III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmebedingungen – persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung in Papierform und auf einem digitalen Datenträger inkl. Referenzdarstellungen;
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gem. §4VOF, bzw. §11 VOF, vorliegt;
— Nachweis der Berufszulassung;
— Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass der Akademische Abschluss, der zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt, nicht länger als 7 Jahre zurück liegt, Stichtag: Tag der EU-Bekanntmachung der Wettbewerbsauslobung;
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, oder eine Deckungszusage von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden, für den Fall der Beauftragung;
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers.
Alle Bewerber, die die vorgenannten Teilnahmebedingungen erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Teilnahmebedingungen – Technische Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Eignung sind Erklärungen und Nachweise zu Referenzprojekten einzureichen.
— Wettbewerbsteilnahme/ -erfolge aus geregeltem Hochbauwettbewerb* im Zeitraum 2005-2015 belegt durch geeigneten Nachweis der Teilnahme, bzw. Prämierung (max. 3 Wettbewerbe werden gewertet);
— 0 Punkte keine Wettbewerbsteilnahme;
— 1 Punkt Teilnahme, ohne Erfolg;
— 2 Punkte Wettbewerbserfolg (Anmerkung DU/S+W; ggf. Unterteilung in Ankauf und Preisträger);
— Bewertung max. 6 Punkte;
— Gewichtung 10 %,
* Bei Berufsanfängern können dies auch Wettbewerbserfolge aus einem Studentenwettbewerb sin, oder Wettbewerbe die sie als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.
— Referenzprojekte:
Zum Nachweis der Fachkunde in Bezug auf die gestalterische und konzeptionelle Kompetenz sollen zwei verschiedene Referenzprojekte auf max. je einem A3-Blatt, einseitig bedruckt, eingereicht werden.
Die Beurteilung der gestalterischen und konzeptionellen Qualität der Referenzprojekte erfolgt im Hinblick auf die anstehende Wettbewerbsaufgabe durch ein Auswahlgremium, dem ein externer Architekt angehören wird. Die Bewertung wird wie folgt durchgeführt und dokumentiert:
— 0 Punkte keine bzw. ungeeignete Referenz;
— 1 Punkt sehr geringe Qualität;
— 2 Punkte geringe Qualität;
— 3 Punkte durchschnittliche Qualität;
— 4 Punkte gute Qualität;
— 5 Punkte sehr gute Qualität;
— Projektblatt Referenz 1:
— Ein realisiertes Hochbauprojekt vergleichbarer Komplexität aus dem Bildungsbereich, z. B. Schule, Kindertagesstätte, Museum o.ä. (Neubau, Sanierung mit Erweiterung, kein Wohnungsbau);
— KG 300 + 400 Baukosten mind. 2 000 000 EUR Brutto;
— Fertigstellung (LPH 8 abgeschlossen) im Zeitraum 2005 – 2015;
— Mindestens LPH 2-5 im eigenen Büro, und LPH 8 im eigenen Büro oder in ARGE erbracht.
Aussagekräftige graphische und kurze stichwortartige Erläuterungen zur Gebäudeplanung und projektspezifischen Besonderheiten. Darstellung mit Lageplan, Grundriss und min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
— Bewertung max. 5 Punkte;
— Gewichtung 40 %,
* Bei Berufsanfängern können dies auch Projekte sein, die sie als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.
— Projektblatt Referenz 2:
— Ein Hochbauprojekt ohne Nutzungsvorgabe nach Wahl des Bewerbers, welches den Qualitätsanspruch und die Eignung des Bewerbers in Bezug auf die Bauaufgabe exemplarisch dokumentiert.
— Entwurf, Wettbewerbsbeitrag oder Realisierung;
— Aus dem Zeitraum 2005 – 2015.
Aussagekräftige graphische und kurze stichwortartige Erläuterungen zur Gebäudeplanung und projektspezifischen Besonderheiten. Darstellung mit Lageplan, Grundriss und weiteren Abbildungen nach Wahl des Bewerbers:
— Bewertung max. 5 Punkte;
— Gewichtung 40 %,
* Bei Berufsanfängern können dies auch Projekte sein, die sie als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.
— Für Landschaftsarchitekten:
Die Bewertungen der Referenzen erfolgt analog zu den Hochbaureferenzen.
— Projektblatt Referenz 1:
— Ein realisiertes Außenanlagenprojekt vergleichbarer Komplexität;
— Fertigstellung (LPH 8 abgeschlossen) im Zeitraum 2005 – 2015;
— Mindestens LPH 2-5 im eigenen Büro, und LPH 8 im eigenen Büro oder in ARGE erbracht.
Aussagekräftige graphische und kurze stichwortartige Erläuterungen zur Gebäudeplanung und projektspezifischen Besonderheiten. Darstellung mit Lageplan, Grundriss und min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
— Bewertung max. 5 Punkte;
— Gewichtung 10 %,
* Bei Berufsanfängern können dies auch Projekte sein, die sie als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten in bindender Arbeitsgemeinschaft. Vor dem Hintergrund der bindenden Arbeitsgemeinschaft von Architekten mit Landschaftsarchitekten wird auch die Möglichkeit eröffnet den Nachweis der Qualifikation beider Fachrichtungen gemäß den im Folgenden aufgeführten Anforderungen in einem Büro zu erbringen. Dieses sind natürliche und juristische Personen die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn Sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt / Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis
verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates‚ Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtige Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Teilnahmehindernisse sind in den RPW 2013 §4 (2) beschrieben.
Die beratende Mitwirkung eines Brandschutzsachverständigen wird empfohlen.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.