Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubau eines Büro- und Laborgebäudes für das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ in Leipzig – Leistungen der Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
NUTS-Code DED31
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) erforscht die komplexen Wechselwirkungen zwischen Mensch und Umwelt in genutzten und gestörten Landschaften. Die Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung entwickeln Konzepte und Verfahren, die helfen sollen, die natürlichen Lebensgrundlagen für nachfolgende Generationen zu sichern. Es hat sich als Kompetenzzentrum für systemische, inter- und transdisziplinäre Umweltforschung, regional, national sowie international etabliert.
Sitz des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung ist Leipzig. Neben Leipzig führen UFZ-Wissenschaftler an den Standorten Halle und Magdeburg Umweltforschung durch.
Der Standort Leipzig des UFZ im Wissenschaftspark Permoserstraße 15 umfasst 17 Gebäude mit einer Nutzfläche von 27 500 m2. Infolge der Erweiterung der Forschungstätigkeit sowie dem kontinuierlichen Wachstum am Standort Leipzig besteht der Bedarf nach zusätzlichen Büro- und Laborflächen. Diese Flächen sollen im Rahmen eines Neubauvorhabens auf dem Campus realisiert werden.
Gegenstand ist die Errichtung eines Büro- und Laborgebäudes auf dem Campus des Wissenschaftsparks Permoserstraße 15 entlang der westlichen Grundstücksgrenze zur Torgauer Straße.
Hierfür sind Leistungen der Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 zu erbringen.
Die folgenden Parameter stellen wesentliche Kriterien bei der Realisierung des Büro- und Laborgebäudes dar:
— Hochhaus mit einer Traufhöhe des obersten Geschosses in Höhe von ca. 35 m;
— Gebäude mit komplexen Laborbereichen - eine hohe Gebäudeflexibilität, z. B. durch Umbau oder Änderung der Funktionsbereiche aufgrund möglicher Struktur- und Funktionsänderungen ist sicherzustellen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Entsprechend dem Raumbedarfsplan soll eine Nutzfläche von insgesamt ca. 4 500 m2, davon ca. 1 400 m2 Büroflächen und ca. 2 300 m2 Laborflächen realisiert werden. Insgesamt werden Räumlichkeiten für ca. 170 Arbeitsplätze errichtet.
Mit der Planung soll ab 09/2015 begonnen werden. Die Übergabe des Neubaus soll in 2019 erfolgen.
Die Bauwerkskosten (KG 300 und KG 400) betragen ca. 18 400 000 EUR netto.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI (ebenfalls stufenweise abzurufen).
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Versicherungsnachweis
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4a VOF bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer und Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden: 1 500 000 EUR;
— für sonstige Schäden: 1 500 000 EUR.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HOAI (in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft (ARGE) ist formlos eine Erklärung abzugeben, dass die ARGE das Projekt in der benannten Zusammensetzung bearbeiten wird sowie, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und auftragsrelevanter Zusammenarbeit mit anderen gemäß § 4 Abs. 2 VOF
b) Nachweis der Befähigung (berufliche Qualifikation) insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen zur Berechtigung der Leistungserbringung gemäß § 4 Abs. 3 VOF durch Nachweis der Berufszulassung. Als Nachweis der Berufszulassung werden gefordert: Der Bewerber oder die für die Dienstleistung verantwortliche Person muss eine Bauvorlageberechtigung nachweisen oder als „qualifizierter Tragwerksplaner“ tätig sein. „Qualifizierter Tragwerksplaner“ ist, wer Bauingenieur oder Architekt mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung ist oder als Prüfingenieur für Standsicherheit tätig ist und in einer entsprechenden Liste der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen ist. Gleiches gilt für den Bauingenieur, Architekten oder Prüfingenieur für Standsicherheit, wenn er bereits in einem anderen Bundesland in einer entsprechenden Liste eingetragen ist und für diese Eintragung mindestens diese Anforderungen zu erfüllen hatte,
c) Aktueller Auszug aus dem Berufsregister, ggf. Kopie,
d) Eigenerklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister über den Bewerber,
e) Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF,
f) Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 6 a) bis g) VOF.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4 a) VOF mit Deckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (Nachweis nicht älter als 1.11.2014) und Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt oder schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssummen einer bestehenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall. Diesbezügliche Eigenerklärungen des Bewerbers werden nicht anerkannt,
b) Erklärung/ Nachweise nach VOF § 5 Abs. 4 c),
c) Erklärungen/ Nachweise nach VOF § 5 Abs. 5 a) bis e) und h).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A Fachliche Qualifikation:
Darstellung von exakt 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI) aus den letzten 7 Geschäftsjahren. Referenzprojekte, die vor 2008 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d. h. die Leistungen sind abgenommen nach VOB/B. Für die Bewertung müssen durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Angabe einer Referenz für einen Hochhausneubau gemäß Hochhausrichtlinie,
— Angabe einer Referenz für einen Neubau eines Büro- und Laborgebäudes mit flexibler Nutzung sowie mit funktionsintegriertem Leichtbau über mindestens 2 Etagen.
