In einer Konzeptstudie wurden die Möglichkeiten einer Bunkererweiterung unter Betrachtung verschiedener Varianten mit folgendem Ergebnis untersucht:
— Der neue Bunker bzw. die Bunkererweiterung erfolgt an der Südostseite des bestehenden Bunkers.
— Der alte und der neue Bunker sind zukünftig durch die bestehende Außenwand des alten Bunkers getrennt.
— Beide Bunker werden durch die bestehenden Krananlagen bewirtschaftet.
— Der Bau des neuen Bunkers erfolgt während des Betriebes des Altbunkers (Schnittstellenplanung).
— Die Bedienung der Krananlagen ist von der bestehenden Krankanzel aus geplant. Für Stör-, Sonderfälle und während der Sanierung des Altbunkers ist im Zuge der Bunkererweiterung eine zweite Krankanzel zur Einsicht in den neuen Bunker erforderlich.
— Die Innenmaße des bestehenden Bunkers betragen: Länge 36,6 m, Breite 11,4 m. Die Innenmaße des neuen Bunkers betragen: Länge ca. 11,5 m, Breite ca. 20 m. Das nutzbare Stapelvolumen beträgt im bestehenden Bunker ca. 2 000 to und im neuen Bunker ca. 1 800 to.
— Zwischen dem alten und dem neuen Bunker muss oberhalb der Trennwand ein leistungsstarker Wasservorhang installiert werden.
— Das bestehende Bunkerohr (Kranabstellplatz) bleibt erhalten.
— Der neue Bunker wird mit zwei Abkippstellen ausgeführt.
— Die Entladehalle wird erweitert.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen voraussichtlich:
Phase 2 teilweise Vor- und Entwurfsplanung;
Phase 3 Genehmigungsplanung;
Phase 4 Ausführungsplanung;
Phase 5 Erstellung der Vergabeunterlagen / Leistungsverzeichnis sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe;
Phase 6 Bauoberleitung örtliche Bauüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.