Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bundesstadt Bonn, SGB-240093, Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn -VE 48 Baustellenservice-.
Referenznummer der Bekanntmachung: SGB-240093
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
SGB-240093
Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung der Beethovenhalle Bonn VE 48 Baustellenservice.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Baustellenservice und Sicherheit insbesondere:
Zugangs- und Zufahrtskontrolle: Zugangscontainer, Objektleiter, Toreinweiser;
Bewachung: Bestreifung, Kamera mit Mast u. Fundament, Lichtmast und Anschlusskasten;
Baulogistik: Logistikkoordinator administrativ, operativ, Logistikcontainer, Gabelstapler;
Entsorgungslogistik: Einrichten Wertstoffhof, Müllgroßbehälter, Entsorgung, Containertransport,; Reinigungslogistik: Grobreinigung der Allgemeinbereiche, Treppenhäuser und Fluchtwege; Winterdienst: Geräte vorhalten, räumen
Vorhaltung der vor genannten Maßnahmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/03/2017
Ende: 15/11/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Maßnahme kann evtl. bis zum Abschluss der Gesamtbaumaßnahme verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragssumme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Gültiger Nachweis gem. § 7 TVgG-NRW, nicht älter als ein Jahr, zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
— Versicherungsnachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung gem. Ziffer 20.5 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Bundesstadt Bonn für die Ausführung von Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste).
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Leistung verfügt.
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen:
— IHK Sachkundenachweis zum Sicherheitswesen des Objektleiters Sicherheitsfachkraft, mindestens jedoch IHK-Lehrgang nach § 34 a GewO
— Nachweis der Teilnahme am IHK Lehrgang nach § 34a GewO für die Personen, die die Bewachung und Bestreifung durchführen; Nachweis der Qualifikation zum Hochbautechniker oder gleichwertig und mind. 5 Jahre Berufserfahrung mit der Umsetzung logistischer Projekte im Hochbau einmal für den Logistikkoordinator administrativ und einmal für den Logistikkoordinator operativ.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung;
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Soweit Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind die vor genannten Verpflichtungserklärungen auch von diesen mit dem Angebot einzureichen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/01/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/03/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/01/2017
Ortszeit: 10:00
Ort:
Submissionsraum des Stadthauses, Etage 5C, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit Angebotsabgabe sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften).
Mit Angebotsabgabe sind das Formular Angebot, die Preisliste oder das Leistungsverzeichnis und ggf. eine Angebotsdatei im GAEB-Format mit den jeweils geforderten Preisen und Eintragungen (Bieterangabenverzeichnis) vorzulegen.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Die Unterlagen stehen ausschließlich unter www.vmp-rheinland.de kostenlos zur Verfügung.
Sollten Sie die elektronische Angebotsabgabe nutzen wollen und haben Fragen zur Angebotsabgabe oder zum Bietertool, können Sie sich unter folgendem Link entsprechend informieren:
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115023
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFY9JM.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2016