1.) Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). - (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem referenzgebenden Auftraggeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme,
— das Referenzprojekt wurde in mehreren Bauabschnitten abgewickelt,
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb abgewickelt,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 3 000 000 EUR netto),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in Leistungsphase 8 oder ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn vier Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2.) Angabe der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.