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  • DE-50679 Köln
  • 18.05.2015
  • Ausschreibung
  • (ID 2-197628)

Leistungen der Objektplanung für den Neubau der Anna-Langohr-Gemeinschaftsgrundschule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln Volkhoven/Weiler


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 26.05.2015, 14:00 Bewerbungsschluss
    Schlusstermin für Unterlagen 18.05.2015
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Baukosten 7.250.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Köln, Köln (DE)
    Aufgabe
    Auftrag: Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013 für den Neubau der Anna-Langohr-Gemeinschaftsgrundschule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln Volkhoven/Weiler – ab der Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation, sowie Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9).
    Lage:
    Der Neubau der zweizügigen Grundschule mit einer Einfachsporthalle soll auf einem Grundstück am Fühlinger Weg zwischen Windröschen- und Weilerweg im Stadtteil Köln Volkhoven-Weiler errichtet werden. Das Gelände ist geprägt durch ein leerstehendes Schulgebäude, dass für den Neubau abgerissen wird, sowie einen starken Baumbewuchs entlang der Grundstücksgrenzen. Im Süd-Westen befindet sich ferner ein Hausmeisterhaus und eine Luftmessstation.
    Baukörper:
    Die neue 2-geschossige Schule bildet einen Winkel entlang des Fühlinger- und Weiler-Weges. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Eingänge sind umlaufend barrierefrei zu erreichen. Als ein weiterer Solitär liegt die Turnhalle versetzt zur Schule im Nord-Westen des Grundstücks und bildet gemeinsam mit dem Schulgebäude sowie einem überdachten Pausengang die Einfassung für den geschützten Schulhof. Da die Sporthalle sowohl dem Schul- als auch dem Vereinssport dient, besitzt Sie einen vom Schulbetrieb unabhängigen Eingangsbereich. Die Stellplätze sowie der Schulhof werden vom Windröschenweg aus erschlossen.
    Struktur:
    Den Mittelpunkt des Baukörpers bilden das Forum, welches sich mit seiner großzügigen Verglasung zum Fühlinger Weg hin orientiert, sowie das zweigeschossige Foyer, das sich zum Schulhof hin öffnet. Der Gebäudeflügel entlang des Fühlinger Weges beinhaltet die Klassenräume. Im Gebäudeflügel am Weiler Weg sind der offene Ganztagsbereich, die Verwaltung und die Fachräume untergebracht. Ein wesentliches Gestaltungselement der Schule bilden die aufgeweiteten Flurzonen mit offenen Atrien und möblierten Lernbereichen.
    Die ersten 4 Leistungsphasen wurden bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bearbeitet. Der Abbruch der Bestandsgebäude auf dem Schulgrundstück beginnt voraussichtlich im Juni 2015. Der Baubeginn der Neubaumaßnahme ist im 3. Quartal 2016 vorgesehen.
    Flächenangaben:
    Das Baugrundstück hat eine Gesamtgröße von 12 512 m², der Bruttorauminhalt liegt bei circa 23 700 m², die Nutzflächen betragen circa 4 686 m².
    Raumprogramm:
    Klassenräume für die zweizügige Grundschule, Mehrzweckräume, Ruheräumen für die OGTS-Maßnahme, Verwaltungsräume, Fachräume, Bibliothek, Mensa mit Nebenräumen, Forum, Hausmeisterwerkstattraum, Lagerräume, Sanitärräumen, Einfachsporthalle mit Neben- und Sanitärräumen.
    Kostenrahmen:
    Für die Umsetzung der Maßnahme wurden für die Kostengruppe 300 und 400 (Bauwerk Baukonstruktion und Technische Gebäudeausrüstung) netto circa 7 250 000 EUR ermittelt. Davon entfallen circa 5 150 000 EUR netto auf die Kostengruppe 300 (Bauwerk, Baukonstruktion) und circa 2 100 000 EUR netto auf die Kostengruppe 400 (Technische Gebäudeausrüstung).
    Gemäß Ratsbeschluss und Baubeschluss vom 18.7.2013 ist der Energiestandard der Grundschule und Sporthalle auf den gültigen gesetzlichen Mindest-Energiestandard (EnEV 2014) anzuwenden. Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung ist die Fortschreibung der Planung mit dem Energiemanagement der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln abzustimmen.
    Es ist beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu vergeben.
    Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vorgesehen.
    Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
    Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den jeweiligen ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
    Adresse des Bauherren DE-50679 Köln
    TED Dokumenten-Nr. 144060-2015

