a) Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Amt für Umweltschutz
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Telefax 040 - 42840 – 40990.
Angebote sind zu richten an:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Eröffnungsstelle
- Zentrale Vergabeaufsicht (ZVA) -
Zimmer E 01.421
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
b) Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 VOL/A
Vergabe Nr. ÖA-U2-057/15
c) Durchführung hydraulischer Vor-Ort-Messprogramme zur Überwachung von Altlast-Stauflüssigkeitskörpern (Stauwasserstände, Ölstände, Ölschichtdicken), unter Beachtung erhöhter Arbeitsschutzanforderungen. Grundwasserstandsmessungen. Durchführung hydrologischer Vor-Ort-Messreihen zur Überwachung von Abdecksystemen (Oberflächen- und Dränagewasserabflüsse, Niederschläge, Testfeldermessungen). Deponiegasmessungen.
Datenerfassung, Datenpflege, Qualitätssicherung der Messorganisation, Messdurchführung und Datenhaltung. Koordination von Flächenbegehungen. Jahresberichte.
Deponien Pollhornweg, Eckerkoppel, Havighorster Moor (ohne Ölmessungen).
Deponien Brümmer, Georgswerder, Neuhöfer Straße (mit Ölmessungen).
d) Aufteilung in Lose: Nein
e) Ausführungsfrist:
Beginn: 01.10.2015 Ende: 30.09.2018
f) Anforderung der Verdingungsunterlagen:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Zentrale Vergabeaufsicht (ZVA), Zimmer E 01.272
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Fax : 040 – 42731-0527
Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
vom 08.06.2015. bis 26.06.2015.
g) Einsicht der Verdingungsunterlagen
siehe f)
h) Kostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen
Höhe des Kostenbeitrages 50,00 EUR
Die Pflichtenhefte (ohne Anhänge) und das Leistungsverzeichnis erhalten Sie in Papierform und als Datenträger. Die übrigen Vergabeunterlagen erhalten Sie digital.
Auf Nachfrage besteht die Möglichkeit, Ihnen die Unterlagen – gegen Erstattung eines erhöhten Kostenbeitrags in Höhe von insgesamt EUR 150,00 - auch vollständig in Papierform zu übersenden. In diesem Fall überweisen Sie bitte den erhöhten Kostenbeitrag.
Erstattung: nein
Zahlungsweise: Banküberweisung. Schecks und Briefmarken werden nicht angenommen.
Empfänger:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Zentrale Vergabeaufsicht (ZVA)
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Konto-Nr.: 375 202-205 BLZ: 200 100 20
Geldinstitut: Postbank Hamburg,
IBAN DE50 2001 0020 0375 2022 05, BIC PBNKDEFF200 Hamburg
Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt, wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Bei Bank- und Postüberweisungen bitte gleichzeitig Anforderungsschreiben an die Anschrift f) schicken.
i) Ende der Angebotsfrist: 30.06.2015,9:30 Uhr.
l) Zahlungsbedingungen gem. § 17 VOL/B
m) Geforderte Eignungsnachweise:
- Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Vorlage nach Aufforderung. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Angaben über Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOL/A § 6 Nr. 3.
- Anerkannter Sachverständiger oder anerkannte Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG im Bundesgebiet
- Eigenerklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen der Freien und Hansestadt Hamburg. Ggf. Überprüfung von der Vergabestelle durch Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz bezügl. der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, für die letzten 3 Jahre.
- Angaben zum Personal und dessen Qualifikation sowie zum Personal, das zur Erbringung der Leistungen eingesetzt wird, die Gegenstand der Vergabe sind.
n) Die Bindefrist endet am: 30.09.2015.
o) Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A).