Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung für das Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauenburg in Mölln.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Mölln.
NUTS-Code DEF06
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Kreis Herzogtum Lauenburg beabsichtigt auf dem Gelände des Regionalen Berufsbildungszentrums in Mölln Kerschensteiner Straße durch Teilabriss, Arrondierung und Neubau die räumliche Situation der Bereiche Bau, KFZ-Technik und Schweißtechnik deutlich zu verbessern.
Das BBZ Mölln liegt zentral im Stadtkörper Mölln. Zum Bahnhof beträgt die Entfernung ca. 500 m Luftlinie und bis ins Zentrum der Altstadt ca. 1 000 m. Die direkte Umgebungsbebauung ist heterogen und stammt aus den 1950er und 1960er Jahren.
Bis heute hat das BBZ Mölln bereits einige bauliche Aufstockungen und Anbauten erfahren. Die Werkstätten zeigen sich mittlerweile sanierungsbedürftig bzw. abgängig. Hier besteht Handlungsbedarf, auch aufgrund der weiter zu erwartenden Schülerzahlenentwicklung. Betroffen sind die folgenden Berufsfelder mit ihren zugehörigen Ausbildungsberufen sowie der Eingangsbereich:
1. Fahrzeugtechnik (Kfz-Werkstatt);
2. Metalltechnik (Metallwerkstatt);
3. Metalltechnik (Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik);
4. Schweißtechnik (DVS-Werkstatt);
5. Farbtechnik/Raumgestaltung (Maler- und Lackiererwerkstatt);
6. Holztechnik (Tischlerei);
7. Bautechnik (schulische Steinbau- und Holzbauhalle);
8. Eingangsbereich (Multifunktionsräume und Haustechnikwerkstatt).
Der geplante Neubau soll im Sockelgeschoss zum Teil an die seit den 1960er Jahren bestehende Schulanlage anschließen. Im Untergeschoss ist neben der Unterbringung von Technikflächen eine Tiefgarage geplant. Im Sockel-, Erd- sowie 1. Obergeschoss sollen vor allem Werkstätten und Unterrichtsräume geschaffen werden. Darüber hinaus werden in dem geplanten Neubau u. a. Sanitärräume und diverse Lagerflächen untergebracht.
Angaben bezgl. BGF/BRI:
Neubau: 8 987 m2 BGF/42 304 m3 BRI;
Umbau und Sanierung inkl. Trakt D: 2 418 m2 BGF/ 8 136 m3 BRI.
Konstruktionsbeschreibung:
Der Neubau des Berufsbildungszentrums Mölln ist als ein 2-4-geschossiger Massivbau mit Klinkerfassade und Flachdächern konzipiert. Es liegen 1 bzw. 2 Untergeschosse wegen abfallendem Gelände vor. Das Gebäude soll hauptsächlich mit Werkstätten und Unterrichtsräumen ausgestattet werden.
Der Anschluss des neuen Tiefgaragenteils an die bestehende Tiefgarage wird durch einen Tunnel unter dem Gebäudeteil D realisiert.
Seitens des Bauherrn/Nutzers wurde eine stützenfreie Stein – und Holzbauhalle vorgegeben.
Auch sind die lichten Höhen von 4 m in der KFZ- und DVS-Werkstatt sowie 3,30 m in den restlichen Werkstätten einzuhalten. Außerdem wurde seitens des Bauherrn/Nutzers eine größtmögliche Flexibilität, unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaftlichkeit, hinsichtlich möglicher Umnutzungen vorgegeben.
Die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI 2013 umfassen folgende Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Starkstromanlagen,
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
6. Förderanlagen,
7. nutzungsspezifische Anlagen,
8. Gebäudeautomation.
Die Planung der Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Grundstück ist Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.
Einzelne Fachbereiche erhalten Abwasserbehandlungsanlagen.
Es wird ein zusätzlicher Fernwärmeanschluss errichtet, der den Neubauteil versorgt. Für den Umbauteil werden die vorhandenen Heizungsnetze angepasst.
Die einzelnen Fachbereiche erhalten entsprechend technischer Notwendigkeit Lüftungs-, Absaug- und Filteranlagen.
Die Mittelspanungs-, Niederspannungsanlage mit Beleuchtung, die Sicherheitsbeleuchtung und Elektroinstallation werden überarbeitet oder neu installiert. Es müssen vorhandene Einbruchmelde- und Evakuierungsanlagen erweitert werden. Im Bereich Datentechnik wird der Neubau komplett neu erschlossen und an vorhandene Datenserver angeschlossen.
Es sind zwei Aufzugsanlagen mit 2 bzw. 4 Haltestellen zu planen.
In einzelnen Fachbereichen werden neue Druckluftrohrnetze errichtet, die an vorhandene Kompressorzentralen angeschlossen werden. Für den Fachbereich DVS-Schweißtechnik werden zusätzliche verschiedene Rohrnetze für Schweißgas benötigt.
Die im Bestand vorhandene Gebäudeleittechnik ist entsprechend dem vorhandenen Standard zu erweitern.
