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  • DE-12521 Berlin
  • 01/2016
  • Ergebnis
  • (ID 2-197680)

Rahmenvereinbarung Projektsteuerungsleistungen bezüglich Bauprojekten am Flughafen Berlin Brandenburg (BER)


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 08.01.2016 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Tatsächliche Teilnehmer: 6
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Projektsteuerung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Berlin (DE)
    Betreuer Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge, Berlin (DE)
    Aufgabe
    Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für Architekten- und Ingenieurleistungen – Projektsteuerungsleistungen – für Leistungen des aktuellen Projektes BER, Terminalerweiterungen und ggfs. Neubauten auf dem Campusgelände BER mit einem Projektumfang von 1 000 000 EUR bis 150 000 000 EUR abzuschießen. Maßnahmen auf dem Gebiet der Bestandsflughäfen TXL und SXF sind von dieser Beschaffung nicht betroffen, hierfür wird es eine gesonderte Ausschreibung geben.
    Die Projektsteuerungsleistungen werden im Rahmen der baulichen Fertigstellung des BER (einschließlich Mängelbeseitigung), Errichtung von Erweiterungsbauten BER sowie der Projektentwicklung der Flächen am BER notwendig.
    Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Projektsteuerungsleistungen:
    — Wahrnehmung von Leistungen der Projektsteuerung / delegierbare Bauherrenleistungen in Anlehnung an Heft 9 (Leistungsbild und Honorierung Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), Übergeordnete Organisation, Koordination und Strukturierung inklusive der Kommunikationswege sowie des Informationsflusses zwischen den Projektbeteiligten einschließlich den vom Projekt betroffenen Behörden / Ämtern zur Unterstützung eines transparenten strukturierten und lösungsorientierten Planungs- und Ausführungsprozesses; Einführung eines bedarfsgerechten Besprechungs- und Berichtswesens sowie Durchführen von regelmäßigen Besprechungen
    — Unterstützung der Projektbeteiligten beim Erstellen einer Entscheidungshierarchie. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen; Moderation und Mediation von Entscheidungsprozessen; Kontrolle der Einhaltung der Ergebnisse
    — Koordination und Organisation der Abarbeitung der Änderungsanfragen der Beteiligten, Bewertung hinsichtlich aller projektgefährdenden Risiken und genehmigungsrelevanten Auswirkungen sowie Erarbeiten von Lösungsalternativen / Entscheidungsvorlagen
    — Übergeordnete Koordination eines projektübergreifenden Risikomanagements einschließlich der Ausarbeitung von Lösungsstrategien und Berichterstattung
    — Mitwirkung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Verträge, Kontrolle der Einhaltung der Termine aus den Verträgen und Sicherstellen der Einhaltung der vertraglichen Termine, Vorschlagen von Gegensteuerungsmaßnahmen bei der Gefährdung von einzelnen Vertragsterminen
    — Terminplanung/-controlling und Kostenplanung/-controlling
    — Bewertung von Nutzungseinschränkungen für den laufenden Flugbetrieb
    — Unterstützung / Übergeordnete Koordinierung in Belangen der Projektentwicklung (Bauleitplanung, Nutzer- und Raumbedarfsprogramm, Mieterkoordinierung etc.)
    Zu beachten ist das Verwenden von auftraggeberseitig eingesetzten EDV-Programmen. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Auftragnehmer entsprechende aktuelle Software für Projektabwicklungen mit flexiblen Schnittstellen zur Verfügung stellen, vorhalten und betreiben kann.
    Leistungsumfang
    Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen pro Jahr mit unterschiedlich hohen anrechenbaren Kosten.
    Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.
    Adresse des Bauherren DE-12521 Berlin
    TED Dokumenten-Nr. 144736-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren

      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/17/EG

      Abschnitt I: Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
      Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
      12521
      Berlin
      DEUTSCHLAND

      Internet-Adresse(n):


      Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.berlin-airport.de
      Weitere Auskünfte erteilen:
      Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge
      Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53
      Zu Händen von: RA Matthias Grünhagen
      10117
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 30516522720
      MTdfW1smXlsrKSouKSkyKTlkWmdzZV5iYGtuXmdhWmBeZyddXg==
      +49 30516522710
      www.kanzleigruenhagen.de

      : Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken
      Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge
      Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53
      Zu Händen von: RA Matthias Grünhagen
      10117
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 30516522720
      MjEyWlZWIVlWJiQlKSQkLSQ0X1VibmBZXVtmaVliXFVbWWIiWFk=
      +49 30516522710
      www.kanzleigruenhagen.de

      : Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an
      Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge
      Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53
      Zu Händen von: RA Matthias Grünhagen
      10117
      Berlin
      DEUTSCHLAND
      +49 30516522720
      MTVhXV0oYF0tKywwKys0KztmXGl1Z2BkYm1wYGljXGJgaSlfYA==
      +49 30516522710
      www.kanzleigruenhagen.de

      I.2) Haupttätigkeit(en)
      Flughafenanlagen

      I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
      Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: jaBerliner Flughafengesellschaft mbH (BFG)
      12521 Berlin
      12521
      Berlin
      DEUTSCHLAND

      Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW)
      12521
      Berlin
      DEUTSCHLAND

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
      Rahmenvereinbarung Projektsteuerungsleistungen bezüglich Bauprojekten am Flughafen Berlin Brandenburg (BER).

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Land Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald.
      NUTS-Code DE424

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
      Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
      Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 4
      Laufzeit der RahmenvereinbarungLaufzeit in Jahren: 3

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
      Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für Architekten- und Ingenieurleistungen – Projektsteuerungsleistungen – für Leistungen des aktuellen Projektes BER, Terminalerweiterungen und ggfs. Neubauten auf dem Campusgelände BER mit einem Projektumfang von 1 000 000 EUR bis 150 000 000 EUR abzuschießen. Maßnahmen auf dem Gebiet der Bestandsflughäfen TXL und SXF sind von dieser Beschaffung nicht betroffen, hierfür wird es eine gesonderte Ausschreibung geben.
      Die Projektsteuerungsleistungen werden im Rahmen der baulichen Fertigstellung des BER (einschließlich Mängelbeseitigung), Errichtung von Erweiterungsbauten BER sowie der Projektentwicklung der Flächen am BER notwendig.
      Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Projektsteuerungsleistungen:
      — Wahrnehmung von Leistungen der Projektsteuerung / delegierbare Bauherrenleistungen in Anlehnung an Heft 9 (Leistungsbild und Honorierung Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), Übergeordnete Organisation, Koordination und Strukturierung inklusive der Kommunikationswege sowie des Informationsflusses zwischen den Projektbeteiligten einschließlich den vom Projekt betroffenen Behörden / Ämtern zur Unterstützung eines transparenten strukturierten und lösungsorientierten Planungs- und Ausführungsprozesses; Einführung eines bedarfsgerechten Besprechungs- und Berichtswesens sowie Durchführen von regelmäßigen Besprechungen
      — Unterstützung der Projektbeteiligten beim Erstellen einer Entscheidungshierarchie. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen; Moderation und Mediation von Entscheidungsprozessen; Kontrolle der Einhaltung der Ergebnisse
      — Koordination und Organisation der Abarbeitung der Änderungsanfragen der Beteiligten, Bewertung hinsichtlich aller projektgefährdenden Risiken und genehmigungsrelevanten Auswirkungen sowie Erarbeiten von Lösungsalternativen / Entscheidungsvorlagen
      — Übergeordnete Koordination eines projektübergreifenden Risikomanagements einschließlich der Ausarbeitung von Lösungsstrategien und Berichterstattung
      — Mitwirkung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Verträge, Kontrolle der Einhaltung der Termine aus den Verträgen und Sicherstellen der Einhaltung der vertraglichen Termine, Vorschlagen von Gegensteuerungsmaßnahmen bei der Gefährdung von einzelnen Vertragsterminen
      — Terminplanung/-controlling und Kostenplanung/-controlling
      — Bewertung von Nutzungseinschränkungen für den laufenden Flugbetrieb
      — Unterstützung / Übergeordnete Koordinierung in Belangen der Projektentwicklung (Bauleitplanung, Nutzer- und Raumbedarfsprogramm, Mieterkoordinierung etc.)
      Zu beachten ist das Verwenden von auftraggeberseitig eingesetzten EDV-Programmen. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Auftragnehmer entsprechende aktuelle Software für Projektabwicklungen mit flexiblen Schnittstellen zur Verfügung stellen, vorhalten und betreiben kann.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71541000, 71248000, 71300000, 71311240

