Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
wohnfonds_wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
Lenaugasse 10
Kontaktstelle(n): wohnfonds_wien – Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
Zu Händen von: DI Nicole Büchl
1082 Wien
Österreich
Telefon: +43 1403591986669
E-Mail: MTRqZV9raGEqXnFhX2RoPHNrZGpia2pgbypzZWFqKl1w
Fax: +43 1403591986626
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.wohnfonds.wien.at
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wohnfonds.wien.at/website/article/nav/104
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Prüftätigkeit gemäß § 58 WWFSG.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wien.
NUTS-Code AT130
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Anzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 20
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 3
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000 EUR
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Der wohnfonds_wien sucht geeignete Personen für die Übernahme der Prüftätigkeit gemäß § 58 Abs. 2 WWFSG 1989 sowie die Erstellung von Sachverständigengutachten für wohnrechtliche Verfahren vor der Schlichtungsstelle, Bezirksgericht und dergleichen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
1 100 000 EUR.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der wohnfonds_wien hat das Recht, die Rahmenvereinbarung einmalig durch einseitige Erklärung an die PartnerInnen um bis zu 2 Jahre zu verlängern. In diesem Fall läuft die Rahmenvereinbarung maximal 5 Jahre.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Siehe Angebotsunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Angebotsunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Siehe Angebotsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2006 wird ausdrücklich hingewiesen. § 20 Abs.1 des Bundesvergabegesetzes 2006 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihre Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Angebotsunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Siehe Angebotsunterlagen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe Angebotsunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Angebotsunterlagen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ziviltechniker Ziviltechnikergesetz 1993 BGBl. Nr. 156/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/2008 für den Fachbereich Architektur oder Bauwesen oder nicht bauausführende (planende) Baumeister gem. Gewerbeordnung 1994 BGBl. Nr. 194/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2008 die auch zertifizierte Sachverständige gem. Sachverständigen und Dolmetschergesetz – SDG für Hochbau und Architektur sind oder vergleichbare Berechtigte aus den EU-/EWR-Mitgliedstaaten bzw. Schweiz (vgl. Anhang VII BVergG) einschließlich Mitteilung an BMWA gem. § 373a GewO oder Gleichhaltung/Anerkennung gemäß §§ 373c ff GewO. Für in einem EWR-/EU-Mitgliedstaat ansässigen Architekten/Ingenieurkonsulenten wird insbesondere auf § 30f ZiviltechnikerG (BGBl 156/1994) idF 9/2008),insbesondere auf die Notwendigkeit der Ausübung des Berufes eines Architekten/Ingenieurkonsulenten von zumindest 2 Jahren in den letzten 10 Jahren hingewiesen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Rahmenvereinbarung Prüftätigkeit gemäß § 58 WWFSG 1989
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 14.3.2017 - 00:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
14.3.2017 - 16:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Es wird empfohlen, die Ausschreibungsunterlagen nach Registrierung von der Website des wohnfonds_wien herunterzuladen. Die Behebung der Angebotsunterlagen über die Website des wohnfonds_wien ist nicht zwingend. Über allfällige Berichtigungen der Ausschreibungsunterlagen und Fragebeantwortungen werden jedoch lediglich jene Interessenten informiert von denen ein Download von der Website des wohnfonds_wien registriert wurde bzw. die ihr Interesse dem Auftraggeber explizit kundgetan haben.
Die Unterlagen sind ab sofort downloadbar.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.1.2017