Es sind die Leistungen gem. HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff., LPH. 3 Technische Ausrüstung für alle Anlagengruppen (1-8) für den Neubau zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen gem. HOAI 2013 § 55 vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Darüber hinaus sieht der Auftraggeber möglicherweise die Beauftragung von besonderen Leistungen vor.
Mit den beschriebenen Leistungen soll voraussichtlich ab November 2015 begonnen werden.
Bislang wurden die Leistungen entsprechend HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff., LPH 1+2 Technische Ausrüstung erbracht. Die Ergebnisse werden den qualifizierten Bietern nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs zwecks Konzeptionserstellung bzw. in Vorbereitung auf das Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Es sind die Leistungen gem. HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff., LPH. 3 Technische Ausrüstung für alle Anlagengruppen (1-8) für den Neubau zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen gem. HOAI 2013 § 55 vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Darüber hinaus sieht der Auftraggeber möglicherweise die Beauftragung von besonderen Leistungen vor.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über min. 3 000 000 EUR (Personenschäden) bzw. min. 3 000 000 EUR (sonstige Schäden) bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder die Zusage einer Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit einem von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigten Vertreter anzubieten. Das Bewerberformblatt ist entsprechend auszufüllen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen.
Für die Auswahl der Bewerber werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen kurzfristig nachzufordern, die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen.
Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht, nicht vollständig oder nicht mit der geforderten Aktualität beigefügt sind und für die – nur im Falle einer entsprechenden Aufforderung – die geforderten Nachweise und Erklärungen auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist nachgereicht werden, werden nicht gewertet.
Mit den Teilnahmeanträgen ist das vollständig ausgefüllte Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ einzureichen. Dieses ist vom Bewerber in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterzeichnen. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen. Das Formblatt kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig.
Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Ist dem Heimatstaat der Person bzw. des Unternehmens ein Handelsregister nicht vorhanden, so genügt auch jede Eintragung in ein sonstiges Register, das über das Bestehen des Unternehmens oder der Firma Auskunft gibt und eine ähnliche Publizitätswirkung auslöst wie das Handelsregister).
2. Eigenerklärungen darüber, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne von § 4 (6), (9) VOF vorliegen.
3. Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sach- und sonstige Schäden besteht oder im Falle des Zuschlages abgeschlossen wird.
4. Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit gemäß VOF § 2 (3), § 4 (2,4) VOF.
5. Nachweis Berufsqualifikation: Zugelassen sind Ingenieure der Technischen Gebäudeausrüstung. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung beratender Ingenieur, beratende Ingenieurin – bzw. Bauingenieur oder Bauingenieurin – zu führen und in entsprechender Fachrichtung ihr Studium erfolgreich absolviert haben.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist. Die Nachweise sind vom Bewerber eigenverantwortlich und in deutscher Sprache zu führen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom Bewerber eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 6. Gesamtumsätze für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014). Bietergemeinschaften geben die Umsätze als Ganzes an, d. h die Umsatzzahlen sind zu addieren.
7. Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
8. Fachliche Eignung.
8.1 Projektleiter gem. § 5 (5) A VOF.
8.2 Realisierte vergleichbare Projekte. Nachweis vergleichbarer (max. 2) realisierter, öffentlicher Projekte (Schulbau oder Berufsbildungszentrum) des Büros, das in seiner Größenordnung, Komplexität und den zu erbringenden Leistungen gemäß Aufgabenstellung mit dem Neubau BBZ Mölln vergleichbar ist und im Jahr 2006 oder später, jedoch vor Auslobung der hiesigen Bekanntmachung, fertiggestellt wurde. Mindestens erbrachte Leistungsphasen LP 2-8 nach § 55 HOAI 2013 inkl. aller Anlagengruppen nach § 53 HOAI 2013.
8.3 Realisierte beliebige Projekte. Nachweis vergleichbarer (max. zwei) realisierter Projekte des Büros mit beliebiger Aufgabenstellung in vergleichbarer Größenordnung, welches im Jahr 2006 oder später, jedoch vor Auslobung der hiesigen Bekanntmachung, fertiggestellt wurde. Mindestens erbrachte Leistungsphasen LP 2-8 nach § 55 HOAI 2013 inkl. aller Anlagengruppen nach § 53 HOAI 2013.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise als Architekt/Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziff. 1 und 2 erfüllen.
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn Sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffern 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird (§ 5a Abs. 6 VOF).
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Vergabe des ausgelobten Auftrages wird im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderungzur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungenund ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch,kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, § 10 Abs. 3 VOF.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
1/170-V-29/2015
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
24.8.2015 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gemäß § 4a BDSG (natürliche Personen):
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber noch kein wirksamer Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage seit der Absendung der Benachrichtigung verstrichen sind. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versandt, so verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, § 101a GWB.
Auf die Rügepflichten gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (regelmäßig 3 Tage, maximal 14 Tage nach der in Deutschland geltenden Rechtsprechung) gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24.7.2015