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  • DE-49757 Werlte
  • 02.08.2016
  • Ausschreibung
  • (ID 2-236223)

Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Schulkinderkarten


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 02.08.2016, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen / Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Baukosten 7.520.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Samtgemeinde Werlte, Werlte (DE)
    Betreuer BOS Projektmanagement GmbH, Duisburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Objektplanung gemäß Teil 3 §34 HOAI (Lph. 1 bis 9) für die Samtgemeinde Werlte. Planung und Realisierungeiner neuen fünfzügigen Grundschule mit Schulkindergarten.
    Die Beauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung bzw. Förderung des Vorhabensund der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Mit dem Zuschlag erfolgt die Beauftragung der ersten Stufe. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht.
    Die erste Stufe der Beauftragung umfasst die Lph. 1, Lph. 2 und die Lph. 3 nach HOAI.
    Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph. 3 werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen beauftragt:
    — zunächst die Lph 4,
    — nachfolgend die Lph 5, Lph 6, Lph. 7 und Lph. 8.
    — sowie nachfolgend die Lph 9.
    Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.
    Leistungsumfang
    Die Samtgemeinde Werlte beabsichtigt den Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Schulkindergarten in Werlte auf dem Grundstück Flur 001, Flurstück 35/2.
    Das Grundstück weist eine Fläche von ca. 19.500 m2 auf und liegt östlich der Loruper Straße (ca. 89m breit)und längsseitig am Hilligenweg gegenüber einer Sportanlage (ca. 220m). Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Werlte.
    Das Raumprogramm umfasst eine Nettogrundfläche von rund 3.550 m2.
    Die Verkehrs- und Außenflächen sind im Rahmen der Bearbeitung ebenfalls zu strukturieren und in das Planungskonzept zu integrieren. Hierbei sind zu berücksichtigen:
    — ca. 35 PKW-Einstellplätze und 10 Fahrradparkplätze für das Personal,
    — ca. 20 weitere PKW-Einstellplätze,
    — ca. 450 Fahrradparkplätze für die Schüler,
    — eine Bushaltestelle,
    — Räume zum Bewegen, Klettern, Ruhen und Spielfelder.
    Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind in der vorläufigen Kostenannahme ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 7,52 Mio. EUR (KG 200-700, ohne die KG 600) brutto vorgesehen.
    Die Auftragsvergabe ist für Ende 2016/ Anfang 2017 vorgesehen. Die Grundschule soll am 31.03.2020 bezugsfertig sein.
    Adresse des Bauherren DE-49757 Werlte
    TED Dokumenten-Nr. 225464-2016

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Samtgemeinde Werlte
      Marktstraße 1
      Werlte
      49757
      Deutschland
      E-Mail: MTJxX2tyZWNrY2dsYmMsdWNwanJjPnVjcGpyYyxiYw==
      NUTS-Code: DE949

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.werlte.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHVY6LE%22
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      BOS Projektmanagement GmbH
      Neudorfer Str. 41
      Duisburg
      47057
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Sebastian Theis
      E-Mail: MTZxX2xmbl86XGltJ2pnKF5f
      NUTS-Code: DEA12

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.bos-pm.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Schulkinderkarten.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 16-11-A
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Objektplanung gemäß Teil 3 §34 HOAI (Lph. 1 bis 9) für die Samtgemeinde Werlte. Planung und Realisierungeiner neuen fünfzügigen Grundschule mit Schulkindergarten.

      Die Beauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der Finanzierung bzw. Förderung des Vorhabensund der weiteren positiven Entscheidungen von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Vorhabens. Mit dem Zuschlag erfolgt die Beauftragung der ersten Stufe. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer/optionaler Stufen besteht nicht.

      Die erste Stufe der Beauftragung umfasst die Lph. 1, Lph. 2 und die Lph. 3 nach HOAI.

      Nach Vorlage, Prüfung und Entscheidung über die Ergebnisse der Lph. 3 werden optional die weiteren erforderlichen Leistungsphasen beauftragt:

      — zunächst die Lph 4,

      — nachfolgend die Lph 5, Lph 6, Lph. 7 und Lph. 8.

      — sowie nachfolgend die Lph 9.

      Die Leistungen sind direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) nach Auftragsvergabe wahrzunehmen.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE949
      Hauptort der Ausführung:

       

      Werlte.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Die Samtgemeinde Werlte beabsichtigt den Neubau einer fünfzügigen Grundschule mit Schulkindergarten in Werlte auf dem Grundstück Flur 001, Flurstück 35/2.

      Das Grundstück weist eine Fläche von ca. 19.500 m2 auf und liegt östlich der Loruper Straße (ca. 89m breit)und längsseitig am Hilligenweg gegenüber einer Sportanlage (ca. 220m). Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Werlte.