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

      II.1.8) Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen pro Jahr mit unterschiedlich hohen anrechenbaren Kosten.
      Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Option 1:
      Verlängerungsoption für die Laufzeit des Vertrages um 2 x 1 Jahr nach Ablauf der Grundlaufzeit von 3 Jahren.
      Option 2:
      Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
      Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
      Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation).
      Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Projektgemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen. Preisanpassungen sind zu verhandeln.
      Der AG ist auch berechtigt, etwaige zusätzliche oder geänderte Leistungen auf Basis der zwischen den Parteien im Vertrag als Grundlage vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen sowie Nebenkostenpauschalen zu vergüten.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
      Zahl der möglichen Verlängerungen: 2

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      - Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      - gemäß Vergabeunterlagen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      - Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
      - Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
      - Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ zur Verfügung, das von den Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
      - Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
      - Für Einzelbewerber stellt die Kontaktstelle das Formular „Teilnahmeantrag Einzelbewerber“ zur Verfügung
      - Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. VI.3) verwiesen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: - Das ggf. im Sicherheitsbereich einzusetzende Personal muss gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des
      Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
      2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
      a) Ich / wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
      b) Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
      c) Ich / wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen.
      d) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
      e) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen.
      f) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen.
      g) Ich / wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
      3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3), Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
      Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen §1 GWB darstellt.
      Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
      Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
      Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
      Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
      Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
      Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
      Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 und Pkt. 3 sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt die Kontaktstelle die v. g. Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
      1. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
      2. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012, 2013 abgeschlossen wurden.
      3. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von
      2,0 Mio. Euro des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2011, 2012, 2013.
      Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz unterschrieben einzureichen (vgl. Formular Nr. 3 - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u.a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls durch den Auftraggeber addiert, sofern die u.g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Formular Nr. 3) unterschrieben einzureichen.
      Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1 sowie nach Ziffer III.2.2 auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“ Formular).
      Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
      Für die Verpflichtungserklärung und die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz stellt die Kontaktstelle die v.g. Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Angaben zu ausgeführten Referenzprojektsteuerungsleistungen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Projektsteuerungsleistungen ab dem 01.01.2005 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt 1.1 bis 1.2 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
      Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.3 stellt die Kontaktstelle ein Formular „Tabelle Referenzen“ zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
      1.1 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
      Leistungsart: Referenzen für Projektsteuerungsleistungen gemäß Projektstufen 1 – 5 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) bei nachfolgenden Objekten, die Leistungen für die AHO (mit Stand Mai 2014) für die Handlungsbereiche A – E ausweisen und beinhalten:
      Ausgewählte Objekte gemäß Objektliste (in Anlehnung an Anlage 10, HOAI 2013, Gebäude und Innenräume) nach HOAI (Stand: 10.07.2013), Honorarzone IV und V:
