II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Architekturbiennale Venedig ist die bedeutendste internationale Architekturausstellung. Sie bietet einen Überblick über aktuelle Strömungen in der Architektur sowie Gelegenheit zur Präsentation nationaler Leistungen. Der deutsche Beitrag für die Architekturbiennale wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit koordiniert und finanziert. Voraussichtlich wird die nächste Architekturausstellung Ende Mai 2018 beginnend bis November 2018 durchgeführt. Das Biennalemotto ist z.Z. noch nicht bekanntgegeben. Es muss von der/dem beauftragten Generalkommissarin/Generalkommissar/Kuratorin/Kurator als Leitgedanke für die Ausstellung im deutschen Pavillon aufgegriffen werden.
Konzeption, Vorbereitung und Durchführung des deutschen Beitrages sollen wie in Vorjahren einem / einer fachlich verantwortlichen Generalkommissarin/Generalkommissar/Kuratorin/Kurator übertragen werden.
Die /der Generalkommissarin/Generalkommissar/Kuratorin/Kurator entwickelt, erstellt und präsentiert den deutschen Beitrag nach Maßgabe eines Werkvertrages. Zudem ist sie/er gegenüber dem Auftraggeber für den deutschen Beitrag gesamtverantwortlich.
Es ist ein deutscher Beitrag zu präsentieren, der inhaltlich klar und prägnant ist und vor allem aber auch künstlerische und szenografische Qualitäten aufweist (architektonisch, raumbezogen, sinnlich, pointiert). Die Präsentation von Architektur ist willkommen, sie sollte jedoch nicht von dem Bewerber entworfen sein.
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Aufgabenbeschreibung (Stand: 13.1.2017)
1. Projektdarstellung:
Die Generalkommissare/Kuratoren entwickeln, erstellen und präsentieren den deutschen Beitrag nach Maßgabe des im Rahmen der Beauftragung fixierten Konzepts. Sie sind fachlich eigenständig, stimmen sich jedoch im Hinblick auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und offizielle Pavilloneröffnung mit dem Auftraggeber ab. Sie sind gegenüber dem Auftraggeber für den deutschen Beitrag gesamtverantwortlich. Mit Zustimmung des Auftraggebers können sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen (Unteraufträge).
2. Aufgabendarstellung:
Zu den wesentlichen Aufgaben der Generalkommissare/Kuratoren zählen:
— Konzeption:
Durchgestaltung und Umsetzung der inhaltlichen und szenografischen Konzeption für den deutschen Beitrag. Erstellen des sog. Memorandums (mehrsprachig), das für den zentralen Biennalekatalog und die Pressearbeit verwendet wird und als Kurzbeschreibung die Philosophie und das Grundkonzept des deutschen Beitrages sowie die geplante Art der Umsetzung darstellt; entsprechende Erstellung der sog. Credits (Übersicht über die Beteiligten). Das Memorandum ist aus dem Konzept zu entwickeln, das Gegenstand der Beauftragung war.
— Leitung und Koordinierung:
Überwachung und Gewährleistung aller Teilleistungen der weiteren Ausführungsplanung und der Ausführung, insbesondere auch der Leistungen etwaiger Unterauftragnehmer. Einwerben und Bewirtschaften von Sponsoren- Geldern.
— Vorbereitung und Durchführung:
Inhaltliche, bauliche, technische, organisatorische und wirtschaftliche Herstellung aller Teile des deutschen Beitrages, einschließlich Transport, Versicherung und Betrieb der Ausstellung, Ab- und Rückbau, Rücktransport sowie Vorbereitung und Durchführung begleitender Veranstaltungen (Rahmenprogramm). Die zeitliche Abfolge der Schritte muss sich in den von der Biennaleleitung Venedig vorgegebenen Terminplan einfügen.
— Außenvertretung und Präsentation:
Ansprechpartner für die Biennale-Leitung, Koordinierung mit dem Biennaleveranstalter sowie Präsentation des deutschen Beitrages gegenüber Presse und Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem BMUB. In diesem Rahmen fällt auch Vorbereitung und Durchführung einer Eröffnungsveranstaltung einschließlich Einladungsmanagement und Empfang. Insbesondere wird auf die wichtige „Gastgeberfunktion“ des Generalkommissars/Kurators vor Ort hingewiesen. Konzeption und Herausgabe eines Ausstellungskatalogs in Deutsch und Englisch. Erstellen der üblichen Marketing-Unterlagen (Flyer u.a.). Unterstützung der Öffentlichkeits- und Pressearbeit des BMUB, insbesondere auch vor Ort (enge Absprache).
