Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Objektplanungsleistungen für den Umbau des Solefreibades in Bad Essen.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 49152 Bad Essen.
NUTS-Code DE94E
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Objektplanungsleistungen LPH 2-9 § 34 HOAI 2013.
Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt den Umbau des Solefreibades in Bad Essen.
Die vorhandene Wasserflächen (Planschbecken = ca. 396 m2, Schwimmer-und Springerbecken = ca. 1 226 m2) sind für die aktuelle Besucherfrequentierung (witterungsabhängig derzeit ca. 30 000 bis 40 000 Besucher im Jahr) zu groß dimensioniert und sollen auch aus energetischen Gründen verkleinert werden. Des Weiteren sind die badewassertechnischen Anlagen und Sicherheitstechnischen Einbauten nicht mehr auf den aktuellen Stand der Technik und müssen erneuert werden.
Folgende grundlegende Überlegungen wurden von Seiten der Gemeinde Bad Essen getätigt:
— Neugestaltung und bedarfsgerechte Verkleinerung der aktiven Wasserfläche
— Schaffung von vielfältigen Angeboten für die Badegäste z. B. Sole- und Süßwasserangebot
— bauliche Neugestaltung eines Technikgebäudes zwischen den Schwimmbecken
— Erneuerung der Badewasseraufbereitungsanlage
— Neugestaltung der Außenanlagen
Die gesamte Badeanlage soll für alle Besuchergruppen attraktiver gestaltet werden.
Die Objektplanungsleistungen sollen hierfür gemäß Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) in einem europaweit auszuschreibenden Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Beauftragung der Objektplanungsleitungen sowie auch die genaue Umsetzung des Projektkonzeptes erfolgt vorbehaltlich der Freigabe des Rates der Gemeinde Bad Essen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Stufe 1: Lph 2-3, Stufe 2: Lph 4-5, Stufe 3: Lph 6-9).
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Umbau des Solefreibades: vorhandene Wasserfläche: Planschbecken = ca. 396 m², Schwimmer-und Springerbecken = ca. 1 226 m².
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 20.10.2015. Abschluss 31.8.2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften), die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch schon im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Die Erklärung ist nach dem Bewerberformular „Bewerbergemeinschafts- und Bietergemeinschaftserklärung“ abzugeben, das den Bewerberbögen beigefügt ist.
Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Anhang A II) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Prüfung der Eignung fordert die Vergabestelle zur Abgabe der nachstehend näher beschriebenen Nachweise und Unterlagen auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen sind. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Enthält die Bescheinigung kein Datum, ist sie als Nachweis ungeeignet.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter Anhang A III) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Anhang A II)
(Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Bewerber haben durch ihre Unterschrift die in den Bewerberbögen enthaltene Eigenerklärung (zu Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, zutreffende Erklärung, Steuern und Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft u. a.)
abzugeben.
Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen bzw. die Bewerberformulare durch den Nachunternehmer auszufüllen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu erbringen, hierzu ist das Bewerberformular Nachunternehmererklärung zu verwenden.
Folgende Nachweise sind einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung;
— Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer (Bauvorlageberechtigung);
— Nachunternehmererklärung soweit sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft;
— Bietergemeinschaften haben zudem eine Bevollmächtigung ihres Vertreters abzugeben.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die o. g. Nachweise von jedem Unternehmen einzureichen.
Bewerbungen müssen zudem die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Nachweise der Eignung enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Dabei werden alle Bewerber gleich behandelt. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt.
Mehrfachbewerbungen einzeln und / oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 VOF anhand der Angaben zu wirtschaftlichen, finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der unter III.2.3) genannten Kriterien, die zudem in der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix nochmals dargelegt werden.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter Anhang A III) (Angebote/Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Folgende Angaben sind zu treffen:
— Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Weitere Einzelheiten sind den Bewerberformularen zu entnehmen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter Anhang A III) (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Folgende Angaben sind zu treffen:
— Qualifikation des benannten Projektleiters;
— Nachweis einer Mindestreferenz aus dem Bereich Umbau / Neubau von Hallen-, Kombi- oder Freibädern mit: Objektplanung Gebäude LPH 2-8, Fertigstellung (Ende LPH 8) und/oder Projektbearbeitung ab dem 01.01.11, KG 200-700 ≥ 2,5 Mio. EUR brutto, Wasserfläche ≥ 500m2.
