Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Sanierung und Erweiterung Schulzentrum Ubstadt – Weiher; Objektplanung Gebäude und Innenräume; Leistungsphase 1 bis 9 in Stufen.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 76 698 Ubstadt – Weiher.
NUTS-Code DE123
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die bestehende Alfred-Delp Realschule und Herrmann-Gmeiner Schule in Ubstadt-Weiher (Hebelstraße 4, bzw. Hebelstraße 2, 76698 Ubstadt-Weiher) haben sich zu einem Schulverbund zusammengeschlossen, die beiden Schulen sollen umfassend baulich und technisch saniert werden.
Zielsetzung ist neben der baulichen, technischen Sanierung eine Verbesserung der Wegeführungen, die strukturelle und organisatorische Verbesserung z. B. durch Neuordnung von Räumen und Raumgefügen und die Herstellung der Barrierefreiheit zur Ermöglichung des Inklusionsgedankens. Ergänzend ist eine Mensa (zu einem späteren Zeitpunkt) sowie eine Anzahl Lernateliers in den Gebäudekomplex zu integrieren. Es ist eine Programmfläche von ca. 4 000 m2 Nutzfläche der Alfred-Delp-Realschule und ca. 3 500 m2 Nutzfläche der Hermann-Gmeiner-Schule zu beplanen. Es handelt sich hierbei um die Bestandsnutzflächen. Der Neubauanteil ist im Einzelnen entwurfsabhängig, insgesamt aber als eher gering einzustufen.
Der Gebäudekomplex in Ubstadt-Weiher umfasst derzeit rund 5 Gebäude bzw. Gebäudeteile mit 2 bis 3 Geschossen inkl. Untergeschoss aus den frühen 50er und 70er Jahren sowie Anbauten aus den Jahren 1981 bis 2005, die durch offene und geschlossenen Gänge verbunden sind und jeweils Schulhöfe, bzw. ein Atrium umschließen. Teilweise erfolgten bereits Sanierungen neueren Datums.
Während der Sanierungsmaßnahmen ist in Teilen des Gebäudekomplexes der Schulbetrieb (z.T. auch Grundschulbetrieb) aufrecht zu halten. Dies ist u.a. bei der Bildung von Bauabschnitten zu berücksichtigen.
Die Maßnahme, für die ein Gesamtvolumen von derzeit ca. 3 200 000 EUR brutto angenommen wird, soll nunmehr in aufeinanderfolgenden, verzahnten Bauabschnitten vorbehaltlich der Haushaltssituation und entsprechender Gremienbeschlüsse realisiert werden.
Anzustreben ist die Aufnahme der Baumaßnahme Pfingsten 2017, des Schulbetriebes nach Umbau zum Schulbeginn September 2017. Die Bauabschnittsbildung ist darauf abzustellen.
Die Beauftragung umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §33 ff. HOAI 2013 zzgl. ausgewählter, besonderer Leistungen und erfolgt stufenweise.
Stufe 1: Leistungsphase 1 bis einschl. 3.
Stufe 2: Leistungsphase 4 bis einschl. 7.
Stufe 3: Leistungsphase 8 bis einschl. 9.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Stufe, ebenso behält sich der Auftraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Stufe selbst oder durch einen Dritten erbringen zu lassen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. HOAI 2013 zzgl. ausgewählter, besonderer Leistungen und erfolgt stufenweise.
Stufe 1: Leistungsphase 1 bis einschl. 3.
Stufe 2: Leistungsphase 4 bis einschl. 7.
Stufe 3: Leistungsphase 8 bis einschl. 9.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Stufe, ebenso behält sich der Auftraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Stufe selbst oder durch einen Dritten erbringen zu lassen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 18 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 6 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsgesellschaft mit einer Deckungssumme von je mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach-, Vermögen-und sonstige Schäden (jeweils mindestens maximiert bis zur zweifachen Einzelschadenssumme je Kalenderjahr).
Alternativ kann die Erklärung einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsgesellschaft dienen, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im Auftragsfall eine derartige Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, bzw. eine bestehende Versicherung auf die geforderte Höhe aufzustocken. Eine dahingehende Eigenerklärung seitens des Bewerbers ist kein hinreichender Nachweis.
Der Nachweis ist in Kopie durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und auch für Nachunternehmer separat in voller Höhe nachzuweisen und beizufügen.
