Die Präsentationstermine für die ausgewählten Bewerber finden voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche 2017 statt.
— Teilnahmeantrag:
1. Der Bewerbungsbogen einschließlich der geforderten Angaben und Nachweise und der Schriftverkehr mit der Vergabestelle sind in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2. Für den Teilnahmeantrag ist der von der Vergabestelle vorgesehene Bewerbungsbogen zu verwenden und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Nicht unterschriebene Bewerbungsbögen werden ausgeschlossen.
3. Der Bewerbungsbogen ist um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen.
Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
— Eignung:
Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot – entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise);
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt der Teilnahmeantrag in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Bietergemeinschaften:
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Bewerbungsbogen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß VHB Formblatt 234 abzugeben.
2. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
3. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen, ggf. in einem Organigramm, welches dem Bewerbungsbogen beigefügt wird, anzugeben.
4. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen.
— Mehrfachbewerbungen:
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bietergemeinschaft bzw. dem konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
— Eignungsnachweis für andere Unternehmen:
Beabsichtigt der Bewerber, bei der Erfüllung eines Auftrages die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er dies im Bewerbungsbogen anzugeben und durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (gemäß VHB Fb 236) mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten (Mittel, Fähigkeiten) zur Verfügung stehen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
— Unteraufträge:
Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen im Bewerbungsbogen bezeichnen und – soweit bekannt – die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen.