Die Zügigkeit der bisher zweizügigen St. Apollinaris Grundschule Depandance Steinkaul soll durch Errichtung eines Erweiterungsneubaus am Standort Himmelgeist erhöht werden.
Es besteht der Bedarf für die Erweiterung zur Dreizügigkeit sowie für den Neubau einer Einfachsporthalle.
Der Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren. Die Abstimmungen mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer laufen.
Für die Maßnahme ist ein Umlegungsverfahren erforderlich.
Dieses erfolgt nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens.
Mit der konkreten Planung für die Maßnahme kann ggf. erst nach Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens voraussichtlich Anfang 2017 begonnen werden.
Aus dem vorliegenden Raum- und Funktionsprogramm für den Erweiterungsneubau ergeben sich die folgenden Flächen:
— BGF Erweiterungsbau Schule: 2.900 qm,
— BGF Sporthalle inkl. Nebenräume: 1.100 qm.
Die in diesem Verfahren zu vergebende Leistung umfasst sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 in den Leistungsbildern Technische Ausrüstung (hier auch TGA Planung).
Hierbei sind voraussichtlich die folgenden Anlagengruppen betroffen:
1 – Abwasser, Wasser, Gas
2 – Wärmeversorgungsanlagen
3 – Lufttechnische Anlagen
4 – Starkstromanlagen
5 – Fernmeldeanlagen
6 – Förderanlagen
8 – Gebäudeautomation.
Zur Durchführung der Maßnahme ist Folgendes zu beachten:
— Es gelten die Baustandards der Landeshauptstadt Düsseldorf.
— Die Vorgaben für barrierefreies Bauen sind einzuhalten (u. a. Aufzugsanlage).
— Der gesamte Schulstandort muss ggf. gemäß den Vorgaben von eschool nachgerüstet bzw. angepasst / ergänzt werden.
Die nach grober Kostenannahme gem. BKI ermittelten Baukosten in den KG 300 und 400 nach DIN 276 belaufen sich für den Erweiterungsneubau auf rd. 4.500.000 EUR brutto.
Für das Sportgebäude wurden die Kosten nach grober Kostenannahme nach BKI für die KG 300 und 400 nach DIN 276 auf rd. 1.800.000 EUR brutto ermittelt.
Es ist zu beachten, dass seitens des erfolgreichen Bieters die Leistungen vollständig bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 zu bearbeiten sind.
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 gehen die Ergebnisse in eine Entscheidungsvorlage ein.
Der Planungsbeginn ist voraussichtlich Mitte November 2016. Fertigstellung der Leistungsphase 8 ist voraussichtlich Ende Oktober 2019.
Der Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung wird ausdrücklich zugestimmt.
Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen im Prozess der integralen Planung durchzuführen sind.
Diese sind z.B. Architekt (Objektplanung), Brandschutzgutachter, Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, SiGeKo.