Bekanntmachung
Aktenzeichen:
Vergabe-Nr.: LfU_13_39/2016
Bezeichnung des Verfahrens: 3. Stufe der Lärmkartierung
der Hauptverkehrsstraßen des
Landes Rheinland-Pfalz außerhalb
der Ballungsräume gemäß der
Umgebungslärmrihtlinie
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Landesamt für Umwelt
Postanschrift
Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz
Kontaktstelle Referat 13
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse MjE1WVJmZFlSXWUxXVdmH2NdYR9VVg==
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
[x] wie Ziffer 2
[ ] Bezeichnung
Postanschrift
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
[x] wie Ziffer 2
[ ] Bezeichnung
Postanschrift
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
[x] Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
5. Form der Angebote
Postalischer Versand, Elektronisch mit fortgeschrittener Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer
Signatur
[x] Die Abgabe digitaler Angebote unter www.vergabe.rlp.de unter Beachtung der dort genannten
Nutzungsbedingungen ist zugelassen.
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Diese Ausschreibung dient der Durchführung der Lärmkartierung im Bundesland Rheinland-Pfalz gemäß der europäischen Richtlinie 2002/49/EG i. V. m. der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) und den §§ 47a-f BImSchG sowie den im Bundesanzeiger veröffentlichten Berechnungsmethoden (VBUS und VBEB). Gegenstand ist die fristgerechte, vollständige und qualitativ hochwertige Durchführung der Lärmkartierung 2017 als Grundlage für die Lärmaktionsplanung sowie zur Erfüllung der vorgegebenen Fristen und der zugehörigen Meldepflichten des Landes Rheinland-Pfalz.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist der Anlage 6 zu entnehmen.
Leistungsort:
55116 Mainz
Ergänzende/Abweichende Angaben zum Leistungsort:
Die Leistungen sind am Unternehmenssitz des Bieters und am Dienstsitz des Auftraggebers zu erbringen.
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Eine Aufteilung in Lose ist nicht beabsichtigt.
8. g g f . Z u l a s s u n g v o n N e b e n a n g e b o t e n
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
- Ziffer 3.1.1 Leistungsbeschreibung (LB): Vorlage des Vorschlages mit einer Angabe der zusätzlich zu
kartierenden Streckenabschnitte bzgl. der Lückenschlüsse spätestens bis 30.04.2017,
- Ziffer 3.1.2 LB: Bericht über die Rechercheergebnisse bzgl. der grenzüberschreitenden Immissionen
spätestens bis 30.04.2017,
- Ziffer 3.5 LB: elektronische Zustellung des Berichtes bzgl. der kommunalen Daten spätestens 10 Werktage
nach Datenübergabe,
- Ziffer 3.10 LB: Vorlage der ersten Rechenergebnisse bis spätestens 30.04.2017,
- Ziffer 3.11 LB: Vorlage des Zwischenberichtes bis spätestens 30.04.2017,
- Ziffer 3.12 LB: Bereitstellung der Berechnungssoftware und des telefonischen Supports bis 31.10.2017,
- Ziffer 3.16 LB: Vorlage des Schlussberichtes und Erbringung der Gesamtleistung (außer Ziffer 3.12 LB) bis
spätestens 31.05.2017
Ggf. in Anspruch genommene optionale Leistungen gem. den Ziffern 3.17.1 bis 3.17.6 der
Leistungsbeschreibung werden im Bedarfsfall seitens des Auftraggebers bis spätestens 31.08.2017 beauftragt
und sind durch den Auftragnehmer bis spätestens 30.09.2017 vollständig zu erbringen.
10. Bezeichung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
abgibt
[ ] wie Ziffer 2
[ ] Bezeichnung
Postanschrift
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse
[x] Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
Zu den unter www.vergabe.rlp.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen
kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
11. Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen
27.01.2017 12:00 Uhr
12. Ablauf der Angebotsfrist
27.01.2017 12:00 Uhr
13. Ablauf der Bindefrist
10.02.2017 23:59 Uhr
14. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise
Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten
15. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen
16. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
Die Auszahlung erfolgt nach der vollständigen Leistungserbringung und der Abnahme durch den Auftraggeber gemäß den Preisen der Positionen 1 bis 3 der Anlage 4 (Preisblatt), wobei die Pos. 2 und 3 der Anlage 4 (Preisblatt) aufwandsbezogen abgerechnet werden. Es erfolgen keine Teilzahlungen. Ggf. beauftragte optionale Leistungen werden nach deren Erbringung und Abnahme gem. den in der Anlage 4 (Preisblatt) jeweils angegebenen Preise (Pos. 4 - 9) gesondert abgerechnet. Die Pos. 5 und 7 der Anlage 4 (Preisblatt) werden bei einer möglichen Beauftragung aufwandsbezogen abgerechnet.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Mögliche SKONTO-Fristen sind zu berücksichtigen.
17. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung
Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit:
Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Anlage 2
Der Bieter muss erklären, dass die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen im Folgenden genannte
Kompetenzen und Erfahrungen mitbringen:
- bereits zwei Lärmkartierungen unterschiedlicher Auftraggeber entsprechend der 34. BImSchV unter Berücksichtigung der VBUS und der VBEB in mindestens zwei unterschiedlichen Zuständigkeitsbezirken erstellt haben, wobei das jeweilige Erfassungsgebiet mindestens die Größe einer Gemeinde haben muss,
- eine einschlägige Berufserfahrung von Schallausbreitungsberechnungen im Bereich des Immissionsschutzes von mindestens drei Jahren aufweisen (Mitarbeiterprofile sind beizufügen) .
Sonstiger Nachweis
Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Anlage 1
18. Mit dem Angebot vorzulegende Eigenerklärungen zur Auftragsdurchführung
Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Anlage 3:
Tariftreue nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das
Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178).
19. Angabe der Zuschlagskriterien
Wertungsmethode: Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen
angegebenen Kriterien.
20. Sonstiges
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYRKU