1. Angaben zum Bewerber bzw. sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner).
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder entsprechende Unterlage.
3. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123,124 GWB nicht vorliegen.
4. ggf. Erklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 179 (Eigenerklärungen zur Eignung)
nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 179 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 179 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
Erfolgt die Bewerbung als Bietergemeinschaft, ist eine von allen Beteiligten der Bietergemeinschaft untezeichnete Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall beizulegen, in der das verantwortliche federführende Unternehmen aufgezeigt ist und eine gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten der Bietergemeinschaft übernommen wird.