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt
      Willy-Brandt-Platz 2
      272/273 Vergabecenter
      Zu Händen von: Herrn Schüller
      50679
      Köln
      DEUTSCHLAND
      +49 22122126886
      MTdsbltmYmxsYmhnbF1iXmdsbSZvXmtgWlteWmZtOWxtWl1tJmRoXmVnJ11e
      +49 22122126272

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.stadt-koeln.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
      die oben genannten Kontaktstellen

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
      Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt
      Willy-Brandt-Platz 2
      272/273 Vergabecenter, Zimmernummer: 10.A21
      50679
      Köln
      DEUTSCHLAND
      +49 22122126886
      MTVucF1oZG5uZGppbl9kYGlubyhxYG1iXF1gXGhvO25vXF9vKGZqYGdpKV9g
      +49 22122126272
      http://stadt-koeln.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Leistungen der Objektplanung für den Neubau der Anna-Langohr-Gemeinschaftsgrundschule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln Volkhoven/Weiler.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      NUTS-Code DEA23

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Auftrag: Leistungen der Objektplanung nach § 34 HOAI 2013 für den Neubau der Anna-Langohr-Gemeinschaftsgrundschule, Fühlinger Weg 7, 50765 Köln Volkhoven/Weiler – ab der Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation, sowie Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9).
      Lage:
      Der Neubau der zweizügigen Grundschule mit einer Einfachsporthalle soll auf einem Grundstück am Fühlinger Weg zwischen Windröschen- und Weilerweg im Stadtteil Köln Volkhoven-Weiler errichtet werden. Das Gelände ist geprägt durch ein leerstehendes Schulgebäude, dass für den Neubau abgerissen wird, sowie einen starken Baumbewuchs entlang der Grundstücksgrenzen. Im Süd-Westen befindet sich ferner ein Hausmeisterhaus und eine Luftmessstation.
      Baukörper:
      Die neue 2-geschossige Schule bildet einen Winkel entlang des Fühlinger- und Weiler-Weges. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Die Eingänge sind umlaufend barrierefrei zu erreichen. Als ein weiterer Solitär liegt die Turnhalle versetzt zur Schule im Nord-Westen des Grundstücks und bildet gemeinsam mit dem Schulgebäude sowie einem überdachten Pausengang die Einfassung für den geschützten Schulhof. Da die Sporthalle sowohl dem Schul- als auch dem Vereinssport dient, besitzt Sie einen vom Schulbetrieb unabhängigen Eingangsbereich. Die Stellplätze sowie der Schulhof werden vom Windröschenweg aus erschlossen.
      Struktur:
      Den Mittelpunkt des Baukörpers bilden das Forum, welches sich mit seiner großzügigen Verglasung zum Fühlinger Weg hin orientiert, sowie das zweigeschossige Foyer, das sich zum Schulhof hin öffnet. Der Gebäudeflügel entlang des Fühlinger Weges beinhaltet die Klassenräume. Im Gebäudeflügel am Weiler Weg sind der offene Ganztagsbereich, die Verwaltung und die Fachräume untergebracht. Ein wesentliches Gestaltungselement der Schule bilden die aufgeweiteten Flurzonen mit offenen Atrien und möblierten Lernbereichen.
      Die ersten 4 Leistungsphasen wurden bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bearbeitet. Der Abbruch der Bestandsgebäude auf dem Schulgrundstück beginnt voraussichtlich im Juni 2015. Der Baubeginn der Neubaumaßnahme ist im 3. Quartal 2016 vorgesehen.
      Flächenangaben:
      Das Baugrundstück hat eine Gesamtgröße von 12 512 m², der Bruttorauminhalt liegt bei circa 23 700 m², die Nutzflächen betragen circa 4 686 m².
      Raumprogramm:
      Klassenräume für die zweizügige Grundschule, Mehrzweckräume, Ruheräumen für die OGTS-Maßnahme, Verwaltungsräume, Fachräume, Bibliothek, Mensa mit Nebenräumen, Forum, Hausmeisterwerkstattraum, Lagerräume, Sanitärräumen, Einfachsporthalle mit Neben- und Sanitärräumen.
      Kostenrahmen:
      Für die Umsetzung der Maßnahme wurden für die Kostengruppe 300 und 400 (Bauwerk Baukonstruktion und Technische Gebäudeausrüstung) netto circa 7 250 000 EUR ermittelt. Davon entfallen circa 5 150 000 EUR netto auf die Kostengruppe 300 (Bauwerk, Baukonstruktion) und circa 2 100 000 EUR netto auf die Kostengruppe 400 (Technische Gebäudeausrüstung).
      Gemäß Ratsbeschluss und Baubeschluss vom 18.7.2013 ist der Energiestandard der Grundschule und Sporthalle auf den gültigen gesetzlichen Mindest-Energiestandard (EnEV 2014) anzuwenden. Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung ist die Fortschreibung der Planung mit dem Energiemanagement der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln abzustimmen.
      Es ist beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu vergeben.
      Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vorgesehen.
      Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
      Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den jeweiligen ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71221000, 71521000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Leistungsphase 6, teilweise 7, Leistungsphase 8 und 9 für Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2013.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Siehe unter III.2.2).

