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  • DE-86316 Friedberg
  • 01/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-241087)

Neubau Städtisches Wohnungsbauprojekt – Objektplanung LPH 1-9


 
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    Entscheidung 25.01.2017 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 9.000.000 EUR
    Auslober/Bauherr Stadt Friedberg (Bayern), Friedberg (DE)
    Betreuer Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH, Augsburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Friedberg plant im neuen Baugebiet in Friedberg-Süd einen städtischen sozialen Mietwohnungsneubau unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln, um die Wohnungssituation im sozialen Wohnungsbau in Friedberg zu verbessern. Dabei soll günstiger Wohnraum für geringverdienende Bevölkerungsschichten geschaffen werden. Um eine ausgeglichene Mieterstruktur zu erhalten, sind sowohl Zwei-, wie auch Drei- und Vierzimmerwohnungen vorgesehen. Die Wohneinheiten sollten in Familien-, Alleinerziehende- und Einzelpersonbereiche gegliedert werden. Das Projekt soll inklusionsgerechte Konzepte beinhalten. Außerdem ist der Bau einer Tiefgarage zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze vorgesehen.
    Leistungsumfang
    Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, für den Neubau eines städtischen sozialen Mietwohnungsbau (Bauabschnitt 1: Baufeld I: 1 Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG, Bauabschnitt 2: Baufeld II – WA 1: 1 Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG und Bauabschnitt 3: Baufeld II – WA 2: 1 Wohngebäude 3 Vollgeschosse + TG) im Baugebiet an der Afrastraße (BauG Nr. 92 – südlich der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt und westlich der Afrastraße).
    Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen:
    1. Gesellschaftliche / Soziale Aspekte
    siehe auch II.1.4)
    Das Projekt soll inklusionsgerechte Konzepte beinhalten. Wohnungen sollten grundsätzlich inklusionsgerecht d. h. barrierefrei ausgestattet werden (siehe hierzu DIN 18040-2).
    Erwartet wird eine kostengünstige Gesamtinvestition und als Ergebnis kostengünstige Mieten.
    2. Energie / Nachhaltigkeit
    Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.
    Es ist eine zentrale, energiesparende und ökologische Wärmeversorgung mit einer Anbindung über das Nahwärmenetz vorgesehen.
    Die Installation einer PV-Anlage auf den Dachflächen ist zu berücksichtigen.
    In jedem Fall sind nachhaltige Fassadenbekleidungen im Vergleich zum üblichen WDVS zu untersuchen.
    3. Bautechnische Aspekte
    Immissionsschutz: Die besondere Problematik von Fassaden (Ostfassade bei Tag und Ost- und teilweise Nordfassade bei Nacht) mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist zu beachten. An diesen Fassaden sind schutzbedürftige Räume wie Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer unzulässig, sofern sie nicht über zusätzliche Fenster an Fassaden ohne Überschreitung belüftbar sind. Gegebenenfalls können alternativ an der Nord- bzw. Ostfassade passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern mit kontrollierter Wohnraumlüftung oder anderen Maßnahmen (z. B. Laubengänge etc.) realisiert werden.
    3.2 Erstellung einer Tiefgarage: Bei der Planung der Tiefgarage und der Gebäudegründung ist der erhöhte Grundwasserstand zu berücksichtigen.
    Die Tiefgaragenauffahrten und -abfahrten sind vollständig einzuhausen und die Wände der Rampen mit schallabsorbierendem Material zu verkleiden.
    Zusätzlich sind die besonderen Auflagen aus dem Bebauungsplan zu beachten wie z. B. die Mindestlänge und die Maximallänge eines Gebäudes; die maximale Wandhöhe; Dachformen sollten so angelegt und ausgerichtet werden, dass die Nutzung von solarer Strahlungsenergie möglich ist; etc.
    4. Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten
    Das Gebäude soll auch mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden. Es sind deshalb die geforderten Kostenrichtwerte (Investitionskosten) einzuhalten oder zu unterschreiten.
    Vom Auftraggeber wird eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.
    5.
    Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im November 2016 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Dezember 2016, Planungsbeginn ist direkt im Anschluss daran. Baubeginn ist für Herbst 2017 und die Fertigstellung für Frühjahr 2019 vorgesehen.
    Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme liegt aller Voraussicht nach bei ca. 9 000 000 EUR.
    Der Neubau des städtischen Wohnungsbauprojekts wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III unten eingeordnet.
    Adresse des Bauherren DE-86316 Friedberg
    TED Dokumenten-Nr. 292444-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Friedberg: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2016/S 162-292444

