Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1. Personelle Ausstattung:
a) Interdisziplinäre Aufstellung des Planungsteams:
Verbindliche Erklärung, dass das Team, das die Planungsleistungen ausführen wird, folgende Berufsgruppen ganz oder teilweise abdeckt: Mediziner, (Betriebs-)Ökonom, Pflegefunktionsdienst, Architekt/Ingenieur.
Hinweis: Im Teilnahmewettbewerb sind für die Höchstbewertung in diesem Kriterium alle Berufsgruppen abzudecken; Kriterium zur Wertung: Wichtung 10 %.
b) Fachliche Qualifikation der Projektleitung und der stellv. Projektleitung
Zu den benannten Personen, die die ausgeschriebene Dienstleistung tats. erbringen sollen, sind folgende Nachweise erforderlich:
aa) Ggf. Vorlage der Berufszulassung der Projektleitung und der stellv. Projektleitung (soweit erforderlich),
bb) Angaben zur Berufserfahrung der Projektleitung und der stellv. Projektleitung in Jahren (Unterkriterium zur Wertung im Teilnahmewettbewerb: Wichtung je 5 %) sowie
cc) personenbezogene vergleichbare Referenzen jeweils für die Projektleitung und die stellv. Projektleitung über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge (Unterkriterium zur Wertung im Teilnahmewettbewerb: Wichtung je 5 %).
Für die als Projektleitung und stellv. Projektleitung benannten Personen, die verpflichtend für den Auftrag zur Verfügung gestellt werden, wird für jede Person der Nachweis der Berufszulassung/Befähigung beruflicher Qualifikation, geführt. Dazu wird im Teilnahmeantrag ein Formblatt (Personalbogen) zur Verfügung gestellt, das zwingend zu verwenden ist.
2. Unternehmensbezogene Erfahrung:
Erklärung über geeignete unternehmensbezogene Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge.
Die Referenzen werden anhand der folgenden Angaben im Teilnahmewettbewerb gewertet: Auftragsart (Wichtung 12 %), Gegenstand des Auftrags (Wichtung 12 %), Komplexität des Auftrags (Wichtung 12 %), Projektgröße NF (Wichtung 12 %) sowie Baukosten nach DIN 276 (KG 300 + 400) (Wichtung 12 %).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1 lit. a): Mindestens eine der vorgegebenen Berufsgruppen muss im Team vertreten sein.
Zu 2):
a) Es müssen mindestens drei unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzen vorgelegt werden.
b) Mindestens eine der unternehmensbezogenen Referenzen muss selbstständig vom benannten Projektleiter erbracht worden sein,
c) Alle Referenzen dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2) der EU-Bekanntmachung nicht älter als 5 Jahre sein.
d) Alle Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein (zur Vergleichbarkeit siehe unten Ziff. VI.3 der EU-Bekanntmachung). Dazu muss
aa) mind. eine Referenz mit Baukosten KG 300 und 400 über 100 000 000 EUR brutto vorgelegt werden;
bb) innerhalb der 3 Referenzen müssen zwingend Erfahrungen mit folgenden Funktionsbereichen nachgewiesen werden:
aaa) Radiologie,
bbb) Kinderzentrum mit Kindernotaufnahme,
ccc) Neurologisches Zentrum,
ddd) Operatives Zentrum,
ee) Intensiv- und Intermediate Care und
fff) invasive kardiologische Funktionsdiagnostik.