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Honorarzahlungen erfolgen nach Leistungsstand.
      Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI 2013.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
      Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: — Die örtliche Präsenz in Köln während der Bauzeit ist durchgehend sicherzustellen;
      — Die Bauleitung ist durch den Einsatz eines Fachingenieurs (mit Qualifikation Fachrichtung Architektur) sicherzustellen;
      — Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben;
      — Ein personeller Wechsel ist innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erwünscht;
      — Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig;
      — Projekt- und Planungsbesprechungen finden in Köln statt.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben mit dem Angebot die gemäß Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW) vom 10.1.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe 2012 Nummer 2 vom 26.1.2012 Seite 15 bis 26) erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben (Gewährung von Tarif- beziehungsweise Mindestlohn, Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen); ein Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
      — Bewerbungsbogen:
      Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, das bei der unter Anhang A (Sonstige Adressen und Kontaktstellen), genannten Kontaktstelle Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt angefordert werden kann. Zur Angabe der vollständigen Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben in Papierform einzureichen. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
      — Unterschriftenberechtigung Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate ab dem Bekanntmachungstermin);
      — Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen gemäß § 4 (2) VOF;
      — Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 (6)a-g VOF gegen ihn vorliegen;
      — Erklärung, dass über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, gemäß § 4 (9) VOF;
      — Erklärung, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. gemäß § 4 (9) VOF;
      (Abgabe sämtlicher Nachweise, in deutscher Sprache, mit dem Teilnahmeantrag).

