Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, für den Neubau eines städtischen sozialen Mietwohnungsbau (Bauabschnitt 1: Baufeld I: 1 Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG, Bauabschnitt 2: Baufeld II – WA 1: 1 Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG und Bauabschnitt 3: Baufeld II – WA 2: 1 Wohngebäude 3 Vollgeschosse + TG) im Baugebiet an der Afrastraße (BauG Nr. 92 – südlich der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt und westlich der Afrastraße).
Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen:
1. Gesellschaftliche / Soziale Aspekte
siehe auch II.1.4)
Das Projekt soll inklusionsgerechte Konzepte beinhalten. Wohnungen sollten grundsätzlich inklusionsgerecht d. h. barrierefrei ausgestattet werden (siehe hierzu DIN 18040-2).
Erwartet wird eine kostengünstige Gesamtinvestition und als Ergebnis kostengünstige Mieten.
2. Energie / Nachhaltigkeit
Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.
Es ist eine zentrale, energiesparende und ökologische Wärmeversorgung mit einer Anbindung über das Nahwärmenetz vorgesehen.
Die Installation einer PV-Anlage auf den Dachflächen ist zu berücksichtigen.
In jedem Fall sind nachhaltige Fassadenbekleidungen im Vergleich zum üblichen WDVS zu untersuchen.
3. Bautechnische Aspekte
Immissionsschutz: Die besondere Problematik von Fassaden (Ostfassade bei Tag und Ost- und teilweise Nordfassade bei Nacht) mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist zu beachten. An diesen Fassaden sind schutzbedürftige Räume wie Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer unzulässig, sofern sie nicht über zusätzliche Fenster an Fassaden ohne Überschreitung belüftbar sind. Gegebenenfalls können alternativ an der Nord- bzw. Ostfassade passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern mit kontrollierter Wohnraumlüftung oder anderen Maßnahmen (z. B. Laubengänge etc.) realisiert werden.
3.2 Erstellung einer Tiefgarage: Bei der Planung der Tiefgarage und der Gebäudegründung ist der erhöhte Grundwasserstand zu berücksichtigen.
Die Tiefgaragenauffahrten und -abfahrten sind vollständig einzuhausen und die Wände der Rampen mit schallabsorbierendem Material zu verkleiden.
Zusätzlich sind die besonderen Auflagen aus dem Bebauungsplan zu beachten wie z. B. die Mindestlänge und die Maximallänge eines Gebäudes; die maximale Wandhöhe; Dachformen sollten so angelegt und ausgerichtet werden, dass die Nutzung von solarer Strahlungsenergie möglich ist; etc.
4. Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten
Das Gebäude soll auch mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden. Es sind deshalb die geforderten Kostenrichtwerte (Investitionskosten) einzuhalten oder zu unterschreiten.
Vom Auftraggeber wird eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.
5.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im November 2016 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Dezember 2016, Planungsbeginn ist direkt im Anschluss daran. Baubeginn ist für Herbst 2017 und die Fertigstellung für Frühjahr 2019 vorgesehen.
Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme liegt aller Voraussicht nach bei ca. 9 000 000 EUR.
Der Neubau des städtischen Wohnungsbauprojekts wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III unten eingeordnet.