Die Kriterien zur Auswahl der Bewerber gliedern sich in 3 Gruppen:
1.) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (des Unternehmens);
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens;
3.) Technische Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und spezifische Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter.
Die Kriteriengruppen werden wie folgt bewertet:
— Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (des Unternehmens): 6 Punkte;
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens: 112 Punkte;
— Technische Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und spezifische Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter: 88 Punkte.
Innerhalb der Kriteriengruppen erfolgt eine weitere Aufgliederung und Bewertung, welche in der Anlage 08 „Kriterien zur Auswahl der Bewerber“ dargestellt sind.
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE), die in Papierform eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's.
2. Nach Ziff. III.1.3) dürfen die Projektmitarbeitende und max. 4 Referenzen (2 Referenzen Unternehmen und 2 Referenzen Mitarbeiter) vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen EEE's jeweils Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die in den EEE's genannten 4 Referenzen werden in die Wertung (Ziff. II.2.9) einbezogen.
3. Änderungen im Bewerbungsbogen sind nicht zulässig.
4. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden.
5. Die Bewerberunterlagen sind in Papierform (s. Ziffer I.3 Kontaktstelle: IBPM GmbH) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit der Kennzeichnung „Vergabeverfahren Verwaltung Tierpark“ gekennzeichnet, einzureichen.
6. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 2.1.2017 an die Kontaktstelle (IBPM GmbH) zu richten.
7. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
8. Hinweis zu Ziff. I.3) Kommunikation: Angebote sind einzureichen an folgende Anschrift:
IBPM Gesellschaft für interdisziplinäres Bauprojektmanagement mbH, Nürnberger Str. 49, 10789 Berlin.