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Friedberg
      Marienplatz 5
      Friedberg
      86316
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Finanzreferat
      E-Mail: MjE0aFloMl9XW2pgV2QfYlNkZmBXZCBWVw==
      NUTS-Code: DE275

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.friedberg.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.meixner-partner.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Meixner + Partner GmbH
      Gögginger Str. 93
      Augsburg
      86199
      Deutschland
      Telefon: +49 82150105-192
      E-Mail: MjE5Y1RjLVpSVmVbUl8aXU5fYVtSXxtRUg==
      Fax: +49 82150105-10
      NUTS-Code: DE271

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.meixner-partner.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Neubau Städtisches Wohnungsbauprojekt – Objektplanung LPH 1-9.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Die Stadt Friedberg plant im neuen Baugebiet in Friedberg-Süd einen städtischen sozialen Mietwohnungsneubau unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln, um die Wohnungssituation im sozialen Wohnungsbau in Friedberg zu verbessern. Dabei soll günstiger Wohnraum für geringverdienende Bevölkerungsschichten geschaffen werden. Um eine ausgeglichene Mieterstruktur zu erhalten, sind sowohl Zwei-, wie auch Drei- und Vierzimmerwohnungen vorgesehen. Die Wohneinheiten sollten in Familien-, Alleinerziehende- und Einzelpersonbereiche gegliedert werden. Das Projekt soll inklusionsgerechte Konzepte beinhalten. Außerdem ist der Bau einer Tiefgarage zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze vorgesehen.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE275
      Hauptort der Ausführung:

       

      Friedberg.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung, für den Neubau eines städtischen sozialen Mietwohnungsbau (Bauabschnitt 1: Baufeld I: 1 Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG, Bauabschnitt 2: Baufeld II – WA 1: 1 Wohngebäude 4 Vollgeschosse + TG und Bauabschnitt 3: Baufeld II – WA 2: 1 Wohngebäude 3 Vollgeschosse + TG) im Baugebiet an der Afrastraße (BauG Nr. 92 – südlich der Bahnlinie Augsburg – Ingolstadt und westlich der Afrastraße).

      Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen:

      1. Gesellschaftliche / Soziale Aspekte

      siehe auch II.1.4)

      Das Projekt soll inklusionsgerechte Konzepte beinhalten. Wohnungen sollten grundsätzlich inklusionsgerecht d. h. barrierefrei ausgestattet werden (siehe hierzu DIN 18040-2).

      Erwartet wird eine kostengünstige Gesamtinvestition und als Ergebnis kostengünstige Mieten.

      2. Energie / Nachhaltigkeit

      Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.

      Es ist eine zentrale, energiesparende und ökologische Wärmeversorgung mit einer Anbindung über das Nahwärmenetz vorgesehen.

      Die Installation einer PV-Anlage auf den Dachflächen ist zu berücksichtigen.

      In jedem Fall sind nachhaltige Fassadenbekleidungen im Vergleich zum üblichen WDVS zu untersuchen.

      3. Bautechnische Aspekte

      Immissionsschutz: Die besondere Problematik von Fassaden (Ostfassade bei Tag und Ost- und teilweise Nordfassade bei Nacht) mit Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist zu beachten. An diesen Fassaden sind schutzbedürftige Räume wie Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer unzulässig, sofern sie nicht über zusätzliche Fenster an Fassaden ohne Überschreitung belüftbar sind. Gegebenenfalls können alternativ an der Nord- bzw. Ostfassade passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern mit kontrollierter Wohnraumlüftung oder anderen Maßnahmen (z. B. Laubengänge etc.) realisiert werden.

