Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Gemeinnütziges Unternehmen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Auswahl, Entwicklung sowie Optimierung und Umsetzung von Produkten, Werkzeugen und Prozessabläufen im gesamten Bereich der Kunststofftechnik
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Ingenieurleistungen zur technischen Ausrüstung für den Neubau des Polymer Training Centre (PTC) in Lüdenscheid.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
NUTS-Code DEA58
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Kunststoff-Institut Lüdenscheid möchte durch den Bau des Polymer Training Centre (PTC) eine Einrichtung für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Kunststofftechnik schaffen, die es ermöglicht, folgende Ausbildungsschwerpunkte zu verfolgen:
— Produktionsschulungen mit neuester Maschinen- und Peripherietechnik;
— Schulungen an Automatisierungsanlagen;
— Oberflächen- und Beschichtungsverfahren;
— Material- und Oberflächenprüftechnik;
— CAE-Konstruktion und Simulation;
— Einführung neuer Sondertechnologien der Kunststofftechnik.
Dazu soll ein Erweiterungsbau das bisherige Bestandsgebäude in der Karolinenstraße 8 in Lüdenscheid um entsprechende Räumlichkeiten erweitern. Im Vorfeld des VOF-Verfahrens wurden bereits Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen beantragt und bewilligt, sodass bereits erste Planungsgrundlagen vorliegen.
Das zukünftige Gebäude wird dabei folgende Eigenschaften aufweisen:
— 5-geschossiger Neubau;
— ca. 1 850 m2 reine Nutzfläche;
— 56 Büroarbeitsplätze;
— Großer Konferenzraum;
— 2 Schulungsräume, 2 Maschinenschulungsräume, 4 Besprechungsräume;
— 250 m2 Lagerfläche.
Im Rahmen dieses VOF-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) soll ein Planer gefunden werden, der die Leistungen der Technischen Ausrüstung vollständig erbringt (Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI 2013, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 HOAI 2013).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Vollständige Erbringung der Leistungen der Technischen Ausrüstung (Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI 2013, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 HOAI 2013). Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungen stufenweise (z. B. Lph 1-4 / 5-7 / 8-9) zu beauftragen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 207 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen und 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (Abschluss im Auftragsfall genügt).
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß HOAI 2013.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird. Arbeits- und Bietergemeinschaften müssen die unter III.2) genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.3.1) durch Bestätigung der Ingenieurskammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur-/in (Bauvorlageberechtigung) berechtigt.
2. Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF und § 13 Abs. 1 TVgG-NRW, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 2 Abs. 3 VOF sowie Verfehlungen im Sinne der Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung.
3. Erklärung über die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft oder die Erklärung, dass Sie nicht zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet sind.
4. Verpflichtungserklärungen nach §§ 4, 18 und 19 TVgG-NRW sowie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung liegen den Bewerbungsunterlagen bei, sind auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Angebotsabgabe einzureichen.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle erhältlich ist.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Jahresgesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle erhältlich ist.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen,Techniker/Bautechniker) für die Jahre 2011, 2012, 2013 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2. Angaben zur technischen Büroausstattung. (CAD-Arbeitsplätze, Plotter).
3. Benennung des verantwortlichen Planers (Projektleiter) mit fachlichem Lebenslauf (Berufsjahre allgemein und als verantwortlichen Planer/Projektleiter) und Nachweis der Berufsqualifikation.
4. Angabe von Referenzen für vergleichbare Leistungen für die Planung der Technischen Ausrüstung von Geschossbauten aus den Kategorien „Bildungseinrichtungen“, „Produktionstechnik“, „Prüf-/Labortechnik“.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle erhältlich ist.
Zu 4. Es sind nur Referenzen zugelassen, die alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Bei jeder Referenz muss es sich um einen Geschossbau handeln (egal ob Neubau, Kernsanierung oder Umbau).
— Bei jeder Referenz müssen mindestens die HOAI-Leistungsphasen 1-8 der Technischen Ausrüstung vollständig erbracht worden sein.
— Bei jeder Referenz müssen alle Anlagengruppen nach § 53 HOAI, d. h. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen; Nutzungsspezifische Anlagen;
Gebäudeautomation geplant worden sein.
— Das Referenzobjekt wurde nach dem 1.1.2005 fertiggestellt (Zeitpunkt Fertigstellung = Zeitpunkt der Übergabe an den Bauherren).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen sind nur in den EWR Staaten zum Tage der Verdingung ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Verdingung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG Architekten-/Ingenieurerichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: max. 4. Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen unter Punkt III.2.3) entsprechen oder von aus sonstigen Gründen nicht geeigneten Bewerbern eingereicht wurden. Die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 5 Abs. 3 VOF bleibt unberührt. Verbleiben danach mehr Teilnehmer, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, so trifft der Auftraggeber eine Auswahl nach folgenden Oberkriterien (in Klammer: Gewichtung): Erfahrung mit vergleichbaren Projekten (Referenzen): insgesamt 60 %, aufgeteilt auf 20 % für Planungen von Bildungseinrichtungen, 20 % für Planungen von Bauten für Produktionstechnik und 20 % für Planungen von Bauten für Prüf-/Labortechnik. Erfahrung des verantwortlichen Planers/Projektleitung (25 %), personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (15 %). Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien mit näheren Erläuterungen erhalten Interessenten zusammen mit dem Bewerbungsformular bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle. Die vorgenannten Unterlagen sind für eine Teilnahme zwingend bei der in Ziff. 1.1 genannten Stelle anzufordern. Kann die Auswahl von max. 4 Teilnehmern wegen Punktgleichheit nicht aufgrund der erfolgten Bewertung getroffen werden, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehr als max. 4 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an max. 4. Stelle liegen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
13.4.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Für das Projekt wurde ein Antrag auf Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt und bewilligt. Die hierzu notwendigen Planungen wurden durch Bearbeitung der HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der Objektplanung bereits erbracht.
Die entsprechenden Planunterlagen werden zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen den Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs digital zur Verfügung gestellt.
Fragen der Bewerber sind schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die in I.1) genannte Stelle zu richten. Sie werden vom Auftraggeber im Regelfall per E-Mail beantwortet, wobei alle Bewerber zeitgleich unterrichtet werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
48143 Münster
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
48143 Münster
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.3.2015