Wird eine Sicherheitsleistung in der beschriebenen Form nicht nachgewiesen führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Liegt bei einer Bewerbergemeinschaft keine oder eine unvollständige Bewerbererklärung im hier aufgeführten Sinne vor, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Geschäftszweck des Bewerbers bzw. jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft muss sich auf Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume beziehen.
Bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften ist dieser Geschäftszweck durch einen Auszug aus dem Handelsregister nachzuweisen. Sofern aus dem Handelsregisterauszug der Geschäftszweck nicht eindeutig hervorgeht, ist dieser durch ergänzende Unterlagen, hilfsweise durch eine Eigenerklärung, nachzuweisen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften ist dieser Geschäftszweck durch einen Auszug aus dem Partnerschaftsregister nachzuweisen. Sofern aus dem Partnerschaftsregister der Geschäftszweck nicht eindeutig hervorgeht, ist dieser durch ergänzende Unterlagen, hilfsweise durch eine Eigenerklärung, nachzuweisen.
Andere Bewerber haben diesen Geschäftszweck durch geeignete Unterlagen, hilfsweise durch eine Eigenerklärung, nachzuweisen.
Kann der genannte Geschäftszweck nicht hinreichend nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist durch eine Eigenerklärung zum Umsatz des Gesamtunternehmens und dem Umsatz mit vergleichbaren Leistungen für die vergangenen drei Kalenderjahre zu führen. Als vergleichbar gelten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden zur Wertung die Jahresumsätze der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft je Kalenderjahr addiert.
Nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg müssen Bewerber sich bei Abgabe von Angeboten über Bau- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) schriftlich verpflichten, dass sie sich tariftreu verhalten. Das gilt auch für Nach- und Verleihunternehmen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Wird eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nicht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Nachweis der fachlichen Eignung ist durch eine Eigenerklärung zum jährlichen Mittel der Beschäftigten des Gesamtunternehmens und der Beschäftigten, die vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume) erbringen für die vergangenen drei Kalenderjahre zu führen.
Die Beschäftigten sind aufzugliedern in:
1. Leitung (Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer, Prokurist oder vergleichbar);
2. Beschäftigte die technisch, fachlich inhaltliche Leistungen erbringen (Dipl.-Ing., Master oder vergleichbar);
3. Beschäftigte die unterstützende und administrative Tätigkeiten erbringen (Projektassistenz, Sekretariat, Buchhaltung usw.).
Anzugeben sind nur festangestellte Mitarbeiter, ohne studentische Kräfte oder Praktikanten. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Gewertet wird die Summe der Beschäftigten der Gruppe 1 und 2 im Mittel bezogen auf die vergangenen drei Kalenderjahre für vergleichbare Leistungen. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden zur Wertung die entsprechenden Beschäftigten der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft je Kalenderjahr addiert.
Technische Ausstattung
Der Nachweis der fachlichen Eignung ist durch eine Eigenerklärung zur technischen Ausstattung, die im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung steht, zu führen.
Dabei sind folgende Angaben zu tätigen:
a) Angabe zu Anzahl und Art der zentralen Serverstruktur;
b) Angabe zu Anzahl und Art der Computerarbeitsplätze;
c) Angaben zu Anzahl und Art der zum Einsatz kommenden Software (Schreibtätigkeiten, Berechnungen, CAD, Kommunikation, AVA, Terminsteuerung und den damit zur Verfügung stehenden Dateiformaten zum Austausch);
d) Angabe zur Art der Datensicherung;
e) Angaben zu Anzahl und Art der verfügbaren Ausgabegeräte (Drucker, Plotter, usw.).
Nachweis von 3 Referenzprojekten (Hochbau) deren Bearbeitung durch den Bewerber im Zeitraum zwischen 06/1998 und 02/2016 fertiggestellt (in den Regelbetrieb genommen) wurden und unter Anwendung der VOB/A, VOB/B sowie z. B. des Vergabehandbuches Baden-Württemberg, des Bundes, oder vergleichbarer Regularien bearbeitet wurde.
Der Nachweis der fachlichen Eignung ist zu führen durch Benennung von 3 Referenzprojekten (Hoch-bau ohne Industriebau) die durch den Bewerber im Zeitraum zwischen 06/1998 und 02/2016 fertigge-stellt (in den Regelbetrieb genommen) wurden und bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 der HOAI durch den Bewerber erbracht wurden.
Mindestens zwei der drei Referenzen müssen mit der auftragsgegenständlichen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar wird die Sanierung, Erweiterung und Umbau von Bildungseinrichtungen (Schu-len, Hochschulen, Seminare) gesehen sofern der Neubauanteil weniger als 30 % der BGF beträgt.