      Das Raumprogramm umfasst eine Nettogrundfläche von rund 3.550 m2.

      Die Verkehrs- und Außenflächen sind im Rahmen der Bearbeitung ebenfalls zu strukturieren und in das Planungskonzept zu integrieren. Hierbei sind zu berücksichtigen:

      — ca. 35 PKW-Einstellplätze und 10 Fahrradparkplätze für das Personal,

      — ca. 20 weitere PKW-Einstellplätze,

      — ca. 450 Fahrradparkplätze für die Schüler,

      — eine Bushaltestelle,

      — Räume zum Bewegen, Klettern, Ruhen und Spielfelder.

      Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind in der vorläufigen Kostenannahme ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 7,52 Mio. EUR (KG 200-700, ohne die KG 600) brutto vorgesehen.

      Die Auftragsvergabe ist für Ende 2016/ Anfang 2017 vorgesehen. Die Grundschule soll am 31.03.2020 bezugsfertig sein.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 45
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge als Objektplaner ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III. (Ziffer 1.1 bis 1.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten:

      1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (Vgl. §56 VgV)

      2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die:

      — die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben,

      — bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123-124 GWB vorliegen,

      — die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben,

      — den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachgewiesen haben,

      — mindestens 3 wertungsfähige Referenzen, von denen eine in eigenständiger Leistung des Projektleiters erbracht worden sein muss, dokumentiert haben,

      — und die über die notwendige personelle Ausstattung für den Auftrag verfügen.

      Gewertet werden nur die Angaben aus den Teilnahmeanträgen.

      3. Sollten mehr als drei Architekturbüros oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird die Vergabestelle die am besten geeigneten Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Nachweise wie folgt maßgeblich:

      — Erklärung über den Umsatz des Architekturbüros: 12 %

      — Aufstellung des Architekturbüros in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Ingenieure (ohne freie Mitarbeiter): 12 %

      — Fachliche Qualifikation der Gesamt und Teilprojektleitung: 20 %

      — 3 Referenzen: 56 %

      Die Bewertungsmatrix liegt als Anlage 2 den Unterlagen bei. Innerhalb der gewichteten Kriterien werden entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt600 Punkte.

      Die Beschränkung der Zahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt mehrstufig. Nach Auswertung der Bewerbungen werden die am besten geeigneten Bewerberaufgefordert, einen ersten Lösungsvorschlag zur Findung eines wirtschaftlichen Konzepts auszuarbeiten. Die Beschreibung der Aufgabenstellung wird ausschließlich den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung und Beurteilung der eingereichten Lösungsvorschläge werden die abschließenden Verhandlungsgespräche mit dem weiter reduzierten Teilnehmerkreis durchgeführt.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 02/08/2016
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      (1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum unter IV.2.2) genannten

      Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten

      Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag Objektplanung

      — Neubau einer fünfzügigen Grundschule“ mit -, „NICHT ÖFFNEN!“ in einfacher Ausfertigung (ein Original,

      eine Kopie) sowie zusätzlich in einfacher elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst

      allen geforderten Erklärungen und Unterlagen ebenfalls im PDF-Format) an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle

      zu übersenden.

      Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter

      nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften

      möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des

      Auftraggebers-auch für die Entgegennahme von Erklärungen-zur Verfügung steht.

      (2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit

      prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die

      betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer

      kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber

      bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses

      Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die

      Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung

      von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die

      Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt

      entsprechend den unter Ziffer II.2.9) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem

      vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb

      gemachten Erklärungen abzufordern.

      (3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der

      Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen

      (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen

      und damit nicht vergütungspflichtig sind. Die Bearbeitung des Lösungsvorschlag wird angemessen honoriert.

      (4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/

      Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur

      eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren

      Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus

      wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.

      (5) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der

      Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in

      Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 19.07.2016 an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle in Textform (per Post oder per E-Mail) gestellt werden.

      Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind

      unzulässig und werden nicht beantwortet.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVY6LE.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
      Auf der Hude 2
      Lüneburg
      21339
      Deutschland
      E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYjBdZx5eWVVUVWJjUVNYY1VeHlRV
      Fax: +49 123456-789
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe

      sind gem. § 160 GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor

      der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

      Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter

      Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der

      Zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.4). Der Antrag ist unzulässig, soweit

      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und

      gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach §134 Absatz 2 bleibt unberührt.

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

      bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

      dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

      bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung

      gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

      wollen, vergangen sind.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
      Auf der Hude 2
      Lüneburg
      21339
      Deutschland
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYC5bZRxcV1NSU2BhT1FWYVNcHFJT
      Fax: +49 123456-789
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      28/06/2016
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 04.07.2016
Zuletzt aktualisiert 28.05.2020
Wettbewerbs-ID 2-236223 Status Kostenpflichtig
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