8. Angaben aus der das jährliche Mittel der beschäftigten Mitarbeiter (MA), die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Arch./Ing. in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Wichtung: Anzahl der MA Gesamt >=2 = 4 %, >=4 = 8 %), Mindestanforderung: 2 MA Gesamt (Ausschlusskriterium).
Anzahl der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Arch./Ing. >=1 = 3,5 %, >=2 = 7 %, Mindestanforderung: 1 MA (Ausschlusskriterium).
9. Referenzen von in den letzten 10 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit jeweiliger Kurzbeschreibung des Projektes:
Referenzen 1 bis 3: OP eines vergleichbaren Projekts
Die 3 Referenzbögen sind vollständig auszufüllen. Für alle Referenzen sind die nachfolgend dargestellten Informationen anzugeben. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Fehlende Angaben und Unterschreitungen von Mindestforderungen führen zum Ausschluss der Referenz.
Erforderliche Angaben zu Referenzen:
— Angabe öffentlicher Auftraggeber (Wichtung Ja = 2,0 %)
— Nutzungsart Bestandsgebäude (Wichtung: vergleichbar, z.B. Berufsschule = 1,5 %, Schule = 2,5 %)
— Mehrzweckhalle (Planungs-)Bestandteil des Vorhabens (Wichtung: ja = 4,0 %)
— Mensa war (Planungs-)Bestandteil des Vorhabens (Wichtung: ja = 3,0 %)
— Baukosten KG 300 + 400 netto (Wichtung: >2,0 Mio. EUR netto = 1,0 %, >4,0 Mio. EUR netto = 2,0 %), dazwischen erfolgt Interpolation
— Aussage zu Kostendisziplin und Termintreue (Wichtung 2,5 %),
— Ausführung im laufenden Betrieb (Wichtung: ja = 2,5 %)
— Ausführung unter beengten Verhältnissen (Wichtung Ja = 2,5 %)
— Nutzfläche (Wichtung: >600 qm = 1 %, >900 qm = 2 %), dazwischen erfolgt Interpolation)
— Leistungsumfang, Stand der Bearbeitung, Leistungsphasen nach HOAI (Wichtung: mind. Lph 2-8 beauftragt und 100 % erbracht 2,5 %)
Anforderungen an alle Referenzprojekte:
Es muss mindestens 1 Referenzprojekt eingereicht werden. Zur Erreichung der max. Wertung müssen alle 3 Referenzen eingereicht werden. Eine darüber hinaus gehende Anzahl wird nicht gewertet. Die 3 Referenzbögen sind vollständig auszufüllen und geforderte Anlagen sind beizulegen.
— Die Referenzen müssen aussagekräftig beschrieben werden inkl. Angaben zum Leistungszeitraum
— Namensnennungen der Projektbearbeiter und Projektorganigramm für jede Referenz gehören zur Beschreibung
— Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, Kommunikationsdaten) sowie Angabe der Referenzperson beim Auftraggeber.
— Zusätzliche Darstellungen sind je Referenz auf max. 3 DIN A4 Blätter zu beschränken.
Folgende Mindestanforderungen müssen abgedeckt werden:
— Für alle Referenzen müssen Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich mit Aussagen zu Kostendisziplin und Termintreue. Nur bei privaten Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift) abgegeben werden.
— Für die Referenzen müssen mind. die Leistungsphasen 2 bis 8 beauftragt worden sein und bei mind. einer Referenz müssen alle Lph vollständig erbracht sein
— Der Projekt-Abschluss darf nicht weiter als 10 Jahre zurückliegen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.