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  • DE-46483 Wesel
  • 12/2015
  • Ergebnis
  • (ID 2-200008)

Küchenplanung für den Neubau Berufskolleg Campus-Moers


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 08.12.2015 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 4
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 83.000.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Kreis Wesel, Wesel (DE)
    Betreuer assmann gruppe, Dortmund (DE), Dortmund (DE), Münster (DE), Frankfurt Main (DE), Köln (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Der Kreis Wesel betreibt als Schulträger drei Berufskollegs: das Berufskolleg für Technik, das Mercator Berufskolleg mit wirtschaftlichem Schwerpunkt und das Hermann-Gmeiner Berufskolleg mit sozialem und hauswirtschaftlichem Schwerpunkt. Der Kreistag Wesel hat in seiner Sitzung am 14.03.2013 beschlossen, auf eine notwendige Sanierung der drei in seiner Trägerschaft befindlichen Berufskollegs zu verzichten. Stattdessen ist entschieden worden, auf dem an der Repelener Straße in Moers gelegenen kreiseigenen Grundstück, Standort des Berufskollegs für Technik, einen neuen Berufskolleg-Campus für die genannten Schulen als zentralen Bildungsstandort in der Stadt Moers zu errichten.
    Ergänzend beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 8.5.2014, das derzeit in Kamp-Lintfort angesiedelte Fachseminar für Altenpflege in den neuen Campus zu integrieren.
    Die voraussichtlichen Investitionskosten belaufen sich auf ca. 83 000 000 EUR ink. MwSt. Das Gesamtbauvorhaben umfasst eine BGF von ca. 40 000 m2.
    Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen zur Anlagengruppe „Nutzungsspezifische Anlagen“ (hier für Küchentechnik) i. S. d. Anlage 15 zu § 55 HOAI, Leistungsphase 1-9.
    Das besondere Merkmal des Hermann-Gmeiner-Berufskollegs ist der große Hauswirtschaftsbereich. In diesem befinden sich zum einen Lerncluster mit Lehrküchen. Zum anderen befinden sich dort eine große Gastronomieküche mit Lager- und Kühlmöglichkeiten und eine Spülküche. Das Konzept verfolgt hier die größtmögliche Zentralisierung der aufwändigen Küchentechnik. Einrichtungen wie z. B. Kühlhäuser sollten von allen Lehrbereichen gemeinsam genutzt werden können.
    Es ist geplant, folgendes Leistungsbild stufenweise zu beauftragen (vgl. hierzu Ziff. II 2.2):
    — Phase 1 Grundlagenermittlung:
    Grundleistungen:
    a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftragsgebers im Benehmen mit dem Objektplaner.
    b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung.
    c) Bestandteil der Grundlagenermittlung ist eine umfassende Beratungsleistung über die grundsätzlichen Produktionstechniken von Zubereitungsküchen.
    d) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
    Besondere Leistungen: keine.
    — Phase 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung):
    Grundleistungen:
    a) Analyse der Grundlagen.
    Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten.
    b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf.
    c) Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage.
    d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen.
    e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur.
    f) Kostenschätzung nach DIN 276 und Terminplanung.
    g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
    Besondere Leistungen:
    — Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches.
    — Mitwirken bei der Aufstellung einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke.
    Optionale Leistungen: keine.
    — Phase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung):
    Grundleistungen:
    a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf.
    b) Mitwirken bei der Aufstellung des Bauzeitenplanes.
    c) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile.
    d) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten, Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen. Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen. Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen. Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen.
    e) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen).
    f) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit.
    g) Kostenberechnung nach DIN 276 und Terminplanung.
    h) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
    i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
    j) Bemessung der erforderlichen Baustellenversorgung.
    (z. B. Baustrom...).
    Besondere Leistungen:
    — Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches.
    — Mitwirken bei der Aufstellung einer vertieften Kostenberechnung nach Positionen einzelner Gewerke.
    Optionale Leistungen:
    — Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage.
    — Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis.
    — Phase 4 Genehmigungsplanung (optional nach Erfordernis):
    Grundleistungen:
    a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden.
    b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.
    — Phase 5 Ausführungsplanung:
    Grundleistungen:
    a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
    b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile.
    Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschl. Dimensionen (keine Montage- und Werkstattpläne).
    Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten.
    Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern.
    c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen.
    d) Fortschreiben des Terminplans.
    e) Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergaben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen.
    f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
    Besondere Leistung
    — Prüfung und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
    Optionale Leistungen:
    — Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen).
    — Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form.
    — Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind.
    — Phase 6 Vorbereitung der Vergabe:
    Grundleistungen:
    a) Ermitteln von Mengen als Grundlagen für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
    b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke.
    c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten.
    d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse.
    e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisses mit der Kostenberechnung.
    f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen.
    — Phase 7 Mitwirken bei der Vergabe:
    Grundleistungen:
    a) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise.
    b) Prüfen und Werten von Nebenangeboten.
    c) Führen von Bietergesprächen.
    d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung.
    e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren.
    f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung.
    — Phase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung):
    Grundleistungen:
    a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
    b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten.
    c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
    d) Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch).
    e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise.
    f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
    g) Rechnungsprüfung in rechnersicher und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise.
    h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
    i) Kostenfeststellung.
    j) Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfen.
    k) Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung.
    l) Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran.
    m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung.
    n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelansprüche.
    o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
    p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.
    — Phase 9 Objektbetreuung und Dokumentation:
    Grundleistungen:
    a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen, einschließlich notwendiger Begehungen.
    b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.
    c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
    Optionale Leistungen:
    — Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
    Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit den einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
    In einem von allen Berufskollegs gemeinsam genutzten Zentralbereich ist eine Mensa mit den zugehörigen küchentechnischen Anlagen vorgesehen.
    Adresse des Bauherren DE-46483 Wesel
    TED Dokumenten-Nr. 180006-2015
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      Kreis Wesel, Fachdienst 65
      Reeser Landstr. 31
      Zu Händen von: Herrn Kay Alef
      46483 Wesel
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 2812072318
      E-Mail: MjE4WU9nHE9aU1QuWWBTV2EbZVNhU1ocUlM=
      Fax: +49 281207672318