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 5 (4) VOF;
      — Gesamtumsatz und Umsatz für die ausgeschriebenen Dienstleistungen bezogen auf die letzten 3 Jahre 2012, 2013, 2014, gemäß § 5 (4) VOF – Mindestumsatz ist nicht vorgegeben;
      — Eigenerklärung zum Jahr der Bürogründung;
      — Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Hohe von 2 000 000 EUR für Personen- und in Hohe von 2 000 000 EUR für Sach- und sonstige Schaden. Mindestanforderung ist die Erklärung des Bieters, dass im Auftragsfall die vorgenannten Versicherungen abgeschlossen werden.
      (Abgabe sämtlicher Nachweise mit dem Teilnahmeantrag).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      1) Erklärung zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter gemäß § 5 (5)d VOF.
      Es wird gefordert, dass mindestens einer der beschäftigten projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure oder Ingenieurinnen, (Büroinhaber/-inhaberin und/oder festangestellter Beschäftigter/Beschäftigte) mindestens 5 Jahre Berufserfahrung aufweist. Der Nachweis der Eintragung (von mindestens einem projektverantwortlichen Architekten/-Architektin) bei einer Architektenkammer ist zu erbringen.
      2) Nachweis von 3 geplanten und fertig gestellten Projekten (Als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in vergleichbarer Größenordnung und Aufgabenstellung, hier: 3 Neubauten und/oder Erweiterungsbauten (Bestandssanierungen werden nicht anerkannt) nach § 5 (5)b VOF. Abweichend zu § 5 (5)b VOF darf die Fertigstellung der Projekte nicht vor dem Jahr 2008 erfolgt sein (Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2008 bis einschließlich März 2015).
      Die 3 Referenzprojekte müssen jeweils eine Größenordnung von mindestens 3 000 000 EUR (netto) für die Bauwerkskosten Baukonstruktionen und Technische Gebäudeausrüstung (Kostengruppe 300 und 400) nach DIN 276-1, oder gleichwertige landesspezifische Kosten) aufweisen. Davon muss mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Mindestens ein Referenzprojekt muss ein Bildungsbau/eine Schule sein.
      Je Referenzprojekt muss die vollständige Bearbeitung mindestens der Leistungsphasen 5 und 6, teilweise 7, sowie die vollständige Bearbeitung der Leistungsphase 8, gemäß HOAI in der zu der Zeit gültigen Fassung, oder gleichwertigen landesspezifischen Leistungen, nachgewiesen werden, entsprechend der in der Auftragsbeschreibung genannten Leistungsphasen ( Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (Bauüberwachung)).
      Jeweils ist ein Referenzschreiben des Bauherrn und/oder des Auftraggebers beizufügen.
      Als vergleichbare Projekte werden Projekte ab der Honorarzone III anerkannt.
      Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal 3 DIN A 4 Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang/Kosten, und Angabe der vollständig bearbeiteten Leistungsphasen sowie der Honorarzone.
      Bewerben sich Bietergemeinschaften, so können 3 gemeinsam bearbeitete Referenzprojekte entsprechend der geforderten Kriterien nachgewiesen werden. Mindestens ein Referenzprojekt von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ist gefordert. In der Summe gilt es, den Nachweis entsprechend der Kriterien unter III.2.3) zu erbringen. Somit sind gegebenenfalls mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen, wenn von einem Mitglied der Bietergemeinschaft nur ein Teil der geforderten Leistungen erbracht wurde. So sind die verbleibenden Leistungsphasen bei einem anderen Projekt von einem anderen Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (Architektur) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. (Abgabe sämtlicher Nachweise, in deutscher Sprache, mit dem Teilnahmeantrag).

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Rechtliche ,wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) Nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
      2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den unter der Technischen Leistungsfähigkeit geforderten drei Referenzprojekten. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl.
      3. Größenordnung der drei vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt größer/gleich 6 000 000 EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppe), insgesamt maximal 30 Punkte. Bei Projekten die kleiner sind als 6 000 000 EUR (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 3 000 000 EUR (netto),(gemäß der Forderung unter der Technischen Leistungsfähigkeit).
      4. Nachweis der 3 vergleichbaren Referenzprojekte mit der Anzahl von Gebäuden für einen öffentlichen Auftraggeber (0 Punkte für ein Projekt, da dies die Mindestanforderung ist, 5 Punkte für 2 Projekte und 10 Punkte für 3 Projekte).
      5. Nachweis der 3 vergleichbaren Referenzprojekte mit der Anzahl von Bildungsbauten/Schulen (0 Punkte für ein Projekt, da dies die Mindestanforderung ist, 5 Punkte für 2 Projekte und 10 Punkte für drei Projekte).
      6. Nachweis der 3 vergleichbaren Referenzprojekte mit dem Nachweis der erbrachten oder noch laufenden Bearbeitung der Leistungsphase 9 (2 Punkte für ein Projekt, 4 Punkte für 2 Projekte und 6 Punkte).
      Maximal sind 56 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      2015-0612-5

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 18.5.2015
      Kostenpflichtige Unterlagen: ja
      Zahlungsbedingungen und -weise: Durch Banküberweisung vor Anforderung der Ausschreibungsunterlagen.

