Neben 5 geladenen Teilnehmern wird die Auswahl weiterer max. 15 Teilnehmer angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
Mindestanforderungen:
Vollständig ausgefüllter und vom/den Büroinhaber/n, dem/den Geschäftsführer/n und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter/n rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen mit:
— Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §123 und §124 vorliegen;
— Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1);
— Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV;
— Eigenerklärung des Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes;
— im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt);
— in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis der Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung;
— bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen ist zudem ein Auszug aus dem Handelsregister beizufügen;
— Nettojahresumsatz für Objektplanung i. S. HOAI § 34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015); Mindestanforderung ≥ 400 000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt;
— Anzahl der festangestellten Architekten, bzw. Ingenieure inkl. Büroinhaber im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) mit Tätigkeiten im Leistungsbild Objektplanung i. S. HOAI §34; Mindestanforderung ≥ 5 pro Jahr im Durchschnitt.
Referenzprojekte:
a.) Nachweis von genau 2 unter eigenem Namen geplanten Referenzprojekten mit Zuordnung Neubau i.S. HOAI 2013 §2, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI 2013 § 34 in den letzten 10 Jahren (12/2006-11/2016) hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten erfolgreich durch den Bewerber/ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft durchgehend erbracht worden sind, jeweils mit anrechenbaren Kosten (KG 300-400) ≥ 3 500 000 EUR netto i.S. HOAI §35.
Für die Referenzprojekte gelten zusätzlich folgende weitere Mindestanforderungen:
— mind. 1 Referenzprojekt, dass in den letzten 10 Jahren (12/2006 bis 11/2016) realisiert worden ist (Abschluss LPH 8 i. S. HOAI 2013 §34 [mind. Übergabe an den Auftraggeber]);
— mind. 1 Referenzprojekt mit Zuordnung Neubau mit einer Bruttogrundfläche BGF ≥ 2 000 m²;
— mind. 1 Referenzprojekt in Honorarzone III i.S. HOAI § 35;
— mind. 1 Referenzprojekt, das mit der Bauaufgabe „Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung“ vergleichbar ist.
b.) Nachweis von genau 1 unter eigenem Namen realisierten energieeffizienten bzw. nachhaltigen Referenzprojekt, bei denen mind. die LPH 2-5 i. S. HOAI 2013 § 34 in den letzten 10 Jahren (12/2006-11/2016) erfolgreich durch den Bewerber/ ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft durchgehend erbracht worden sind. Die Mindestanforderung an dieses Referenzprojekt gelten als erfüllt, wenn einer der folgenden Standards erreicht wurde:
— Gebäude die den Standard der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (z. B. EnEV 2009 o. 2012) um mind. 30 % unterschreiten oder „Passivhausstandard“ entsprechen;
— zertifizierte Projekte (DGNB, BNB, LEED, BREEAM, vergleichbar);
— entsprechende Auszeichnung (dt. Solarpreis, dt. Nachhaltigkeitspreis, vergleichbar).
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Bewerbungsbogens (Abschnitt 5.1 bis 5.3) mit den geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgewiesen werden. Mitarbeiterreferenzen (auch von Büroinhabern als vormalige Mitarbeiter anderer Büros) sind nicht zugelassen.
Alle Mindestkriterien müssen durch die drei Referenzprojekte erfüllt sein.