      Büro-, Verwaltungsgebäude; Wirtschaftsgebäude, Bauhöfe; Feuerwachen, Rettungsstationen, Ladenbauten, Einkaufszentren, Märkte, Messehallen; Gebäude für Gastronomie, Hotels, Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität oder gehobener technischer Ausstattung; Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, Bahnhöfen; Fachgeschäfte, Labor,- Institutsgebäude, Krankenhäuser;
      Leistungsumfang: ≥ 25 Mio. Euro anrechenbare Kosten pro Objekt.
      1.2 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
      Leistungsart: Projektsteuerungsleistungen bei Flughafen-Bauprojekten in Anlehnung an die folgenden Projektsteuerungsleistungen:
      — Wahrnehmung von Leistungen der Projektsteuerung / delegierbare Bauherrenleistungen in Anlehnung an Heft 9 (Leistungsbild und Honorierung Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), Übergeordnete Organisation, Koordination und Strukturierung inklusive der Kommunikationswege sowie des Informationsflusses zwischen den Projektbeteiligten einschließlich den vom Projekt betroffenen Behörden / Ämtern zur Unterstützung eines transparenten strukturierten und lösungsorientierten Planungs- und Ausführungsprozesses; Einführung eines bedarfsgerechten Besprechungs- und Berichtswesens sowie Durchführen von regelmäßigen Besprechungen
      — Unterstützung der Projektbeteiligten beim Erstellen einer Entscheidungshierarchie. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen; Moderation und Mediation von Entscheidungsprozessen; Kontrolle der Einhaltung der Ergebnisse
      — Koordination und Organisation der Abarbeitung der Änderungsanfragen der Beteiligten, Bewertung hinsichtlich aller projektgefährdenden Risiken und genehmigungsrelevanten Auswirkungen sowie Erarbeiten von Lösungsalternativen / Entscheidungsvorlagen
      — Übergeordnete Koordination eines projektübergreifenden Risikomanagements einschließlich der Ausarbeitung von Lösungsstrategien und Berichterstattung
      — Mitwirkung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Verträge, Kontrolle der Einhaltung der Termine aus den Verträgen und Sicherstellen der Einhaltung der vertraglichen Termine, Vorschlagen von Gegensteuerungsmaßnahmen bei der Gefährdung von einzelnen Vertragsterminen
      — Terminplanung/-controlling und Kostenplanung/-controlling
      — Bewertung von Nutzungseinschränkungen für den laufenden Flugbetrieb
      — Unterstützung / Übergeordnete Koordinierung in Belangen der Projektentwicklung (Bauleitplanung, Nutzer- und Raumbedarfsprogramm, Mieterkoordinierung etc.)
      Leistungsumfang: ≥ 50 Mio. Euro anrechenbare Kosten pro Objekt
      Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular, siehe Bewerbungsformblätter) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
      - Name des Referenzgebers
      - Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
      - Bezeichnung des Referenzobjektes, wesentliche Daten zum Objekt (m2 BGF, anrechenbares Investitionsvolumen, etc.)
      - Zeitraum der Leistungserbringung
      - Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
      o für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.1. u.a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang und zur Anzahl der eingesetzten eigenen Projektsteuerungs-Mitarbeiter
      o für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.2. u.a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang und zur Anzahl der eingesetzten eigenen Projektsteuerungs-Mitarbeiter;
      2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn Referenzen eingereicht werden, die als Mindestanforderungen folgende Kriterien erfüllen:
      Zwei Referenzen, die Projekte betreffen, deren Projektsteuerungsleistungen ab dem 01.01.2005 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein und Projekte betreffen, deren Mindestumfang ≥ 10 Mio. Euro anrechenbare Kosten pro Objekt übersteigt:
      — Unterstützung der Projektbeteiligten beim Erstellen einer Entscheidungshierarchie. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen; Moderation und Mediation von Entscheidungsprozessen; Kontrolle der Einhaltung der Ergebnisse
      — Koordination und Organisation der Abarbeitung der Änderungsanfragen der Beteiligten, Bewertung hinsichtlich aller projektgefährdenden Risiken und genehmigungsrelevanten Auswirkungen sowie Erarbeiten von Lösungsalternativen / Entscheidungsvorlagen
      — Übergeordnete Koordination eines projektübergreifenden Risikomanagements einschließlich der Ausarbeitung von Lösungsstrategien und Berichterstattung
      — Mitwirkung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Verträge, Kontrolle der Einhaltung der Termine aus den Verträgen und Sicherstellen der Einhaltung der vertraglichen Termine, Vorschlagen von Gegensteuerungsmaßnahmen bei der Gefährdung von einzelnen Vertragsterminen
      — Terminplanung/-controlling und Kostenplanung/-controlling
      Die Darstellung der beiden als Mindestanforderung gekennzeichneten Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Mindestreferenzen“, Formular, siehe Bewerbungsformblätter) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
      - Name des Referenzgebers
      - Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
      - Bezeichnung des Referenzobjektes
      - Bestätigung des spiegelbildlich geforderten Leistungsumfangs
      - Bestätigung des geforderten Mindestumfangs
      - Bestätigung des geforderten Leistungszeitraums
      Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.2 auf Angaben von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3.1, 3.2, 3.3 und 4 auch für den Dritten/ Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung gemäß Formular).
