensionierung von KSch-Bauwerken erfolgt je nach Anwendungsfall
auf unterschiedliche Weise. Im Gegensatz zur bisher ausschließlichen
Berücksichtigung symmetrischer Kabel und Kabelgarnituren wird jetzt
erstmals für KSch Typ II zusätzlich bei MR- Ausnützung der Rohrzüge eine
KSch- Größenermittlung mit dem Berechnungstool KSch durchgeführt (Das
Berechnungstool KSch wird durch den AG zur Verfügung gestellt). Der
Bedarf an Lagervolumen dient als Grundlage. Vermietete Rohrzüge sind zu
berücksichtigen. Details sind der strukturplanerischen Entscheidung des
AG zu entnehmen.
Neubau von KKA (Kabelkanalanlage)
Beim Neubau von KKA ist ausschließlich KSch Typ II einzusetzen. Die
Dimensionierung erfolgt mittels Berechnungstool KSch. Details sind der
strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.
Ersatz von KKA
Beim Ersatz von KKA sind als Bauwerke vorrangig KSch Typ I oder Typ II
einzusetzen. Bei KSch mit seitlicher Einführung ist eine Versetzung des
BW entlang der KK-Trasse anzustreben, um die seitlich ankommenden KK-
Züge mittels Rohrbögen auf einer Stirnseite eines normgerechten KSch
einführen zu können. Die Dimensionierung der KSch erfolgt mittels
Berechnungstool KSch. Details sind der strukturplanerischen Entscheidung
des AG zu entnehmen.
Ersatz von KSch <= 3,4m lichte Länge
Beim punktuellen Ersatz eines nicht normgerechten KSch ist bis zu einer
KSch-Größe von 3,0 m lichter Länge der entsprechende KSch (Typ III 0, 1,
2, 3, 4) einzusetzen.
Hierbei ist immer eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Details sind
der strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen. Durch die
Wahl eines gleich großen bzw. des nächst größeren KSch-Typs muss die
vorgefundene betriebliche Situation mind. beibehalten, darf aber in
keinem Fall verschlechtert werden.
KSch mit seitlicher Rohreinführung
KSch Typ I oder Typ III. einsetzen.
KSch ohne seitliche Rohreinführung
KSch Typ I, Typ II oder Typ III einsetzen. Die erforderliche KSch-Größe
ist mit dem Berechnungstool KSch zu ermitteln. Details sind der
strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.
Ersatz von KSch > 3,4m lichter Länge
KSch mit seitlicher Rohreinführung
Beim punktuellen Ersatz eines nicht handbuchkonformen KSch ist ab einer
KSch-Größe von 3.4 m lichter Länge ein Sonderbauwerk mit entsprechenden
Maßen zu dimensionieren. Hierbei ist immer eine Einzelfallentscheidung
zu treffen. Details sind der strukturplanerischen Entscheidung des AG zu
entnehmen. Durch die Wahl eines gleich großen bzw. größeren KSch die
vorgefundene betriebliche Situation mind. beibehalten aber in keinem
Fall verschlechtert werden darf.
KSch ohne seitliche Rohreinführung
Beim punktuellen Ersatz eines nicht handbuchkonformen KSch ist ab einer
KSch-Größe von 3.4 m lichter Länge ein KSch Typ II einzusetzen. Die
Dimensionierung erfolgt mittels Berechnungstool KSch. Details sind der
strukturplanerischen Entscheidung des AG zu entnehmen.
KSch in Sonderbauform aus Ortbeton bzw. Stahlfertigteilen
Diese besondere Bauweise ist nur anzuwenden, wenn nachweislich keine
Einsatzmöglichkeiten zum Einbau von Regelbauteilen gemäß ZTV-TKNetz 13
realisiert werden können oder der sonst notwendige Umbau von KK-Trassen
nicht wirtschaftlich ist.
Grundsätzlich ist das Herstellen dieser KSch über einen Ingenieurvertrag
abzuwickeln. Die Vorschriften der DIN 1045 (gültige Unterlagen) sind zu
beachten. Für das Bw ist eine Prüfstatik erforderlich.
Die KSch dürfen nur nach eigens angefertigten oder bereits vorhandenen
anerkannten bautechnischen Unterlagen hergestellt werden.
Die beim Einbauen oder Herstellen dieser KSch zu beachtenden Einbau-
bzw. Herstellungsvorschriften sind in der Leistungsbeschreibung zu
dokumentieren.
Technische Planung abschließen
Aufgrund der Auskundung und Wegesicherung sich ergebende
Planungsänderungen sind in den Pla-nungsentwurf innerhalb von MEGAPLAN
einzuarbeiten. Der Planungsentwurf wird damit zum Ausführungsplan. Er
wird ggf. durch weitere, für das Vorhaben wichtige und erforderliche
Unterlagen wie
- Erläuterung zum zeitlichen Ablauf des Vorhabens
- Pläne mit Längs- und Querschnittsprofilen
- Unterlagen über gekoppelte Baumaßnahmen und Pläne anderer Bauträger
und Versorgungsträger ergänzt.
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