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      26.5.2015 - 14:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Tag: 26.5.2015 - 14:00
      Ort: Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt, Riegel A, Etage 10, Zimmer 21, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
      Laufzeit in Monaten: 12 Monate Planungszeit, 20 Monate ab Baubeginn, somit 32 Monate (einschließlich Leistungsphase 8),
      80 Monate (einschließlich Leistungsphase 9);
      Beginn sofort nach Vertragsabschluss.
      IV.2.1) Zuschlagskriterien:
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf:
      die nachstehenden Kriterien:
      Kriterien:
      Herangehensweise:
      1.1.Projektorganisation mit Darstellung der projektspezifischen Kapazitäten,
      1.2.Zusammenarbeit/Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten/Fachplanern,
      1.3.Darstellung der Bauleitertätigkeiten/Bauüberwachung/Präsenz vor Ort,
      2. Darstellung des Zeit- und Kostencontrollings Terminsicherung, Nachtragsabwehr und Bewältigung von Leistungsstörungen.
      3. Darstellung der Schnittstelle Architekturleistungen der Gebäudewirtschaft (Entwurfsplanung);
      3.1.Darstellung/Zusammenarbeit mit der Abteilung Architekturleistungen der Gebäudewirtschaft in der Einarbeitungszeit mit Beginn der Leistungsphase 5;
      3.2.Gestaltung/Umgang in der Leistungsphase 8 mit der künstlerischen Oberleitung des Planungsbüros.
      4. Honorarvertrag:
      Der Vertragsentwurf wird den ausgewählten Teilnehmern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch zugesendet.
      Hier sind Honorarsatz, Nebenkosten und gegebenenfalls erforderliche Besondere Leistungen zu ergänzen. Der Vertrag ist vor der Verhandlung an das Zentrale Vergabeamt zu übersenden, damit vorab das Honorar ermittelt werden kann.
      Handouts werden nicht Gegenstand der Wertung sein. 2 Handouts zur Nachvollziehbarkeit der Angaben sind jedoch erforderlich.
      Gewichtung:
      Zu 1.: maximal 30 Punkte (maximal 3 x je 10 Punkte) (nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 4 Punkte, teilweise überzeugend: 6 Punkte, nachvollziehbar: 8 Punkte, überzeugend: 10 Punkte).
      Zu 2.: maximal 20 Punkte (nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 5 Punkte, teilweise überzeugend: 10 Punkte, nachvollziehbar 15 Punkte, überzeugend: 20 Punkte).
      Zu 3.: maximal 20 Punkte (maximal 2 x je 10 Punkte) (nicht nachvollziehbar: 0 Punkte, teilweise nachvollziehbar: 4 Punkte, teilweise überzeugend: 6 Punkte, nachvollziehbar: 8 Punkte, überzeugend: 10 Punkte).
      Zu 4.: maximal 30 Punkte (günstigstes Angebot: 30 Punkte, bei höherem Angebot anteilige Punktereduzierung im Verhältnis – linear).

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln/Nachprüfungsstelle für behauptete Vergabeverstöße
      Zeughausstraße 2-10
      50667
      Köln
      DEUTSCHLAND
      MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXixOUWZeUVMZV1tRWFoaWl5jGlBR
      +49 2211472120
      +49 2211472889

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB:
      — unverzüglich gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
      — spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
      — innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
      — siehe § 101b Abs. 2 GWB;
      — 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
      Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      14.4.2015

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 27.04.2015
Zuletzt aktualisiert 13.06.2017
Wettbewerbs-ID 2-197628 Status Kostenpflichtig
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