      3.2 Erstellung einer Tiefgarage: Bei der Planung der Tiefgarage und der Gebäudegründung ist der erhöhte Grundwasserstand zu berücksichtigen.

      Die Tiefgaragenauffahrten und -abfahrten sind vollständig einzuhausen und die Wände der Rampen mit schallabsorbierendem Material zu verkleiden.

      Zusätzlich sind die besonderen Auflagen aus dem Bebauungsplan zu beachten wie z. B. die Mindestlänge und die Maximallänge eines Gebäudes; die maximale Wandhöhe; Dachformen sollten so angelegt und ausgerichtet werden, dass die Nutzung von solarer Strahlungsenergie möglich ist; etc.

      4. Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten

      Das Gebäude soll auch mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden. Es sind deshalb die geforderten Kostenrichtwerte (Investitionskosten) einzuhalten oder zu unterschreiten.

      Vom Auftraggeber wird eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.

      5.

      Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im November 2016 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Dezember 2016, Planungsbeginn ist direkt im Anschluss daran. Baubeginn ist für Herbst 2017 und die Fertigstellung für Frühjahr 2019 vorgesehen.

      Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme liegt aller Voraussicht nach bei ca. 9 000 000 EUR.

      Der Neubau des städtischen Wohnungsbauprojekts wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III unten eingeordnet.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Projektteams / Gewichtung: 25
      Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Gewichtung: 45
      Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck / Qualität der Präsentationsunterlagen / Gewichtung: 5
      Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 25
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 24
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      — wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;

      — technische und berufliche Leistungsfähigkeit..

      Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.

      Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt fünf. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

      Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

       

      Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung, um die öffentliche Förderung zu klären.

      Stufe 1.1: Baufeld I: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 1.2: Baufeld II – WA 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 1.3: Baufeld II – WA 2: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 2.1: Baufeld I: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 2.2: Baufeld II – WA 1: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 2.3: Baufeld II – WA 2: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 3.1: Baufeld I: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 3.2: Baufeld II – WA 1: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 3.3: Baufeld II – WA 2: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 4.1: Baufeld I: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 4.2: Baufeld II – WA 1: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 4.3: Baufeld II – WA 2: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013.

      Zuerst werden die Stufen 1.1, 1.2 und 1.3 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.

       

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;

      b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;

      c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;

      d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;

      e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;

      f) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich verritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200 000 EUR brutto;

      b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.

      Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

      Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.

      Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.

      Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung;

      b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;

      c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 2 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung;

      d) Angabe von mindestens 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Referenz einzureichen.

      Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:

      — Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008-2016 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein;

      — Beim Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 beauftragt worden sein.

      Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:

      — Projektbezeichnung;

      — Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;

      — Projektlaufzeit;

      — Beauftragte Leistungen;

      — Bauvolumen (KG 200-700);

      — BGF;

      — Anzahl der Mieteinheiten;

      — Bau einer Tiefgarage;

      — Realisierung mit Fördermitteln;

      — Nachweis der Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens durch ein Referenzschreiben des Auftraggebers;

      — Auftraggeber;

      — Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.

      e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 20/09/2016
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;

      b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter MjEyaltqNGFZXWxiWWYhZFVmaGJZZiJYWQ== zu richten;

      c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt;

      d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      München
      80534
      Deutschland
      Telefon: +49 892176-2411
      E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZyNoalpZV1ZuWmdjNWdaXCJkVyNXVm5aZ2MjWVo=
      Fax: +49 892176-2847

      Internet-Adresse:http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Siehe VI.4.1)
      München
      Deutschland
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      19/08/2016
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 24.08.2016
Ergebnis veröffentlicht 24.02.2017
Zuletzt aktualisiert 18.12.2018
Wettbewerbs-ID 2-241087 Status Kostenpflichtig
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