Folgende Angaben je Referenz sind mindestens erforderlich:
a) Bezeichnung der Referenz;
b) Angaben Ansprechpartner Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefon);
c) Angaben zu Nutzfläche (1-6) und BGF gesamt und BGF Neubauanteil gem. DIN 277;
d) Abgabe der Gesamtkosten (Kostengruppe 200 – 700 brutto) gem. DIN 276;
e) eine Beschreibung der Referenz in Text und Bild unter Angabe der erbrachten Leistungen;
f) Referenzschreiben bei öffentlichen Auftraggeber/Eigenerklärung bei privaten Auftraggeber;
g) Angaben Projekttermine.
Je Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaft sind maximal 3 Referenzen einzureichen. Werden An-gaben zu mehr als drei Referenzen eingereicht, werden ausschließlich die ersten 3 (im Sinne der Reihenfolge der abgegebenen Unterlagen) gewertet.
Der Nachweis der fachlichen Eignung ist durch die Benennung des Projektverantwortlichen und seines Stellvertreters zu führen. Hierzu ist je ein kurzer beruflicher Lebenslauf aufzuführen, der die Berufserfahrung, die Bürozugehörigkeit, die besondere Eignung darlegt sowie die berufliche Qualifikation belegt. Der Projektverantwortliche und sein Stellvertreter müssen zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt sein. Dies ist durch Vorlage einer Kopie der Eintragungsurkunde einer Architektenkammer oder einer gleichwertigen Unterlage nachzuweisen.
Des Weiteren sind je 2 Referenzen darzulegen, die durch den Projektverantwortlichen bzw. seinen Stellvertreter persönlich bearbeitet wurde. Diese Referenzen müssen nicht zwingend im Rahmen der jetzigen Tätigkeit (Bürozugehörigkeit)erbracht worden sein. Erforderlich sind Referenzen die durch den Bewerber im Zeitraum zwischen 06/1998 und 02/2016 fertiggestellt (in den Regelbetrieb genommen) wurden und bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 der HOAI durch den Bearbeiter erbracht wurden.
Folgende Angaben je Referenz sind mindestens erforderlich:
a) Bezeichnung der Referenz;
b) Angaben Ansprechpartner Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefon);
c) Angaben zu Nutzfläche (1-6) und BGF gesamt und BGF Neubauanteil gem. DIN 277;
d) Abgabe der Gesamtkosten (Kostengruppe 200 – 700 brutto) gem. DIN 276;
e) eine Beschreibung der Referenz in Text und Bild unter Angabe der erbrachten Leistungen;
f) Angaben Projekttermine.
Es sind maximal je zwei Referenzen einzureichen. Werden Angaben zu mehr als zwei Referenzen eingereicht, werden ausschließlich die ersten zwei (im Sinne der Reihenfolge der abgegebenen Unterlagen) gewertet.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen Dateien mind. in den Formaten *.doc, *. docx, *.xls, *xlsx, *.pdf, *.ppt, *.pptx; *.mpp, *.dxf, *.dwg und im gaeb-Standard erstellbar, bearbeitbar und versendbar sein. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.
Werden die folgenden Anforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren: 3 Büro-Referenzen (Hochbau ohne Industriebau) mit je mind. Gesamtkosten (Kostengruppe 200 -700 brutto gem. DIN 276) in Höhe von 2 500 000 EUR die durch den Bewerber zwischen 06/1998 und 02/2016 fertiggestellt (in den Regelbetrieb genommen) wurden und bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 der HOAI durch den Bewerber erbracht wurden.
Werden die folgenden Anforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren: Nachweis, dass der Projektverantwortliche und sein Stellvertreter zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt sind.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind.
Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung durch die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist.
Werden die folgenden Anforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren: Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt ist.
Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Aufgabe entsprechende Leistungen gehören (siehe III.2.1)) sowie Bewerbergemein-schaften sowohl natürlicher als auch juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter muss die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen gestellt werden.
