1.Abgabe der Teilnahmeanträge.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück) unter Verwendung des Bewerbungsbogens in einem verschlossenen Umschlag bei
Händel Junghans Architekten GmbH, München einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
2. Fragen und Anmerkungen zu den Bewerbungsunterlagen.
Fragen und Anmerkungen zu den Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail an MTNzYm9kXl9iPWVeYmthYmkqZ3JrZGVea3ArYWI= bis spätestens zehn Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der unter Punkt I.3 angegebenen Internetadresse bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
3. Informationspflicht des Bewerbers.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser sechs Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert. Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Falls sich die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers auf den Teilnahmeantrag auswirken können, gilt Folgendes:
Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail an MTVxYG1iXF1gO2NcYGlfYGcoZXBpYmNcaW4pX2A= mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird;
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen;
— der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
4. Hinweise für Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegebenen bevollmächtigten Vertreter handeln.
5. Jedes Büro darf aus wettbewerblichen Gründen nur Mitglied einer einzigen Bewerbergemeinschaft sein oder selbst als Bewerber auftreten. Zusätzlich zu einer eigenen Bewerbung ist die Beteiligung als Unterauftragnehmer auf für mehrere Bewerber grundsätzlich zulässig.