Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landeshauptstadt Stuttgart, Hochbauamt
Hauptstätterstr. 66
Kontaktstelle(n): Abteilung 65-1 DLZ.1
70178 Stuttgart
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.stuttgart.de
Weitere Auskünfte erteilen: Atrium Projektmanagement GmbH
Am Echazufer 24
72764 Reutlingen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7121927238
E-Mail: MTRya2I8XXBuZXFpKWNpXmQqYGE=
Fax: +49 7121927239
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Atrium Projektmanagement GmbH
Am Echazufer 24
72764 Reutlingen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7121927238
E-Mail: MjE2Zl9WMFFkYlllXR1XXVJYHlRV
Fax: +49 7121927239
Internet-Adresse: http://www.atrium-gmbh.de/downloads
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hochbauamt Landeshauptstadt Stuttgart
Hauptstätter Straße 66
Kontaktstelle(n): Abteilung 65-1 DLZ.3, 3. Stock Zimmer 319/321
70178 Stuttgart
DEUTSCHLAND
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Gebäudeplanung nach HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1 (Architektenleistungen nach § 34 HOAI) für die Generalsanierung der Margarete-Steiff-Schule, Gebäude H5 am Sonderschulzentrum Hengstäcker, Stuttgart Möhringen.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stuttgart.
NUTS-Code DE111
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Sonderschulzentrum Hengstäcker in Stuttgart-Möhringen besteht aus mehreren Einzelgebäuden, die sich auf einem Schulgelände campusartig gruppieren. Das zweigeschossige Schulgebäude mit Teilunterkellerung wurde im Jahr 1977 errichtet. Es umfasst eine Bruttogrundfläche von ca. 3 440 m2 sowie einen umschlossenen Innenhof mit ca. 225 m2 Grundfläche.
Bei dem Bestandsgebäude H5 ist von einer umfassenden Sanierung auszugehen. Bei der Generalsanierung muss die vorhandene Gebäudesubstanz im wesentlichen bis auf die Rohbaukonstruktion rückgebaut und anschließend neu erstellt werden. Dies schließt die Gebäudehülle, den gesamten Innenausbau sowie große Teile der haustechnischen Installation ein. Von großer Bedeutung ist die direkte Anbindung jeder Ebene an den Neubau des Gebäudes H4. Das Gebäude Hengstäcker 5 ist einschließlich äußerer Erschließung entsprechend den Erfordernissen barrierefrei zu erstellen.
Zu dem Projekt liegen Ergebnisse aus einem Sanierungsgutachten des Architekturbüros „Nixdorf-Consult“ vor. Diese Studie wird den Bewerbern zur 2. Bearbeitungsstufe zur Verfügung gestellt.
Die für die 2. Phase ausgewählten Bewerber werden mit einem Gestaltungsgutachten beauftragt, welches mit 4 500 EUR netto vergütet wird. Das Ergebnis des Gutachtens ist unter anderem ein Auftragskriterium. Die Erstellung des Gutachtens ist vorzusehen bis zur KW 50/2015.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Gebäudeplanung (Architektenleistungen nach § 34 HOAI). Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Aufragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Es wird von einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von brutto ca. 9 500 000 EUR inkl. Baunebenkosten ausgegangen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise zu beauftragen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.3.2016. Abschluss 31.12.2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HOAI (gültige Fassung).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft verbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtskräftig zu unterzeichnen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und pdf-Tabelle zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen sind bei der in Ziffer I.1 genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.3.3 genannten Frist erhältlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort einzutragenden Punktzahl ist der Einreichungsstelle rechtsgültig unterschrieben zuzusenden. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Bei punktgleichen Bewerbungen behält sich der Auslober vor, die Bewerber zu losen, die zur Verhandlung aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw.
fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Vorgaben in den Bewerbungsunterlagen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe Vorgaben in den Bewerbungsunterlagen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
„Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich
nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –
„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist
und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche
Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder
juristischen Personen gestellt werden.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Siehe Bewerbungsbogen und III.2.1).
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 9.9.2015
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
16.9.2015 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
8.10.2015
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die Abgabe der Planungsleistungen der ausgewählten Bieter Bieter ist in der KW 50/2015 vorgesehen.
Die Bietergespräche mit den in der 1. Stufe ausgewählten Bietern sind vorgesehen in der KW 03/2016.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
76247 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTdvXmtgWlteZFpmZl5rOWtpZCdbcGUnXV4=
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 24.04.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung)
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— §101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Tage.
— §107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgebe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
76247 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTdvXmtgWlteZFpmZl5rOWtpZCdbcGUnXV4=
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.8.2015