Ferner werden die folgenden Anforderungen je Referenz in der Bewertung berücksichtigt:
— Sind die Referenzprojekte von vergleichbarer Größenordnung (Bauwerkskosten (KG 300 bis KG 400) > 10 000 000 EUR brutto)?
— Wurden bei den angegebenen Referenzprojekten die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI erbracht?
— Wurden bei den angegebenen Referenzprojekten besondere Leistungen nach HOAI 2013, Anlage 14, Leistungsphase 5, über die Erstellung von Rohbauzeichnungen erbracht?
— Wurden bei den angegebenen Referenzprojekten besondere Leistungen nach HOAI 2013, Anlage 14, Leistungsphase 8, über die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen erbracht?
— Wurden bei den angegebenen Referenzprojekten besondere Leistungen nach HOAI 2013, Anlage 14, Leistungsphase 8, über die ingenieurtechnische Kontrolle der Bewehrung vor dem Betonieren erbracht?
Zusätzlich zu dem Bewerbungsbogen sind die Referenzprojekte auf jeweils maximal zwei A4 Seiten, also insgesamt vier DIN A4 Seiten darzustellen.
B – Personelle Besetzung:
Angaben zur technischen Leitung/zum Projektteam
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreters unter Angabe der jeweiligen Referenzen sowie der bearbeiteten Leistungsphasen der HOAI. Es können für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu zwei Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Die Anforderungen gemäß Punkt III.2.1 b) sind zu erfüllen.
Es ist darzustellen, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreters Erfahrungen bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrschen. Mindestkriterium für die Wertung der Referenzprojekte ist, dass diese in entsprechender Projektleitungs- bzw. stellvertretender Projektleitungsfunktion durch den vorgesehenen Projektleiter bzw. dessen Stellvertreter bearbeitet wurden.
Für die maximale Bewertung müssen bezüglich der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreters folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Das Referenzprojekt ist ein Hochhausneubau gemäß Hochhausrichtlinie;
— Das Referenzprojekt ist von vergleichbarer Größenordnung (Bauwerkskosten (KG 300 bis KG 400) > 10 000 000 EUR brutto);
— Bei Referenzprojekt wurden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/ Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen: Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/ Ausbildungsnachweisen o. ä., Abgabe eines Organigramms des vorgesehenen Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
Die Referenzprojekte für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter sind je Referenzprojekt auf maximal 2 A4 Seiten darzustellen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: A Fachliche Qualifikation (siehe III.2.3)), hieraus: Referenzprojekte 110 Punkte. Je angegebenem Referenzprojekt können maximal 55 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten, die in die Wertung einfließen, können insgesamt 110 Punkte erzielt werden (zwei Referenzprojekte x max. 55 Punkte = max. 110 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: – Das Referenzprojekt 1 ist ein Hochhausneubau gemäß Hochhausrichtlinie? Bei Nachweis einer Referenz gemäß den vorgenannten Anforderungen werden 10 Punkte vergeben. Sind die Anforderungen nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Sämtliche Unterkriterien werden dann ebenfalls mit 0 Punkten bewertet.- Das Referenzprojekt 2 ist ein Neubau eines Büro- und Laborgebäudes mit flexibler Nutzung sowie mit funktionsintegriertem Leichtbau über mindestens 2 Etagen? Bei Nachweis einer Referenz gemäß den vorgenannten Anforderungen werden 10 Punkte vergeben. Sind die Anforderungen nicht erfüllt, werden 0 Punkte vergeben. Sämtliche Unterkriterien werden dann ebenfalls mit 0 Punkten bewertet. Je Referenzprojekt werden die folgenden Unterkriterien wie folgt bewertet:– Ist das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Bauwerkskosten (KG 300 bis KG 400) > 10 000 000 EUR brutto)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (15 000 000 EUR brutto (KG 300 bis KG 400) oder mehr), werden 10 Punkte vergeben. Bei geringeren Bauwerkskosten, welche zwischen 10 000 000 EUR und 15 000 000 EUR brutto (KG 300 bis KG 400) liegen, werden 5 Punkte vergeben. Liegen die Bauwerkskosten (KG 300 bis KG 400) unterhalb von 10 000 000 EUR brutto, werden 0 Punkte vergeben. – Wurden