Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Erweiterungsbau Realschule Au in der Hallertau – Technische Ausrüstung ALG 4, 5, und 6 (Elektroplanung) LPH 1-9.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Freising.
NUTS-Code DE21B
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der Landkreis Freising beabsichtigt die Errichtung einer staatlichen, zweizügigen Realschule in Au in der Hallertau mit 12 Klassen.
Dazu wurde im 1. Bauabschnitt die ehemalige Mittelschule Au umgewidmet und derzeit umgebaut. Zum Schuljahr 2016/2017 soll die Realschule dann in der Jahrgangsstufe 5 zweizügig beginnen.
Gegenstand des VOF-Verfahrens ist der zweite Bauabschnitt, der den erforderlichen Erweiterungsbau für die Realschule auf dem unbebauten Nachbargrundstück zur ehemaligen Mittelschule umfasst.
Das Grundstück Flur-Nr. 627/56, Gemarkung Au in der Hallertau, hat eine Fläche von 3 210 m2
Der Auftraggeber sieht als Energiestandard nahezu Passivhausstandard vor.
Die Nutzfläche ist mit circa 1 200 m2 vorgesehen.
Im Erweiterungsbau sollen neben Räumen für den allgemeinen Unterrichtsbetrieb insbesondere die Fachklassen für Physik und Chemie, teilweise für Kunst, Werken, Textilarbeit und ein Fotolabor untergebracht werden.
Außerdem soll die offene Ganztagesbetreuung hier eingerichtet werden.
Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau umfasst im Einzelnen:
1. Allgemeiner Unterrichtsbetrieb:
4 Klassenräume mit je 60 m2
1 Ausweichraum mit 42 m2
1 Gruppenraum mit 24 m2
2. Naturwissenschaften:
2 Lehrsäle (Physik, Chemie) mit je 66 m2
1 Übungssaal (Physik) mit 58 m2
2 Vorbereitungs- und Sammlungsräume mit 84 m2 (Physik) bzw. 42 m2 (Chemie)
1 Säureraum (Chemie) mit 5 m2
3. Kunst und Werken:
1 Zeichensaal mit 66 m2
2 Werkräume mit je 75 m2
2 Nebenräume mit je 33 m2
1 Lager und Maschinenraum mit 33 m2
4. Textilarbeit
1 Nebenraum mit 24 m2
5. Moderne Medien
1 Fotolabor mit 402
6. Offene Ganztagesbetreuung
Gesamt OGS mit 200 m2
Gegenstand des Auftrages sind Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung des Erweiterungsneubaus der Realschule Au in der Hallertau nach dem Leistungsbild des §§53 ff der HOAI (in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung) für die Leistungsphasen 1-9 für folgende Anlagengruppen nach §53 (2) der HOAI:
— Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen);
— Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen);
— Anlagengruppe 6 (Förderanlagen).
Der Kostenrahmen beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand 6 470 000 EUR brutto (KG 200-700). Der endgültige Kostenrahmen kann erst mit Abschluss der Leistungsphase 1 unter Beachtung der geltenden Förderrichtlinien in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt werden.
Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juli 2016.
Die vorgesehene Projektlaufzeit (ohne LPH 9) läuft bis Dezember 2019 und beträgt somit insgesamt circa 42 Monate. Die Übergabe an den Nutzer muss aber spätestens zum 31.8.2019 erfolgen.
Die Leistungen wurden vom Auftraggeber gemäß § 55 der HOAI 2013, Leistungsbild Technische Ausrüstung, und Anlage 15, Objektliste, der Honorarzone II zugeordnet.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Siehe II.1.5).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
Stufe 1: LPH 1-2 gem. §55 HOAI 2013;
Stufe 2: LPH 3-5 gem. §55 HOAI 2013;
Stufe 3: LPH 6-7 gem. §55 HOAI 2013;
Stufe 4: LPH 8-9 gem. §55 HOAI 2013.
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 42 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 42 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein (muss aus Nachweis ersichtlich sein) gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Es gilt §15 HOAI (in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung) in Verbindung mit den Vertragsmustern der HAV-KOM.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 300 000 EUR brutto.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur oder Techniker oder vergleichbar“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur oder Techniker oder vergleichbar“ (im Sinne des § 19 Abs. 1 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur oder Techniker“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6.
d) Referenzen:
Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— Die Projektlaufzeit der Referenzprojekte muss zwischen 2005 und 2015 liegen.
Die Leistungsphase 2 muss innerhalb dieser Projektlaufzeit begonnen, die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen worden sein.
— Bei dem Referenzprojekt müssen mindestens vier der Leistungsphasen 1-9 beauftragt worden sein.
Gegenstand des Referenzprojektes ist eine Planungsleistung, die in Umfang, Art und Anforderungsgrad mit der Aufgabenstellung (siehe Bekanntmachung unter II.1.5.) vergleichbar ist und
Büro-Referenz 1:
ein Neubau/Erweiterungsbau einer Schule, Bildungseinrichtung oder einer vergleichbaren Aufgabenstellung ist
Büro-Referenz 2:
ein Neubau/Erweiterungsbau/die Sanierung einer Schule, Bildungseinrichtung oder einer vergleichbaren Aufgabenstellung ist
Büro-Referenz 3:
ein Neubau/Erweiterungsbau/die Sanierung eines Hochbau-Bauvorhabens oder einer vergleichbaren Aufgabenstellung ist.
Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mindestens eine Büro-Referenz anzugeben.
Folgende Eckdaten sind anzugeben:
— Name des Büros (im Falle einer ARGE);
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
— Projektbezeichnung;
— Projektlaufzeit;
— Beauftragte Leistungsphasen und Anlagengruppen;
— Bauvolumen brutto KG 400 ELT-Gewerke betreffend;
— BGF, BRI;
— energetischer Standard;
— Anteil Neubau, Anteil Sanierung;
— Maßnahmen des Bewerbers zur Einhaltung der Kosten-, Qualitäts- und Terminziele (Nachweis durch ein Referenzschreiben des Auftraggebers erforderlich);
— Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber;
— Auftraggeber, Ansprechpartner;
— Umfang, Art und Anforderungsgrad der Maßnahme (kurze Beschreibung).
Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte:
Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite darzustellen und zu beschreiben. Die graphische Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und eine kurze Beschreibung in Textform sollen das Vorgehen bei den Referenzprojekten erläutern.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3) a) bis d) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ja, es sind Nachweise nach Ziffer III.2.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die eingegangenen Bewerbungen werden nach objektiven Kriterien geprüft und bewertet. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter MTF1bmU/bGRod21kcSxvYHFzbWRxLWNk angefordert werden. Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 4. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt. Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Im Fall der kurzfristigen Absage eines Teilnehmers, zum Beispiel eine Woche vor Vergabeverhandlung, wird kein weiteres Büro nachnominiert. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
19.4.2016 - 11:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
A) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ – der Bekanntmachung) unter MjE1Z2BXMV5WWmlfVmMeYVJjZV9WYx9VVg== angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter MjE3ZV5VL1xUWGddVGEcX1BhY11UYR1TVA==, Frau Andrea Soti, zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst haben die Bewerber Sorge dafür zu tragen, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene, sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge, bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrags auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte, sowie fehlende Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Nachforderungsmöglichkeit besteht nicht. Falls die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, führen unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.3.2016