(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.2.2) genannten
Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten
Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Objektplanung
— Neubau einer fünfzügigen Grundschule“ mit -, „NICHT ÖFFNEN!“ in einfacher Ausfertigung (ein Original,
eine Kopie) sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst
allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle
zu übersenden.
Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter
nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften
möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des
Auftraggebers-auch für die Entgegennahme von Erklärungen-zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit
prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die
betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer
kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber
bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses
Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die
Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung
von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die
Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt
entsprechend den unter Ziffer II.2.9) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem
vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb
gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der
Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen
(Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen
und damit nicht vergütungspflichtig sind. Die Bearbeitung des Lösungsvorschlag wird angemessen honoriert.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/
Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur
eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren
Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus
wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
(5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der
Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in
Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 19.07.2016 an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle in Textform (per Post oder per E-Mail) gestellt werden.
Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind
unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVY6LE.