— Auswertung:
Vorlage eines Ergebnis- und Abschlussberichtes einschl. Pressedokumentation gegenüber dem BMUB/BBSR und Schlussbesprechung mit dem Auftraggeber.
— Vorbereitungsstand Biennale
Einzelheiten werden von der Biennale-Leitung in Form von Regularien bekannt gegeben, die für die Vorgehensweise der Generalkommissare/Kuratoren hinsichtlich Vorbereitung und Präsentation des deutschen Beitrages zur 16. Internationalen Architekturausstellung bindend sind.
2.1 Arbeitsschritte, methodische Vorgehensweise
1. Arbeitsschritt:
Überarbeitung und Weiterentwicklung der als Angebot vorgelegten Konzeption unter Berücksichtigung der Anregungen der Mitglieder der Auswahlkommission gemäß Protokollzitat.
2. Arbeitsschritt:
Fertigstellung der Grundkonzeption (schriftliches Inhalts- und Visualisierungsfeinkonzept) sowie des Beitrages zum zentralen Ausstellungskatalog. Herstellung und Übermittlung der sog. Credits gemäß den Regularien der Biennale-Leitung. Einrichtung eines Internetauftrittes, der im Rahmen der weiteren Arbeitsschritte fortlaufend zu aktualisieren ist, Weiterentwicklung des Konzeptes vor Fachpresse/Fachöffentlichkeit.
3. Arbeitsschritt:
Herstellung und Aufbau der Ausstellung, Herstellung Flyer, Katalog und sonstiger Marketing-Unterlagen sowie Durchführung der Ausstellungseröffnung, einschließlich Beteiligung am Preview. Flyer wird dreisprachig (Deutsch, Englisch und Italienisch) hergestellt. Auflage Flyer: 40 000 Stück (davon 100 Belegexemplare für den Auftraggeber, zu übergeben an Referat I 7), Katalog wird mindestens zweisprachig (Deutsch, Englisch). Auflage Katalog mindestens 1 500 Stück (davon 80 Belegexemplare für den Auftraggeber, zu übergeben an Referat I 7). Der Katalog wird die in Venedig ausgestellten Arbeiten in Bildern, Zeichnungen und Texten dokumentieren. Der Katalog wird zur Ausstellungseröffnung herausgegeben. Er wird in Deutschland an verschiedene Institutionen und Persönlichkeiten versendet und auf der Biennale ausgelegt. Die Vorgaben der Biennale-Organisation sind zu beachten. Nach Eröffnung der Biennale kann der Vertrieb einer Verlagsauflage über den Buchhandel erfolgen. Für Presse- und Medienarbeit und die Versendung von Flyer, Einladungen und Katalog entwickelt der Auftragnehmer geeignete Anschriftenverteiler unter Berücksichtigung der Anschriftenverteiler, die BMUB/BBSR ggf. beisteuert. Einladungen zur Eröffnung sind an ca. 750 Adressaten (in Abstimmung mit dem Auftraggeber) zu versenden, Eintrittskarten zur Eröffnung des deutschen Pavillons an ca. 250 Adressaten. Zur Weitergabe an die Presse ist in angemessener Anzahl gedrucktes (sowie digitales) Material zur Verfügung zu stellen, auch als pünktlicher Download. Das Einladungsmanagement, insbesondere für die Preview-Tage ist in enger Abstimmung mit der Biennale-Organisation durchzuführen.
4. Arbeitsschritt:
Durchführung der Ausstellung innerhalb des von der Biennale-Leitung festgelegten Zeitrahmens, einschließlich Gewährleistung der Aufsicht während der Ausstellungszeit. Durchführung einer Eröffnungsveranstaltung für den deutschen Pavillon einschließlich Pressekonferenz, Empfang / Abendfest. Vorbereitung und Durchführung begleitender Veranstaltungen (Rahmenprogramm).
5. Arbeitsschritt:
Abbau der Ausstellung, Rückbau und Freimachung des Pavillons; Entsorgung; Rücktransport und Vorschlag an den Auftraggeber zur Entscheidung über weitere Verwendung, Übereignung oder Veräußerung beschaffter Gegenstände;
— Erstellung des Entwurfs des Auswertungsberichts mit Verwertungsvorschlag bis zum 14.12.2018.
— Nach der Schlussbesprechung mit dem Auftraggeber Erstellung der endgültigen Fassung des Auswertungsberichts mit englischer Kurzfassung bis zum 31.1.2019.