      3. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
      3.1 Angaben zur personellen Ausstattung des aktuellen Mitarbeiterstandes
      3.1.1 Aufschlüsselung des aktuellen Mitarbeiterstandes nach Qualifikationen (Q1, Q2, Q3, Q4):
      Q1: Angestellte Personen mit der Qualifikation Dipl.-Ing. (oder vergleichbar), die mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektsteuerung vorweisen
      Q2: Angestellte Personen mit der Qualifikation Dipl.-Ing. (oder vergleichbar), die mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektsteuerung vorweisen
      Q3: Angestellte Personen mit der Qualifikation Dipl.-Ing. (oder vergleichbar), die bis zu 5 Jahren Berufserfahrung vorweisen
      Q4: Angestellte Personen mit der Qualifikation Bachelor oder Techniker
      3.1.2 Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt werden: Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2011, 2012, 2013 ein Mittelwert von mindestens insgesamt 10 mit Projektsteuerungsaufgaben beauftragten, angestellten Personen der Qualifikationsstufen Q1 – Q4 (Definition gemäß 3.1) vorliegen.
      3.2 Angaben zu den Leistungsträgern/innen
      Die Leistungsträger/innen im Sinne von Pkt. 3.2 sind:
      - Projektleiter(in) (Spezialist(in) Projektsteuerung – sämtliche Handlungsbereiche und Projektstufen nach AHO
      - Leitende(r) Spezialist(in) für TGA (Technische Gebäudeausstattung)
      - Leitende(r) Spezialist(in) für Kosten/ Controlling
      - Leitende(r) Spezialist(in) für Termine
      - Leitende(r) Spezialist(in) für Wissensmanagement/ Tools
      3.2.1 Die für den Einsatz bei Rahmenvertragsabruf vorbenannten Leistungsträger/innen sollen die Qualifikation Dipl.-Ing. (oder vergleichbar) sowie 2 Referenzen vorweisen und sollen die folgende Berufserfahrung haben:
      - Projektleiter(in) (Spezialist(in) Projektsteuerung – sämtliche Handlungsbereiche und Projektstufen nach AHO, ≥ 10 Jahre Berufserfahrung
      - Leitende(r) Spezialist(in) für TGA (Technische Gebäudeausstattung), ≥ 10 Jahre Berufserfahrung
      - Leitende(r) Spezialist(in) für Kosten/ Controlling, ≥ 5 Jahre Berufserfahrung
      - Leitende(r) Spezialist(in) für Termine, ≥ 5 Jahre Berufserfahrung
      - Leitende(r) Spezialist(in) für Wissensmanagement/ Tools, ≥ 5 Jahre Berufserfahrung
      Von diesen Leistungsträgern/Leistungsträgerinnen sind die folgenden Informationen beizubringen:
      - Lebenslauf, detailliert
      - Beschreibung der Kernkompetenzen und Erfahrungen
      - Projektmanagement- und Projektleitungserfahrung aus der Bau- und/oder der produzierenden Industrie
      - Vorlage von Referenzen (bei Projektleiter Referenz aus Projekten > 10 Mio.)
      4. Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement / ggf. Zertifizierung.
      5. Beschreibung der verwendeten IT-Systeme bzw. Werkzeuge und Software für das Projekt-(Workflow-) und Datenmanagement.
      Schriftlicher Nachweis (max. auf 5 DIN A4 Seiten) über die zu verwendenden Werkzeuge zum Datenmanagement, die verwendete Software für das Datenmanagement inkl. Konzept zur Sicherstellung der Datenqualität, kompatibel zu anderen Systemen, sowie dem vorgesehenen Verrechnungsmodell zum Auftraggeber.
      Gefordert wird ein EDV-basiertes Datenmanagement- und Kommunikationssystem für die professionelle Abwicklung von Bau- und Immobilienprojekten mit professionellem Support und kontinuierlicher Anpassung an den aktuellen, technischen Stand. Das System soll web-basiert sein, also beim Benutzer in einem Webbrowser ablaufen bzw. dargestellt werden, wobei der Zugriff über das Internet erfolgt. Das System soll möglichst folgende Funktionen und Anforderungen erfüllen (weitere Funktionen, die aus Sicht des(r) Bewerber(s) empfehlenswert ist, können im o. a. schriftlichen Nachweis aufgeführt werden:
      - eine direkte Freitextsuchfunktion in den abgelegten Dokumenten, Textvorschau mit markierten Suchbegriffen
      - die Möglichkeit, Zugriffsrechte individuell für jedes Dokument festzulegen (Zugriffskonzept)
      - Möglichkeit des Speicherns von Suchpräferenzen jedes Benutzers
      - praktikable Zugriffszeiten Schnittstellen
      - Das System muss für die Anforderungen des Auftraggebers individuell konfigurier- und erweiterbar sein
      - Das System muss flexible Schnittstellen u. a. zu SAP-basierten Systemen bieten
      Darstellung insbesondere folgender Projektmanagement-(Workflow-) Werkzeuge:
      - Transparente Darstellung aller Vorgänge im Projekt
      - Verknüpfung zusammenhängender Vorgänge untereinander
      - Individuelle Vergabe von Lese- und Schreibrechten für jeden Vorgang
      - Möglichkeit umfangreicher, individueller Reporting-Funktionen für transparente Auswertungen (Termine, Kosten, Qualitäten)
      - Einstellbarkeit automatischer Benachrichtigung frei definierbarer Adressaten bei Überschreitung von Termin- und Kostenzielen
      - Allgemeine Suchfunktion nach Stichworten
      Zum Nachweis der angegebenen Punkte soll der Bewerber maximal 12 Seiten Screenshots (ggf. mit Erläuterung) einreichen.
      Die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 3 und die Angaben gemäß Punkt 4 und 5 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3.1, 3.2, 3.3 und 4 auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung gemäß Formular).
      Für den Nachweis der zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nach Ziffer III.2.3 Nr. 3.1, sowie für die Verpflichtungserklärung stellt die Kontaktstelle Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.

