Der Bieter hat einen aussagekräftigen Nachweis über seine Qualifikation in Schriftform mit Referenzen vorzulegen.
Folgende Nachweise sind bezogen auf die
Aufgabenstellung (die Angaben sind z. T. im Bewerbungsbogen einzutragen) einzureichen:
a) Soweit nicht bereits durch Nachweis der Berufszulassung erbracht, durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortliche Projektleiter und sein Stellvertreter;
b) Angaben zu in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen vergleichbarer Referenzprojekte (neben dem Bewerberformular maximal jeweils 3 Seiten DIN A 4 in Papierform für max. 5 Referenzprojekte mit Angabe der Nettokosten, Leistungsphasen, Leistungszeit und des Leistungsumfangs, Benennung der am Referenzprojekt beteiligten Mitarbeiter, sowie der bei öffentlichen oder privaten Auftraggebern erbrachten Dienstleistungen. Mindestens eins der fünf Referenzprojekte muss einen Projektumfang entsprechend der Aufgabenstellung haben. Die Referenzprojekte sind wie folgt nachzuweisen:
— Bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung.
— Bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung: ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig.
— Erfahrung im Umgang mit Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen oder gleichwertigen Vorhaben.
— Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und der Abrechnung von Fördermitteln.
— Erfahrung in der Planung von Neubauten unter Gesichtspunkten des sparsamen Bauens und wiederkehrenden Konstruktionsprinzipien.
— Der Bewerber soll nachweisen, dass seine Bearbeiter über Erfahrungen mit den genannten bzw. vergleichbaren Referenzprojekte verfügen und maßgeblich an ihnen mitgewirkt haben.