1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht
zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur
Verfügung auf http://vergabe.assmanngruppe.com/auslobungShow.php?vf=113. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten
Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der
Aufschrift „Nicht öffnen. Teilnahmeantrag VgV Grundschule Prämienstraße in Stolberg (NRW) “ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.3) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (assmann GmbH, Dortmund) einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter
Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur
Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur
Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung
des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung,
dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes
NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend
erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung
i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen
Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke
sind in den Vergabeunterlagen des Teilnahmewettbewerbes enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs
einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als vier geeignete Bewerber/
Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt
veröffentlichte Text maßgeblich.