Werden die folgenden Anforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren: Nachweis, dass der bevollmächtigte Vertreter einer juristischen Person die Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Wertungskriterien sowie deren Wichtung untereinander ist durch den Besteller zusammen mit dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag zur Verfügung gestellten Wertungsmatrix zu entnehmen. Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, kommt hilfsweise § 10 (3) VOF 2009 zur Anwendung.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
506-7-001
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
13.4.2016 - 14:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
16.5.2016
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Alle Amtssprachen der EU
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Es ist zwingend der durch den Auslober zur Verfügung gestellte Teilnahmeantrag zu verwenden. Dieser ist ist einfach im Original (nicht gebunden oder geheftet) in deutscher Sprache bei der Verfahrensbetreuung:
PEG mbH,
Blücherstraße 17c,
76185 Karlsruhe,
Fon: 0721.83198.0,
Fax: 0721.83198.49,
Mail: MjE4W09XWi5eU1UbT2BRVldiU1liU1wcUlM=
einzureichen, bei persönlicher Abgabe im 1. Obergeschoss am Empfang. Die persönliche Abgabe ist zu den Geschäftszeiten zwischen Montag bis Freitag 8:00 – 16:00 Uhr möglich. Eine Einreichung vorab per E-Mail oder Telefax ist nicht ausreichend, nicht erwünscht und wird nicht bewertet.
Der Teilnahmeantrag ist in einem undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag einzureichen, der außen mit dem zur Verfügung gestellten Hinweis-Aufkleber („Teilnahmewettbewerb“) zu kennzeichnen ist.
Der Teilnahmeantrag muss bis spätestens 3.5.2016, 14:00 Uhr bei der oben genannten Stelle eingegangen sein. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko des fristgerechten Zuganges liegt alleinig beim Bewerber.
Sämtliche Angaben im Teilnahmeantrag sind vollständig, wahrheitsgemäß und widerspruchsfrei zu machen, Erklärungen und Nachweise müssen zweifelsfrei sein.
An mehreren Stellen des Dokumentes sind Unterschiften zu leisten. Diese sind besonders gekennzeichnet. Unterschriften sind grundsätzlich im Original zu leisten.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Verfahrensbetreuer vor Abgabe des Teilnahmeantrages schriftlich (MjE0X1NbXjJiV1kfU2RVWltmV11mV2AgVlc=, FAX: 0721 83198 49) darauf hinzuweisen. Schlusstermin für den Eingang von Anfragen ist der 25.4.2016, 14:00 Uhr. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern schriftlich zur Verfügung gestellt.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmern sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Dies bedeutet, dass sich ein Unternehmen nicht mehrfach mit anderen Unternehmen als Bewerbergemeinschaft und auch nicht mehrfach mit verschiedenen Nachunternehmern bewerben darf. Unzulässig sind auch Bewerbungen verschiedener Unternehmen oder Bewerbergemeinschaften, welche den gleichen Nachunternehmer benennen. Ein Verstoß führt zum Ausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die davon betroffen sind.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft separat einen Bewerbungsbogen auszufüllen und entsprechende Anlagen beizufügen. Ebenso haben Nachunternehmer einen separaten Bewerbungsbogen auszufüllen und entsprechende Anlagen beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Zahl der Büroreferenzen insgesamt auf 3 Stück begrenzt.
Referenzen die die Kriterien erfüllen dürfen mehrfach verwendet werden, z. B. als Büroreferenz und Referenz für den Projektverantwortlichen.
Ausschluss- und Mindestkriterien sind im weiteren Text deutlich hervorgehoben. Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums und/oder das Unterschreiten eines Mindestkriteriums führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Die Abstufung und Gewichtung der Wertungskriterien ist der beigefügten Wertungsmatrix zu entnehmen.
Beizufügende Anlagen sind gemäß der hier vorgegebenen Nummerierung zu kennzeichnen. Über die geforderten Anlagen hinausgehende Anlagen und weitere Unterlagen, insbesondere Imagebroschüren usw. sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Soweit Bescheinigungen und Nachweise gefordert werden, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Es ist beabsichtigt das Verhandlungsverfahren mit mindestens 3 bis maximal 5 Bieter durchzuführen. Erfüllen nach der Auswertung der Teilnahmeanträge mehr Bewerber die in der Bekanntmachung benannten Maximalbepunktung, entscheidet unter diesen Bewerbern das Losverfahren über die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (vgl. § 10 (3) VOF 2009).
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden den Bietern weitere Unterlagen wie z. B. das Raumprogramm, Lagepläne, Bestandspläne, Voruntersuchungen usw. digital zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Besteller und werden nicht zurückgegeben.
Kosten für die Bewerbung, gleich welcher Art, werden durch den Besteller nicht erstattet.
Der Besteller sowie die durch ihn mit der Auswahl betrauten Organisationen/Personen sichern die Vertraulichkeit der Informationen zu.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (Nachprüfungsverfahren) – GWB – unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11.3.2016