bei den angegebenen Referenzprojekten die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI erbracht? Wenn die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 beauftragt und erbracht wurden, werden 20 Punkte vergeben. Bei geringerem beauftragten Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 1 bis 6) werden die tatsächlich beauftragten und erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 6 = 100 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Punktzahl ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 beauftragt. Hier würden 11 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 55 v. H. /100 v. H. x 20 Punkte). – Wurden bei den angegebenen Referenzprojekten besondere Leistungen nach HOAI 2013, Anlage 14, Leistungsphase 5 über die Erstellung von Rohbauzeichnungen erbracht? Wenn ja, werden 5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. – Wurden bei den angegebenen Referenzprojekten besondere Leistungen nach HOAI 2013, Anlage 14, Leistungsphase 8 über die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen erbracht? Wenn ja, werden 5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. – Wurden bei den angegebenen Referenzprojekten besondere Leistungen nach HOAI 2013, Anlage 14, Leistungsphase 8 über die ingenieurtechnische Kontrolle der Bewehrung vor dem Betonieren erbracht? Wenn ja, werden 5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. B Personelle Besetzung (siehe III.2.3)), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter + stellv. Projektleiter). Die vorgesehenen Projektleiter und stellv. Projektleiter müssen die anzugebenden Referenzen in der selbigen Funktion erbracht haben.Je angegebenem Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 15 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten vergleichbarer Größenordnung sowie Nachweis der erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI für den Projektleiter und 2 Projekten vergleichbarer Größenordnung sowie Nachweis der erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (2 x 2 Referenzprojekte zzgl. Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI x max. 15 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: – Ist das angegebene Referenzprojekt ein Hochhausneubau gemäß Hochhausrichtlinie? Wenn ja, werden 2 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. – Ist das angegebene Referenzprojekt von vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Bauwerkskosten > 10 000 000 EUR brutto (KG 300 bis KG 400))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (15 000 000 EUR brutto oder mehr (KG 300 bis KG 400)) werden 10 Punkte vergeben. Bei geringeren Bauwerkskosten, welche zwischen 10 000 000 und 15 000 000 EUR brutto (KG 300 bis KG 400) liegen, werden 5 Punkte vergeben. Liegen die Bauwerkskosten (KG 300 bis KG 400) unterhalb von 10 000 000 EUR brutto, werden 0 Punkte vergeben. – Wurden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, gemäß Teil 4, Abschnitt 1 HOAI für das angegebene Referenzprojekt vollständig erbracht? Bei vollständigem Nachweis werden 3 Punkte vergeben. Bei anteiligem Nachweis werden 0,5 Punkte je Leistungsphase vergeben. Die Summe der Teilbewertungen ergibt insgesamt 3 Punkte je Referenzprojekt. Die Referenzprojekte für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter sind je Referenzprojekt auf maximal zwei DIN A4 Seiten darzustellen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
UFZ 014/2015 Bau
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 12.6.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
19.6.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Bewerbungsbogen kann spätestens bis zum 12.6.2015, 12.00 Uhr, schriftlich per E-Mail bei DU Diederichs Projektmangement AG, E-Mail-Adresse: MTVwYXUoZ2Bka3VkYjtfcChfZGBfYG1kXmNuKV9g angefordert werden. Eine Anforderung per E-Mail mit Angabe der Verfahrensnummer ist ausreichend.
Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 12.6.2015, 12.00 Uhr, schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse MTNyY3cqaWJmbXdmZD1hciphZmJhYm9mYGVwK2Fi zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen.
Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o. ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
DEUTSCHLAND
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19.5.2015