      III.2.4) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien1. Tagessätze (Projektleiter, Projektbearbeiter und technisch/wirtschaftliche Mitarbeiter) und Nebenkostenpauschale gemäß Gewichtungsvorgaben. Die genaue Anwendung der Wertungsmatrix wird in den Vergabeunterlagen bzw. den Vorbereitungsunterlagen zur Bewerberpräsentation ausführlich dargelegt.. Gewichtung 50
      2. Bewerberpräsentation für einen vorgegebenen beispielhaften Projektsteuerungsauftrag – Beispielhafte Falllösung Teil 1 (25 %). Die genaue Anwendung der Wertungsmatrix wird in den Vergabeunterlagen bzw. den Vorbereitungsunterlagen zur Bewerberpräsentation ausführlich dargelegt.. Gewichtung 25
      3. Bewerberpräsentation für einen vorgegebenen beispielhaften Projektsteuerungsauftrag – Beispielhafte Falllösung Teil 2 (25 %). Die genaue Anwendung der Wertungsmatrix wird in den Vergabeunterlagen bzw. den Vorbereitungsunterlagen zur Bewerberpräsentation ausführlich dargelegt.. Gewichtung 25

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
      EB-2015-0090

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      21.5.2015 - 11:00

      IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.6) Bindefrist des Angebots