Für die geforderten Angaben, insbesondere die Anforderungen an die Mindestreferenz, sind die Anmerkungen in den Bewerberformularen zu beachten.
Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix (Punktekriterien).
Gewichtung der Punktekriterien:
Die im Folgenden in Klammern genannten Prozentzahlen geben die Gewichtung an der Gesamtbewertung an.
1.) Mögliche Gesamtpunkte [70 %] für Referenzen aus dem Bereich:
1.1) Umbau / Neubau von Hallen-, Kombi- oder Freibäder (56 %):
— 1 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit KG 200-700 ≥ 2 500 000 EUR brutto;
— 2 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit KG 200-700 ≥ 4 000 000 EUR brutto;
— 1 zusätzlicher Punkt, wenn die vorgenannte Referenz ein Umbau eines Freibades ist;
— 1 zusätzlicher Pkt., wenn die vorgenannte Referenz ein Umbau oder Neubau eines Hallen-, Kombi oder Freibades mit Sole ist;
— 1 zusätzlicher Pkt., wenn die vorgenannte Referenz ein Umbau oder Neubau eines Hallen-, Kombi oder Freibades unter Verwendung eines Edelstahlbeckens ist.
1.2) Bewertung der erbrachten Leistung für Sanierung/Neubau von Hallen-, Kombi- oder Freibäder (14 %), die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind:
— 0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit der Bewertung „ungenügend-ausreichend“;
— 1,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit der Bewertung „befriedigend“;
— 2,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit der Bewertung „gut“;
— 2,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit der Bewertung „sehr gut“;
(zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen).
Referenzen, die die in den Bewerberformularen aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet. Für die Punktereferenzen werden jeweils maximal drei Referenzen gewertet.
Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, so werden die im Sinne des Bewerbers besten drei Referenzen gewertet.
2.) Mögliche Punkte für die Kurz-Vorstellung des Projektteams (zu beachten sind die zusätzlichen Angaben in den Bewerberformularen):
2.1)- Qualität der Präsentation, 0-5 Punkte [15 %];
sehr gut: 5 Pkt.;
gut: 4 Pkt.;
befriedigend: 3 Pkt.;
ausreichend: 2 Pkt.;
mangelhaft: 1 Pkt.;
ungenügend: 0 Pkt.
2.2)- Souveränität der Projektverantwortlichen, 0-5 Punkte [15 %];
sehr gut: 5 Pkt.;
gut: 4 Pkt.;
befriedigend: 3 Pkt.;
ausreichend: 2 Pkt.;
mangelhaft: 1 Pkt.;
ungenügend: 0 Pkt.
Inhalt der Präsentation (ca. 20 Minuten) sollen sein: Vorstellung des Bewerbers /Bewerberteams / der Bewerbergemeinschaft, Vorstellung des Projektleiters, Vorstellung ausgewählter Referenzen. Der Termin für die Präsentation wird nach Auswertung aller Bewerbungen festgelegt und dem Bewerber mitgeteilt (voraussichtlich 14.7.15).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 VOF:
(1) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder der einer seiner Fachrichtungen gefordert, so ist jeder zuzulassen, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
(3) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach den Absätzen 1 und 2 benennen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter III.2.1) bis III.2.3)geforderten Angaben zur Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zurfachlichen Eignung. Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, welche beider unter Anhang A II) genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.6.2015 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
22.6.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb können bei der unter Anhang A II) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstoßen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Schließlich wird auf § 11 Abs. 5 S. 3 VOF hingewiesen. Soweit der Anwendungsbereich der HOAI (§ 1 HOAI) eröffnet ist, ist der Preis nur im dort beschriebenen Rahmen zu berücksichtigen. Bei Honorarunter- bzw. -überschreitungen wird der Auftraggeber nach vorherigen Aufforderung des Bieters zur Korrektur ein dann nicht HOAI-konformes Angebot ausschließen.
Die unter Punkt II.3) angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich eine ungefähre Zeitspanne da, die nicht die Lph 9 beinhaltet. Die genaue Vertragslaufzeit bzw. das genaue Ende ist derzeit noch nicht bekannt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19.5.2015