Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt zwingend über das vollständig auszufüllende Bewerbungsformular und den dort benannten Anlagen (=Teilnahmeantrag). Gemäß Bewerbungsformular und Anlagen sind folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
Unterlage 1: Bewerberangaben.
Unterlage 2: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (siehe III.1.3).
Unterlage 3: Angaben gem. § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen und auftragsbezogene Zusammenarbeit mit Anderen.
Unterlage 4: Namen aller für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Personen.
Unterlage 5: Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 VOF (Erklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt in Bezug auf die Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungengem. §§ 129 und 129b StGB; Geld und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte gem. § 261StGB; Betrug gem. § 263 StGB; Subventionsbetrug gem. § 264 StGB; Bestechung gem. 334 StGB; Bestechungausländischer Abgeordneter gem. Art. 2 § 3 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung; § 370 Abgabenordnung i. V. m. § 12 MOG) und gem. § 4 Abs. 9 VOF (kein Insolvenzverfahren/keine Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben, keine falschen Erklärungen).
Unterlage 6: Nachweis der geforderten Höhe der Berufshaftpflichtversicherung (gem. III.1.1))
Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den geforderten Mindestdeckungssummen oder Kopie des aktuellen Versicherungsscheines mit den aktuellen Deckungssummen sowie eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder Eigenerklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine Objektversicherung mit den erforderlichen Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Versicherung muss die Haftung für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eingesetzte Nachunternehmer abdecken.Der Versicherungsnachweis darf zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht älter als 1 Jahr sein.
Unterlage 7: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschl. der technischen Ausrüstung) für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Die gemittelten Umsätze müssen mind. 100.000,- Euro betragen.
Unterlage 8: Erklärung zu den Netto-Umsätzen gem. § 5 Abs. 4c VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der Tragwerksplanung für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Die gemittelten Umsätze müssen mind. 50 000 EUR betragen.
Unterlage 9: Erklärung über den besonderen Berufsstand gem. § 5 Abs. 5a VOF. Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o. a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Vergleichbare Abschlüsse des EU-Herkunftslandes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft werden als gleichwertig anerkannt.
Unterlage 10: Referenzliste der letzten 10 Jahren (2005 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung) mit Zuordnung zum Bürostandort bzw. den vorgesehenen Bearbeitenden.
Referenzkriterium 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 4 für kleine Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe > = 4 und < 6 Meter, Gesamtstauraum > = 50 000 und < 100 000 m3, mind. 3 Leistungsphasen müssen abgedeckt sein.
Referenzkriterium 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 4 für mittlere + große Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe mind. 6 Meter, Gesamtstauraum mind. 100 000 m3, mind. 3 Leistungsphasen müssen abgedeckt sein.
Referenzkriterium 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 5 bis 9 für kleine Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe >= 4 und < 6 Meter, Gesamtstauraum > = 50 000 und < 100 000 m3, mind. 2 Leistungsphasen müssen abgedeckt sein.
Referenzkriterium 4: Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung) für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 5 bis 9 für mittlere + große Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe mind. 6 Meter, Gesamtstauraum mind. 100.000 m3, mind. 2 Leistungsphasen müssen abgedeckt sein.
Referenzkriterium 5: Objektplanung Ingenieurbauwerke für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1-9 mit der besonderen Anforderung einer kaskadenartigen Lösung bestehend aus mindestens zwei Objekten. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe bei 1 Objekt > = 4 Meter, Gesamtstauraum mind. bei 1 Objekt > = 100 000 m3, Kaskadenlösung mit mind. 2 Objekten.
Referenzkriterium 6: Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschließlich der technischen Ausrüstung). Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe > = 4 Meter, Gesamtstauraum > = 100 000 m3, > = 5 Bestandteile der örtlichen Bauüberwachung.
Referenzkriterium 7: Fachplanung Tragwerksplanung für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 6 für kleine Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe >= 4 und < 6 Meter, Gesamtstauraum >= 50.000 und < 100.000 m3, mind. 2 Leistungsphasen müssen abgedeckt sein.
Referenzkriterium 8: Fachplanung Tragwerksplanung für Hochwasserrückhaltebecken der Leistungsphasen 1 bis 6 für mittlere + große Becken. Mindestanforderung an die Referenz: Dammhöhe mind. 6 Meter, Gesamtstauraum mind. 100 000 m3, mind. 2 Leistungsphasen müssen abgedeckt sein.
Unterlage 12: Erklärung nach § 5 Abs. 5c VOF über die technische Leitung, Struktur der Aufgabenteilung und Zusammenarbeit.
Unterlage 13: Erklärung zu den beschäftigten Ingenieuren gem. § 5 Abs. 5d VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschl. technische Ausrüstung) für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Beschäftigung von mind. 3 Ingenieuren ---
Unterlage 14: Erklärung zu den beschäftigten Ingenieuren gem. § 5 Abs. 5d VOF der letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014) im Bereich Tragwerksplanung für Wasserbaumaßnahmen des Hochwasserschutzes mit konstruktivem Erdbau und technischer Ausrüstung. Mindestanforderung: Beschäftigung von mind. 2 Ingenieuren.
Unterlage 15: Erklärung gem. § 5 Abs. 5e VOF, dass die technische Ausstattung zur Verfügung steht (Vorlage der Ergebnisse in digitaler Form, mind. in AutoCAD-Dateiformat und DWG/DXF-Dateiformat georeferenziert und mit Weltkoordinaten nach Gauß/Krüger Koordinatensystem).
Unterlage 16: Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz gem. § 5 Abs. 5h VOF (Art und Umfang der Teilleistungen sowie namentliche Nennung).
Unterlage 17: Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in B.-W. (LTMG).
Auf gesondertes Verlangen sind für die vorgesehenen Bearbeiter eine Kurzübersicht mit Tätigkeitsfeldern und Projekten sowie für die Referenzen Bestätigungen von den jeweiligen Auftraggebern vorzulegen.
Die Unterlagen 3, 5, 7, 8, 9, 10, 13, 14 und 15 sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmen vorzulegen.
Die Unterlagen 16 und 17 sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.