      Weitere Auskünfte erteilen: assmann GmbH
      Baroper Str. 237
      Zu Händen von: Frau Keinert
      44227 Dortmund
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 23175445158
      E-Mail: MjE0JSQjKx9UVV8faFdkWVNUV2VmV15eVzJTZWVfU2BgWWRnYmJXIFVhXw==

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: assmann GmbH
      Baroper Str. 237
      Zu Händen von: Frau Keinert
      44227 Dortmund
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 23175445158
      E-Mail: MjIwHx4dJRlOT1kZYlFeU01OUV9gUVhYUSxNX19ZTVpaU15hXFxRGk9bWQ==

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: assmann GmbH
      Baroper Str. 237
      Zu Händen von: Frau Keinert
      44227 Dortmund
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 23175445158
      E-Mail: MjExKCcmLiJXWGIia1pnXFZXWmhpWmFhWjVWaGhiVmNjXGdqZWVaI1hkYg==

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Küchenplanung für den Neubau Berufskolleg Campus-Moers.
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen

      NUTS-Code DEA1F

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Der Kreis Wesel betreibt als Schulträger drei Berufskollegs: das Berufskolleg für Technik, das Mercator Berufskolleg mit wirtschaftlichem Schwerpunkt und das Hermann-Gmeiner Berufskolleg mit sozialem und hauswirtschaftlichem Schwerpunkt. Der Kreistag Wesel hat in seiner Sitzung am 14.03.2013 beschlossen, auf eine notwendige Sanierung der drei in seiner Trägerschaft befindlichen Berufskollegs zu verzichten. Stattdessen ist entschieden worden, auf dem an der Repelener Straße in Moers gelegenen kreiseigenen Grundstück, Standort des Berufskollegs für Technik, einen neuen Berufskolleg-Campus für die genannten Schulen als zentralen Bildungsstandort in der Stadt Moers zu errichten.
      Ergänzend beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 8.5.2014, das derzeit in Kamp-Lintfort angesiedelte Fachseminar für Altenpflege in den neuen Campus zu integrieren.

      Die voraussichtlichen Investitionskosten belaufen sich auf ca. 83 000 000 EUR ink. MwSt. Das Gesamtbauvorhaben umfasst eine BGF von ca. 40 000 m2.

      Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen zur Anlagengruppe „Nutzungsspezifische Anlagen“ (hier für Küchentechnik) i. S. d. Anlage 15 zu § 55 HOAI, Leistungsphase 1-9.
      Das besondere Merkmal des Hermann-Gmeiner-Berufskollegs ist der große Hauswirtschaftsbereich. In diesem befinden sich zum einen Lerncluster mit Lehrküchen. Zum anderen befinden sich dort eine große Gastronomieküche mit Lager- und Kühlmöglichkeiten und eine Spülküche. Das Konzept verfolgt hier die größtmögliche Zentralisierung der aufwändigen Küchentechnik. Einrichtungen wie z. B. Kühlhäuser sollten von allen Lehrbereichen gemeinsam genutzt werden können.
      Es ist geplant, folgendes Leistungsbild stufenweise zu beauftragen (vgl. hierzu Ziff. II 2.2):
      — Phase 1 Grundlagenermittlung:
      Grundleistungen:
      a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftragsgebers im Benehmen mit dem Objektplaner.
      b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung.
      c) Bestandteil der Grundlagenermittlung ist eine umfassende Beratungsleistung über die grundsätzlichen Produktionstechniken von Zubereitungsküchen.
      d) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
      Besondere Leistungen: keine.
      — Phase 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung):
      Grundleistungen:
      a) Analyse der Grundlagen.
      Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten.
      b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf.
      c) Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage.
      d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen.
      e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur.
      f) Kostenschätzung nach DIN 276 und Terminplanung.
      g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
      Besondere Leistungen:
      — Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches.
      — Mitwirken bei der Aufstellung einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke.
      Optionale Leistungen: keine.
      — Phase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung):
      Grundleistungen:
      a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf.
      b) Mitwirken bei der Aufstellung des Bauzeitenplanes.
      c) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile.
      d) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten, Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen. Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen. Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen. Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen.
      e) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen).
      f) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit.
      g) Kostenberechnung nach DIN 276 und Terminplanung.
      h) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
      i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
      j) Bemessung der erforderlichen Baustellenversorgung.
      (z. B. Baustrom...).
      Besondere Leistungen:
      — Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches.
      — Mitwirken bei der Aufstellung einer vertieften Kostenberechnung nach Positionen einzelner Gewerke.
      Optionale Leistungen:
      — Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage.
      — Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis.
      — Phase 4 Genehmigungsplanung (optional nach Erfordernis):
      Grundleistungen:
      a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden.
      b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.
      — Phase 5 Ausführungsplanung:
      Grundleistungen:
      a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
      b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile.
      Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschl. Dimensionen (keine Montage- und Werkstattpläne).
      Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten.
      Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern.
      c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen.
      d) Fortschreiben des Terminplans.
      e) Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergaben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen.
      f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
      Besondere Leistung
      — Prüfung und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
      Optionale Leistungen:
      — Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen).
      — Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form.
      — Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind.
      — Phase 6 Vorbereitung der Vergabe:
      Grundleistungen:
      a) Ermitteln von Mengen als Grundlagen für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
      b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke.
      c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten.
      d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse.
      e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisses mit der Kostenberechnung.
      f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen.
      — Phase 7 Mitwirken bei der Vergabe:
      Grundleistungen:
      a) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise.
      b) Prüfen und Werten von Nebenangeboten.
      c) Führen von Bietergesprächen.
      d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung.
      e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren.
      f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung.
      — Phase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung):
      Grundleistungen:
      a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
      b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten.
      c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
      d) Dokumentation des Bauablaufs (z. B. Bautagebuch).
      e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise.
      f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
      g) Rechnungsprüfung in rechnersicher und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise.
      h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
      i) Kostenfeststellung.
      j) Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfen.
      k) Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung.
      l) Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran.
      m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung.
      n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelansprüche.
      o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
      p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes.
      — Phase 9 Objektbetreuung und Dokumentation:
      Grundleistungen:
      a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistungen, einschließlich notwendiger Begehungen.
      b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.
      c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
      Optionale Leistungen:
      — Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
      Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit den einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
      In einem von allen Berufskollegs gemeinsam genutzten Zentralbereich ist eine Mensa mit den zugehörigen küchentechnischen Anlagen vorgesehen.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71315000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Mit Ausnahme der Leistungsphasen 1-2 handelt es sich um optionale Leistungen, auf deren stufenweise Beauftragung kein Anspruch besteht.
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 26.10.2015. Abschluss 12.3.2020