      IV.3.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben:
      1. Grundsätzliches:
      Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
      Die Beschaffung der vorbenannten Leistungen (gemäß Ziffer I.3)) erfolgt für die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) sowie für die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG) und die Flughafen Energie & Wasser GmbH (FEW). Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100 %-igen Töchter im o. g. Ausschreibungsverfahren vertreten.
      Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
      Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
      2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs:
      Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind möglichst 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) und in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen.
      Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen.
      Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Kontaktstelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular) bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen.
      Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr.6.) verwendet werden, der ebenfalls von der Kontaktstelle zur Verfügung gestellt wird..
      Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) an die E-Mailadresse MjIwUk5OGVFOHhwdIRwcJRwsV01aZlhRVVNeYVFaVE1TUVoaUFE= zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor Schlusstermin für den Eingang der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Kontaktstelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und die Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle, die das Vergabeverfahren betreffen, per E-Mail zur Verfügung stellen.
      Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.3) verwiesen.
      Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
      Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
      Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden.
      3. Wertung der Teilnahmeanträge:
      Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
      Bei den o.g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen.
      Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
      Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
      1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)),
      2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen,
      3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung und der Angaben zum Qualitätsmanagement (vgl. Ziff. III.2.3)).
      Der Auftraggeber wird max. 6 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
      Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
      Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2 und III.2.3) der Bewerber / Bewerbergemeinschaften bewertet wird.
      Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix):
      — max. 50 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012, 2013 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 5 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 5.
      — max. 500 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1. Bewertet wird die Aktualität/Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen ab 01.01.2005 mit dem Gewichtungsfaktor von 30, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von 35, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von 35,
      — max. 450 Punkte auf die Bewertung der personellen Ausstattung gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 3. Bewertet wird die Aufschlüsselung des aktuellen Mitarbeiterstandes nach Qualifikation gem. III.2.3) Punkt 3.1.1 mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Angaben zu den Leistungsträgern gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 3.2 mit dem Gewichtungsfaktor 50, die Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement / ggf. Zertifizierung gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 4 mit dem Gewichtungsfaktor 10 und die Funktionalität und Leistungsfähigkeit der mit dem Projekt einzusetzenden Projekt- und Datenmanagement-Software gem. III.2.3) Punkt 5 mit dem Gewichtungsfaktor 20.
      Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat der Auftraggeber die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder.
      3.1. Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2);
      Der Inhalt der aktuellen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung des Bewerbers bzw. jedem Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft soll weiteren Aufschluss über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Der Inhalt der jeweiligen Bankauskünfte werden mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala von 0 - 5 Punkte bewertet. Sofern die Bankauskunft von Bewerbergemeinschaften bewertet wird, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft durch die Bildung einer Durchschnittsnote nach Auswertung der jeweiligen Bankauskunft des einzelnen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ermittelt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze finden auch Anwendung bei der Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend Anwendung, sofern die Bewerber/Bewerbergemeinschaft die geforderte Verpflichtungserklärung für die jeweils benannten Nachunternehmer/ Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Nach Auffassung des Auftraggebers sind aber die vorgelegten Unterlagen der seitens der Bewerber/Bewerbergemeinschaft benannten Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft auf Grund einer nicht bestehenden direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und den benannten Nachunternehmer/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen nicht gleichwertig zu den Unterlagen in Bezug auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die die Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft selbst vorlegen. Insoweit ist nach Auffassung des Auftraggebers im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft/des Bewerbers in der vorbenannten Konstellation eine angemessene Abwertung gerechtfertigt.
      Darüber hinaus hat sich die Vergabestelle entschlossen, die Angaben zum Gesamtumsatz im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers wie folgt zu bewerten:
      Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert für den Gesamtumsatz erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit einem niedrigeren Wert wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt:
      Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = Wert des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY x 5 / höchster Wert
      Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes einer Bewerbergemeinschaft wird der jeweilige Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Ermittlung des wertenden Gesamtumsatzes der Bewerbergemeinschaft addiert. Soweit Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung des vorbenannten Dritten vorlegt, in der dieser bereit ist entsprechende finanzielle und wirtschaftliche Ressourcen im Auftragsfalle dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Verfügung zu stellen.
      3.2. Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1 und 1.1. und 1.2;
      Der Auftraggeber wird die seitens der Bewerber vorgelegten Referenzen nach Anzahl sowie nach dem Grad der Erfüllung der Art und des Umfanges der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen, sowie der Aktualität/Kontinuität der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 01.01.2005/Anzahl der Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala (0 bis 5 Punkte) bewerten. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit von Bewerbergemeinschaften ist der Auftraggeber der Auffassung, dass nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllen müssen. Vielmehr reicht es nach Auffassung des Auftraggebers in diesem Fall, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze bzgl. der Erfüllung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen der Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft finden auch entsprechend Anwendung im Rahmen der Bewertung der Referenzen der einzelnen Mitglieder einer Bewerbungsgemeinschaft oder bei Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen mit der nachfolgenden Punkteskala.
      Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der in der Bekanntmachung beschriebenen jeweiligen vergleichbaren Leistungen zum Nachweis der Erfüllung des geforderten Bewertungskriteriums „Art der vergleichbaren Leistungen“ und „Umfang der vergleichbaren Leistungen“ vorlegen können und in den vorgelegten Referenzen der Beginn der jeweiligen Leistungserbringung ab dem 01.01.2005 erfolgt ist, im Regelfall eine Bewertung mit 5 Punkten in den vorbenannten jeweiligen Kriterien durch die Vergabestelle erhalten werden.
      Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die ab dem 01.01.2005 kontinuierlich, d.h. über den vorbenannten Zeitraum kontinuierlich verteilt jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen erbracht haben, im Rahmen der Bewertung des Kriteriums „Aktualität/Kontinuität und Anzahl der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 01.01.2005 im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind.
      3.3. Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.2.3, Punkt 3.1.1
      Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber deren aktuelle Anzahl der angestellten Personen gemäß Qualifikationsstufen Q1 und Q2 ≥ 20 und deren aktuelle Anzahl der angestellten Personen gemäß Qualifikationsstufe Q3 ≥ 30 beträgt, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten Anzahl der Mitarbeiter/innen wird der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen.
      3.4. Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit gemäß III.2.3, Punkt 3.2
      Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus dass Bewerber, die 10 Personen als Leistungsträger benennen und die jeweils 2 Referenzen vorweisen, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums in der Regel mit 5 Punkten zu bewerten sind. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten Anzahl der Mitarbeiter-innen wird der Auftraggeber im Rahmen des ihr zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen.
      Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet:
      Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0 - 5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert.
      Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgender Punkteskala:
      — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält.
      — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen.
      — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält.
      — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.
      — 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen.
      — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt.
      4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
      Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
      Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
      5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe:
      Der Auftraggeber wird die pro Einzellos ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 05.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten. Sofern Bieter etwaige ausdrücklich gekennzeichneten verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Rahmen der Wertung des Erstangebotes nicht vollumfänglich erfüllen, können Bieter aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und nicht mehr zur Abgabe eines optimierten Angebotes aufgefordert werden. In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
      Der Auftraggeber wird mit bis zu vier Bietern einen Rahmenvertrag abschließen.
      Die Beauftragung der Leistungen im Wege von Einzelabrufen durch den Auftraggeber erfolgt nach freiem Ermessen des Auftraggebers. Die Beauftragung der Leistungen im Wege von Einzelabrufen durch den Auftraggeber erfolgt nach freiem Ermessen des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich aber vor, in Einzelfällen einen Wettbewerb zwischen den beauftragten Rahmenvertragspartnern zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durchzuführen.
      Im Rahmen der Beschaffung u.a. der Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber auch, die potentiellen Auftragnehmer mit der Beseitigung von Mängeln und Erstellung von Restleistungen im Wege einer Ersatzvornahme zu beauftragen, sofern die derzeit mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragten Unternehmen am BER ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen. Im Rahmen der vorbenannten Tätigkeit sollen die Auftragnehmer u.U. auch die vertragsgerechte Erbringung der von den vorbenannten Unternehmen erbrachten Leistungen überprüfen, etwaige vorgefundene Mängel gerichtsfest dokumentieren sowie dem Bauherrn bei der Ermittlung der wirtschaftlichsten Art der Mängelbeseitigung beraten. Aus diesem Grund müssen nach Auffassung des Auftraggebers, Bieter, die mit der Erbringung der vorbenannten Leistungen beauftragt sind, im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit möglicherweise wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden, da einem Bewerber/Bieter die erforderliche Neutralität für die Erbringung der vorbenannten ausgeschriebenen Leistungen fehlt, sofern er die Leistungen bei eigenen Mängeln erbringen muss. Die vorbenannte Zuverlässigkeitsprüfung wird der Auftraggeber bei den eingegangenen Teilnahmeanträgen prüfen und ggf. aber spätestens im Rahmen des Abrufs von Einzelaufträgen aus den Rahmenverträgen ebenfalls zu prüfen haben. Bewerbungen oder Angebote von Bewerbern oder Bietern, die aus den vorbenannten Gründen die Zuverlässigkeit / Eignung fehlt, sind nach obergerichtlicher Rechtsprechung wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Auswahl eines zuverlässigen Bewerbers/Bieters (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) zwingend von der Wertung auszuschließen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2007 – VergW 7/06, IBR 2007, S. 156).
      Nachdem der Auftraggeber beabsichtigt, mit mehreren Bietern einen Rahmenvertrag abzuschließen, ist aus dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach Auffassung des Auftraggebers es durchaus zulässig, im Rahmen des Abrufs der Einzelaufträge aus dem jeweiligen Rahmenvertrag die vorbenannte Zuverlässigkeits-/Eignungsprüfung durchzuführen und in diesem Fall bei Einzelaufträgen Bieter nicht zu berücksichtigen, die die mangelhaften Bauleistungen erstellt haben, welche im Wege der Ersatzvornahme beseitigt werden sollen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
      Heinrich-Mann-Allee 107
      14473
      Potsdam
      DEUTSCHLAND
      +49 3318661617
      http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de
      +49 3318661652

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
      㤠101a GWB Informations- und Wartepflicht:
      (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
      (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
      § 101b GWB Unwirksamkeit:
      (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
      1. gegen § 101a verstoßen hat oder
      2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
      und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
      (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
      § 107 GWB Einleitung, Antrag:
      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
      Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
      Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Bundeskartellamt
      Kaiser-Friedrich-Straße 16
      53113
      Bonn
      DEUTSCHLAND
      MjEzXGFZYjNVaGFXWGZeVGVnWF9fVGBnIVVoYVchV1g=
      +49 2289499400
      http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Vergaberecht/MerkblVergabeW3DnavidW2659.php

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      20.4.2015

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 27.04.2015
Ergebnis veröffentlicht 13.01.2016
Zuletzt aktualisiert 31.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-197680 Status Kostenpflichtig
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