Die Arbeitsschritte erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Baufachliches Verfahren:
Ergänzende Klarstellungen zur Nutzung des deutschen Pavillons einschließlich baulicher Maßnahmen:
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Mailand ist federführend zuständig für den deutschen Pavillon. Es wird zu Beginn und am Ende der Nutzung des Pavillons durch den Auftragnehmer die Schlüsselübergabe selbst vornehmen oder durch einen Beauftragten regeln einschließlich der Ausfertigung von Übergabeprotokollen, die den Zustand des Pavillons schriftlich und bei Bedarf ergänzt durch Fotos dokumentieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Pavillon zum Ende der Nutzung durch Rückbau, Freimachung und ggf. Reparatur in den Zustand zurück zu versetzen, in dem er bei Beginn der Nutzung war.
Für bauliche Veränderungen am Pavillon hat der Auftragnehmer vor Baubeginn die schriftliche Zustimmung der örtlichen Baubehörden einzuholen (siehe hierzu auch Biennale-Regularien). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Planung und Durchführung baulicher Maßnahmen am Pavillon zu enger Zusammenarbeit mit dem BBSR und BMUB.
Planunterlagen zu baulichen Maßnahmen und Nachweise zu behördlichen Genehmigungen werden dem Auftraggeber in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Eine Ausfertigung ist unmittelbar an das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Mailand zu senden, die weitere Ausfertigung an den Auftraggeber.
Projektbetreuung:
Der Auftragnehmer führt die Arbeitsschritte in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durch, der insoweit über den Fortgang der Arbeiten laufend zu unterrichten ist und jederzeit Berichte anfordern kann. Dies gilt insbesondere für
— das weiterentwickelte Konzept einschließlich Themenkonkretisierung und Kriterien für Projektauswahl;
— Stand von Planung und Durchführung baulicher Maßnahmen am Pavillon;
—Texte, Darstellung des Bundes und Layout-Prinzip für Flyer, Internet, Katalog, Presse- und Öffentlichkeitsmaterial;
— Maßnahmen der Außendarstellung;
— Einladungsliste;
— Annahme und Verwendung von Sach- und Geldleistungen Dritter einschließlich etwaiger Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten (z. B. für Einladung besonderer Persönlichkeiten oder andere begleitende Aktivitäten).
Alle Berichte sind dem für die fachliche Projektbetreuung zuständigen Referat zuzuleiten und auf Verlangen mit dem Auftraggeber zu erörtern.
Dem Auftraggeber steht es frei, sich zur Projektbetreuung externer Sachverständiger zu bedienen.
2.2 Veranstaltungen:
Eröffnungsveranstaltung – siehe oben
2.3 Internetauftritt:
Einrichtung eines externen Internetauftrittes (ohne technische Unterstützung BBSR) – siehe oben
2.4 Publikation:
Die/der Generalkommissarin/Generalkommissar/ Kuratorin/Kurator hat ein Katalogbuch für die Ausstellung herzustellen. Es erscheint als externe Verlagspublikation. Der Flyer ist ebenfalls extern vom Auftragnehmer herzustellen.
3. Berichterstattung:
Die Berichte sind jeweils zu folgenden Terminen und in folgender Anzahl / folgendem Format vorzulegen:
14.12.2018 Entwurfs des Auswertungsberichts mit Verwertungsvorschlag / 4-fach und 1-fach als Word-/PDF-Datei
31.1.2019 Endfassung des Auswertungsberichts einschl. etwaiger Anlagen / 4-fach und 1-fach als Word-/PDF-Datei
31.1.2019 Auswertungsbericht sowie ggf. weitere, für die begleitende Prozessdokumentation relevante Unterlagen/Materialien nebst Anlagen (nach Vorgabe des Auftraggebers) 1-fach auf CD/DVD
Darüber hinaus, ist der Auftraggeber über den aktuellen Projektverlauf in Kenntnis zu setzen.
Auf die Erstellung des Endberichtes ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Dabei ist eine allgemeinverständliche Ausdrucksweise zu wählen. Im Interesse einer guten Lesbarkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
Alle Berichte werden, soweit nichts anderes festgelegt ist, in Papierfassung in der jeweiligen Auflage und als Word-Datei einschl. Fotos und Grafiken auf CD-ROM zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für pdf-Fassungen.
4. Zeitrahmen:
Für das gesamte Projekt ist eine Gesamtlaufzeit von August 2017 bis März 2019 eingeplant.
Die Ausstellungslaufzeit in Venedig erstreckt sich voraussichtlich von Ende Mai bis Ende November 2018.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 487 394 EUR