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden).
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu Ziff. VI.3) der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen.
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat anhand eines zwingend zu verwendenden Bewerbungsbogen (vgl. hierzu Ziff. VI.3)) mit seinem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
      — Angaben zu Bewerber-/Bietergemeinschaften;
      — Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 4 VOF;
      — Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat anhand eines zwingend zu verwendenden Bewerbungsbogen (vgl. hierzu Ziff. VI.3)) mit seinem Teilnahmeantrag folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
      — Nachweis über das Bestehen einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden). Alternativ wird die Bestätigung eines Versicherungsgebers zugelassen, den Bewerber/das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers zu versichern.
      — Erklärung zum Jahres-Gesamtumsatz entsprechend § 5 Abs. 4 Buchst. c) VOF 2009 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (zumindest eines ihrer Mitglieder) hat anhand eines zwingend zu verwendenden Bewerbungsbogen (vgl. hierzu Ziff. VI.3)) mit seinem Teilnahmeantrag folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
      — Benennung eines Projektleiters sowie Stellvertreters mit Nachweis über die beruflichen Qualifikationen und Aufzählungen von vergleichbaren Projekten, in denen die genannten Personen bereits als Projektleiter tätig waren.
      — Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter entsprechend § 5 Abs. 5 Buchst. d) VOF 2009 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
      — Erklärung zur technischen Büroausstattung entsprechend § 5 Abs. 5 Buchst. e) VOF 2009.
      — Referenzliste für durchgeführte und umgesetzte Planungen (mindestens eine Referenz).
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      Jeder Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt nachweisen, das die folgenden Kriterien erfüllt:
      — Bei dem Referenzobjekt handelt es sich um einen Küchen-Neubau. Umbauten von Bestandsküchen werden nicht akzeptiert.
      — Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI § 55.
      — Das geplante Bauvorhaben wurde tatsächlich realisiert und ist fertiggestellt.
      — Die rechtsgeschäftliche Abnahme der Bauleistung fand nicht vor dem 1.1.2007 statt.
      — die Investitionskosten für das Referenzobjekt sind > 500 000 EUR, netto (KG nach DIN 276: 471).
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen.
      Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF.
      Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
      Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber, welche alle unter Ziff. III.2.1)-III.2.3) geforderten Angaben/ Unterlagen vollständig vorgelegt haben und insbesondere die unter Ziff. III.2.3) definierten Mindestanforderungen an die Referenzlage erfüllen, werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt mit Hilfe einer mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellten Bewertungsmatrix. Gewertet werden generell nur Referenzen, die die unter Ziff. III.2.3) genannten Mindestforderungen erfüllen. Bei Einreichung von mehr als 5 Referenzen werden nur die fünf bestbewerteten Referenzen gewertet. Wenn sich nach Auswertung der Bewertungsmatrix wegen Gleichwertigkeit von Bewerbern keine eindeutige Reihenfolge festlegen lässt, kommt das Losverfahren zum Einsatz.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.6.2015 - 10:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      23.6.2015 - 17:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      17.7.2015
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich zwingend anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben.
      Der Bewerbungsbogen nebst Erläuterungen zur Methodik der Bewerberauswahl ist in Textform bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle für Ausschreibungsunterlagen (assmann GmbH) unter Benennung eines Ansprechpartners in Textform (per E-Mail oder Brief) anzufordern.
      Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag Küchenplanung für den Neubau Berufskolleg Campus-Moers“ bis zu dem unter Ziff. IV 3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (assmann Gmbh) einzureichen.
      Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag oder ohne Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
      2. Fragen zum Vergabeverfahren sind an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle (assmann GmbH) per E-Mail bis zum 19.6.2015 einzureichen.
      3. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten.
      In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
      a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
      b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben. Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen,
      c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
      d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
      4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
      5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
      Am Bonneshof 35
      40474 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: MTRyYW5jXV5hZ11paWFuPF5uYCpqbnMqYGE=
      Telefon: +49 2114753131
      Internet-Adresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21.5.2015
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.05.2015
Ergebnis veröffentlicht 11.12.2015
Zuletzt aktualisiert 16.07.2021
Wettbewerbs-ID 2-200008 Status Kostenpflichtig
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