Leistungsumfang:
— Betreuung der Sanierungsmaßnahme vor Ort, Abstimmung des Jahresprogramms für das Sanierungsgebiet
— Vorbereitung der Fördermittelanträge, jährliche Programmanmeldung einschließlich der erforderlichen Angaben und Erläuterungen
— der allgemeine Schriftverkehr mit der Programmbehörde einschließlich des Berichtswesens, elektronische Begleitinformationen, Monitoring
— Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB
— Entwurf der Anmeldung zum städtischen Haushalt
— Aufstellung der (Zwischen-) Verwendungsnachweise, Entwurf der Zwischenabrechnung / Mittelabrufe bei der NBank
— die Verwaltung eines Treuhandkontos
— die Aufstellung von Wirtschaftsplänen
— Beratung bei der Vorbereitung von Erschließungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet, ggfs. Unterstützung bei einem städtebaulichen Wettbewerb und der Erstellung des Rahmenplans
— Beratung bei der Vorbereitung hoheitlicher Maßnahmen der Gemeinde, die der Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme dienen
— Verhandlungen mit Eigentümern über Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach § 177 BauGB und Ordnungsmaßnahmen und die Ausarbeitung unterschriftsreifer Verträge sowie die Berechnung von möglichen Förderungen, Klärung von einzelfallbezogenen Fragen zur Förderfähigkeit von Maßnahmen
— Stellungnahmen und Abgabe einer Beschlussempfehlung zu Anträgen nach § 144 BauGB – ggfs. Erörterung mit dem Antragsteller
— Unterstützung und Beratung bei der Erhebung von Ausgleichsbeträgen
— Öffentlichkeitsarbeit,
In Einzelfällen ist auch die Mitwirkung in politischen Gremien, Bürgerversammlungen oder Arbeitskreisen notwendig.
Gegebenenfalls wird auch der Erwerb von Grundstücken in das Sanierungsvermögen sowie die Anmietung und Einrichtung eines Stadtteilbüros notwendig sein.